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   OVG Sachsen, 17.12.2013 - 1 A 106/13   

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OVG Sachsen, 17.12.2013 - 1 A 106/13 (https://dejure.org/2013,49903)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17.12.2013 - 1 A 106/13 (https://dejure.org/2013,49903)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17. Dezember 2013 - 1 A 106/13 (https://dejure.org/2013,49903)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    VwVfG § 49a Abs. 1, § 48 Abs. 4; SächsVwVfZG § 1, § 3 Abs. 1; BGB § 195, § 199 Abs. 1 Nr. 2, § 214 Abs. 1, § 812 ff; EGBGB Art 229 § 6 Abs. 4 S. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung von öffentlich-rechtlichen Erstattungsansprüchen nach der regelmäßigen Verjährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung von öffentlich-rechtlichen Erstattungsansprüchen nach der regelmäßigen Verjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2014, 764
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (26)

  • OVG Sachsen, 18.10.2012 - 1 A 511/12

    Anwendung der Verjährungsvorschriften des BGB in der jeweils geltenden Fassung

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.12.2013 - 1 A 106/13
    22 Zur Verjährung solcher Ansprüche hat der Senat in seinem Urteil vom 18. Oktober 2012 - 1 A 511/12 - (juris Rn. 35) Folgendes ausgeführt:.

    Hierin ist eine auflösende Bedingung im Sinne des § 36 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG zu sehen (vgl. Senatsurt. v. 28. Februar 2013 - 1 A 346/09 -, juris [Leitsatz 1]; Senatsurt. v. 18. Oktober 2012 - 1 A 511/12 -, juris Rn. 30; Senatsurt. v. 8. Oktober 2009 - 1 B 139/07 -, juris Rn. 21 f.).

    Eines Widerrufsbescheides bedurfte es insoweit nicht (Senatsurt. v. 18. Oktober 2012 a. a. O., Rn. 33; vgl. ThürOVG, Urt. v. 28. Juli 2011 - 3 KO 1326/10 -, juris Rn. 31), der Rückforderungsanspruch des Beklagten entstand vielmehr kraft Gesetzes (vgl. Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. 2012, § 49a Rn. 26; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 14. Aufl. 2013, § 49a Rn. 9).

    40 Der Senat hält auch insoweit an seinem Urteil vom 18. Oktober 2012 - 1 A 511/12 - (juris Rn. 41) fest, in dem er ausgeführt hat:.

    Auch wenn der Teilwiderruf damit im Ergebnis ins Leere geht, lässt dies nach Auffassung des Senats nicht das Rechtsschutzbedürfnis des Klägers entfallen (Senatsurt. v. 18. Oktober 2012 - 1 A 511/12 -, juris Rn. 46; a. A. BayVGH, Beschl. v. 30. Januar 2012 - 4 ZB 11.30 -, juris Rn. 7), sondern ist im Rahmen der Begründetheit der Klage zu berücksichtigen, da der Kläger sich auch gegen eine ihn nur formal belastende Regelung wenden können muss, wenn sich der Beklagte auf deren Rechtswirksamkeit beruft.

  • OVG Sachsen, 26.04.2012 - 1 A 963/10

    Verjährung bei der Erhebung von Zinsen wegen nicht alsbaldiger Verwendung von

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.12.2013 - 1 A 106/13
    " ...denn aus dem Umstand, dass es für die Fälligkeit einer Forderung eines diesen festsetzenden Verwaltungsakts bedarf (hier: § 49a Abs. 1 Satz 2 VwVfG i. V. m. § 1 SächsVwVfG/SächsVwVfZG), kann nicht geschlossen werden, dass für den Verjährungsbeginn von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen auf deren Fälligkeit abzustellen ist (Senatsurt. v. 26. April 2012 - 1 A 963/10 -, juris Rn. 24).

    Sie sollen nicht nur den Schuldner davor bewahren, nach längerer Zeit mit von ihm nicht mehr erwarteten Ansprüchen überzogen zu werden, sondern auch den Gläubiger dazu veranlassen, rechtzeitig gegen den Schuldner vorzugehen (Senatsurt. v. 26. April 2012 a. a. O., m. w. N.).

