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   OLG Jena, 12.06.2012 - 1 Ws Reha 52/11   

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OLG Jena, 12.06.2012 - 1 Ws Reha 52/11 (https://dejure.org/2012,20072)
OLG Jena, Entscheidung vom 12.06.2012 - 1 Ws Reha 52/11 (https://dejure.org/2012,20072)
OLG Jena, Entscheidung vom 12. Juni 2012 - 1 Ws Reha 52/11 (https://dejure.org/2012,20072)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Strafrechtliche Rehabilitierung wegen Heimunterbringung aus Gründen der mittelbar politischen Verfolgung der Eltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerfG, 24.09.2014 - 2 BvR 2782/10

    Gebot des effektiven Rechtsschutzes verlangt Ausschöpfung sämtlicher

    Es habe eine Durchmischung von geheimdienstlicher und sozialpolitischer Tätigkeit gegeben, die im Jargon der Staatssicherheit als "politisch-operative Zusammenarbeit" bezeichnet und durch willfährige Mitarbeiter sowohl in der Jugendhilfe als auch im Wohnungswesen realisiert worden sei (vgl. auch Sachse, Der letzte Schliff, Jugendhilfe der DDR im Dienst der Disziplinierung von Kindern und Jugendlichen (1945-1989), Schwerin 2010, S. 133, 136, sowie die den Entscheidungen der Oberlandesgerichte Dresden vom 16. September 2010 - 1 Reha Ws 135/10 -, juris und des Thüringer Oberlandesgerichts vom 12. Juni 2012 - 1 Ws Reha 52/11 -, juris, zugrundeliegenden Sachverhalte).

    Dies drängte sich auch deshalb auf, weil es - wie der Beschwerdeführer zu Recht geltend macht - nur schwer nachvollziehbar ist, dass die Schwierigkeiten seiner alleinerziehenden Mutter, für ihn bis zu ihrem Arbeitsende eine Betreuung zu finden, nicht anders als durch eine vorzeitige Einschulung des laut der gesundheitlichen Begutachtung vom 28. April 1961 motorisch sehr unruhigen, gleichwohl - ein Jahr verfrüht - als voll schulfähig beurteilten Kindes hätten gelöst werden können und dass es sodann bereits kurze Zeit später zu so erheblichen Verhaltensauffälligkeiten gekommen sein soll, dass eine Begutachtung in der Psychiatrie und eine - gegen den Willen der Mutter erfolgte - Heimeinweisung erforderlich geworden sein sollen (vgl. auch Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 12. Juni 2012 - 1 Ws Reha 52/11 -, juris, Rn. 21).

  • OLG Brandenburg, 26.10.2017 - 2 Ws (Reha) 10/16

    Strafrechtliches Rehabilitierungs- und Wiederaufnahmeverfahren:

    Soweit im Zusammenhang mit den Einweisungen des Betroffenen in den Jahren vor 1966 als Grund auch die Berufstätigkeit der Mutter im Raume steht, würde dies für sich genommen eine Einweisung in ein Spezialheim auch nicht rechtfertigen (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 12. Juni 2012, Az.: 1 Ws Reha 52/11, zitiert nach juris).
  • OLG Jena, 07.05.2013 - 1 Ws Reha 3/13

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Vorlagebeschluss betreffend die

    So hat im Verfahren 1 Ws Reha 52/11 der bei der Anhörung der Betroffenen anwesende sachverständige Vertreter der Thüringer Anlaufstelle für ehemalige DDR-Heimkinder, M M, unter anderem angegeben, die Jugendhilfe der ehemaligen DDR, deren Akten in aller Regel sehr verschleiernd gewesen seien, sei in der durch das stalinistische System der Sowjetunion geprägten unmittelbaren Nachkriegszeit in Ostdeutschland in ihrem Wirken der Staatssicherheit vergleichbar gewesen und habe nach deren Gründung im Jahre 1950 eng mit dieser zusammen gearbeitet.
  • LG Frankfurt/Oder, 11.07.2013 - 41 BRH 55/12

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Unterbringung eines Jugendlichen in einem

    Es ist daher nicht zu prüfen, ob eine Heimunterbringung im konkreten Einzelfall eine freiheitsentziehende Maßnahme im eigentlichen Sinne darstellte oder unter haftähnlichen Bedingungen vollzogen wurde (KG Berlin, Beschluss vom 19.11.2012, 2 Ws 514/12 REHA; dass., Beschluss vom 29.03.2012, 2 Ws 116/12 REHA; dass., Beschluss vom 28.10.2011, 2 Ws 177/11 REHA; OLG Jena, Beschluss vom 19.01.2012, 1 Ws Reha 54/11; dass., Beschluss vom 12.06.2012, 1 Ws Reha 52/11).
  • LG Frankfurt/Oder, 10.06.2013 - 41 BRH 172/09

    Strafrechtliches Rehabilitierungsverfahren bei Unterbringung in einem Kinderheim

    Denn der freiheitsentziehende Charakter der Heimerziehung in der DDR wird inzwischen in § 2 Abs. 1 Satz 2 StrRehaG gesetzlich unterstellt (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 19.11.2012, 2 Ws 514/12 REHA; dass., Beschluss vom 29.03.2012, 2 Ws 116/12 REHA; dass., Beschluss vom 28.10.2011, 2 Ws 177/11 REHA; OLG Jena, Beschluss vom 19.01.2012, 1 Ws Reha 54/11; dass., Beschluss vom 12.06.2012, 1 Ws Reha 52/11).
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