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   VGH Bayern, 20.02.2013 - 1 ZB 11.2893   

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VGH Bayern, 20.02.2013 - 1 ZB 11.2893 (https://dejure.org/2013,2617)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.02.2013 - 1 ZB 11.2893 (https://dejure.org/2013,2617)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Februar 2013 - 1 ZB 11.2893 (https://dejure.org/2013,2617)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Verfahrensfreie Garage; Befreiung von nicht nachbarschützenden Festsetzungen eines Bebauungsplans; Gebot der Rücksichtnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98

    Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2013 - 1 ZB 11.2893
    Befreit die zuständige Behörde - wie hier - von nicht nachbarschützenden Festsetzungen eines Bebauungsplans, ist die Prüfung im Rechtsbehelfsverfahren eines Nachbarn auf das im Begriff der nachbarlichen Interessen in § 31 Abs. 2 BauGB enthaltene und allein nachbarschützende Gebot der Rücksichtnahme beschränkt (vgl. BVerwG, B.v. 8.7.1998 - 4 B 64.98 - NVwZ-RR 1999, 8).

    Demnach hat der Nachbar auch keinen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung bei der Erteilung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB (vgl. BVerwG, B.v. 8.7.1998 a.a.O.).

  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

    Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2013 - 1 ZB 11.2893
    Selbst wenn eine an sich erforderliche Befreiung überhaupt nicht erteilt worden ist, also die für eine Befreiung notwendige Ermessensentscheidung überhaupt nicht getroffen worden ist, kann eine unter Verstoß gegen eine nicht nachbarschützende Festsetzung eines Bebauungsplans erteilte Baugenehmigung nur wegen einer Verletzung des Rücksichtnahmegebots erfolgreich angefochten werden (vgl. BVwerG, U.v. 6.10.1989 - 4 C 14.87 - BVerwGE 82, 343).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.01.1995 - 3 S 3096/94

    Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung sind regelmäßig nicht aus sich heraus

    Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2013 - 1 ZB 11.2893
    Günstige Auswirkungen einer Festsetzung auf die Nachbargrundstücke reichen zur Annahme eines Nachbarschutzes nicht aus (vgl. VGH BW, B.v. 11.1.1995 - 3 S 3096/94 - BauR 1995, 512).
  • VGH Bayern, 30.06.2009 - 1 ZB 07.3058

    Berufungszulassung (abgelehnt); Anspruch auf behördliches Einschreiten

    Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2013 - 1 ZB 11.2893
    Eine solche ausnahmsweise drittschützende Zielrichtung muss sich mit hinreichender Deutlichkeit aus dem Bebauungsplan, seiner Begründung oder aus sonstigen Unterlagen der Gemeinde (Sitzungsprotokolle etc.) ergeben (vgl. BayVGH, B.v. 30.6.2009 - 1 ZB 07.3058 - juris).
  • VGH Bayern, 14.05.2012 - 1 ZB 11.346

    Nachbarklage; Nachbarschutz bei Anbau einer "zurückbleibenden" Doppelhaushälfte

    Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2013 - 1 ZB 11.2893
    Abgesehen davon handelt es sich auch bei dieser Festsetzung um eine örtliche Gestaltungsvorschrift, bei der eine nachbarschützende Wirkung nicht ersichtlich ist (vgl. BayVGH, B.v. 14.5.2012 - 1 ZB 11.346 - juris).
  • VG München, 12.05.2015 - M 1 K 14.5534

    Isolierte Befreiung; Nachbarschutz; Rücksichtnahmegebot

    Eine ausnahmsweise drittschützende Zielrichtung muss sich mit hinreichender Deutlichkeit aus dem Bebauungsplan, seiner Begründung oder aus sonstigen Unterlagen der Gemeinde ergeben (BayVGH, B.v. 20.2.2013 - 1 ZB 11.2893 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 21.5.2014 - 9 ZB 12.2081 - juris Rn. 3).