    Auch die von § 53 Abs. 1 Satz 1 VwVfG angeordnete Hemmung der Verjährung durch einen Verwaltungsakt, der zur Feststellung oder Durchsetzung eines Anspruchs eines öffentlich-rechtlichen Rechtsträgers erlassen wird, spricht gegen die Auffassung, den Verjährungsbeginn mit dem Zeitpunkt der Fälligkeit zu bestimmen, da eine Hemmung begrifflich nur dann erfolgen kann, wenn die Verjährungsfrist bereits begonnen hatte (Senatsurt. v. 26. April 2012 a. a. O.).

  • BGH, 18.06.2009 - VII ZR 167/08

    Verjährung und Kenntnis bei Ausgleichsanspruch

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.12.2013 - 1 A 106/13
    35 Die Rechtsauffassung des Beklagten, der im Rahmen der Bestimmung der Kenntnis der tatsächlichen, den Anspruch begründenden Umstände (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB) auf den Eingang der letzten Äußerung des Klägers abstellen will, führt in der Konsequenz dazu, dass es in der Hand der Behörde läge, den Zeitpunkt des Beginns der Verjährungsfrist beliebig hinauszuzögern, da jede erneute Anfrage eine weitere Äußerung des Klägers nach sich gezogen hätte, was Sinn und Zweck der Verjährung zuwiderläuft (vgl. BGH, Urt. v. 18. Juni 2009 - VII ZR 167/08 -, juris Rn. 15).

    Stellte man für den Beginn der Verjährung auf die Fälligkeit ab, bedeutete dies zugleich, dass der Gläubiger den Eintritt der Verjährung beliebig hinausschieben könnte, was Sinn und Zweck der Verjährung widerspricht (vgl. BGH, Urt. v. 18. Juni 2009 - VII ZR 167/08 -, juris Rn. 15).

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 4.11

    Hat ein Beamter zuviel Gehalt bekommen, so muss die Behörde bei der Entscheidung

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.12.2013 - 1 A 106/13
    Verfügungsberechtigt in diesem Sinne sind dabei diejenigen Behörden, denen die Entscheidungskompetenz für den Rückforderungsanspruch zukommt, wobei die behördliche Zuständigkeitsverteilung zu respektieren ist (Senatsurt. v. 28. Februar 2013 - 1 A 346/09 -, juris Rn. 42; BVerwG, Urt. v. 26. April 2012 - 2 C 4.11 -, juris Rn. 15 m. w. N.).

    Soweit der Beklagte einen Ressortwechsel der Förderbehörde im Jahr 2002 und die nach eigenen Angaben fehlende Verwaltungserfahrung als Begründung für die verzögerte Bearbeitung bzw. Unkenntnis der den Erstattungsanspruch begründenden Tatsachen angeführt hat, wird übersehen, dass es Sache des Beklagten ist, mittels organisatorischer Vorkehrungen sicherzustellen, dass es nicht zu der geschilderten Situation kommt, so dass vorliegend eine grob fahrlässige Unkenntnis aus einem Organisationsverschulden in Betracht zu ziehen wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. April 2012 - 2 C 4.11 -, juris Rn. 16).

  • OVG Sachsen, 28.02.2013 - 1 A 346/09

    Vorliegen einer auflösenden Bedingung i.S.v. § 36 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG bei Nr. 2.1

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.12.2013 - 1 A 106/13
    Hierin ist eine auflösende Bedingung im Sinne des § 36 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG zu sehen (vgl. Senatsurt. v. 28. Februar 2013 - 1 A 346/09 -, juris [Leitsatz 1]; Senatsurt. v. 18. Oktober 2012 - 1 A 511/12 -, juris Rn. 30; Senatsurt. v. 8. Oktober 2009 - 1 B 139/07 -, juris Rn. 21 f.).

    Verfügungsberechtigt in diesem Sinne sind dabei diejenigen Behörden, denen die Entscheidungskompetenz für den Rückforderungsanspruch zukommt, wobei die behördliche Zuständigkeitsverteilung zu respektieren ist (Senatsurt. v. 28. Februar 2013 - 1 A 346/09 -, juris Rn. 42; BVerwG, Urt. v. 26. April 2012 - 2 C 4.11 -, juris Rn. 15 m. w. N.).

  • BGH, 28.10.2015 - VIII ZR 158/11

    Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Preisanpassungsrecht der

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.12.2013 - 1 A 106/13
    Für die Entstehung des Erstattungsanspruchs ist es vielmehr ausreichend, dass eine prüffähige Abrechnung erfolgt ist (vgl. zu Rückforderungen aus ungerechtfertigter Bereicherung BGH, Urt. v. 26. September 2012 - VIII ZR 158/11 -, juris Rn. 29), wogegen es nicht erforderlich ist, dass zum Zeitpunkt der Abrechnung - hier: der Vorlage des prüffähigen Verwendungsnachweises - der Rückforderungsanspruch bereits exakt beziffert werden kann.

    Dabei kommt es nur auf die Kenntnis der den Anspruch begründenden tatsächlichen Umstände an, d. h. bei einem Bereicherungsanspruch auf die Kenntnis der Leistung sowie der Tatsachen, aus denen sich das Fehlen eines Rechtsgrundes ergibt (BGH, Urt. v. 26. September 2012 - VIII ZR 158/11 -, juris Rn. 32 m. w. N.).

  • BVerwG, 15.05.2008 - 5 C 25.07

    Abrechnungsfehler im öffentlich-rechtlichen Abrechnungsverhältnis;

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.12.2013 - 1 A 106/13
    Dieser Auffassung hat sich der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts vollumfänglich angeschlossen (Urt. v. 15. Mai 2008 - 5 C 25.07 -, juris Rn. 27), wogegen der 7. Senat desselben Gerichts in seinen Urteilen vom 24. Juli 2008 - 7 A 2.07 und 7 A 3.07 - diese Frage offen gelassen hat (juris Rn. 19).

    Einem Rückgriff auf die Anspruchsvoraussetzungen und Rechtsfolgen des zivilrechtlichen Bereicherungsanspruchs, dem diejenigen des - hier streitgegenständlichen - allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs als eigenständigem Rechtsinstitut des öffentlichen Rechts grundsätzlich entsprechen, steht vorliegend weder eine spezialgesetzliche Regelung noch eine Interessenwertung der §§ 812 ff. BGB entgegen, die in das öffentliche Recht nicht übertragbar wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 15. Mai 2008 - 5 C 25.07 -, juris Rn. 13 m. w. N.).

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 21.11

    Revisionsbegründungsfrist; Verspätung; Säumnis; Fristversäumnis; Wiedereinsetzung

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.12.2013 - 1 A 106/13
    Der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in seinem Urteil vom 11. Dezember 2008 - 3 C 37.07 - (BVerwGE 132, 324) ausgeführt, dass öffentlich-rechtliche Ansprüche in 30 Jahren verjährten, und hat diese Auffassung in seinen Urteilen vom 30. Juni 2011 - 3 C 30.10 - (juris Rn. 18) und vom 22. März 2012 - 3 C 21.11 - (juris Rn. 38) bekräftigt.

    Bis zu einem klärenden Wort des Gesetzgebers wolle es der Senat aber bei der überkommenen Regelung (Verjährung in 30 Jahren) belassen (BVerwG, Urt. v. 22. März 2012 - 3 C 21.11 -, juris Rn. 38).

