Rechtsprechung
   BayObLG, 22.01.1997 - 1Z BR 127/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2794
BayObLG, 22.01.1997 - 1Z BR 127/96 (https://dejure.org/1997,2794)
BayObLG, Entscheidung vom 22.01.1997 - 1Z BR 127/96 (https://dejure.org/1997,2794)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Januar 1997 - 1Z BR 127/96 (https://dejure.org/1997,2794)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,2794) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einziehung eines Erbscheins; Anfechtung einer testamentarischen Nacherbeneinsetzung wegen Motivirrtums; Ermittlung der Beweggründe des Erblassers; Unbedingte Kausalität für letztwillige Verfügung; Materielle Beweislast; Umfang der Ermittlungspflicht des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung letztwilliger Verfügung wegen angeblichen Motivirrtums des Erblassers - Aufklärungspflicht im Erbscheinseinziehungsverfahren wegen Testamentsanfechtung - Eingeschränkte Ermessensnachprüfung durch Rechtsbeschwerdegericht - Keine Zeugenvernehmung des Nacherben ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 772
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 20.07.1994 - 1Z BR 108/93

    Absehen von der Einholung eines schriftvergleichenden Gutachtens über ein

    Auszug aus BayObLG, 22.01.1997 - 1Z BR 127/96
    Sie hat sich damit auf einen Motivirrtum der Erblasserin berufen, der gemäß § 2078 Abs. 2 BGB mit der Rechtsfolge der Nichtigkeit (§ 142 Abs. 1 BGB ) zur Anfechtung einzelner im Testament enthaltener Verfügungen (vgl. BGH NJW 1985, 2025/2026; BayObLG ZEV 1994, 369/370) berechtigt.

    Die Frage, ob die letztwillige Verfügung von einem Motivirrtum im Sinn von § 2078 Abs. 2 BGB beeinflußt war, liegt auf tatsächlichem Gebiet (vgl. BayObLG ZEV 1994, 369/370 m.w.N.).

  • BayObLG, 21.03.1990 - BReg. 1a Z 1/90

    Entziehung; Personensorge; Vermögenssorge; Glaubhaftmachung; Beweisführung;

    Auszug aus BayObLG, 22.01.1997 - 1Z BR 127/96
    Das Gericht der weiteren Beschwerde hat die Feststellung des der landgerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalts und dessen Würdigung sowie die Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Zeugen nur auf Rechtsfehler zu überprüfen (vgl. BayObLG NJW 1990, 1857/1858).
  • BGH, 27.05.1987 - IVa ZR 30/86

    Anfechtung eines Testaments wegen Motivirrtums - Nichtbedenken von Umständen als

    Auszug aus BayObLG, 22.01.1997 - 1Z BR 127/96
    Soweit bei ihr Vertrauen bestanden haben und enttäuscht worden sein sollte, würde dieser Umstand beim Motivirrtum als Anfechtungsgrund nicht ausreichen, da nicht jede Ursache das Gewicht eines Beweggrundes im Sinn von § 2078 Abs. 2 BGB hat (vgl. BGH NJW-RR 1987, 1412/1413 m.w.N.).
  • BGH, 28.01.1987 - IVa ZR 191/85

    Teilungsanordnung - Vorausvermächtnis - Begünstigung eins Miterben

    Auszug aus BayObLG, 22.01.1997 - 1Z BR 127/96
    Derartige zeitlich nach der Errichtung der angefochtenen letztwilligen Verfügung eingetretene Umstände sind zwar insoweit zu berücksichtigen als sie Rückschlüsse auf den Willen der Erblasserin im Zeitpunkt der Testamentserrichtung vom 20.8.1982 zulassen (vgl. BGH FamRZ 1987, 475/476; BayObLG NJW-RR 1996, 1351 ).
  • BGH, 08.05.1985 - IVa ZR 230/83

    Anfechtbarkeit von Verfügungen von Todes wegen; Wirkung der Anfechtung eines von

    Auszug aus BayObLG, 22.01.1997 - 1Z BR 127/96
    Sie hat sich damit auf einen Motivirrtum der Erblasserin berufen, der gemäß § 2078 Abs. 2 BGB mit der Rechtsfolge der Nichtigkeit (§ 142 Abs. 1 BGB ) zur Anfechtung einzelner im Testament enthaltener Verfügungen (vgl. BGH NJW 1985, 2025/2026; BayObLG ZEV 1994, 369/370) berechtigt.
  • BayObLG, 13.04.1995 - 1Z BR 32/95

    Testamentserrichtung als maßgeblicher Zeitpunkt für Auslegung des

    Auszug aus BayObLG, 22.01.1997 - 1Z BR 127/96
    Derartige zeitlich nach der Errichtung der angefochtenen letztwilligen Verfügung eingetretene Umstände sind zwar insoweit zu berücksichtigen als sie Rückschlüsse auf den Willen der Erblasserin im Zeitpunkt der Testamentserrichtung vom 20.8.1982 zulassen (vgl. BGH FamRZ 1987, 475/476; BayObLG NJW-RR 1996, 1351 ).
  • BayObLG, 16.06.1993 - 1Z BR 10/93

