Weitere Entscheidung unten: OVG Rheinland-Pfalz, 14.11.1991

Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.1991 - 1 A 10312/89   

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OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.1991 - 1 A 10312/89 (https://dejure.org/1991,2496)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.11.1991 - 1 A 10312/89 (https://dejure.org/1991,2496)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. November 1991 - 1 A 10312/89 (https://dejure.org/1991,2496)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Teilungsgenehmigung; Gemeinde; Anspruch; Vertrag; Zahlung; Abgeltung; Vorteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 36

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1992, 785
  • BauR 1992, 479
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99

    Verwaltungsrechtlicher Vertrag; Austauschvertrag; Billigkeitsausgleich;

    Art. 56 Abs. 1 BayVwVfG findet auf einen unvollständigen ("hinkenden") Austauschvertrag, in dem die Leistung der Behörde (oder Gemeinde) Bedingung bzw. Geschäftsgrundlage für die vertraglich vereinbarte Gegenleistung des Bürgers ist, zumindest entsprechende Anwendung (BVerwG, Urteil vom 24. August 1994 - BVerwG 11 C 14.93 - BVerwGE 96, 326 ; VGH Mannheim, Urteil vom 18. Oktober 1990 - NVwZ 1991, 583 ; VGH München, Urteil vom 11. April 1990 - NVwZ 1990, 979 ; OVG Koblenz, Urteil vom 28. November 1991, DVBl 1992, 785 ).
  • BSG, 23.05.2017 - B 12 KR 9/16 R

    Erstattung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen - selbstständiger

    Auf den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (vgl hierzu BSG Urteil vom 3.4.2014 - B 2 U 21/12 R - BSGE 115, 247 = SozR 4-7610 § 812 Nr. 7, RdNr 27 mwN und OVG Rheinland-Pfalz Urteil vom 28.11.1991 - 1 A 10312/89 - Juris RdNr 24) kommt es infolgedessen nicht mehr an.
  • BSG, 13.04.2011 - B 14 AS 98/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - 1-Euro-Job -

    Die Anwendung dieser Bestimmung widerspricht nach dieser Auffassung dem das öffentliche Recht prägenden Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, da sie den durch gesetzeswidrige Vermögensverschiebung erreichten Zustand festschreibt (BVerwG Urteil vom 26.3.2003 - 9 C 4/02 - NVwZ 2003, 993 = juris RdNr 19 unter Hinweis auf VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.10.1990 - 2 S 2098/89 - VBlBW 1991, 263, 268; Hessischer VGH, Urteil vom 17.7.1990 - 11 UE 1487/89 - NJW 1991, 510; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.11.1991 - 1 A 10312/89 - NVwZ 1992, 796) .
  • SG Berlin, 15.05.2012 - S 172 AS 15085/11

    Grundsicherung für Arbeitssuchende - allgemeine Leistungsklage -

    Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch kann einem Träger der öffentlichen Verwaltung gegenüber einer Privatperson, aber auch einer Privatperson jenem gegenüber zustehen (vgl. BSG, Urteile vom 16. Juli 1974, 1 RA 183/73, Rn. 12 und vom 11. Oktober 1994, 1 RK 34/93, Rn. 12; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. November 1991, 1 A 10312/89, Rn. 15; für rechtsgrundlos geleistete Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung im SGB II: BSG, Urteil vom 27. August 2011, B 4 AS 1/10 R, Rn. 24, zitiert nach juris).

    Ihr Vertrauen, einen rechtswidrig erlangten Vermögensvorteil gegen die Rückforderung verteidigen zu können, ist daher von vornherein nicht schutzwürdig (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. November 1991, 1 A 10312/89, Rn. 24; BSG, Urteil vom 13. April 2011, B 14 AS 98/10 R, Rn. 21; für die entsprechende Problematik beim Entreicherungseinwand gemäß § 818 Abs. 3 BGB: BVerwG, Urteil vom 12. März 1985, 7 C 48/82, Rn. 14 und 18; für § 817 Satz 2 BGB: BVerwG, Urteil vom 26. März 2003, 9 C 4/02, Rn. 19, zitiert nach juris).