  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.12.2013 - 1 A 106/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 23. Januar 2007 - XI ZR 44/06 -, juris [Leitsatz 1]), der sich der Senat anschließt, ist dabei allerdings erforderlich, dass auch die subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB erfüllt sind.
  • BGH, 28.02.2012 - VI ZR 9/11

    Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist: Grob fahrlässige Unkenntnis der

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.12.2013 - 1 A 106/13
    Auch die weiteren mit der Berufungsbegründung geltend gemachten Schwierigkeiten des Falles ändern nichts daran, dass die Ermäßigung der zuwendungsfähigen Ausgaben bereits bei Eingang des Verwendungsnachweises offensichtlich war und ein Bediensteter, der dies nicht erkannt hätte, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt und damit nicht beachtet hätte, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen, so dass von einer grob fahrlässigen Unkenntnis ausgegangen werden müsste (vgl. BGH, Urt. v. 28. Februar 2012 - VI ZR 9/11 -, juris Rn. 17 m. w. N.; st. Rspr.).
  • BVerwG, 17.08.1995 - 3 C 17.94

    Recht der Landwirtschaft: Hemmung der Verjährung bei nachträglich geltendgemchtem

  • OVG Sachsen, 08.10.2009 - 1 B 139/07

    Denkmalförderung; Rückforderung; Feststellung der Unwirksamkeit

  • OVG Thüringen, 28.07.2011 - 3 KO 1326/10

    Verjährung des Erstattungsanspruchs

  • VGH Bayern, 30.01.2012 - 4 ZB 11.30

    Rückforderung von Zuwendungen; auflösende Bedingung im Sinne der Nr. 2.1

  • BGH, 23.09.2008 - XI ZR 395/07

    Hemmung der Verjährung bei gescheiterter Zustellung des Mahnbescheides wegen

  • BVerwG, 27.04.2005 - 8 C 5.04

    Zinsanspruch: Verzögerungs-; Entstehung -; Fälligkeit -; Verjährung eines

  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 10.05

    Schadensersatzanspruch des Dienstherrn wegen Dienstpflichtverletzung des Beamten,

  • BVerwG, 24.07.2008 - 7 A 2.07

    Landessammelstelle; Ausgabenverantwortung; Zweckausgaben; Verwaltungsausgaben;

  • BVerwG, 24.07.2008 - 7 A 3.07

    Erstattung von i.R.d. atomrechtlichen Auftragsverwaltung angefallenen Ausgaben

  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 37.07

    Vermögenszuordnung; Herausgabeanspruch; Erlösherausgabe; Erlösauskehr;

  • BVerwG, 21.10.2010 - 3 C 4.10

    Landwirtschaft; Zucker; Einlagerung von Zucker; Lagerkostenvergütung;

  • BVerwG, 21.03.2013 - 3 C 13.12

    Landwirtschaft; Zucker; Einlagerung von Zucker; Lagerkostenvergütung; Rücknahme;

  • BVerwG, 28.10.2013 - 5 B 66.13

    Rückforderung von gewährten Leistungen für ein Wohnungsbauunternehmen i.R.e.

  • BVerwG, 30.06.2011 - 3 C 30.10

    Vermögenszuordnung; Zuordnungsanspruch; Surrogat; Erlösauskehr;

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 15.10

    Rückforderung; Überzahlung; Bezüge; Wechselschichtzulage; Krankheit;

  • BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 70.11

    Feuerwehr; Mehrarbeit; Zuvielarbeit; Freizeitausgleich; Ausgleichsanspruch; Treu

  • VGH Hessen, 13.05.2014 - 9 A 2289/12

    Zinsforderung wegen der Überzahlung einer Zuwendung nach dem

    Vor diesem Zeitpunkt hätte die Geltendmachung eines Erstattungsanspruchs wie einer sich daraus ergebenden Zinsforderung nicht in einer rechtsstaatlichen Verfahrensweise, sondern nur "ins Blaue hinein" erfolgen können (vgl. dazu auch Sächs. OVG, Urteil vom 17. Dezember 2013 -1 A 106/13 -, juris, Rn. 33, wonach die auflösende Bedingung der Ermäßigung der zuwendungsfähigen Ausgaben und damit der Verjährungsbeginn des Erstattungsanspruchs erst mit Vorlage des prüffähigen Verwendungsnachweises eintritt).