    Voraussetzungen der Aufhebung auf Grund eines Verstoßes gegen Art. 103 GG

    Auszug aus BayObLG, 22.01.1997 - 1Z BR 127/96
    bb) Die Anfechtung wegen Motivirrtums im Sinn von § 2078 Abs. 2 BGB kann nur auf solche irrige Vorstellungen und Erwartungen gestützt werden, die die Erblasserin im Zeitpunkt der Errichtung des Testaments (vgl. Soergel/Loritz BGB 12. Aufl. § 2078 Rn. 23 m.w.N.) tatsächlich gehabt hat; dazu gehören auch Vorstellungen und Erwartungen, die sie zwar nicht in ihr Bewußtsein aufgenommen, aber als selbstverständlich ihrer Verfügung zugrundegelegt hat (BGH NJW-RR 1987.1412/1413; BayObLGZ 1993, 248/252 m.w.N.; MünchKomm/Leipold BGB 2. Aufl. § 2078 Rn. 26 f.).
  • BayObLG, 04.01.2006 - 1Z BR 97/03

    Keine Anfechtung des Erbverzichts durch Verzichtenden nach Eintritt des Erbfalls

    Die Feststellungslast für die anfechtungsbegründenden Tatsachen (Beweggrund und Kausalität) trägt der Anfechtende (BayObLG FamRZ 1997, 772/773).
  • OLG München, 08.11.2016 - 31 Wx 224/16

    Wechselbezügliche Anordnungen in einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament

    Die Feststellungslast für die anfechtungsbegründenden Tatsachen trägt der Anfechtende (BayObLG FamRZ 1997, 772/773).
  • OLG München, 18.09.2008 - 31 Wx 8/08

    Erbvertrag von Ehegatten: Auslegung einer Änderungsklausel hinsichtlich der

    Die Feststellungslast für die anfechtungsbegründenden Tatsachen (Beweggrund und Kausalität) trägt der Anfechtende (BayObLG FamRZ 1997, 772/773).
  • OLG München, 13.09.2011 - 31 Wx 298/11

    Testament: Formwirksamkeit eines nicht unterschriebenen Nachtrags; Nachweis eines

    Die Feststellungslast für die anfechtungsbegründenden Tatsachen trägt der Anfechtende (BayObLG FamRZ 1997, 772/773).
  • OLG München, 21.12.2006 - 31 Wx 71/06

    Auslegungsregeln bei Zuwendungsverzicht

    Die Feststellungslast für die anfechtungsbegründenden Tatsachen (Beweggrund und Kausalität) trägt der Anfechtende (BayObLG FamRZ 1997, 772/773).
  • OLG München, 07.05.2008 - 31 Wx 12/08

    Testamentsanfechtung: Objektiv unzutreffende Angabe des Familienstandes des

    b) Die Feststellungslast für das Vorliegen eines Anfechtungsgrundes trifft die Beteiligte zu 1 als diejenige, die sich auf die Wirksamkeit der Anfechtung beruft (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 772/773).
  • OLG Köln, 03.11.2003 - 2 Wx 26/03

    Beweisaufnahme vor dem Beschwerdegericht im FGG -Verfahren - Berücksichtigung

    Die Frage, ob ein Erblasser bei der Errichtung einer letztwilligen Verfügung von Fehlvorstellungen ausgegangen ist, liegt auf tatsächlichem Gebiet (vgl. BayObLG, FamRZ 1990, 211 [213]; BayObLG, FamRZ 1995, 1523 [1524]; BayObLG, FamRZ 1997, 772 [773]; BayObLG, FamRZ 1997, 1431 [1432]).
  • OLG München, 27.07.2007 - 31 Wx 51/07

    Unbegründete Anfechtung einer erbvertraglichen Einsetzung als Alleinerbin -

    d) Die Feststellungslast für die anfechtungsbegründenden Tatsachen (Beweggrund und Kausalität) trägt der Anfechtende (BayObLG FamRZ 1997, 772/773), hier die von der Anfechtung begünstigten Beteiligten zu 1 und 3. An den Nachweis sind strenge Anforderungen zu stellen (BayObLG NJW-RR 2006, 372/375).
  • OLG München, 07.12.2017 - 31 Wx 337/17

    Nachlassbeschwerde - gemeinschaftliches Testament

    Die Feststellungslast für die anfechtungsbegründenden Tatsachen trägt der Anfechtende (BayObLG FamRZ 1997, 772/773).
  • OLG München, 24.01.2017 - 31 Wx 234/16

    Auslegung einer letztwilligen Verfügung über die Weiterführung eines

    Die Feststellungslast für die anfechtungsbegründenden Tatsachen trägt der Anfechtende (BayObLG FamRZ 1997, 772 ).
  • OLG München, 16.04.2009 - 31 Wx 90/08

    Erbvertrag: Rücktritt des Erblassers wegen Nichterfüllung der vertraglich

  • OLG München, 04.02.2009 - 31 Wx 84/08

    Beschwerdeberechtigung gegen die Ernennung eines Ersatztestamentsvollstreckers

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht