Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 21.01.2015 - 1 Ws 8/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
Zweidrittelentlassung, Freistellungstage, Anrechnung
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 57 Abs 1 S 1 Nr 1 StGB, § 311 Abs 3 S 1 StPO, § 43 Abs 6 S 1 StVollzG, § 43 Abs 9 StVollzG
Strafrestaussetzung zur Bewährung: Anrechnung von Freistellungstagen bei der Berechnung des Halb- oder Zweidrittelzeitpunkts; Beschwerde gegen einen nach Rechtsmittelverzicht der Staatsanwaltschaft geänderten Beschluss der Strafvollstreckungskammer - Saarländisches Oberlandesgericht
StGB § 57 Abs 1 Satz 1 Nr 1, StPO § 311 Abs 3 S 1, StVollzG § 43 Abs 6 S 1, StVollzG § 43 Abs 9
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Zwei-Drittel sind Zwei-Drittel, oder: Vorverbüßen geht nicht.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Entlassung eines Verurteilten aus dem Strafvollzug mit Erreichen des Zweidrittelzeitpunkts unter Anrechnung nach § 43 Abs. 6 StVollzG erworbener Freistellungstage auf den Entlassungszeitpunkt; Rechtmäßigkeit der Vorverlegung des errechneten Halb- oder ...
- Jurion (Kurzinformation)
Keine Vorverlegung des Halb- oder Zweidrittel-Strafzeitpunkts durch erworbene Freistellungstage des Gefangenen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Entlassung eines Verurteilten aus dem Strafvollzug mit Erreichen des Zweidrittelzeitpunkts unter Anrechnung nach § 43 Abs. 6 StVollzG erworbener Freistellungstage auf den Entlassungszeitpunkt
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 22.02.2011 - 4 KLs 55/09
- LG Saarbrücken, 12.01.2015 - S V StVK 889/14
- OLG Saarbrücken, 21.01.2015 - 1 Ws 8/15
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2015, 189
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Saarbrücken, 07.09.2017 - 1 Ws 141/17
Straf- und Maßregelvollstreckung: Fortdauer der befristeten Führungsaufsicht bei …
Da die Staatsanwaltschaft mit ihrem Rechtsmittel lediglich ihrer Aufgabe genügen wollte, die erstinstanzliche Entscheidung mit dem Gesetz in Einklang zu bringen - wofür die Kostenvorschriften der Strafprozessordnung (§§ 464 ff. StPO, insb. § 473 StPO) keine Regelung enthalten -, sind die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dem Verurteilten darin entstandenen notwendigen Auslagen aus Gründen der Gerechtigkeit der Landeskasse aufzuerlegen (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 223, 224; Senatsbeschluss vom 21. Januar 2015 - 1 Ws 8/15 - Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO, 60. Aufl., § 473 Rn. 17;… KK-Gieg, StPO, 7. Aufl., § 473 Rn. 5). - OLG Hamm, 22.02.2017 - 1 Ws 24/17
Unzulässige Abänderung der durch sofortige Beschwerde angefochtenen Entscheidung; …
Ergeht gleichwohl eine abändernden Entscheidung, so ist diese unwirksam (vgl. BGH, Beschluss vom 22.12.2010 - 2 ARs 289/10 -, BeckRS 2011, 01830; Saarländisches OLG, Beschluss vom 21.01.2015 - 1 Ws 8/15 -, juris; Hanseatisches OLG, Beschluss vom 26.10.2007 - 2 Ws 248/07 -, juris;… Frisch in SK-StPO, 5. Auflage, § 311, Rn. 16) und so zu behandeln, als ob sie nicht ergangen wäre (Saarländisches OLG, am angegebenen Ort). - OLG Hamm, 20.04.2017 - 1 Ws 175/17
Keine Befugnis zur Aufhebung des Widerrufsbeschlusses durch das erstinstanzliche …
Ergeht gleichwohl eine abändernde Entscheidung, so ist diese unwirksam (vgl. BGH, Beschluss vom 22.12.2010 - 2 ARs 289/10 -, BeckRS 2011, 01830; Saarländisches OLG, Beschluss vom 21.01.2015 - 1 Ws 8/15 -, juris; Hanseatisches OLG, Beschluss vom 26.10.2007 - 2 Ws 248/07 -, juris;… Frisch in SK-StPO, 5. Auflage, § 311, Rn. 16) und so zu behandeln, als ob sie nicht ergangen wäre (Saarländisches OLG, am angegebenen Ort).
Rechtsprechung
KG, 16.03.2015 - 1 Ws 8/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 464a Abs 1 StPO, § 465 Abs 1 StPO, § 8 GKG, § 21 Abs 1 S 1 GKG, § 66 GKG
Abrechnung von Sachverständigenkosten für Wirtschaftsreferenten der Staatsanwaltschaft - rechtsportal.de
Bestimmung der zu erhebenden Kosten für die Erstattung eines Gutachtens von dem Sachverständigen einer Behörde (hier des Wirtschaftsreferenten bei der Staatsanwaltschaft) in Erfüllung seiner Dienstaufgaben ohne Erhalt einer Vergütung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bestimmung der zu erhebenden Kosten für die Erstattung eines Gutachtens von dem Sachverständigen einer Behörde (hier: des Wirtschaftsreferenten bei der Staatsanwaltschaft) in Erfüllung seiner Dienstaufgaben ohne Erhalt einer Vergütung; Erhebung fiktiver Kosten für das ...
Verfahrensgang
- LG Berlin, 10.12.2014 - 536 Qs 24/14
- KG, 16.03.2015 - 1 Ws 8/15
Papierfundstellen
- Rpfleger 2015, 727
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Celle, 10.02.2020 - 2 Ws 43/20
Entstehung und Fälligkeit der Zahlungsverpflichtung des Kostenschuldners im …
1.) Die Zahlungsverpflichtung des Kostenschuldners im Strafverfahren entsteht erst durch die Kostengrundentscheidung unter der aufschiebenden Bedingung ihrer Rechtskraft (Anschluss: KG Berlin, Beschluss vom 16. März 2015 - 1 Ws 8/15 -, juris).Die Zahlungsverpflichtung des Beschwerdeführers selbst entstand erst durch die Kostengrundentscheidung der Verurteilung vom 26. Januar 2018 unter der aufschiebenden Bedingung ihrer Rechtskraft (KG Berlin, Beschluss vom 16. März 2015 - 1 Ws 8/15 -, juris).
- LG Berlin, 20.10.2016 - 512 Qs 43/16
Kostenniederschlagung im Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: …
Eine unrichtige Sachbehandlung liegt jedoch nur dann vor, wenn mit der die beanstandeten Kosten verursachenden Maßnahme gegen eine eindeutige gesetzliche Norm verstoßen worden ist und die Gesetzesverletzung offen zu Tage tritt (vgl. Beschluss des Kammergerichts vom 16. März 2015 - 1 Ws 8/15 -). - KG, 04.05.2017 - 1 Ws 3/17
Strafsache: Vergütung des Terminsvertreters eines gerichtlich bestellten …
Ob die von einem Sachverständigen angegebene Zeit für die Erledigung eines Gutachtenauftrages erforderlich war, unterliegt der gerichtlichen Überprüfung nämlich nur dann, wenn der angesetzte Zeitaufwand ungewöhnlich hoch und nicht plausibel erscheint und auf eine ungewöhnlich langsame Arbeitsweise oder auf eine Beschäftigung mit von dem Auftrag nicht umfassten Fragen hindeutet (vgl. Senat wistra 2015, 403, 404).