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   VGH Bayern, 23.11.2015 - 1 ZB 15.1978   

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https://dejure.org/2015,36423
VGH Bayern, 23.11.2015 - 1 ZB 15.1978 (https://dejure.org/2015,36423)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.11.2015 - 1 ZB 15.1978 (https://dejure.org/2015,36423)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. November 2015 - 1 ZB 15.1978 (https://dejure.org/2015,36423)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Überprüfung einer Rückbauanordnung nach Eintritt der Bestandskraft bei gleichbleibender Sach- und Rechtslage durch einen nachträglich gestellten Bauantrag für eine landwirtschaftliche Halle; Beseitigungsanordnung zur Feststellung der materiellen ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 76 Satz 1 BayBO, Art. 43 Abs. 2 Alt. 5, Art. 51 BayVwVfG, § 86 Abs. 1 VwGO
    Baurecht und Verfahrensrecht: Bindungswirkung einer bestandskräftigen Beseitigungsanordnung für ein Baugenehmigungsverfahren | Bestandskräftige Beseitigungsanordnung; Feststellung der materiellen Illegalität der zu beseitigenden Anlage; Nachträglich gestellter Bauantrag; ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 76 Satz 1 BayBO, Art. 43 Abs. 2 Alt. 5, Art. 51 BayVwVfG, § 86 Abs. 1 VwGO
    Baurecht und Verfahrensrecht: Bindungswirkung einer bestandskräftigen Beseitigungsanordnung für ein Baugenehmigungsverfahren | Bestandskräftige Beseitigungsanordnung; Feststellung der materiellen Illegalität der zu beseitigenden Anlage; Nachträglich gestellter Bauantrag; ...

  • rewis.io

    Bauantrag, Beseitigungsanordnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BayBO Art. 76 S. 1; GG Art. 14 Abs. 1
    Zulässigkeit der Überprüfung einer Rückbauanordnung nach Eintritt der Bestandskraft bei gleichbleibender Sach- und Rechtslage durch einen nachträglich gestellten Bauantrag für eine landwirtschaftliche Halle; Beseitigungsanordnung zur Feststellung der materiellen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bindungswirkung einer bestandskräftigen Beseitigungsanordnung für ein Baugenehmigungsverfahren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bindungswirkung einer bestandskräftigen Beseitigungsanordnung für ein Baugenehmigungsverfahren

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 76 Satz 1 BayBO, Art. 43 Abs. 2 Alt. 5, Art. 51 BayVwVfG, § 86 Abs. 1 VwGO
    Baurecht und Verfahrensrecht: Bindungswirkung einer bestandskräftigen Beseitigungsanordnung für ein Baugenehmigungsverfahren | Bestandskräftige Beseitigungsanordnung; Feststellung der materiellen Illegalität der zu beseitigenden Anlage; Nachträglich gestellter Bauantrag; ...

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 17.10.1989 - 1 C 18.87

    Verhältnis von Gaststättenerlaubnis und Baugenehmigung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2015 - 1 ZB 15.1978
    Ob eine aufgrund von Art. 76 Satz 1 BayBO ergangene Beseitigungsanordnung die Feststellung einschließt" dass die zu beseitigende Anlage materiell rechtswidrig ist" ist daher eine Frage" die durch Auslegung der genannten landesrechtlichen Vorschrift zu beantworten ist (vgl. BVerwG" U. v. 17.10.1989 - 1 C 18.87 - DVBl 1990" 206 zur Bedeutung eines ablehnenden Baubescheids für das gaststättenrechtliche Erlaubnisverfahren).

    Dies stimmt mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts überein" wonach die (positive) bauaufsichtliche Genehmigung nach dem Bauordnungsrecht der Länder nicht nur die Baufreigabe regelt" sondern auch die umfassende Feststellung der Vereinbarkeit des Bauvorhabens einschließlich der ihm zugedachten Nutzung mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften beinhaltet" soweit sie für die baurechtliche Prüfung einschlägig sind (vgl. BVerwG" U. v. 17.10.1989 - 1 C 18.87 - DVBl 1990" 206/207).

  • BVerwG, 09.03.1990 - 4 B 145.88

    Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung nach Erteilung einer fiktiven

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2015 - 1 ZB 15.1978
    Allerdings hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts abweichend von der Rechtsprechung des früher für das Baurecht zuständigen 1. Senats (vgl. U. v. 31.7.1964 - I C 132.59 - DVBl 1965, 280 mit kritischer Anmerkung von Weyreuther) unter Berufung auf Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG wiederholt die Auffassung vertreten" dass - anders als bei einem rechtskräftigen verwaltungsgerichtlichen Urteil - ein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung durch die Bestandskraft eines zuvor ablehnenden Bescheids selbst bei unveränderter Sach- und Rechtslage nicht ausgeschlossen werde (vgl. BVerwG" U. v. 6.6.1975 - IV C 15.73 - BVerwGE 48" 271 m. w. N.; B. v. 9.3.1990 - 4 B 145.88 - juris Rn. 32; zustimmend Kopp/Ramsauer, VwVfG, 15. Aufl. 2014, § 51 Rn. 7a; im Ergebnis zustimmend Mampel, Formelle und materielle Illegalität, BauR 1996, 13 ff.).
  • BVerwG, 31.07.1964 - I C 132.59

    Geltendmachung der anfänglichen materiellen Legalität gegenüber einem

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2015 - 1 ZB 15.1978
    Allerdings hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts abweichend von der Rechtsprechung des früher für das Baurecht zuständigen 1. Senats (vgl. U. v. 31.7.1964 - I C 132.59 - DVBl 1965, 280 mit kritischer Anmerkung von Weyreuther) unter Berufung auf Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG wiederholt die Auffassung vertreten" dass - anders als bei einem rechtskräftigen verwaltungsgerichtlichen Urteil - ein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung durch die Bestandskraft eines zuvor ablehnenden Bescheids selbst bei unveränderter Sach- und Rechtslage nicht ausgeschlossen werde (vgl. BVerwG" U. v. 6.6.1975 - IV C 15.73 - BVerwGE 48" 271 m. w. N.; B. v. 9.3.1990 - 4 B 145.88 - juris Rn. 32; zustimmend Kopp/Ramsauer, VwVfG, 15. Aufl. 2014, § 51 Rn. 7a; im Ergebnis zustimmend Mampel, Formelle und materielle Illegalität, BauR 1996, 13 ff.).
  • BVerwG, 25.02.1993 - 2 C 14.91

    Soldatengesetz - Rauchverbot - Fürsorgepflicht

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2015 - 1 ZB 15.1978
    Da der anwaltlich vertretene Kläger in der mündlichen Verhandlung diesbezüglich keine Beweisanträge gestellt hat" kann er sich, weil sich eine Beweiserhebung jedenfalls nicht aufgedrängt hat, nicht mit Erfolg auf einen Verstoß gegen die gerichtliche Aufklärungspflicht berufen (vgl. BVerwG" U. v. 25.2.1993 - 2 C 14.91 - DVBl 1993" 955).
  • VGH Bayern, 25.11.2014 - 9 B 13.1401

    Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2015 - 1 ZB 15.1978
    Im Interesse der Rechtssicherheit und zur Vermeidung von Doppelprüfungen ist Art. 76 Satz 1 BayBO deshalb dahingehend auszulegen" dass die Beseitigungsanordnung die materielle Illegalität der betroffenen Anlage verbindlich feststellt" so dass die Anordnung bei gleichbleibender Sach- und Rechtslage durch einen später gestellten Bauantrag nicht in Frage gestellt werden kann (vgl. BayVGH" U. v. 25.11.2014 - 9 B 13.1401 - BayVBl 2015" 382; Jäde in Jäde/Dirnberger/Bauer/Weiss" Die neue Bayerische Bauordnung" Stand Juli 2008" Art. 76 Rn. 58; Molodovsky in Molodovsky/Famers/Kraus" Bayerische Bauordnung" Art. 76 Rn. 115 f.; OVG Berlin" U. v. 21.11.1969 BRS 22" 284 zum berliner Landesrecht).
  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2015 - 1 ZB 15.1978
    Das in den genannten Entscheidungen zum Ausdruck kommende Verständnis des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG ist jedoch mit der sog. Nassauskiesungsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht zu vereinbaren (vgl. BVerfG" B. v. 15.7.1981 - 1 BvL 77.78 - BVerfGE 58, 300).
  • SG Osnabrück, 27.01.2020 - S 44 AY 76/19