    Befreit die Gemeinde - wie hier - von nicht nachbarschützenden Festsetzungen eines Bebauungsplans, beschränkt sich die Prüfung im Rechtsbehelfsverfahren eines Nachbarn auf das nachbarschützende Gebot der Rücksichtnahme (vgl. BVerwG, B.v. 8.7.1998 - 4 B 64/98 - juris - NVwZ-RR 1999, 8; BayVGH, B.v. 20.2.2013 a.a.O. Rn. 6).

    Im Fall einer rechtswidrigen Befreiung von einer nicht nachbarschützenden Festsetzung besteht Drittschutz des Nachbarn nur dann, wenn seine nachbarlichen Interessen nicht hinreichend berücksichtigt worden sind (BayVGH, B.v. 20.2.2013 a.a.O. Rn. 6).

    Alle übrigen möglichen Fehler einer Befreiung - so auch ein Widerspruch zu den Grundzügen der Planung - machen die Befreiung zwar objektiv rechtswidrig, vermitteln dem Nachbarn aber keinen Abwehranspruch, weil seine eigenen Rechte nicht berührt werden (BayVGH, B.v. 20.2.2013 a.a.O. Rn. 6).

  • VG Düsseldorf, 10.03.2015 - 3 K 9246/12

    Geruchsimmissions-Richtlinie kann bei Bewertung der Erheblichkeit von

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24. Juni 2010 - 8 A 2764/09 -, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Beschluss vom 20. Februar 2013 - 1 ZB 11.2893 -, juris; zu den Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. zur Erteilung einer Befreiung nach baurechtlichen Vorschriften: BVerwG, Beschluss vom 19. Oktober 1995 - 4 B 215/95 - und Beschluss vom 8. Juli 1998 - 4 B 64/98 -, jeweils juris.
  • VGH Bayern, 21.05.2014 - 9 ZB 12.2081

    Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans; Nachbarklage; Drittschutz;

    Eine solche ausnahmsweise drittschützende Zielrichtung muss sich mit hinreichender Deutlichkeit aus dem Bebauungsplan, seiner Begründung oder aus sonstigen Unterlagen der Gemeinde (Sitzungsprotokolle etc.) ergeben (vgl. BayVGH, B.v. 20.2.2013 - 1 ZB 11.2893 m.w.N.).

    Es genügt für einen Drittschutz auch gerade nicht, wenn lediglich Gestaltungsvorschriften das Ortsbild mehr oder weniger detailliert regeln (BayVGH, B.v. 20.2.2013 - 1 ZB 11.2893).

  • VGH Bayern, 18.06.2018 - 1 ZB 18.696

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung wegen behaupteter Verschattung einer

    Dieser müsste sich mit hinreichender Deutlichkeit aus dem Bebauungsplan, seiner Begründung oder aus sonstigen Unterlagen der Gemeinde (Sitzungsprotokolle etc.) ergeben (vgl. BayVGH, B.v. 20.2.2013 - 1 ZB 11.2893 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 10.04.2018 - 1 ZB 17.3

    Nachbarschutz bei Befreiung vom Bebauungsplan

    Eine solche müsste sich mit hinreichender Deutlichkeit aus dem Bebauungsplan, seiner Begründung oder aus sonstigen Unterlagen der Gemeinde (Sitzungsprotokolle etc.) ergeben (vgl. BayVGH, B.v. 20.2.2013 - 1 ZB 11.2893 - juris Rn. 4).
  • VG München, 04.07.2019 - M 11 SN 19.1137

    Befreiung von Festsetzungen, insbesondere von Abstandsflächen

    Nachbarrechte werden in diesem Fall nicht schon dann verletzt, wenn die Befreiung aus irgendeinem Grund rechtswidrig ist, sondern nur, wenn der Nachbar durch das Vorhaben infolge der zu Unrecht erteilten Befreiung unzumutbar beeinträchtigt wird (BVerwG, B.v. 8.7.1998 - 4 B 64/98 - NVwZ-RR 1999, 8 = juris Rn. 5; vgl. auch BayVGH, B.v. 20.2.2013 - 1 ZB 11.2893 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VG München, 11.07.2022 - M 11 SN 22.2871

