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   OLG Bamberg, 20.12.2017 - 1 Ws 735/17   

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https://dejure.org/2017,60065
OLG Bamberg, 20.12.2017 - 1 Ws 735/17 (https://dejure.org/2017,60065)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 20.12.2017 - 1 Ws 735/17 (https://dejure.org/2017,60065)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 20. Dezember 2017 - 1 Ws 735/17 (https://dejure.org/2017,60065)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StGB § 51 Abs. 1 S. 1, § 63, § 67 Abs. 4
    Vollständige Anrechnung der vollstreckten Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus bei anfänglicher Fehldiagnose

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für die Entscheidung über die Anrechnung der Zeiten des Maßregelvollzugs bei Erledigterklärung wegen Fehldiagnose; Umfang der Anrechnung

  • rewis.io

    Vollständige Anrechnung der vollstreckten Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus bei anfänglicher Fehldiagnose

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; anfängliche Fehldiagnose; vollständige Anrechnung

  • rechtsportal.de

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für die Entscheidung über die Anrechnung der Zeiten des Maßregelvollzugs bei Erledigterklärung wegen Fehldiagnose

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2018, 377 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Karlsruhe, 09.08.2019 - 2 Ws 272/19

    Vollständige Anrechnung der Zeit der Unterbringung auf die Strafe bei einer sog.

    Der Senat schließt sich aber der im Vordringen befindlichen obergerichtlichen Rechtsprechung an (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.12.2018 - 1 Ws 266/17, juris Rn. 23; OLG Bamberg, Beschluss vom 18.05.2018 - 1 Ws 183/18, juris Rn. 6; Beschluss vom 20.12.2017 - 1 Ws 735/17, juris Rn. 32 ff.; OLG Hamm, Beschluss vom 18.07.2017 - 4 Ws 305/16, juris Rn. 24; KG Berlin, Beschluss vom 27.01.2015 - 2 Ws 3/15, juris Rn. 29; Pollähne in: Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, StGB, 5. Aufl. 2017, § 67 Rn. 19 a.E.; m.w.N. dezidiert a.A. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 05.02.2018 - 2 Ws 10/18, BeckRS 2018, 1055 Rn. 8 ff.; weitere Nachweise bei Fischer, StGB, 66. Aufl. 2019, § 67 Rn. 22), nach der in entsprechender Anwendung von § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB ein bereits verbüßter Maßregelvollzug dann vollständig auf eine im selben Urteil verhängte Strafe anzurechnen ist, wenn - wie hier - die Unterbringung für erledigt erklärt wird, weil sie auf einer retrospektiv unrichtigen Einschätzung des psychopathologischen Zustandes beruhte.

    Die in den vorgenannten Entscheidungen des KG Berlin und vom Oberlandesgericht Bamberg zur Begründung des Bestehens einer durch entsprechende Anwendung des § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB zu schließenden Regelungslücke angestellten Erwägungen (KG a.a.O., juris Rn. 31 ff.; OLG Bamberg, Beschluss vom 18.05.2018 a.a.O, juris. Rn. 6, dort ausdrücklich in Widerspruch zur Rechtsprechung des OLG Hamburg a.a.O.; Beschluss vom 20.12.2017 a.a.O., juris Rn. 32 ff.) hält auch der Senat für beachtlich.

    Entgegen der insoweit abweichenden Auffassung des OLG Rostock (Beschluss vom 16.01.2017 - 20 Ws 173/16, juris Rn. 29) ergeben sich die Anordnungsvoraussetzungen der Führungsaufsicht jedoch aus § 68f Abs. 1 Satz 1 StGB (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 18.07.2017 a.a.O., juris Rn. 26; OLG Bamberg, Beschluss vom 18.05.2018 a.a.O., juris Rn. 6; Beschluss vom 20.12.2017 - 1 Ws 735/17, juris Rn. 37; siehe auch OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.04.2017 - 1 Ws 66/17, BeckRS 2017, 108555 Rn. 26).

  • OLG Bamberg, 18.05.2018 - 1 Ws 183/18

    Gesetzliche Führungsaufsicht nach § 68f I 1 StGB auch bei Erledigung von

    Führungsaufsicht mit Entlassung aus dem Strafvollzug wegen vollständiger Vollstreckung einer Freiheits- oder Gesamtfreiheitsstrafe nach § 68f I 1 StGB tritt aufgrund des Sicherungszwecks der gesetzlichen Führungsaufsicht auch dann ein, wenn eine Maßregelanordnung wegen anfänglicher Fehldiagnose für erledigt erklärt und die Dauer des Maßregelvollzugs vollständig auf die zu verbüßende Freiheitsstrafe angerechnet wird (Anschluss bzw. Festhaltung an OLG Bamberg, Beschl. v. 20.12.2017 - 1 Ws 735/17 [bei juris] und OLG Hamm, Beschl. v. 18.07.2017 - 4 Ws 305/16 [bei juris]); entgegen OLG Rostock, Beschl. v. 16.01.2017 - 20 Ws 173/16 = NStZ-RR 2017, 95).

    Die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde der StA hat der Senat als unbegründet verworfen (OLG Bamberg, Beschluss vom 20.12.2017 - 1 Ws 735/17 [bei juris]).

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