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   OLG Nürnberg, 23.03.2009 - 1 Ws 94/09   

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OLG Nürnberg, 23.03.2009 - 1 Ws 94/09 (https://dejure.org/2009,17106)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 23.03.2009 - 1 Ws 94/09 (https://dejure.org/2009,17106)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 23. März 2009 - 1 Ws 94/09 (https://dejure.org/2009,17106)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Führungsaufsicht: Kostentragungspflicht für notwendige Kosten zur Erfüllung von Meldepflicht- und Therapieauflagen

  • verkehrslexikon.de

    Zur Kostentragungspflicht des Verurteilten für die durch seine Straftat veranlassten Maßnahmen im Rahmen der Führungsaufsicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kosten der Führungsaufsicht

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 1392/02

    Auferlegung von Gutachterkosten bei gerichtlichen Entscheidungen über die

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.03.2009 - 1 Ws 94/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat das Veranlassungsprinzip im strafprozessualen Kostenrecht wiederholt als mit dem Grundgesetz vereinbar angesehen (vgl. BVerfGE 18, 302 (304); BVerfG Beschluss vom 27.6.2006 - 2 BvR 1392/02 Rdn. 41 juris = JR 2006, 480).

    Vielmehr ist die objektiv rechtswidrige Tat als sozialschädliches Geschehen Grundlage für die spezifische Beziehung zwischen dem Täter und den angefallenen Verfahrenskosten (so zu den Gutachterkosten bei gerichtlichen Entscheidungen über die Fortdauer des Maßregel Vollzugs BVerfG Beschluss vom 27.6.2006 - 2 BvR 1392/02 Rdn. 42 juris = JR 2006, 480).

    In diesem Zusammenhang erfordert das Übermaßverbot aber gerade nicht die generelle Freistellung aller Verurteilten von den anfallenden Kosten, weil eine solche Freistellung auch denjenigen zugute käme, die sie tragen könnten (vgl. BVerfG Beschluss vom 27.6.2006 - 2 BvR 1392/02 Rdn. 54 juris = JR 2006, 480).

  • BVerfG, 19.01.1965 - 2 BvL 8/62

    Verfassungsmäßigkeit des § 465 Abs. 1 S. 1 StPO

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.03.2009 - 1 Ws 94/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat das Veranlassungsprinzip im strafprozessualen Kostenrecht wiederholt als mit dem Grundgesetz vereinbar angesehen (vgl. BVerfGE 18, 302 (304); BVerfG Beschluss vom 27.6.2006 - 2 BvR 1392/02 Rdn. 41 juris = JR 2006, 480).
  • OLG Dresden, 27.05.2008 - 2 Ws 256/08

    Auflage; Weisung; Betäubungsmittel; Bewährung; Bewährungsaufsicht; Prävention;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.03.2009 - 1 Ws 94/09
    Denn Führungsaufsicht folgt aus der staatlichen Schutzpflicht für die Sicherheit der Bürger und dient dem Allgemeininteresse (vgl. BVerfGE 35, 202 (235 f.) - Lebach 1; BVerfG NJW 2006, 2093 (2095); auch OLG Dresden Beschluss vom 27.05.2008, Az.: 2 Ws 256/08 juris, das aus dem polizeilichen Präventionsgedanken auf eine allgemeine Kostentragungspflicht des Staates zu schließen scheint).
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.03.2009 - 1 Ws 94/09
    Denn Führungsaufsicht folgt aus der staatlichen Schutzpflicht für die Sicherheit der Bürger und dient dem Allgemeininteresse (vgl. BVerfGE 35, 202 (235 f.) - Lebach 1; BVerfG NJW 2006, 2093 (2095); auch OLG Dresden Beschluss vom 27.05.2008, Az.: 2 Ws 256/08 juris, das aus dem polizeilichen Präventionsgedanken auf eine allgemeine Kostentragungspflicht des Staates zu schließen scheint).
  • BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04

    Jugendstrafvollzug

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.03.2009 - 1 Ws 94/09
    Denn Führungsaufsicht folgt aus der staatlichen Schutzpflicht für die Sicherheit der Bürger und dient dem Allgemeininteresse (vgl. BVerfGE 35, 202 (235 f.) - Lebach 1; BVerfG NJW 2006, 2093 (2095); auch OLG Dresden Beschluss vom 27.05.2008, Az.: 2 Ws 256/08 juris, das aus dem polizeilichen Präventionsgedanken auf eine allgemeine Kostentragungspflicht des Staates zu schließen scheint).
  • OLG Bremen, 17.09.2010 - Ws 96/10

    Beschwerde gegen Weisungen nach § 68 b StGB im Rahmen der Führungsaufsicht

    Die Weisung zur therapeutischen Nachsorge dient vor allem dem Verurteilten als Hilfestellung für zukünftiges straffreies Leben (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 23.03.2009 - 1 Ws 94/09 - zitiert nach juris; Schneider, Die Reform der Führungsaufsicht, NStZ 2007, 441, 442).