    Urteile vom 28. Februar 2013 - juris, Rn. 42, und vom 17. Dezember 2013, a. a. O., Rn. 37; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. März 2010 - juris, Rn. 29; der achte Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat diese Frage in seinem Urteil vom 30. Januar 2013, a. a. O., offen gelassen).

  • OVG Sachsen, 29.10.2015 - 1 A 348/14

    Zuwendung; Zuwendungsbescheid; Widerruf; Widerrufsbescheid; Zweckverfehlung;

    Der Zuwendungsbescheid ist dann infolge des Eintritts einer auflösenden Bedingung insoweit teilweise unwirksam geworden (Bestätigung der Senatsrechtsprechung: Urt. v. 17. Dezember 2013 - 1 A 106/13 -, juris Rn. 33; Urt. v. 28. Februar 2013 - 1 A 346/09 -, juris [Leitsatz 1]; Urt. v. 18. Oktober 2012 - 1 A 511/12 -, juris Rn. 30; Urt. v. 8. Oktober 2009 - 1 B 139/07 -, juris Rn. 21 f.).

    Die Zuwendung hätte sich nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urt. v. 17. Dezember 2013 - 1 A 106/13 -, juris Rn. 33; Urt. v. 28. Februar 2013 - 1 A 346/09 -, juris [Leitsatz 1]; Urt. v. 18. Oktober 2012 - 1 A 511/12 -, juris Rn. 30; Urt. v. 8. Oktober 2009 - 1 B 139/07 -, juris Rn. 21 f.) - wie das Verwaltungsgericht insoweit zutreffend angenommen hat - infolge der Ermäßigung der zuwendungsfähigen Ausgaben kraft Gesetzes anteilig ermäßigt, weil der Zuwendungsbescheid insoweit teilweise unwirksam geworden wäre (§ 43 Abs. 2 VwVfG i. V. m. § 1 SächsVwVfG/SächsVwVfZG).

    Für die Verjährung solcher Ansprüche ist in der Rechtsprechung des erkennenden Senats geklärt, dass gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 SächsVwVfZG die dort ausdrücklich in Bezug genommenen Verjährungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs grundsätzlich in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden sind (Senatsurt. v. 18. Oktober 2012 - 1 A 511/12 -, juris Leitsatz 1 und Rn. 34; Senatsurt. v. 17. Dezember 2013 - 1 A 106/13 -, juris Rn. 25 ff.), wogegen für entsprechende öffentlich-rechtliche Erstattungsansprüche nach Bundesrecht - soweit ersichtlich - noch keine einheitliche Rechtsanwendung besteht (für die regelmäßige Verjährung aus § 195 BGB in der heute geltenden Fassung: Urt. v. 15. Juni 2006 - 2 C 10.05 -, juris Rn. 19; Urt. v. 26. April 2012 - 2 C 15.10 -, juris Rn. 20; Urt. v. 26. Juli 2012 - 2 C 70.11 -, juris Leitsatz 4 und Rn. 36; Urt. v. 15. Mai 2008 - 5 C 25.07 -, juris Rn. 27; für den Rückgriff auf die vor dem 1. Januar 2002 geltende Frist für die regelmäßige Verjährung von 30 Jahren [§ 195 BGB a. F.]: Urt. v. 11. Dezember 2008 - 3 C 37.07 - , juris Leitsatz und Rn. 10; (Teil-)Urt. v. 21. Oktober 2010 - 3 C 4.10 - juris Rn. 17; Urt. v. 30. Juni 2011 - 3 C 30.10 -, juris Rn. 18; Urt. v. 22. März 2012 - 3 C 21.11 -, juris Rn. 38; Urt. v. 21. März 2013 - 3 C 13.12 -, juris Rn. 18; offen gelassen: Urt. v. 24. Juli 2008 - 7 A 2.07 und 7 A 3.07 -, juris Rn. 19; Beschl. v. 28. Oktober 2013 - 5 B 65.13 -, juris Rn. 17).

