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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 21.05.2007 - 1 Ws 92/07   

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https://dejure.org/2007,8709
OLG Brandenburg, 21.05.2007 - 1 Ws 92/07 (https://dejure.org/2007,8709)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.05.2007 - 1 Ws 92/07 (https://dejure.org/2007,8709)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. Mai 2007 - 1 Ws 92/07 (https://dejure.org/2007,8709)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Haftbefehls gegen einen dauernd im Ausland lebenden Angeklagten; Möglichkeit der Androhung von Zwangsmitteln für den Fall des unentschuldigten Ausbleibens; Erlass eines Haftbefehls bei Ausbleiben des Angeklagten in der Hauptverhandlung; Ausübung ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    StPO § 216 Abs. 1; ; StPO § 230 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 216 Abs. 1; StPO § 230 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2009, 348
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Frankfurt, 21.01.1998 - 1 Ws 189/97
    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.05.2007 - 1 Ws 92/07
    Das OLG Köln (Beschluss vom 18. Oktober 2005 - 2 Ws 488/05 - NStZ-RR 2006, 22ff) hat, dem OLG Frankfurt (Beschluss vom 21. Januar 1998 - 1 Ws 189/97 - NStZ-RR 1999, 18ff) folgend, die Frage der Zulässigkeit eines Haftbefehls nach § 230 Abs. 2 StPO gegen einen dauernd im Ausland lebenden Angeklagten wie folgt beantwortet:.

    Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Ladung gemäß § 216 StPO (OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 18 m. w. N.; OLG Oldenburg StV 2005, 432).

    Die Ausübung hoheitlicher Gewalt liegt aber bereits in der Androhung von Zwangsmitteln (OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 18, 19) und nicht erst in deren Festsetzung oder Vollzug.

  • OLG Oldenburg, 21.02.2005 - 1 Ws 73/05

    Wirksamkeitserfordernisse der Zustellung eines Haftbefehls im Ausland durch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.05.2007 - 1 Ws 92/07
    Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Ladung gemäß § 216 StPO (OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 18 m. w. N.; OLG Oldenburg StV 2005, 432).

    Soweit in Rechtsprechung (vgl. OLG Karlsruhe StV 2004, 325, 326; 2005, 33, 35; OLG Oldenburg StV 2005, 432) und Schrifttum (Lagodny, StV 1999, 36; Hilger, StV 2005, 36, 38) teilweise der Erlass eines Haftbefehls gemäß § 230 Abs. 2 StPO befürwortet bzw. zumindest für möglich gehalten wird, fehlt es an einer Auseinandersetzung mit der Frage, wie eine ordnungsgemäße Ladung gemäß § 216 StPO im Ausland erfolgen soll.

  • OLG Karlsruhe, 01.09.2003 - 1 Ws 235/03

    Kapitalanlagebetrug bei Versprechen einer unrealisierbaren Rendite und Irrtum des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.05.2007 - 1 Ws 92/07
    Soweit in Rechtsprechung (vgl. OLG Karlsruhe StV 2004, 325, 326; 2005, 33, 35; OLG Oldenburg StV 2005, 432) und Schrifttum (Lagodny, StV 1999, 36; Hilger, StV 2005, 36, 38) teilweise der Erlass eines Haftbefehls gemäß § 230 Abs. 2 StPO befürwortet bzw. zumindest für möglich gehalten wird, fehlt es an einer Auseinandersetzung mit der Frage, wie eine ordnungsgemäße Ladung gemäß § 216 StPO im Ausland erfolgen soll.
  • OLG Köln, 18.10.2005 - 2 Ws 488/05

    Voraussetzungen eines Haftbefehls gegen einen im Ausland lebenden Beschuldigten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.05.2007 - 1 Ws 92/07
    Das OLG Köln (Beschluss vom 18. Oktober 2005 - 2 Ws 488/05 - NStZ-RR 2006, 22ff) hat, dem OLG Frankfurt (Beschluss vom 21. Januar 1998 - 1 Ws 189/97 - NStZ-RR 1999, 18ff) folgend, die Frage der Zulässigkeit eines Haftbefehls nach § 230 Abs. 2 StPO gegen einen dauernd im Ausland lebenden Angeklagten wie folgt beantwortet:.
  • LG Münster, 04.08.2004 - 7 Qs 86/04
    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.05.2007 - 1 Ws 92/07
    Dieser Rechtsansicht, der im Weiteren auch das Landgericht Münster gefolgt ist (LG Münster, Beschluss vom 04. August 2004 - 7 Qs 86/04 - NStZ-RR 2005, 382), ist zuzustimmen.
  • OLG Stuttgart, 11.03.1998 - 1 Ws 28/98