  • BVerwG, 26.03.2003 - 9 C 4.02

    Gewerbesteuer; Aussetzungszinsen; Stundungszinsen; Leistungsbescheid;

    Aus diesem Grund hat die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung auch § 818 Abs. 3, 4 und § 819 Abs. 1 BGB für nicht anwendbar auf den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch erklärt (BVerwG, Urteil vom 12. März 1985 - BVerwG 7 C 48.82 - BVerwGE 71, 85 ; ebenso zu § 814 BGB auch in Bezug auf die Leistung des Bürgers an die Verwaltung VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Oktober 1990 - 2 S 2098/89 - VBlBW 1991, 263 ; Hessischer VGH, Urteil vom 17. Juli 1990 - 11 UE 1487/89 - NJW 1991, 510; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. November 1991 - 1 A 10312/89 - NVwZ 1992, 796).
  • BVerwG, 05.03.1998 - 4 B 3.98

    Verwaltungsverfahrensrecht - Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch,

    Auch die Ausführungen der Beschwerde zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 28. November 1991 - 1 A 10312/89 - (BauR 1992, 479 - BRS 52 Nr. 160) enthalten keine konkrete Rechtsfrage; die Beschwerde ist insoweit schon unzulässig.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2003 - 2 S 36/03

    Koppelungsverbot - Folgelasten einer Abrundungssatzung; öffentlich-rechtlicher

    In § 2 der Vereinbarung vom 5.10.1953 hat sich die Gemeinde jedenfalls teilweise einen Vorteil versprechen lassen, den sie beim normalen Gang des Verfahrens zur Aufstellung einer Abrundungssatzung nicht erlangt hätte (vgl. zur Frage eines Koppelungsverbots: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.11.1991 - 1 A 10312/89 -, NVwZ 1992, 796; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.6.1994 - 8 S 2376/93 -, NJW-RR 1995, 721).
  • VG München, 18.11.1997 - M 1 K 96.5647

    Nichtigkeit eines Einheimischenmodell-Vertrages

    Das Koppelungsverbot ist auch bei solchen "hinkenden" Austauschverträgen zu beachten (vgl. OVG Rheinland-Pfalz v. 28.11.1991, BauR 1992, 479 ).

    Dagegen handelt es sich bei der Einvernehmenserteilung um eine konditional bestimmte Rechtsfolge, die keinen Gestaltungsspielraum zuläßt und auf die ein städtebaulicher Vertrag deswegen keinen Einfluß nehmen kann (vgl. Ernst/Zinkahn/ Bielenberg Rdnr. 42 zu § 6 BauGBMaßnG; Busse, Kooperation im Bauplanungsrecht, BayVBl. 1994, 358; OVG Rheinland-Pfalz v. 28.11.1991, BauR 1992, 479 ).

  • VG Hannover, 15.09.2011 - 9 A 90/11

    Vereinbarung über dem Rat einer Gemeinde bei Abschluss eines städtebaulichen

    Allerdings setzt die Anwendung jeder einzelnen Regelung der §§ 812 ff. BGB im öffentlichen Recht voraus, dass (auch) sie die Ausprägung eines allgemeinen, für das gesamte Recht geltenden Grundsatzes ist (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 28.11.1991 - 1 A 10312/89 -, DVBl 1992, 785, 787).
  • VG Darmstadt, 20.01.2005 - 7 E 1201/01

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch bei Nichterreichung bzw. Fortfalles

    Die Vorschrift ist also eine besondere Ausprägung des Vertrauensschutzes; der Empfänger einer Leistung, die bewusst zur Erfüllung einer nicht bestehenden Verbindlichkeit erbracht worden ist, kann grundsätzlich darauf vertrauen, dass er die Leistung behalten darf (BGH, Urt. v. 18.01.1979 - VII ZR 165/78 -, BGHZ 73, 202 = NJW 1979, 763; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 28.11.1991 - 1 A 10312/89 -, DVBl 1992, 785 = NVwZ 1992, 796).