  • BVerwG, 17.03.2016 - 3 C 7.15

    Extensivierungsbeihilfe; Rückforderung; Zinsen; Zinsanspruch; Zinsforderung;

    Dem entspricht die obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. etwa OVG Bautzen, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 A 106/13 - juris Rn. 25 ff., 37; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. März 2010 - 2 B 1.09 - juris Rn. 29; OVG Weimar, Urteil vom 28. Juli 2011 - 3 KO 1326/10 - LKV 2011, 520 ; VGH Kassel, Urteile vom 9. Dezember 2011 - 8 A 909/11 - juris Rn. 48 und vom 13. Mai 2014 - 9 A 2289/12 - juris Rn. 68).
  • OVG Sachsen, 24.07.2013 - 1 A 490/13

    Erstattungsanspruch, Verjährung, Verjährungsfrist

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass es im Rahmen der Kenntnis der tatsächlichen Umstände im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB ausreicht, wenn der Verwendungsnachweis die Beklagte in die Lage versetzt hat, eine Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung vorzunehmen und anhand dieser entschieden werden kann, ob eine Rückforderung in Betracht kommt, wogegen es nicht darauf ankommt, dass sich der exakt bezifferte Erstattungsbetrag dem Verwendungsnachweis bereits entnehmen lässt (Senatsurt. v. 17. Dezember 2013 - 1 A 106/13 -, juris Rn. 38 f.).

    Die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts steht mit der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 17. Dezember 2013, a. a. O., Rn. 23) im Einklang:.

    20 ist nicht klärungsbedürftig, weil der Senat in seinen Urteilen vom 28. Februar 2013 - 1 A 346/09 -, juris Rn. 36 und 17. Dezember 2013 - 1 A 106/13 - bereits ausgeführt hat, dass die Einrede der Verjährung das Recht gibt, die Erstattung zu verweigern (§ 214 Abs. 1 BGB i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 SächsVwVfZG), so dass der Anspruch nicht mehr durch Erlass eines (Rückforderungs-) Bescheides geltend gemacht werden kann.

    22 ist im Hinblick auf das Urteil des Senats vom 17. Dezember 2013 - 1 A 106/13 - ersichtlich bereits geklärt.

  • OVG Sachsen, 29.09.2016 - 1 A 89/15

    Zuwendung; Widerruf; Zweckverfehlung; Jahresfrist; Verjährung

    Das von der Beklagten dazu zitierte rechtskräftige Senatsurteil vom 17. Dezember 2013 - 1 A 106/13 -, juris (Leitsatz 3 und Rn. 40 ff.) bezieht sich auf die in gefestigter Rechtsprechung verneinte Frage, ob der "Rechtsgedanke aus § 48 Abs. 1 Satz 4 VwVfG" auf den kenntnisabhängigen Verjährungsbeginn des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB übertragbar ist.

    43 Die von der Verjährungsfrist grundsätzlich zu unterscheidende (Senatsurt. v. 17. Dezember 2013 a. a. O. Rn. 40 ff.), anerkanntermaßen als Entscheidungsfrist ausgestaltete Jahresfrist des § 48 Abs. 4 VwVfG beginnt erst zu laufen, wenn der Behörde die für die Widerrufsentscheidung erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind; dazu gehört auch die Durchführung einer Beteiligtenanhörung nach § 28 Abs. 1 VwVfG.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2020 - 1 L 33/20

    Chefarzt-Nutzungsentgelt für privatärztliche Leistungen als Nebentätigkeit

    Auch bei der Verjährung des Erstattungsanspruchs nach § 49a Abs. 1 Satz 1 VwVfG geht das Bundesverwaltungsgericht in Anwendung der §§ 195, 199 BGB davon aus, dass die Verjährung nicht erst mit der Festsetzung der zu erstattenden Leistung durch schriftlichen Verwaltungsakt nach § 49 Abs. 1 Satz 2 VwVfG, der die Fälligkeit des Anspruchs bewirkt (vgl. SächsOVG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 A 106/13 -, juris Rn. 36), zu laufen beginnt (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 2017, a. a. O. Rn. 23).
  • OLG Brandenburg, 27.04.2016 - 4 U 76/14

