Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 05.03.2013 - 1 Ws 98/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,4732
OLG Bamberg, 05.03.2013 - 1 Ws 98/13 (https://dejure.org/2013,4732)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 05.03.2013 - 1 Ws 98/13 (https://dejure.org/2013,4732)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 05. März 2013 - 1 Ws 98/13 (https://dejure.org/2013,4732)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,4732) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiederaufnahme wegen Konventionsverstoßes bei nachträglicher Sicherungsverwahrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Wiederaufnahme eines Verfahrens zugungsten des Verurteilten wegen Konventionsverstoßes bei nachträglicher Sicherungsverwahrung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Bamberg, 05.03.2013 - 1 Ws 98/13
    Nach dieser Rechtslage wäre aber unter den Einschränkungen, die sich aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 04.05.2011 (2 BvR 2333/08, 2 BvR 2365/09, 2 BvR 571/10, 2 BvR 740/10, 2 BvR 1152/10 [bei juris]), ergeben, die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung ohne Bedenken gegen die Ausgestaltung ihres Vollzugs wiederum möglich.

    bb) Insoweit hat das Landgericht E., ausgehend von den im Urteil des Landgerichts A. vom 08.10.2008 getroffenen tatsächlichen Feststellungen, zu Recht auf die Grundsätze abgestellt, welche das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 04.05.2011 (2 BvR 2333/08, 2 BvR 2365/09, 2 BvR 571/10, 2 BvR 740/10, 2 BvR 1152/10 [bei juris]), als Übergangsregelung mit gesetzesgleicher Wirkung aufgestellt hat und mit denen für die Übergangszeit (u.a.) die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung den Vorgaben des Art. 5 Abs. 1 Buchst. e EMRK angepasst wurde.

    Aus den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die sich mit § 1 Abs. 1 Nr. 1 ThUG befassen (Beschlüsse vom 15.09.2011 - 2 BvR 1516/11 und vom 04.05.2011 - 2 BvR 2333/08, 2 BvR 2365/09, 2 BvR 571/10, 2 BvR 740/10, 2 BvR 1152/10 [jeweils bei juris]), gehen solche Bedenken ebenfalls nicht hervor.

  • BVerfG, 11.10.1985 - 2 BvR 336/85

    Keine Wiederaufnahme des Verfahrens nach Entscheidung des EGMR

    Auszug aus OLG Bamberg, 05.03.2013 - 1 Ws 98/13
    Zudem hatte das Bundesverfassungsgericht (NJW 1986, 1425, 1426f.) bereits zuvor zum früheren Rechtszustand entschieden, dass eine erweiterte Auslegung der Wiederaufnahmegründe, die nach der vorherigem Rechtslage erforderlich gewesen wäre, von Verfassungs wegen - und damit auch unter dem Gesichtspunkt des aus Art. 25 GG abgeleiteten Grundsatzes der völkerrechtsfreundlichen Auslegung innerstaatlichen Rechts - nicht geboten ist.

    Die MRK geht davon aus, dass - abgesehen von Entscheidungen, die eine Entschädigung zusprechen (Art. 50 EMRK) - die Entscheidungen des EGMR im wesentlichen feststellenden Charakter haben und es dem betroffenen Staat überlassen bleibt, aus einer solchen Entscheidung die notwendigen Folgerungen zu ziehen (vgl. BVerfG NJW 1986, 1425).

  • BVerfG, 08.06.2011 - 2 BvR 2846/09

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung; Vertrauensschutz, Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus OLG Bamberg, 05.03.2013 - 1 Ws 98/13
    (3) Das Landgericht E. hat hierbei auch nicht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 08.06.2011 (2 BvR 2846/09 [bei juris]) verkannt oder hierbei § 31 BVerfGG verletzt.
  • BVerfG, 15.09.2011 - 2 BvR 1516/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die zeitlich befristete Fortdauer der

    Auszug aus OLG Bamberg, 05.03.2013 - 1 Ws 98/13
    Aus den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die sich mit § 1 Abs. 1 Nr. 1 ThUG befassen (Beschlüsse vom 15.09.2011 - 2 BvR 1516/11 und vom 04.05.2011 - 2 BvR 2333/08, 2 BvR 2365/09, 2 BvR 571/10, 2 BvR 740/10, 2 BvR 1152/10 [jeweils bei juris]), gehen solche Bedenken ebenfalls nicht hervor.
  • OLG Frankfurt, 29.06.2012 - 1 Ws 3/12

    Zu den Voraussetzungen einer Wiederaufnahme nach § 359 Nr. 6 StPO

    Auszug aus OLG Bamberg, 05.03.2013 - 1 Ws 98/13
    c) Allerdings ist der Beschwerdebegründung darin recht zu geben, dass der vorliegende Fall nicht unter die vom Landgericht herangezogene Fallgruppe eines fehlenden Beruhens einzuordnen ist, wenn sicher davon ausgegangen werden kann, dass sich die Konventionsverletzung auf die rechtskräftig gewordene Entscheidung nicht ausgewirkt haben kann, weil sie etwa im weiteren Verlauf des Verfahrens korrigiert worden ist oder aber schon im Hinblick auf die Art der Verletzung keinen Niederschlag in der abschließenden Entscheidung finden konnte (so BT-Drs. 13/10333, S. 4; vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.06.2012 - 1 Ws 3/12 [bei juris]).
  • OLG Stuttgart, 26.10.1999 - 1 Ws 157/99

    Wiederaufnahme des Verfahrens: Anforderungen an einen Wiederaufnahmeantrag

    Auszug aus OLG Bamberg, 05.03.2013 - 1 Ws 98/13
    Diese Fallgruppe betrifft nämlich ausschließlich die Verletzung von Verfahrensgrundrechten aus der EMRK in den der gerichtlichen Entscheidung vorausgehenden Verfahrensabschnitten (vgl. auch OLG Stuttgart, NStZ-RR 2000, 243; Marxen/Tiemann Rn. 277 mit 280).
  • BVerfG, 13.02.2019 - 2 BvR 2136/17

    Zur Wiederaufnahme eines Strafverfahrens nach einer gütlichen Einigung vor dem

    Denn der Gesetzgeber hat sich in Kenntnis der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gewünschten Erstreckung auf alle Entscheidungen des Gerichtshofs bewusst für eine Beschränkung auf Entscheidungen inter partes entschieden (vgl. BTDrucks 13/10333; OLG Bamberg, Beschluss vom 5. März 2013 - 1 Ws 98/13 -, juris, Rn. 4; Schmitt, in: Meyer-Goßner, StPO, 61. Aufl. 2018, § 359 Rn. 52; Schmidt, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl. 2013, § 359 Rn. 40; Gössel, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2012, § 359 Rn. 191 ff.; a.A. etwa: Marxen/Tiemann, Die Wiederaufnahme in Strafsachen, 3. Aufl. 2014, Rn. 285, die sich jedoch über die Entstehungsgeschichte der Norm hinwegsetzen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht