Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2011 - 1 A 11186/08.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5253
OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2011 - 1 A 11186/08.OVG (https://dejure.org/2011,5253)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.05.2011 - 1 A 11186/08.OVG (https://dejure.org/2011,5253)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Mai 2011 - 1 A 11186/08.OVG (https://dejure.org/2011,5253)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,5253) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 5 Abs 1 BImSchG, § 8 Abs 8 BauO RP
    Nachbarklage gegen Windkraftanlage - Eiswurfrisiko

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachbar hat keinen Anspruch auf Ausschluss sämtlicher theoretischer Risiken von Eiswurf durch den Betrieb einer Windenergieanlage ohne Vorliegen von drittschützenden Normen; Anspruch eines Nachbarn auf Ausschluss jeglicher theoretischer Risiken von Eiswurf durch Rotoren ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 759
  • DVBl 2011, 1049
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (22)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2005 - 7 B 12114/04

    Beseitigung einer Teilstrecke eines oberirdischen Gewässers - Drittschützende

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2011 - 1 A 11186/08
    Auch im Hinblick auf die UVP-Änderungsrichtlinie 2003/35/EG spreche entgegen der im Eilbeschluss des 7. Senats des Gerichts vom 25. Januar 2005 (ZfBR 2005, 487) vertretenen Auffassung mehr dafür, dass das Europarecht in Fällen der vorliegenden Art kein Abweichen von dem der deutschen Rechtsordnung zugrunde liegenden Individualrechtsschutz gebiete.

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist diese Frage - mit Ausnahme des Eilbeschlusses des 7. Senats des Gerichts vom 25. Januar 2005 (7 B 12114/04.OVG, NVwZ 2005, 1208), auf den sich der Kläger ausdrücklich stützt - durchweg verneint worden.

    Gegen diese Rechtsprechung wendet sich der Kläger unter Hinweis auf Teile der Kommentarliteratur zum Bundesimmissionsschutzgesetz und den Eilbeschluss des 7. Senats des Gerichts vom 25. Januar 2005 (a.a.O.) sowie die hierin zitierten EU-Richtlinien und die dort ebenfalls zitierte sog. Wells-Entscheidung des EuGH vom 7. Januar 2004 (NVwZ 2004, 593 ff.).

    Insoweit folgt der Senat auch nicht dem Ansatz des 7. Senats des erkennenden Gerichts in dem Beschluss vom 25. Januar 2005 (a.a.O.), auf das sich der Kläger zur Begründung seiner Rechtsauffassung stützt.

    Selbst der Kläger räumt ein, dass bislang kein anderes Obergericht der von dem 7. Senat des erkennenden Gerichts in dem Beschluss vom 25. Januar 2005 (a.a.O.) vertretenen Rechtsauffassung gefolgt ist, auf die er sich stützt.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2008 - 1 A 11330/07
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2011 - 1 A 11186/08
    Die Beteiligten streiten im vorliegenden Verfahren - nachdem der Rechtsstreit bezüglich weiterer Windkraftanlagen durch Urteil des Senates vom 29. Oktober 2008 (1 A 11330/07.OVG) abgeschlossen ist und das Verfahren bezüglich der Windkraftanlage T2 des Beigeladenen zu 2) von den vorliegenden Verfahren abgetrennt worden ist - über die Rechtmäßigkeit der den beiden Beigeladenen erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen des Beklagten zur Errichtung und zum Betrieb von insgesamt vier Windkraftanlagen.

    Bezüglich der der Beigeladenen zu 1) genehmigten Windkraftanlagen Nrn. 4 und 6 hat er die Berufung durch Urteil vom 29. Oktober 2008 (1 A 11330/07.OVG) zurückgewiesen und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt, es spreche hier zwar einiges dafür, dass eine unzureichende Vorprüfung des Einzelfalles erfolgt sei und eine sachgerechte Vorprüfung zu dem Ergebnis gelangt wäre, dass eine förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen sei.

    Ob diese sachgerecht durchgeführt wurde, begegnet indessen erheblichen Zweifeln, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 29. Oktober 2008 (1 A 11330/07.OVG) ausgeführt hat.

    Wie diese potentielle Eiswurfweite zu ermitteln ist, hat der Senat in dem den Beteiligten bekannten Urteil vom 29. Oktober 2008 (1 A 11330/07.OVG) unter Bezugnahme auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 9. Februar 2006 (in juris) im Einzelnen ausgeführt.

  • EuGH, 07.01.2004 - C-201/02
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2011 - 1 A 11186/08
    Gegen diese Rechtsprechung wendet sich der Kläger unter Hinweis auf Teile der Kommentarliteratur zum Bundesimmissionsschutzgesetz und den Eilbeschluss des 7. Senats des Gerichts vom 25. Januar 2005 (a.a.O.) sowie die hierin zitierten EU-Richtlinien und die dort ebenfalls zitierte sog. Wells-Entscheidung des EuGH vom 7. Januar 2004 (NVwZ 2004, 593 ff.).

    Das Verwaltungsgericht hat in seinem Urteil (Urteilsabdruck S. 9) bereits eingehend dargelegt, dass die Ausführungen des EuGH in seinem Urteil vom 7. Januar 2004 (a.a.O.), der sog. Wells-Entscheidung, die Auffassung nicht zu stützen vermögen, hieraus könne die drittschützende Wirkung von Verfahrensvorschriften abgeleitet werden.