    Bürgschaftserklärung einer Aktiengesellschaft für eine Zuwendungsempfängerin

    Diese begegnen den gegen die Anwendbarkeit des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB im öffentlichen Recht geäußerten, mit den Schwierigkeiten der Anknüpfung des Beginns der Verjährungsfrist an subjektive Umstände im öffentlichen Recht begründeten Vorbehalten mit der - aus Sicht des Senats überzeugenden - Erwägung, die Verjährungsregelungen in §§ 195 ff. BGB n.F. bildeten ein zwischen den Polen der materiellen Gerechtigkeit und der Rechtssicherheit ausbalanciertes System und könnten daher nicht nur selektiv angewendet werden (so Hess. VGH, Urteil vom 13. Mai 2014 - 9 A 2289/12 - Rdnrn. 67 ff.; siehe auch Sächs. OVG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 A 106/13; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Mai 2013 - OVG 5 B 3.10 - Rdnr. 45).
  • OVG Sachsen, 18.05.2016 - 1 A 515/14

    Zuwendung, Verjährung

    32 In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass es im Rahmen der Kenntnis der tatsächlichen Umstände im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB ausreicht, wenn der Verwendungsnachweis die Beklagte in die Lage versetzt hat, eine Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung vorzunehmen und anhand dieser entschieden werden kann, ob eine Rückforderung in Betracht kommt, wogegen es nicht darauf ankommt, dass sich der exakt bezifferte Erstattungsbetrag dem Verwendungsnachweis bereits entnehmen lässt (Senatsurt. v. 17. Dezember 2013 - 1 A 106/13 -, juris Rn. 38 f.).
  • VG Karlsruhe, 08.12.2020 - 12 K 8048/19

    Erstattung geleisteter Grundstücksanschlusskosten und Abwassergebühren

    Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch unterliegt daher der dreijährigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Mai 2008 - 5 C 25.07 - juris, Rn. 27; Sächsisches OVG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 A 106/13 - juris, Rn. 28, m. w. N. aus der Rechtsprechung).
  • OVG Sachsen, 25.10.2017 - 1 A 214/16

    Zuwendung; Widerruf; Zuwendungszweck; Zweckverfehlung; Verjährung; Hemmung der

    46 Nach der Rechtsprechung des Senats sind die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 SächsVwVfZG ausdrücklich in Bezug genommenen Verjährungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs grundsätzlich in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden (Senatsurt. v. 29. Oktober 2015 - 1 A 348/14 - juris Rn. 34, Senatsurt. v. 17. Dezember 2013 - 1 A 106/13 -, juris Rn. 25 ff., 18. Oktober 2012 - 1 A 511/12 -, juris Leitsatz 1 und Rn. 34).
  • OVG Sachsen, 18.05.2016 - 1 A 517/14

    Zuwendung, Verjährung, Widerruf, auflösende Bedingung

  • OVG Sachsen, 18.05.2016 - 1 A 514/14

    Zuwendung, Erstattungsanspruch, Verjährung

  • OVG Sachsen, 14.03.2014 - 1 A 755/13

    Zuwendung, auflösende Bedingung, Erstattungsbescheid, Arbeitsleistungen von

  • OVG Sachsen, 20.09.2018 - 1 A 43/17

    Zuwendung; Widerrruf; Kommanditgesellschaft in Liquidation; Zweckverfehlung;

  • OVG Sachsen, 05.07.2017 - 1 A 219/15

    Widerrufsbescheid; Erstattungsbescheid; Verjährung; Vorbehaltsbescheid;

  • VG Halle, 13.06.2017 - 2 A 248/15
  • VG Gelsenkirchen, 18.05.2016 - 4 K 5265/13

    Zuwendung, Rückforderung

  • VG Berlin, 14.06.2021 - 3 K 444.20
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