    Leistungskürzung; Leistungskürzung nach § 1a Asylbewerberleistungsgesetz;

    Die Bindung bezieht sich darauf, dass es einen Verwaltungsakt gibt und auf den Tenor, also die Regelung des § 31 SGB X bzw. § 35 VwVfG (siehe dazu etwa: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 23.11.2015, 1 ZB 15.1978, Rn. 4; von Alemann/Scheffczyk in: BeckOK VwVfG, § 35 Rn. 66; so im Ergebnis auch: BGH, Urteil vom 04.02.2004, XII ZR 301/01; daran anschließend: BSG, Urteil vom 24.06.2008, B 12 KR 29/07 R, Rn. 11).

    Im Fall der Feststellungswirkung werden andere staatliche Stellen auch an die tatsächlichen Feststellungen zu den der eigentlichen Entscheidung vorausliegende Elemente gebunden (Bayerischer VGH, Beschluss vom 23.11.2015, 1 ZB 15.1978, Rn. 4), hier also etwa die Antragstellung in Frankreich.

  • VG Würzburg, 08.07.2021 - W 5 K 19.1336

    Erfolglose Nachbarklage gegen baurechtliche Nutzungsänderung (hier: von

    Insoweit werde auf den Beschluss des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 23. November 2015, Az. 1 ZB 15.1978 verwiesen, aus dem sich ergebe, dass eine bestandskräftige Beseitigungsanordnung der positiven Verbescheidung eines erneuten Bauantrags in gleicher Sache entgegenstehe.

    Soweit die Klägerseite zur Stützung ihrer Rechtsauffassung auf den Beschluss des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 23. November 2015 (1 ZB 15.1978 - juris) verweist, kann dies, weil die dieser Entscheidung zugrundeliegende Fallkonstellation mit der hier vorliegenden nicht vergleichbar ist, ebenfalls nicht zur Rechtswidrigkeit der streitgegenständlichen Baugenehmigung führen.

    Zum anderen handelt es sich dabei nicht um eine Nachbarklage gegen eine einem Dritten erteilte Baugenehmigung, sondern um die Verpflichtungsklage des Bauherrn auf Erteilung der Baugenehmigung und insoweit insbesondere um die Ablehnung des Bauantrags wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses (vgl. BayVGH, B.v. 23.11.2015 - 1 ZB 15.1978 - juris Rn. 9: "[...] fehlt dem Tekturantrag [...] bereits das Sachbescheidungsinteresse. Denn aufgrund der bestandskräftigen Rückbauanordnung [...] steht fest, dass der Teil der landwirtschaftlichen Halle des Klägers, der nun nachträglich genehmigt werden soll, materiell rechtswidrig ist. Das Landratsamt hat somit den Ablehnungsbescheid vom 30. Januar 2015 zu Recht auf das fehlende Sachbescheidungsinteresse gestützt.").

  • SG Osnabrück, 09.04.2021 - S 44 AY 77/19

    Leistungskürzung nach § 1a Asylbewerberleistungsgesetz; Tatbestandswirkung;

    Die Bindung bezieht sich darauf, dass es einen Verwaltungsakt gibt und auf den Tenor, also die Regelung des § 31 SGB X bzw. § 35 VwVfG (siehe dazu etwa: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (VGH), Beschluss vom 23.11.2015, 1 ZB 15.1978, Rn. 4; von Alemann/Scheffczyk in: BeckOK VwVfG, § 35 Rn. 66; so im Ergebnis auch: Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 04.02.2004, XII ZR 301/01; daran anschließend: Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 24.06.2008, B 12 KR 29/07 R, Rn. 11).

