Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 21.02.2005 - 1 Ws 73/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Sicherungshaftbefehl gegen den ausgebliebenen Angeklagten: Aufhebung bei unwirksamer Ladung im Ausland
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 37 Abs. 1 StPO; § 230 Abs. 2 StPO; § 183 ZPO
Wirksamkeitserfordernisse der Zustellung eines Haftbefehls im Ausland durch Einschreiben mit Rückschein; Ersatzzustellung durch Niederlegung; Erlass eines Haftbefehls wegen des Ausbleibens des Angeklagten in der Hauptverhandlung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeitserfordernisse der Zustellung eines Haftbefehls im Ausland durch Einschreiben mit Rückschein; Ersatzzustellung durch Niederlegung; Erlass eines Haftbefehls wegen des Ausbleibens des Angeklagten in der Hauptverhandlung
- Judicialis
StPO § 37 Abs. 1; ; ZPO § 181; ; ZPO § 183
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 37 Abs. 1; ZPO § 181; ZPO § 183
Zustellung des Haftbefehls im Ausland durch Einschreiben mit Rückschein - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Oldenburg, 03.11.2004 - 25 Ls 15/04
- LG Oldenburg, 30.11.2004 - 2 Qs 513/04
- OLG Oldenburg, 21.02.2005 - 1 Ws 73/05
Papierfundstellen
- StV 2005, 432
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Brandenburg, 21.05.2007 - 1 Ws 92/07
Zulässigkeit eines Haftbefehls gegen einen dauernd im Ausland lebenden …
Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Ladung gemäß § 216 StPO (OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 18 m. w. N.; OLG Oldenburg StV 2005, 432).Soweit in Rechtsprechung (vgl. OLG Karlsruhe StV 2004, 325, 326; 2005, 33, 35; OLG Oldenburg StV 2005, 432) und Schrifttum (Lagodny, StV 1999, 36; Hilger, StV 2005, 36, 38) teilweise der Erlass eines Haftbefehls gemäß § 230 Abs. 2 StPO befürwortet bzw. zumindest für möglich gehalten wird, fehlt es an einer Auseinandersetzung mit der Frage, wie eine ordnungsgemäße Ladung gemäß § 216 StPO im Ausland erfolgen soll.
- OLG Köln, 18.10.2005 - 2 Ws 488/05
Voraussetzungen eines Haftbefehls gegen einen im Ausland lebenden Beschuldigten
Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Ladung gemäß § 216 StPO (OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 18 m. w. N.; OLG Oldenburg StV 2005, 432).Soweit in Rechtsprechung (vgl. OLG Karlsruhe StV 2004, 325, 326; 2005, 33, 35; OLG Oldenburg StV 2005, 432) und Schrifttum (Lagodny, StV 1999, 36; Hilger, StV 2005, 36, 38) teilweise der Erlass eines Haftbefehls gemäß § 230 Abs. 2 StPO befürwortet bzw. zumindest für möglich gehalten wird, fehlt es an einer Auseinandersetzung mit der Frage, wie eine ordnungsgemäße Ladung gemäß § 216 StPO im Ausland erfolgen soll.
- OLG Rostock, 29.02.2008 - I Ws 60/08
Strafverfahren: Androhung von Zwangsmaßnahmen in einer Ladung eines im Ausland …
Soweit einige Oberlandesgerichte (OLG Frankfurt/Main, NStZ-RR 1999, 18ff [Beschluss vom 21. Januar 1998 - 1 Ws 189/97 - ]; ihm folgend OLG Köln NStZ-RR 2006, 22ff [Beschluss vom 18. Oktober 2005 - 2 Ws 488/05 - ] und OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.05.2007 - 1 Ws 92/07 -, zitiert nach juris; a.A. offenbar OLG Oldenburg, Beschluss vom 21.02.2005 - 1 Ws 73/05 -, zitiert nach juris ) die Auffassung vertreten, die Ladung eines dauernd im Ausland lebenden Angeklagten dürfe nicht die in § 216 Abs. 1 StPO vorgeschriebene Androhung von Zwangsmitteln für den Fall des unentschuldigten Ausbleibens enthalten und eine gleichwohl ausgesprochene Warnung mache die Ladung unwirksam mit der Folge, dass bei unentschuldigtem Ausbleiben in der Hauptverhandlung kein Haftbefehl nach § 230 Abs. 2 StPO ergehen dürfe, teilt der Senat diese Auffassung nicht. - LG Nürnberg-Fürth, 10.07.2009 - 12 Qs 50/09
Bewährungswiderruf: Aufhebung bei unwirksamer Zustellung im Ausland
Aus dem Umstand, dass zum Nachweis der Zustellung der Rückschein genügt, ist zu schließen, dass eine wirksame Zustellung im Ausland nur vorliegt, wenn der vom Empfänger unterschriebene Rückschein zu den Gerichtsakten gelangt ist (vgl. OLG Oldenburg, StV 2005, 432; OLG Brandenburg, StV 2003, 324).