    Ihr Vertrauen, einen rechtswidrig erlangten Vermögensvorteil gegen die Rückforderung verteidigen zu können, ist daher von vornherein nicht schutzwürdig (VGH Baden-Württemberg, 18.10.1990 - 2 S 2098/89 - NVwZ 1991, 583; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 28.11.1991 - 1 A 10312/89 -, DVBl 1992, 785 = NVwZ 1992, 796; vgl. BVerwG, Urt. v. 12.03.1984, a. a. O., BVerwGE 71, 85, für die entsprechende Problematik beim Entreicherungseinwand gemäß § 818 Abs. 3 BGB); der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung hat hier Vorrang (Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, S. 434).

  • VGH Hessen, 25.11.2004 - 12 A 1496/04

    Wirksamkeit einer Unterlassungserklärung im Rahmen eines Austauschvertrages;

  • VG Hannover, 21.05.2001 - 10 A 1090/00

    Anspruch auf Zahlung von Kampfmittelbeseitigungskosten ; Gesichtspunkt der

  • VG Lüneburg, 24.06.2003 - 4 A 78/02

    Erstattungsanspruch; in Kenntnis ; Mietzahlungen; ohne Rechtsgrund; Sozialhilfe;

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Rechtsprechung
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OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.11.1991 - 1 A 10312/89 (https://dejure.org/1991,8838)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. November 1991 - 1 A 10312/89 (https://dejure.org/1991,8838)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 48.82

    Einwirkung Privatrecht-öffentliches Recht

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.11.1991 - 1 A 10312/89
    Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch beruht nicht auf einer Analogie zu den §§ 812 ff. BGB, sondern ist ein eigenständiges Rechtsinstitut des öffentlichen Rechts, welches seit Jahrzehnten in allgemeiner Rechtsüberzeugung ständig praktiziert wird und daher inzwischen gewohnheitsrechtlich verfestigt ist (BVerwGE 71, 85 [88]; Ossenbühl, a.a.O., S. 516).

    Ihr Vertrauen, einen rechtswidrig erlangten Vermögensvorteil gegen die Rückforderung verteidigen zu können, ist daher von vornherein nicht schutzwürdig (vgl. BVerwGE 71, 85 [89] für die entsprechende Problematik beim Entreicherungseinwand gemäß § 818 Abs. 3 BGB; für § 814 BGB im Ergebnis ebenso VGH Baden-Württemberg, NVwZ 1991, 583, [587]).

    Der Kläger kann ab Rechtshängigkeit entsprechend §§ 291, 288 Abs. 1 Satz 1, 246 BGB Prozeßzinsen verlangen, wie in der Rechtsprechung seit langem anerkannt ist (BVerwGE 71, 85 [93]; BVerwGE 81, 312 [317]).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.10.1990 - 2 S 2098/89

    Nichtigkeit eines Vertrages über die Zahlung einer Folgelastenpauschale an die

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.11.1991 - 1 A 10312/89
    Denn nach verbreiteter Ansicht wurde § 56 VwVfG erweiternd dahin ausgelegt, daß er gerade auch diejenigen Fälle erfaßt, in denen die eine Leistung Voraussetzung der anderen ist, wobei als Leistung der Behörde neben dem Erlaß eines Verwaltungsaktes auch sonstige Verwaltungshandlungen mit unmittelbaren oder mittelbaren Auswirkungen für einen konkreten Einzelfall in Betracht gezogen werden (Bonk in: Stelkens/Bonk/Leonhardt, VwVfG, 3. Auflage, § 56, Rd-Nrn. 16, 18; vgl. ferner VGH Baden-Würtemberg, NVwZ 1991, 583 [584]).

    Ihr Vertrauen, einen rechtswidrig erlangten Vermögensvorteil gegen die Rückforderung verteidigen zu können, ist daher von vornherein nicht schutzwürdig (vgl. BVerwGE 71, 85 [89] für die entsprechende Problematik beim Entreicherungseinwand gemäß § 818 Abs. 3 BGB; für § 814 BGB im Ergebnis ebenso VGH Baden-Württemberg, NVwZ 1991, 583, [587]).

  • BVerwG, 15.03.1989 - 7 C 42.87

    Kostenübernahme - Bundesbahn - Schülerbeförderung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.11.1991 - 1 A 10312/89
    Der Kläger kann ab Rechtshängigkeit entsprechend §§ 291, 288 Abs. 1 Satz 1, 246 BGB Prozeßzinsen verlangen, wie in der Rechtsprechung seit langem anerkannt ist (BVerwGE 71, 85 [93]; BVerwGE 81, 312 [317]).

