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   VGH Bayern, 06.12.2017 - 1 ZB 17.2199   

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https://dejure.org/2017,51230
VGH Bayern, 06.12.2017 - 1 ZB 17.2199 (https://dejure.org/2017,51230)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.12.2017 - 1 ZB 17.2199 (https://dejure.org/2017,51230)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Dezember 2017 - 1 ZB 17.2199 (https://dejure.org/2017,51230)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Möglichkeit der Heilung durch ergänzende Erwägung in der Entscheidung über die Anhörungsrüge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 152a Abs. 1 S. 1
    Möglichkeit der Heilung eines Gehörsverstoßes mit ergänzenden Rechtsausführungen im Anhörungsrügebeschluss

  • rechtsportal.de

    VwGO § 152a
    Anhörungsrüge; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Keine substantiierte Darlegung; Möglichkeit der Heilung durch ergänzende Erwägung in der Entscheidung über die Anhörungsrüge; Akteneinsicht; Gehörsverstoß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 188/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung von Befangenheitsanträgen im

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2017 - 1 ZB 17.2199
    Das Gericht ist auch nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (vgl. BVerfG, B.v. 24.2.2009 - 1 BvR 188/09 - NVwZ 2009, 580; B.v. 5.4.2012 - 2 BvR 2126/11 - NJW 2012, 2262; BVerwG, B.v. 17.6.2011 - 8 C 3.11 u.a. - juris Rn. 3).

    Denn es wäre eine reine Förmelei, von Verfassungs wegen die Fortführung des Verfahrens nach § 152a Abs. 5 Satz 1 VwGO zu verlangen, obwohl sich das Gericht schon unter Berücksichtigung des übergangenen Vortrags eine abschließende Meinung gebildet hat und klar ist, dass eine für den Beteiligten günstigere Lösung ausgeschlossen ist (vgl. BVerfG, B.v. 24.2.2009 - 1 BvR 188/09 - NVwZ 2009, 580).

  • BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 2126/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2017 - 1 ZB 17.2199
    Das Gericht ist auch nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (vgl. BVerfG, B.v. 24.2.2009 - 1 BvR 188/09 - NVwZ 2009, 580; B.v. 5.4.2012 - 2 BvR 2126/11 - NJW 2012, 2262; BVerwG, B.v. 17.6.2011 - 8 C 3.11 u.a. - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 17.06.2011 - 8 C 3.11

    Kein Verstoß gegen § 108 Abs. 2 VwGO bei Nichtberücksichtigung des zur Kenntnis

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2017 - 1 ZB 17.2199
    Das Gericht ist auch nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (vgl. BVerfG, B.v. 24.2.2009 - 1 BvR 188/09 - NVwZ 2009, 580; B.v. 5.4.2012 - 2 BvR 2126/11 - NJW 2012, 2262; BVerwG, B.v. 17.6.2011 - 8 C 3.11 u.a. - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 30.09.2009 - 7 C 15.09

    Zulässigkeit einer Anhörungsrüge auf Grundlage von eigentlich auf die

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2017 - 1 ZB 17.2199
    Es handelt sich hierbei um geübte Kritik an dem rechtlichen Ergebnis, die der Anhörungsrüge nicht zum Erfolg verhelfen kann (vgl. BVerwG, B.v. 30.9.2009 - 7 C 15.09 u.a. - juris Rn. 2).
  • BFH, 30.10.2008 - I S 33/08

    Gegenstand einer Anhörungsrüge - keine Akteneinsicht in einem unzulässigen

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2017 - 1 ZB 17.2199
    Die Anhörungsrüge kann nicht mit Erfolg darauf gestützt werden, dass dem Verwaltungsgerichtshof im Zusammenhang mit der Überprüfung des in der Vorinstanz erfolgten Gehörsverstoßes ein Rechtsfehler unterlaufen ist (vgl. BGH, B.v. 13.12.2007 - I ZR 47/06 - NJW 2008, 2126; BFH, B.v. 30.10.2008 - I S 33/08 - juris Rn. 3).
  • BGH, 13.12.2007 - I ZR 47/06

    Anwendungsbereich der Anhörungsrüge

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2017 - 1 ZB 17.2199
    Die Anhörungsrüge kann nicht mit Erfolg darauf gestützt werden, dass dem Verwaltungsgerichtshof im Zusammenhang mit der Überprüfung des in der Vorinstanz erfolgten Gehörsverstoßes ein Rechtsfehler unterlaufen ist (vgl. BGH, B.v. 13.12.2007 - I ZR 47/06 - NJW 2008, 2126; BFH, B.v. 30.10.2008 - I S 33/08 - juris Rn. 3).
  • BGH, 07.07.2021 - AnwSt (B) 4/20

    Verletzung anwaltlicher Berufspflichten: Rechtsanwaltswerbung auch mit

    Der Gehörsverstoß kann im Anhörungsverfahren geheilt werden, da der Senat das weitere Vorbringen des Rechtsanwalts berücksichtigen und dem Gehörsverstoß durch reine Rechtsausführungen abhelfen kann (vgl. BVerfG, NVwZ 2009, 580 Rn. 12 ff.; BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 2016 - 2 BvR 857/14, juris Rn. 11; BayVGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - 1 ZB 17.2199, juris Rn. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2018 - 6 A 1503/18

    Prüfung der Verletzung eines Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs im Rahmen

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 2009 - 1 BvR 178/09 -, juris, Rn. 9 f., m. w. N.; BVerwG, Beschluss vom 13. Oktober 2015 - 9 B 31.15 u.a. -, juris, Rn. 2; Bay.VGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - 1 ZB 17.2199 -, juris, Rn. 7.
  • VG München, 15.02.2018 - M 11 K 17.5651

    Fälligstellung eines Zwangsgelds sowie die Androhung eines erhöhten Zwangsgelds

    Mit Schriftsatz ihres Bevollmächtigten vom 30. Oktober 2017 hat die Klägerin gegen den Beschluss vom 4. Oktober 2017 im Verfahren 1 ZB 15.1673 Anhörungsrüge erheben lassen (1 ZB 17.2199), die mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 6. Dezember 2017 zurückgewiesen worden ist.
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