    Im Fall der Feststellungswirkung werden andere staatliche Stellen auch an die tatsächlichen Feststellungen zu den der eigentlichen Entscheidung vorausliegende Elemente gebunden (Bayerischer VGH, Beschluss vom 23.11.2015, 1 ZB 15.1978, Rn. 4), hier also etwa die Antragstellung in Frankreich.

  • VG Würzburg, 08.07.2021 - W 5 K 19.1379

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für landwirtschaftliche Maschinenabstellhalle

    Soweit die Klägerbevollmächtigten im Verfahren W 5 K 19.1336 zur Stützung ihrer Rechtsauffassung auf den Beschluss des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 23. November 2015 (1 ZB 15.1978 - juris) verweisen, kann dies, weil die dieser Entscheidung zugrundeliegende Fallkonstellation mit der hier vorliegenden nicht vergleichbar ist, ebenfalls nicht zur Rechtswidrigkeit der streitgegenständlichen Baugenehmigung führen.

    Zum anderen handelt es sich dabei nicht um eine Nachbarklage gegen eine einem Dritten erteilte Baugenehmigung, sondern um die Verpflichtungsklage des Bauherrn auf Erteilung der Baugenehmigung und insoweit insbesondere um die Ablehnung des Bauantrags wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses (vgl. BayVGH, B.v. 23.11.2015 - 1 ZB 15.1978 - juris Rn. 9: "[...] fehlt dem Tekturantrag [...] bereits das Sachbescheidungsinteresse. Denn aufgrund der bestandskräftigen Rückbauanordnung [...] steht fest, dass der Teil der landwirtschaftlichen Halle des Klägers, der nun nachträglich genehmigt werden soll, materiell rechtswidrig ist. Das Landratsamt hat somit den Ablehnungsbescheid vom 30. Januar 2015 zu Recht auf das fehlende Sachbescheidungsinteresse gestützt.").

  • VGH Bayern, 16.05.2022 - 9 ZB 21.2287

    Nachbarklage gegen Nutzungsänderung eines Baustoffhandels in

    Soweit die Klägerinnen unter Berufung auf eine Entscheidung des 1. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 23.11.2015 - 1 ZB 15.1978 - juris) geltend machen, das Verwaltungsgericht habe "verkannt", dass der Nutzungsuntersagungsbescheid des Beklagten vom 19. Oktober 2017 der streitgegenständlichen Genehmigung entgegenstehe, weil jener die damalige Nutzung des Baugrundstücks durch den Beigeladenen ausdrücklich als formell und materiell illegal bewertet habe, verhilft dies ihrem Zulassungsbegehren nicht zum Erfolg.

    Das Verwaltungsgericht ist schon deshalb nicht von einschlägiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 23.11.2015 -1 ZB 15.1978 - juris) abgewichen, weil der dieser Entscheidung zugrundeliegende Sachverhalt, wie oben ausgeführt, mit dem hiesigen nicht vergleichbar ist.

  • VG Karlsruhe, 03.08.2016 - 4 K 4014/15

    Erteilung einer Baugenehmigung für eine Werbegroßfläche - Wiederaufgreifen des

    Dies stimmt mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts überein" wonach die (positive) bauaufsichtliche Genehmigung bzw. die Baugenehmigung nach dem Bauordnungsrecht der Länder nicht nur die Baufreigabe regelt" sondern auch die umfassende Feststellung der Vereinbarkeit des Bauvorhabens einschließlich der ihm zugedachten Nutzung mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften beinhaltet" soweit sie für die baurechtliche Prüfung einschlägig sind (s. z. B. Bay. VGH, Beschluss vom 23.11.2015 - 1 ZB 15.1978 - Rn. 6, juris unter Hinweis auf BVerwG" Urteil vom 17.10.1989 - 1 C 18.87 - DVBl 1990" 206 f.).
  • VG Regensburg, 26.01.2017 - RO 7 K 16.1541

    Wiederholende Verfügung nach Stellung eines erneuten Bauantrags

    Denn die zuständige Baugenehmigungsbehörde braucht einen Bauantrag nicht mehr sachlich zu prüfen und über diesen Antrag keine Sachentscheidung mehr zu treffen, wenn über die Zulässigkeit des Vorhabens, das Gegenstand des fraglichen Bauantrags ist, bereits durch einen bestandskräftigen Bescheid und in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren rechtskräftig negativ entschieden worden ist, und wenn sich seither die Sach- und/oder Rechtslage nicht zugunsten des Vorhabens geändert hat (vgl. BVerwG, U.v. 6.6.1975 - Az. IV C 15.73 - juris Rn. 16; BayVGH, U.v. 11.12.1987 - Az. 26 B 84 A.1071 - BayVBl. 1989, 312 f.; U.v. 23.11.2015, Az. 1 ZB 15.1978 - juris; Lechner in Simon/Busse, BayBO, 123. EL., RN 127 zu Art. 68 BayBO).
  • VGH Bayern, 12.05.2022 - 1 ZB 22.370

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für ein von einer

    Ein neuer, durch keine Sach- und Rechtsänderung ausgelöster Bauantrag kann nach rechtskräftiger Bestätigung der Beseitigungsanordnung diese Feststellung nicht mehr in Frage stellen (vgl. BayVGH, B.v. 23.11.2015 - 1 ZB 15.1978 - BayVBl 2016, 383; U.v. 11.12.1987 - 26 B 84 A.1071 - BayVBl 1989, 312).
  • VGH Bayern, 15.07.2019 - 1 ZB 18.1668

    Beseitigungsanordnung wegen Verletzung von Abstandsflächen und Zustimmung des

    Zentraler Bestandteil des Beseitigungsverfahrens ist daher die umfassende und abschließende Prüfung, ob die betroffene Anlage materiell rechtswidrig ist (vgl. BayVGH, B.v. 23.11.2015 - 1 ZB 15.1978 - BayVBl 2016, 383).
  • VGH Bayern, 24.03.2016 - 1 ZB 13.760

    Beseitigungsanordnung für Einzäunung eines Fischteichs - Bestandsschutz

    Der Entscheidung über den vom Kläger nachträglich gestellten Bauantrag für die Zaunanlage bedarf es zur Feststellung der planungsrechtlichen Zulässigkeit nicht (vgl. BayVGH, B. v. 23.11.2015 - 1 ZB 15.1978 - juris).
  • VG Karlsruhe, 03.08.2016 - 4 K 4041/15

    Verwaltungsakt (u. a. Bestandskraft, Begründung, Bekanntgabe, Bestimmtheit,

  • VG München, 21.03.2017 - M 1 K 16.5310

    Androhung der Ersatzvornahme zum Rückbau

  • VG München, 15.09.2021 - M 29 K 21.3147

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für eine Gabionenwand nach

  • VG München, 21.01.2020 - M 1 K 18.1476

    Beseitigungsanordnung, Bebauungsplan, Verwaltungsgerichte, Kostenentscheidung,

  • VG München, 28.09.2016 - M 9 K 16.425

    Erfolglose Klage gegen Versagung der Baugenehmigung zur Verlängerung eines

  • VG München, 21.09.2016 - M 9 K 16.165

    Keine Befreiung von den Regelungen des Bebauungsplans zur Einfriedungshöhe für 3

  • VG München, 28.04.2021 - M 29 K 19.5765

    Beseitigungsanordnung, Abgrenzung Innenbereich/Außenbereich,

  • VG München, 14.07.2020 - M 1 K 18.5695

    Beseitigungsanordnung für bauliche Anlagen

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