    Erfolgloser Eilantrag der Nachbarn gegen Neubau von Mehrfamilienhäusern

    Nachbarrechte werden in diesem Fall nicht schon dann verletzt, wenn die Befreiung aus irgendeinem Grund rechtswidrig ist, sondern nur, wenn der Nachbar durch das Vorhaben infolge der zu Unrecht erteilten Befreiung unzumutbar beeinträchtigt wird (BVerwG, B.v. 8.7.1998 - 4 B 64/98 - NVwZ-RR 1999, 8 = juris Rn. 5; vgl. auch BayVGH, B.v. 20.2.2013 - 1 ZB 11.2893 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 20.06.2018 - 1 ZB 18.695

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für den An- und Umbau eines Einfamilienhauses

    Dieser müsste sich mit hinreichender Deutlichkeit aus dem Bebauungsplan, seiner Begründung oder aus sonstigen Unterlagen der Gemeinde (Sitzungsprotokolle etc.) ergeben (vgl. BayVGH, B.v. 20.2.2013 - 1 ZB 11.2893 - juris Rn. 4).
  • VG München, 23.11.2016 - M 9 K 15.4614

    Immissionsrichtwerte für eine Gemengelage

    Derlei Festsetzungen vermitteln grundsätzlich keinen Drittschutz; eine ausnahmsweise drittschützende Zielrichtung müsste sich mit hinreichender Deutlichkeit aus dem Bebauungsplan, seiner Begründung oder aus sonstigen Unterlagen der Gemeinde ergeben (BayVGH, B. v. 20.2.2013 - 1 ZB 11.2893 - juris; VG München, B. v. 17.5.2016 - M 1 SN 16.1023 - juris).
  • VG München, 22.02.2022 - M 11 S 21.5548

    Erfolgloser Eilantrag des Nachbarn gegen Einfamilienhaus - Breite der Zufahrt

    Nachbarrechte werden in diesem Fall nicht schon dann verletzt, wenn die Befreiung aus irgendeinem Grund rechtswidrig ist, sondern nur, wenn der Nachbar durch das Vorhaben infolge der zu Unrecht erteilten Befreiung unzumutbar beeinträchtigt wird (BVerwG, B.v. 8.7.1998 - 4 B 64/98 - NVwZ-RR 1999, 8 = juris Rn. 5; vgl. auch BayVGH, B.v. 20.2.2013 - 1 ZB 11.2893 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VG München, 31.01.2022 - M 11 SN 21.5901

    Kein Klimaschutz per Rücksichtnahmegebot

  • VG München, 10.05.2021 - M 9 K 20.3053

    Nachbarklage gegen Hotelneubau - Gemengelage

  • VG München, 23.11.2016 - M 9 K 15.4561

    Immissionsrichtwert für eine Gemengelage

  • VG Ansbach, 13.11.2013 - AN 9 K 12.02335

    Stellplätze; Festsetzung einer Grünfläche; Rücksichtnahmegebot; Befreiung

  • VG Ansbach, 26.06.2014 - AN 9 S 14.00658

    Befreiung von Baugrenze; Bauweise; Abweichung; Atypik

  • VG Augsburg, 25.09.2014 - Au 5 K 14.989

    Isolierte Befreiung von nicht nachbarschützenden Festsetzungen des

  • VG Ansbach, 24.09.2014 - AN 9 K 14.00657

    Befreiung von Baugrenze, Bauweise; Abweichung; Atypik

  • VG München, 07.06.2021 - M 9 K 20.3065

    Erfolglose Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für ein Hotel

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