    Haftgrund der Fluchtgefahr im Fall der Rückkehr eines Ausländers an seinen den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.05.2007 - 1 Ws 92/07
    Der angeführte Kommentar bezieht sich ausschließlich auf eine Anmerkung des Prof. Dr. Lagodny zu einer Entscheidung des OLG Stuttgart vom 11. März 1998 (StV 1999, 33ff), die sich zu der Frage der Berücksichtigung der Vorschriften der RIVASt nicht verhält und von der obergerichtlichen Rechtsprechung bislang nicht getragen wird.
  • OLG Karlsruhe, 15.10.1998 - 2 Ws 222/98
    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.05.2007 - 1 Ws 92/07
    Soweit in Rechtsprechung (vgl. OLG Karlsruhe StV 2004, 325, 326; 2005, 33, 35; OLG Oldenburg StV 2005, 432) und Schrifttum (Lagodny, StV 1999, 36; Hilger, StV 2005, 36, 38) teilweise der Erlass eines Haftbefehls gemäß § 230 Abs. 2 StPO befürwortet bzw. zumindest für möglich gehalten wird, fehlt es an einer Auseinandersetzung mit der Frage, wie eine ordnungsgemäße Ladung gemäß § 216 StPO im Ausland erfolgen soll.
  • OLG Karlsruhe, 01.03.2004 - 3 Ws 44/04

    Haftgrund der Fluchtgefahr: Verneinung bei Bereitschaft des im Ausland

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.05.2007 - 1 Ws 92/07
    Soweit in Rechtsprechung (vgl. OLG Karlsruhe StV 2004, 325, 326; 2005, 33, 35; OLG Oldenburg StV 2005, 432) und Schrifttum (Lagodny, StV 1999, 36; Hilger, StV 2005, 36, 38) teilweise der Erlass eines Haftbefehls gemäß § 230 Abs. 2 StPO befürwortet bzw. zumindest für möglich gehalten wird, fehlt es an einer Auseinandersetzung mit der Frage, wie eine ordnungsgemäße Ladung gemäß § 216 StPO im Ausland erfolgen soll.
  • OLG Brandenburg, 24.08.2011 - 1 Ws 133/11

    Strafverfahren: Folge des Nichterscheinens in der Hauptverhandlung nach einem

    Nach Nr. 116 Abs. 1 RiVASt dürfen beschuldigten Personen bei Zustellungen von Ladungen im Ausland Zwangsmaßnahmen nur angedroht werden, wenn in dem zuzustellenden Schriftstück darauf hingewiesen wird, dass diese im Hoheitsgebiet des ersuchten Staates nicht vollstreckt werden können (vgl. auch Senatsbeschluss vom 21. Mai 2007 - 1 Ws 92/07 -).
  • OLG Rostock, 29.02.2008 - I Ws 60/08

    Strafverfahren: Androhung von Zwangsmaßnahmen in einer Ladung eines im Ausland

    Soweit einige Oberlandesgerichte (OLG Frankfurt/Main, NStZ-RR 1999, 18ff [Beschluss vom 21. Januar 1998 - 1 Ws 189/97 - ]; ihm folgend OLG Köln NStZ-RR 2006, 22ff [Beschluss vom 18. Oktober 2005 - 2 Ws 488/05 - ] und OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.05.2007 - 1 Ws 92/07 -, zitiert nach juris; a.A. offenbar OLG Oldenburg, Beschluss vom 21.02.2005 - 1 Ws 73/05 -, zitiert nach juris ) die Auffassung vertreten, die Ladung eines dauernd im Ausland lebenden Angeklagten dürfe nicht die in § 216 Abs. 1 StPO vorgeschriebene Androhung von Zwangsmitteln für den Fall des unentschuldigten Ausbleibens enthalten und eine gleichwohl ausgesprochene Warnung mache die Ladung unwirksam mit der Folge, dass bei unentschuldigtem Ausbleiben in der Hauptverhandlung kein Haftbefehl nach § 230 Abs. 2 StPO ergehen dürfe, teilt der Senat diese Auffassung nicht.
  • OLG Saarbrücken, 13.11.2009 - 1 Ws 207/09

    Erlass eines Sicherungshaftbefehls gegen ein dauernd im Ausland lebenden

    Zwar wird die Auffassung vertreten, die Ladung eines dauernd im Ausland lebenden Angeklagten dürfe nicht die in § 216 Abs. 1 StPO vorgeschriebene Androhung von Zwangsmitteln für den Fall des unentschuldigten Ausbleibens enthalten und eine gleichwohl ausgesprochene Warnung führe zu einer nicht ordnungsgemäßen Ladung mit der Folge, dass bei unentschuldigtem Ausbleiben in der Hauptverhandlung kein Haftbefehl nach § 230 Abs. 2 StPO ergehen dürfe (vgl. OLG Köln, NStZ-RR 2006, 22 f und Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 21.05.2007 - 1 Ws 92/07 -, zitiert nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 21.09.2016 - 3 Ws 634/16

    Zulässiger Inhalt der Ladung eines dauernd im Ausland lebenden Angeklagten

    Nach wohl überwiegender Meinung darf die Ladung eines dauernd im Ausland lebenden Angeklagten die in § 216 Abs. 1 Satz 1 StPO vorgeschriebene Androhung von Zwangsmitteln für den Fall des unentschuldigten Ausbleibens nämlich nicht enthalten, da dies die Androhung der Ausübung hoheitlicher Gewalt auf dem Gebiet eines fremden Staates darstellt, die entsprechend dem Territorialitätsprinzip unzulässig ist (KG StraFo 2013, 425; OLG Brandenburg StV 2009, 348 ; OLG Köln NStZ-RR 2006, 22 ; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 18 ; KK-Gmel, StPO , 7. Aufl. 2013, Rdn, 5 zu § 216 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 07.04.2014 - 1 Ws 38/14

    Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls bei Nichterscheinen im

    Eine derartige Warnung geht ins Leere, da die Ausübung hoheitlicher Gewalt auf dem Gebiet eines fremden Staats unzulässig ist und bereits die Androhung der Ausübung von Zwangsmitteln auf fremdem Staatsgebiet einen Eingriff in dessen Souveränität darstellt und dem Territorialsprinzip zuwider läuft (vgl. Senat mit Beschluss vom 21. Mai 2007 - 1 Ws 92/07 - zur früheren Fassung von Nr. 116 Abs. 1 RiVASt; KG Berlin, B. v. 15. April 2013, (1) 3 StE 6/11 - 1 (3/11), zitiert nach juris; Saarländisches OLG, B. v. 13. November 2009, 1 Ws 207/09, zitiert nach juris; OLG Rostock, B. v. 29. Februar 2008, 1 Ws 60/08, zitiert nach juris; Meyer-Goßner, 56. A. 2013, § 216 Rn 4; Gmel in KK-StPO, 7. A. 2013, § 216 Rn 5).
  • KG, 10.11.2010 - 3 Ws 459/10

    Haftbefehl: Voraussetzungen eines Haftbefehls gegen einen im Ausland lebenden

    Lebt der Angeklagte dauerhaft im Ausland, wird diese Warnung in der obergerichtlichen Rechtsprechung teilweise als nach den allgemeinen Grundsätzen des Völkerrechts unzulässig [vgl. OLG Brandenburg StRR 2007, 276; OLG Köln NStZ-RR 2006, 22; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 18, 19], teilweise aber auch als zulässig angesehen, sofern sie den für den Zustellungsempfänger eindeutigen Hinweis enthält, dass die Vollstreckung der angedrohten Zwangsmaßnahmen ausschließlich im Geltungsbereich der Strafprozessordnung erfolgt [vgl. OLG Saarbrücken NStZ-RR 2010, 49; LG Saarbrücken, Beschluss vom 17. Juli 2010 2 Qs 22/10 - bei juris; OLG Rostock StRR 2008, 310].
  • LG Freiburg, 20.11.2013 - 2 Qs 145/13

    Androhung von Zwangsmitteln in der Ladung gegenüber einem im Ausland lebenden

    In Rechtsprechung und Literatur wurde teilweise die Auffassung vertreten, (bereits) die Androhung von Zwangsmitteln für den Fall des unentschuldigten Ausbleibens gegenüber einem dauernd im Ausland lebenden Angeklagten verstoße als Ausübung hoheitlicher Gewalt auf dem Gebiet eines fremden Staates gegen die gemäß Art. 25 GG zu beachtenden allgemeinen Grundsätze des Völkerrechts und sei daher unzulässig (z.B. OLG Frankfurt, NStZ-RR 1999, 18; OLG Köln, NStZ-RR 2006, 22; OLG Brandenburg, B. v. 21.05.2007 - 1 Ws 92/07, juris; KK-Gmel, StPO, 6. Aufl., Rdn. 5 zu § 216; LR-Jäger, StPO, 26. Aufl., Rdn. 7 zu § 216).
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Rechtsprechung
   KG, 05.07.2007 - 1 AR 810/07, 1 Ws 92/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,39421
KG, 05.07.2007 - 1 AR 810/07, 1 Ws 92/07 (https://dejure.org/2007,39421)
KG, Entscheidung vom 05.07.2007 - 1 AR 810/07, 1 Ws 92/07 (https://dejure.org/2007,39421)
KG, Entscheidung vom 05. Juli 2007 - 1 AR 810/07, 1 Ws 92/07 (https://dejure.org/2007,39421)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Kostenentscheidung nach Rücknahme der Berufung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Kostenentscheidung nach Rücknahme der Berufung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Schleswig, 22.05.2001 - 2 Ws 155/01

    Begriff der den Nebenkläger betreffenden Tat - Statthaftigkeit der sofortigen

    Auszug aus KG, 05.07.2007 - 1 AR 810/07
    Bei dem Verzicht oder der Rücknahme eines Rechtsmittels gegen die Hauptentscheidung führt dies nicht zur Unanfechtbarkeit der Kosten- und Auslagenentscheidung gemäß § 464 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO , weil die ursprüngliche Statthaftigkeit des Rechtsmittels gegen die Hauptentscheidung dadurch nicht aufgehoben wird (vgl. OLG Schleswig, SchlHA 2002, 174; Hilger in Löwe-Rosenberg, StPO 25. Aufl., § 464 Rdn. 56).
  • KG, 02.11.1998 - 3 Ws 612/98
    Auszug aus KG, 05.07.2007 - 1 AR 810/07
    Wenn sich das Vorliegen dieser Zulässigkeitsvoraussetzung nicht ohne weiteres den Akten entnehmen lässt, muss der Beschwerdeführer darlegen, dass sie erfüllt ist (vgl. KG, Beschluss vom 2. November 1998 - 3 Ws 612/98).
  • KG, 26.05.2000 - 3 Ws 112/00

    Zulässigkeit einer Kostenbeschwerde des Nebenklägers

    Auszug aus KG, 05.07.2007 - 1 AR 810/07
    Im Übrigen besteht kein sachlicher Grund, warum der Angeklagte insoweit weniger Befugnisse haben soll als der Nebenkläger, dessen sofortige Beschwerde nach der Rücknahme eines Rechtsmittels durch den Angeklagten für zulässig angesehen wird (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 26. Mai 2000 - 3 Ws 112/00 -).
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Rechtsprechung
   KG, 05.07.2007 - 1 AR 810/07, 1 Ws 92/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,39185
KG, 05.07.2007 - 1 AR 810/07, 1 Ws 92/07 (https://dejure.org/2007,39185)
KG, Entscheidung vom 05.07.2007 - 1 AR 810/07, 1 Ws 92/07 (https://dejure.org/2007,39185)
KG, Entscheidung vom 05. Juli 2007 - 1 AR 810/07, 1 Ws 92/07 (https://dejure.org/2007,39185)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit der Beschränkungen des § 464 Abs. 3 S. 1 Hs. 2 Strafprozessordnung (StPO) auf eine nach der Rücknahme der Berufung ergehende selbstständige Kostenentscheidung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Kostenentscheidung nach Rücknahme der Berufung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Schleswig, 22.05.2001 - 2 Ws 155/01