    Das ergibt sich schon daraus, dass die Befolgung einer solchen Weisung nicht vollstreckt werden kann, sondern allenfalls wegen der Konsequenzen im Falle ihrer Missachtung einen faktischen Zwang zur Befolgung ausübt (OLG Nürnberg, Beschluss vom 23.03.2009 - 1 Ws 94/09 - zitiert nach juris; vgl. auch OLG Koblenz, Beschluss vom 23.06.2008 - 2 VAs 5/08 - BeckRS 2009 04424).

    Erst wenn unter Berücksichtigung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Verurteilten die Schwelle des Zumutbaren überschritten und damit das Übermaßverbot verletzt wird, muss an eine Änderung der Weisung oder ggf. die Kostentragung des Staates (etwa als Annexregelung zur Entscheidung nach § 68 b Abs. 1 Nr. 11 , Abs. 2 StGB ; vgl. dazu OLG Nürnberg, Beschluss vom 23.03.2009 - 1 Ws 94/09 - zitiert nach juris; ihm wohl folgend OLG Karlsruhe, Beschluss v. 05.08.2010 - 1 Ws 107/10 - zitiert nach juris) gedacht werden.

  • OLG Hamm, 29.06.2017 - 4 Ws 408/16

    Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; Erledigung; Fortdauer; Maßregel;

    Jedoch ist diese Kostentragungspflicht begrenzt durch das Zumutbarkeitserfordernis des § 68b Abs. 3 StGB (vgl. die obigen Nachweise, sowie: OLG Nürnberg, Beschl. v. 23.03.2009 - 1 Ws 94/09 - juris).
  • OLG Koblenz, 16.12.2015 - 2 Ws 660/15

    Führungsaufsicht: Dauer der Aufsichtsunterstellung; Zulässigkeit einer

    Auch die Weisung, die Behandlung nicht ohne ärztliche Bescheinigung zu beenden, mithin ordnungsgemäß abzuschließen, begegnet keinen rechtlichen Bedenken (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss v. 23.03.2009 - 1 Ws 94/09; Anm. des Senats: s. a. OLG Hamm NStZ 2000, 373; OLG Naumburg NStZ-RR 2010, 324 ).'.
  • OLG Braunschweig, 18.11.2013 - 1 Ws 333/13

    Voraussetzungen für das Eintreten der Führungsaufsicht bei einem

    Der Senat geht davon aus, dass Kosten der Abstinenzkontrolle keine Kosten der Vollstreckung sondern des Verfahrens i. S. v. §§ 464, 465 StPO sind, weil Weisungen nach § 68b StGB nicht vollstreckt werden können (vgl. auch OLG Bremen, Beschl. v. 17.09.2010 - Ws 96/10, Rn. 11, zitiert nach juris; OLG Nürnberg, Beschl. v. 23.03.2009 - 1 Ws 94/09, Rn. 15, zitiert nach juris, OLGSt StPO § 453 Nr. 11 mit Anmerkung Peglau, jurisPR-StrafR 7/2010 Anm. 2; OLG Dresden, Beschl. v. 27.05.2008 - 2 Ws 256/08, NStZ 2009, 268).
  • OLG Jena, 16.05.2011 - 1 Ws 74/11

    Führungsaufsicht: Kostentragung für Alkohol- oder Drogenkontrollen zur Erfüllung

    a) Eine gesetzliche Regelung, der zu entnehmen wäre, ob die Kosten für eine im Rah­men der Führungsaufsicht nach § 68b Abs. 1 Nr. 10 oder Abs. 2 Satz 4 StGB erteilte Weisung, sich regelmäßigen Alkohol- oder Suchtmittel­kon­trol­len zu unterziehen, von der Staatskasse oder vom Verurteilten zu tragen sind, ist nicht erkennbar (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 23.03.2009, 1 Ws 94/09, bei juris; OLG Bremen a.a.O.).
  • OLG Koblenz, 08.05.2014 - 2 Ws 216/14

    Anordnung von Drogenscreenings in der Bewährungszeit auf Kosten der Staatskasse

    Jedenfalls werden in den Fällen einer Kostengrundentscheidung im Strafverfahren die Rechte der Staatskasse grundsätzlich durch die Staatsanwaltschaft wahrgenommen, der unzweifelhaft ein Beschwerderecht zusteht, wenn der Staatskasse die Kosten für Weisungen aufgebürdet werden (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss 1 Ws 94/09 vom 23.03.2009, juris).
  • OLG Dresden, 02.11.2011 - 2 Ws 433/11

    Veranlassungsprinzip; Unterbringung; Maßregelvollstreckung

    Die Befolgung solcher Weisungen kann nicht vollstreckt werden; vielmehr hätte ein Weisungsverstoß allenfalls neue Sanktionen, etwa die Bestrafung nach § 145 a StGB bzw. die Anordnung einer unbefristeten Führungsaufsicht nach § 68 c Abs. 1 StGB, zur Folge (OLG Nürnberg, Beschluss vom 23. März 2009, 1 Ws 94/09 - zitiert nach juris).

    a) Offen bleiben kann in diesem Zusammenhang allerdings, ob die Erwägungen einiger Oberlandesgerichte (OLG Nürnberg, Beschluss vom 23. März 2009 - 1 Ws 94/09 - OLG Jena, Beschluss vom 16. Mai 2011 - 1 Ws 74/11 - OLG Bremen, Beschluss vom 17. September 2010, 1 Ws 96/10 -, jeweils zitiert nach juris) stichhaltig sein können, wonach im Gefahrenabwehrrecht regelmäßig der Störer (der Verurteilte) mit den Kosten der Gefahrenabwehr belastet werde (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 27.06.2006 - 2 BvR 1392/02 -).

  • OLG München, 19.07.2012 - 1 Ws 509/12

    Führungsaufsicht: Zumutbarkeit einer Abstinenzweisung; Kostentragungspflicht für

    Im Anschluss an OLG Bremen, Beschl. v. 17.09.2010 - WS 96/10, JURIS Tz. 11, NStZ 2011, 216; OLG Nürnberg, Beschl. v. 23.03.2009 - 1 Ws 94/09, JURIS Tz. 15, OLGSt StPO § 453 Nr. 11 mit Anmerkung Peglau, jurisPR-StrafR 7/2010 Anm. 2; vgl. auch OLG Dresden, Beschl. v. 27.05.2008 - 2 Ws 256/08, NStZ 2009, 268 geht der Senat davon aus, dass Drogenscreeningkosten keine Kosten der Vollstreckung und damit des Verfahrens i. S. v. §§ 464, 465 StPO sind, weil Weisungen nach § 68b StGB nicht vollstreckt werden können.
  • OLG Dresden, 31.08.2022 - 2 Ws 144/22

    Die Kosten von Drogenscreenings im Rahmen von Bewährungsweisungen sind nach dem

    Allerdings hat die Verurteilte diese Aufwendungen grundsätzlich nach dem Veranlassungsprinzip zu tragen, weil sie die Drogenscreenings mit ihren Straftaten erst erforderlich gemacht hat (vgl. Senat, Beschluss vom 02. November 2011 - 2 Ws 433/11, juris, Rdnr. 9 ff. [dort zu § 68b StGB]; OLG Nürnberg, Beschluss vom 23. März 2009 - 1 Ws 94/09, juris; OLG Jena NStZ-RR 2011, 296; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2014, 62; OLG Koblenz, Beschluss vom 08. Mai 2014 - 2 Ws 216/14, juris).
  • OLG Köln, 22.11.2012 - 2 Ws 776/12

    Voraussetzung für die Weisung der Alkoholabstinenz im Rahmen der Führungsaufsicht

    Dementsprechend geht auch die obergerichtliche Rechtsprechung einhellig von der grundsätzlichen Zulässigkeit von Kontrollweisungen nach § 68 b Abs. 1 Nr. 10 StGB aus (vgl. OLG Dresden NStZ 2009, 268; OLG Nürnberg, Beschluss v. 23.03.2009, 1 Ws 94/09, zitiert nach juis; OLG Celle NStZ-RR 2010, 91; OLG Bremen NStZ 2011, 216; OLG Rostock NStZ-RR 2012, 222; OLG Hamm, Beschluss v. 21.06.2012, III-2 Ws 190/12).
  • KG, 11.06.2020 - 5 Ws 67/20

    Weisung für die Dauer der Führungsaufsicht bei ausländischem Wohnsitz

  • LG Bamberg, 04.10.2012 - I StVK 61/12

    Führungsaufsicht: Änderungen von Weisungen aufgrund geänderter obergerichtlicher

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