    Zwar ordnet § 62 Satz 2 VwVfG für öffentlich-rechtliche Verträge die ergänzende Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs an, zu denen auch die Regelung über Verzugszinsen gemäß §§ 286, 288 BGB gehört (BVerwGE 81, 312 [318]).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 03.11.1977 - I A 28/76
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.11.1991 - 1 A 10312/89
    Denn die für Austauschverträge dort gezogenen Schranken erscheinen - jedenfalls was die Zulässigkeit der Gegenleistung bei einem Anspruch auf die Leistung der Behörde anbelangt - so sehr als Ausdruck allgemeiner Rechtsgrundsätze, daß eine entsprechende Anwendung auf Fallkonstellationen der vorliegenden Art geboten ist (ebenso bereits OVG Lüneburg, DÖV 1978, 220 [222] für den dort entschiedenen Fall).
  • BVerwG, 30.11.1990 - 7 A 1.90

    Recht zur Benutzung von Sewasserstraßen - Brodersbyer Noors

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.11.1991 - 1 A 10312/89
    Stimmen auch die tatbestandlichen Voraussetzungen des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs und des zivilrechtlichen Bereicherungsanspruchs im wesentlichen überein (BVerwG, a.a.O.; BVerwGE 87, 169 [172]), so setzt doch die Anwendung jeder einzelnen Regelung, die in den §§ 812 ff. BGB ihren gesetzlichen Ausdruck gefunden hat, im öffentlichen Recht voraus, daß (auch) sie die Ausprägung eines allgemeinen, für das gesamte Recht geltenden Grundsatzes ist.
  • BVerwG, 25.11.1980 - 4 B 140.80

    Rechtmäßigkeit von Folgekostenverträgen im Baurecht - Abgrenzung "größerer"

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.11.1991 - 1 A 10312/89
    Eine derartige Wirkung könnte die Gegenleistung nämlich nur dann haben, wenn die Folgen des Vorhabens an sich zur Genehmigungsversagung zwängen, dieser Versagungsgrund sich jedoch dadurch ausräumen ließe, daß der Kläger die Folgelasten vertraglich auf sich nähme (BVerfG, NJW 1981, 1747 [1748]).
  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 24.80

    Zulässigkeit und Rechtsnatur eines Vertrags zur freiwilligen Baulandumlegung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.11.1991 - 1 A 10312/89
    Bei der Umlegung erbringt die Gemeinde eine Leistung, indem sie eine umfassende, auf Erschließung und Bebauung eines Gebiets gerichtete Grundstücksneuordnung schafft; das Umlegungsverfahren wirkt dabei als ein gesetzliches Tauschverfahren nach dem Surrogationsprinzip (vgl. nur BVerwG, BauR 1985, 71 [72]).
  • BGH, 18.01.1979 - VII ZR 165/78

    Rückforderung fehlgeleiteter Renten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.11.1991 - 1 A 10312/89
    Die Vorschrift ist also eine besondere Ausprägung des Vertrauensschutzes; der Empfänger einer Leistung, die bewußt zur Erfüllung einer nicht bestehenden Verbindlichkeit erbracht worden ist, kanngrundsätzlich darauf vertrauen, daß er die Leistung behalten darf (BGHZ 73, 202 [205]).
  • BVerwG, 06.07.1973 - IV C 22.72

    Rechtsweg bei Streitigkeit um einen sog. Folgekostenvertrag

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.11.1991 - 1 A 10312/89
    Denn in der Vereinbarung ist nur die Gegenleistung des Klägers (Zahlung von 25.000,00 DM), nicht aber die Leistung der Beklagten (Erteilung des Einvernehmens) als vertragliche Hauptleistungspflicht geregelt; diese Leistung stellt nach der vertraglichen Konstruktion vielmehr eine "Bedingung" für die Gegenleistung dar (vgl. zu derartigen "hinkenden" Austauschverträgen bereits BVerwGE 42, 331 [333]).
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