    Begriff der den Nebenkläger betreffenden Tat - Statthaftigkeit der sofortigen

    Auszug aus KG, 05.07.2007 - 1 Ws 92/07
    Bei dem Verzicht oder der Rücknahme eines Rechtsmittels gegen die Hauptentscheidung führt dies nicht zur Unanfechtbarkeit der Kosten- und Auslagenentscheidung gemäß § 464 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO, weil die ursprüngliche Statthaftigkeit des Rechtsmittels gegen die Hauptentscheidung dadurch nicht aufgehoben wird (vgl. OLG Schleswig, SchlHA 2002, 174; Hilger in Löwe-Rosenberg, StPO 25. Aufl., § 464 Rdn. 56).
  • KG, 02.11.1998 - 3 Ws 612/98
    Auszug aus KG, 05.07.2007 - 1 Ws 92/07
    Wenn sich das Vorliegen dieser Zulässigkeitsvoraussetzung nicht ohne weiteres den Akten entnehmen lässt, muss der Beschwerdeführer darlegen, dass sie erfüllt ist (vgl. KG, Beschluss vom 2. November 1998 - 3 Ws 612/98).
  • KG, 26.05.2000 - 3 Ws 112/00

    Zulässigkeit einer Kostenbeschwerde des Nebenklägers

    Auszug aus KG, 05.07.2007 - 1 Ws 92/07
    Im Übrigen besteht kein sachlicher Grund, warum der Angeklagte insoweit weniger Befugnisse haben soll als der Nebenkläger, dessen sofortige Beschwerde nach der Rücknahme eines Rechtsmittels durch den Angeklagten für zulässig angesehen wird (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 26. Mai 2000 - 3 Ws 112/00 -).
  • KG, 04.01.2008 - 1 AR 1722/07

    Statthafter Rechtsbehelf des früheren Beschuldigten gegen die unterbliebene

    Der Zulässigkeit steht die Beschränkung des § 464 Abs. 3 Satz 1 2. Halbsatz StPO nicht entgegen, weil die Hauptentscheidung gemäß § 414 Abs. 1 i.V.m. § 210 Abs. 2 StPO - wenn auch nicht durch den Beschuldigten - angefochten werden kann (Meyer-Goßner, StPO 50. Aufl., § 464 Rdn. 19; OLG München StraFo 1997, 191; vgl. auch Senat, Beschlüsse vom 14. November 2007 - 1 Ws 235/07 - und vom 5. Juli 2007 - 1 Ws 92/07 -).
  • KG, 03.01.2008 - 1 AR 1562/07

    Beschränkung der Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die nach

    Die nach der Rücknahme der Berufung gemäß § 473 Abs. 1 Satz 1 StPO ergehende selbständige Kostenentscheidung unterliegt nicht den Beschränkungen des § 464 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO (vgl. Senat, Beschluss vom 5. Juli 2007 - 1 Ws 92/07 - unter Aufgabe früherer entgegenstehender Rechsprechung des Kammergerichts).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 07.06.2007 - 1 Ws 92/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,55743
OLG Hamburg, 07.06.2007 - 1 Ws 92/07 (https://dejure.org/2007,55743)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07.06.2007 - 1 Ws 92/07 (https://dejure.org/2007,55743)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07. Juni 2007 - 1 Ws 92/07 (https://dejure.org/2007,55743)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 20.09.2005 - 3 StR 324/05

    Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung (Schluss von der äußeren auf die innere

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.06.2007 - 1 Ws 92/07
    Im Fall des Geständniswiderrufs trifft den Antragsteller eine erweiterte Darlegungspflicht ( KG Berlin NStZ 2006, 169, OLG Düsseldorf NStZ 2004, 455, BayVerfGhof, Beschluss v. 11.03.2003, - Vf. 29-VI-02 - zitiert nach "juris"; Meyer-Goßner, a.a.O., § 359 Rn. 46f; OLG Hamburg, Beschluss v. 13.01.2004, Az.: 1 Ws 356/03 ).

    Der Antragsteller muss ein nach Sachlage einleuchtendes und nachvollziehbares Motiv für das behauptete Falschgeständnis darlegen und erklären, weshalb er zunächst die Tat der Wahrheit zuwider eingeräumt hat und aus welchen Gründen er sein damaliges Geständnis nunmehr widerruft ( KG Berlin NStZ 2006, 169, OLG Köln NStZ 1991, 96, BGH in JR 1977, 217, 218; KG Berlin, Beschluss vom 31. Januar 2002, - 3 Ws 514/00 - zitiert nach "juris"; Hans OLG Hamburg, Beschluss vom 12. März 2002 - 1 Ws 25/00 ).

    Dies gilt auch für den hier vorliegenden Fall eines "abgesprochenen" Geständnisses (vgl. dazu KG Berlin NStZ 2006, 169, OLG Nürnberg in NStE Nr. 12 zu § 359, Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., § 359 Rn. 47 m.w. Nachw.).

  • OLG Stuttgart, 26.11.1997 - 1 Ws 199/97

    Zulässigkeit eines Antrags auf Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.06.2007 - 1 Ws 92/07
    Dies ist dann zu bejahen, wenn der Verurteilte vorträgt, er sei durch Täuschung, Drohung, unzulässige Versprechungen (vgl. OLG Stuttgart NJW 1999, 375) oder sonstige unlautere Mittel des Gerichts oder durch falsche Versprechungen seines Verteidigers (vgl. OLG Köln StV 1989, 98) oder der Staatsanwaltschaft zu einem falschen Geständnis gedrängt worden.

    Auch die substantiierte Behauptung eines Verurteilten, ihm sei eine sachlich nicht gerechtfertigte Sanktionsschere aufgezeigt und er sei dadurch zu einem Geständnis gedrängt worden, kann ein einleuchtendes Motiv nahe legen (vgl. OLG Stuttgart NJW 1999, 375).

    Richtig ist zwar, dass die Anforderungen an die erweiterte Darlegungspflicht im Sinne des § 359 Abs. 1 Nr. 5 StPO dann geringer sind, wenn das Gericht das Gebot der Wahrheitsfindung missachtet und den Angeklagten aufgrund eines "Formalgeständnisses" verurteilt hat, obwohl sich entlastende Beweiserhebungen aufdrängten oder nahe lagen (vgl. BGH NJW 2005, 1440, KG Berlin NStZ 2006, 468, OLG Stuttgart NJW 1999, 375).

  • OLG Köln, 07.09.1990 - 2 Ws 140/90
    Auszug aus OLG Hamburg, 07.06.2007 - 1 Ws 92/07
    Im vorliegenden Fall stellt der von dem Beschwerdeführer erklärte Widerruf seines in der Hauptverhandlung abgelegten uneingeschränkten Geständnisses zwar eine neue Tatsache im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO dar (vgl. dazu OLG Köln NStZ 1991, 96, 97; Meyer-Goßner, StPO, 49 Aufl., § 359 Rn. 23, m.w. Nachw).

    Der Antragsteller muss ein nach Sachlage einleuchtendes und nachvollziehbares Motiv für das behauptete Falschgeständnis darlegen und erklären, weshalb er zunächst die Tat der Wahrheit zuwider eingeräumt hat und aus welchen Gründen er sein damaliges Geständnis nunmehr widerruft ( KG Berlin NStZ 2006, 169, OLG Köln NStZ 1991, 96, BGH in JR 1977, 217, 218; KG Berlin, Beschluss vom 31. Januar 2002, - 3 Ws 514/00 - zitiert nach "juris"; Hans OLG Hamburg, Beschluss vom 12. März 2002 - 1 Ws 25/00 ).

    Ansonsten stünde es in seinem Belieben, jederzeit durch den Widerruf seines Geständnisses die Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens herbeizuführen ( OLG Hamburg, Beschluss v. 13.01.2004 - 1 Ws 356/03; OLG Köln NStZ 1991, 96, OLG München in NJW 1981, 593, 594).

  • BGH, 07.07.1976 - StB 11/74
    Auszug aus OLG Hamburg, 07.06.2007 - 1 Ws 92/07
    Der Antragsteller muss ein nach Sachlage einleuchtendes und nachvollziehbares Motiv für das behauptete Falschgeständnis darlegen und erklären, weshalb er zunächst die Tat der Wahrheit zuwider eingeräumt hat und aus welchen Gründen er sein damaliges Geständnis nunmehr widerruft ( KG Berlin NStZ 2006, 169, OLG Köln NStZ 1991, 96, BGH in JR 1977, 217, 218; KG Berlin, Beschluss vom 31. Januar 2002, - 3 Ws 514/00 - zitiert nach "juris"; Hans OLG Hamburg, Beschluss vom 12. März 2002 - 1 Ws 25/00 ).

    Dies wäre mit dem Ausnahmecharakter der Rechtskraftdurchbrechung gemäß § 359 StPO nicht vereinbar (vgl. dazu BGH NJW 1977, 59; OLG Hamm, Beschluss v. 12.09.2000 - 2 Ws 232/00 - zitiert nach "juris"; OLG Nürnberg, NStE Nr. 12 zu § 359 StPO).