Rechtsprechung
OLG Jena, 17.03.2005 - 1 Ws 73/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Burhoff online
Übergangsregelung beim Pflichtverteidiger
- rechtsportal.de
RVG § 61; BRAGO § 134
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online (Leitsatz)
§ 61 RVG
Übergangsregelung beim Pflichtverteidiger - Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anforderungen an die Vergütung eines Rechtsanwalts; Anforderungen an die Geltendmachung der gerichtlichen Verfahrensgebühren
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
RVG
Verfahrensgang
- LG Erfurt, 10.01.2005 - 160 Js 31812/03
- OLG Jena, 17.03.2005 - 1 Ws 73/05
Papierfundstellen
- StV 2006, 36 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 10.01.2006 - 3 StR 263/05
Auslegung von § 129 Abs. 2; Begriff des "Gründers"
Es erscheint fraglich, ob an dieser Definition festgehalten werden kann oder ob nicht im Hinblick auf Art. 2 Abs. 1 Satz 1 des Rahmenbeschlusses des Rates der europäischen Union vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung (ABl. EG Nr. L 164 S. 3, 4) die Anforderungen an Struktur und Willensbildung solcher Zusammenschlüsse überprüft und herabgesetzt werden müssen (…dazu Miebach/Schäfer in MünchKomm § 129 a Rdn. 40 f.; vgl. zur rahmenbeschlusskonformen Auslegung Tinkl StV 2006, 36, 38). - OLG Hamm, 08.11.2012 - 3 Ws 139/12
Umfang der Pflichtverteidigerbestellung; Adhäsionsverfahren
Dass er bereits vor diesem Zeitpunkt als Wahlverteidiger tätig war, ändert hieran nichts (vgl. OLG Jena, NJOZ 2005, 3709; BeckRS 2006, 10179; BT-Drucksache 15/1971, S. 203). - KG, 18.07.2005 - 3 Ws 323/05
Gebühr des Zeugenbeistandes: Vergütung des nach dem Stichtag zum Zeugenbeistand …
Dies ist inzwischen die einhellige Auffassung der Oberlandesgerichte (vgl. u. a. OLG Jena und OLG Frankfurt, beide in RVGreport 2005, 221; OLG Schleswig NJW 2005, 234).
- OLG Koblenz, 26.03.2007 - 1 Ws 153/07
Verteidigervergütung: Nichtberücksichtigung einer Rechtsanwaltsgebühr für das …
War ein nach dem 1. Juli 2004 zum Pflichtverteidiger bestellter Rechtsanwalt zuvor als Wahlverteidiger tätig, so bestimmt sich sein Vergütungsanspruch als Wahlverteidiger - anders als seine Pflichtverteidigervergütung - nach der BRAGO (so auch KG, Beschluss vom 18. April 2005, 4 Ws 159/04, juris; zu den Pflichtverteidigergebühren nach neuem Recht OLG Koblenz, Beschluss vom 23. Juni 2005, 1 Ws 431/05; OLG Schleswig, 30. November 2004, 1 Ws 423/04, NJW 2005, 234; OLG Hamm, 10. Januar 2005, 2 (s) Sbd VIII 267/04; OLG Düsseldorf, 19. Juli 2005, III-2 Ws 231/05; OLG Jena, 17. März 2005, 1 Ws 73/05 und KG, 7. März 2005, 4 Ws 145/04, StV 06, 34-36). - OLG Jena, 09.01.2006 - AR (S) 149/05
Vergütung eines vor Rechtsänderung bestellten Zeugenbeistands
Da die Antragstellerin am 11.04.2005 als Beistand gem. § 397a Abs. 1 Satz 1 StPO bestellt worden ist, richtet sich der Gebührenanspruch nach dem neuen Recht (vgl. für den entsprechenden Fall der Pflichtverteidigerbestellung: Senat JurBüro 2005, 538 ). - OLG Jena, 21.07.2006 - 1 Ws 202/06
Nebenklage; anwendbares Recht; Zeitpunkt der Beauftragung
Für den Sachverhalt, dass ein vor dem 01.07.2004 als Wahlverteidiger tätig gewesener Rechtsanwalt danach zum Pflichtverteidiger bestellt worden ist, stellt der Senat in Einklang mit dem in den Materialien zum Gesetzentwurf (BT-Drucks. 15/1971 S. 203) geäußerten Willen des Gesetzgebers für die Bestimmung des anzuwendenden Rechts allein auf den Zeitpunkt der Bestellung ab (Beschluss vom 17.03.2005, Az.: 1 Ws 73/05; JurBüro 2005, 538). - AG Pirmasens, 10.03.2014 - 2 Ds 4372 Js 7830/13
Übergangsregelung, Inkrafttreten, Pflichtverteidigergebührne, Höhe
(…vgl. statt vieler: Mayer/Kroiß, RVG § 60 Rn. 15, 2013; OLG Frankfurt, 09.03.2005, Az. 2 Ws 15/05; OLG Jena17.03.2005, Az. 1 Ws 73/05).