  • BGH, 14.06.1995 - StB 8/95

    Wiederaufnahme des Verfahrens - Verfahrenswiederaufnahme - Widerruf des

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.06.2007 - 1 Ws 92/07
    Nach dieser sind der Widerruf eines Geständnisses und die damit verbundene neue Tatsachenbehauptung nur dann geeignet, die Zulässigkeit eines Wiederaufnahmeantrags zu begründen, wenn der Antragsteller ernsthafte Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit seiner früheren Angaben beibringt (OLG Köln in NStZ 1991, 95, 96), die vernünftige Zweifel an der Wahrheit der auf seinem früheren Geständnis basierenden Urteilsfeststellungen veranlassen (BGHR StPO § 359 - neue Tatsache 5 -).
  • KG, 05.11.2001 - 5 Ws 651/01
    Auszug aus OLG Hamburg, 07.06.2007 - 1 Ws 92/07
    Er muss vielmehr einen Sachverhalt vortragen, nach dem das frühere Geständnis durch den Widerruf konkret in seiner Beweiskraft und tragenden Bedeutung für die Feststellung des rechtskräftigen Urteils entwertet wird ( KG Berlin, Beschluss v. 05.11.2001 - 5 Ws 651/01 - zitiert nach "juris", im Anschluss an BGH NJW 2000, 218).
  • OLG Düsseldorf, 20.03.2003 - 2 Ws 45/03

    Anforderungen an die Eignung der Beweismittel i.S. von § 359 Nr. 5 StPO

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.06.2007 - 1 Ws 92/07
    Denn nur solche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils rechtfertigen eine Wiederaufnahme des Verfahrens, die nicht nur theoretischabstrakt, sondern konkret und vernünftig sind ( OLG Düsseldorf NStZ 2004, 454, 455).
  • KG, 31.01.2001 - 3 Ws 514/00
    Auszug aus OLG Hamburg, 07.06.2007 - 1 Ws 92/07
    Der Antragsteller muss ein nach Sachlage einleuchtendes und nachvollziehbares Motiv für das behauptete Falschgeständnis darlegen und erklären, weshalb er zunächst die Tat der Wahrheit zuwider eingeräumt hat und aus welchen Gründen er sein damaliges Geständnis nunmehr widerruft ( KG Berlin NStZ 2006, 169, OLG Köln NStZ 1991, 96, BGH in JR 1977, 217, 218; KG Berlin, Beschluss vom 31. Januar 2002, - 3 Ws 514/00 - zitiert nach "juris"; Hans OLG Hamburg, Beschluss vom 12. März 2002 - 1 Ws 25/00 ).
  • KG, 13.01.1997 - 4 Ws 219/96
    Auszug aus OLG Hamburg, 07.06.2007 - 1 Ws 92/07
    Dabei muss das von dem Antragsteller vorgetragene Motiv mit den nach Aktenlage erkennbaren Umständen vereinbar sein ( KG Berlin, Beschluss v. 13.01.1997 - 4 Ws 219/96 - m.w. Nachw., zitiert nach "juris").
  • OLG Saarbrücken, 02.10.2003 - 1 Ws 181/03

    Gebühren des in der Revisionsinstanz nur außerhalb der Hauptverhandlung tätigen

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.06.2007 - 1 Ws 92/07
    Im Fall des Geständniswiderrufs trifft den Antragsteller eine erweiterte Darlegungspflicht ( KG Berlin NStZ 2006, 169, OLG Düsseldorf NStZ 2004, 455, BayVerfGhof, Beschluss v. 11.03.2003, - Vf. 29-VI-02 - zitiert nach "juris"; Meyer-Goßner, a.a.O., § 359 Rn. 46f; OLG Hamburg, Beschluss v. 13.01.2004, Az.: 1 Ws 356/03 ).
  • OLG München, 20.11.1980 - 1 Ws 1043/80
  • VerfGH Bayern, 11.03.2003 - 29-VI-02
  • BGH, 20.07.1999 - X ZR 139/96

    Festsetzung der Beschwer bei Verfahrenstrennung in der Berufungsinstanz

  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

  • KG, 28.02.2005 - 5 Ws 673/04

    Strafprozessrecht: Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil

  • OLG Köln, 23.08.1985 - 2 Ws 352/85
  • OLG Hamm, 12.09.2000 - 2 Ws 232/00

    Wiederaufnahme des Verfahrens, Zulässigkeit des Antrags, neue Beweismittel,

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