    In diesem Zusammenhang weist das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich auf den von dem EuGH in seinem Urteil vom 7. Januar 2004 (a.a.O.) ausdrücklich hervorgehobenen Grundsatz der Verfahrensautonomie (Rnrn. 13 ff.), deren Grenzen nicht überschritten seien, wenn das deutsche Recht es nicht ermöglicht, dass bloße Verfahrensfehler, die nicht zu einer Verletzung materieller Rechte des Betroffenen führen, zur Aufhebung der angefochtenen Genehmigung führen.

  • VG Koblenz, 04.05.2006 - 1 L 633/06

    Aufhebung einer Baugenehmigung für die Errichtung von drei Windenergieanlagen;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2011 - 1 A 11186/08
    Einen gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung gerichteten Antrag des Klägers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes lehnte das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 4. Mai 2006 (1 L 633/06.KO) mit der Begründung ab, drittschützende Beteiligungsrechte seien nicht verletzt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte sowie die beigezogenen Verwaltungs- und Widerspruchsakten des Beklagten (10 Ordner, 1 Hefter) und die Gerichtsakte 1 L 633/06.KO Bezug genommen.

    Hieran hat sich der Beklagte indessen, wie er in seinem Schriftsatz vom 28. April 2006 (Bl. 129 Gerichtsakte 1 L 633/06.KO) dargelegt hat, dergestalt orientiert, dass er unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des vorliegenden Falles entschieden hat, sein ihm durch die genannte Vorschrift eingeräumtes Ermessen dahingehend auszuüben, eine Reduzierung der Abstandsflächen - so auch für die Windkraftanlage Nr. 8 - auf 0, 32 H vorzunehmen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.09.1999 - 8 B 11689/99

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2011 - 1 A 11186/08
    Mit der Frage, wie § 8 Abs. 4 LBauO bezüglich Windkraftanlagen umzusetzen ist, hat sich der 8. Senat des erkennenden Gerichts an seinem Beschluss vom 10. September 1999 (8 B 11689/99.OVG) auseinandergesetzt, dem auch der erkennende Senat folgt und an dem sich die Beteiligten selbst von Anfang an orientiert haben.

    Die vorgenannte Entscheidung des 8. Senats des erkennenden Gerichts vom 10. September 1999 (8 B 11689/99.OVG) erläutert des Weiteren, wo die so ermittelte Abstandsfläche in Richtung auf das Grundstück des jeweiligen Nachbarn anzusetzen ist.

  • BVerwG, 21.01.2008 - 4 B 35.07

    Windpark; Öffentlichkeitsbeteiligung; Verfahrensrechtsverletzung; drittschützende

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2011 - 1 A 11186/08
    Hieran hält das Bundesverwaltungsgericht, wie in seinem Beschluss vom 21. Januar 2008 (ZfBR 2008, 278 ff.) zum Ausdruck kommt, auch mit Blick auf die von dem Kläger angesprochenen europarechtlichen Vorgaben, jedenfalls bezüglich solcher Projekte fest, die vor Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie 2003/35/EG genehmigt worden sind, wozu die streitgegenständlichen Windkraftanlagen zählen.

    Insoweit macht der Kläger einen Verstoß gegen die Vorschrift des § 5 Abs. 1 BImSchG geltend, die nachbarschützend ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2008, ZfBR 2008, 278 ff.; Jarass, BImSchG, § 5, Rn. 21).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.2011 - 1 A 10597/11

    Planfeststellungsersetzender Bebauungsplan; UVP-Pflicht; unterlassene

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2011 - 1 A 11186/08
    Über die näher zu den vorgenannten Grundstück des Klägers stehende Windkraftanlage T 2 des Beigeladenen zu 2) wird in dem aus dem vorliegenden Verfahren abgetrennten Verfahren (1 A 10597/11.OVG) zu entscheiden sein.
  • BVerwG, 10.04.2008 - 7 C 39.07

    Windenergieanlagen bei Gebhardshain

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2011 - 1 A 11186/08
    Der Begriff des - verbleibenden - Restrisikos, der von der - zu regelnden - Schadensvorsorge zu unterscheiden ist, wird von dem Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung zum Atom- wie auch zum Bergrecht verwandt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. August 2006, NVwZ 2007, 88 ff., Rn. 12 f., Urteil vom 10. April 2008, NVwZ 2008, 1012, Rn. 25, 30 und 32, und Urteil vom 29. April 2010, Beck, RS 2010, 49, 1416).
  • BVerwG, 24.08.2006 - 7 B 38.06

    Anspruch privater Grundbesitzer auf Teilaufhebung eines bergrechtlichen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2011 - 1 A 11186/08
    Der Begriff des - verbleibenden - Restrisikos, der von der - zu regelnden - Schadensvorsorge zu unterscheiden ist, wird von dem Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung zum Atom- wie auch zum Bergrecht verwandt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. August 2006, NVwZ 2007, 88 ff., Rn. 12 f., Urteil vom 10. April 2008, NVwZ 2008, 1012, Rn. 25, 30 und 32, und Urteil vom 29. April 2010, Beck, RS 2010, 49, 1416).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.2008 - 8 A 10911/07
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2011 - 1 A 11186/08
    Das sieht die obergerichtliche Rechtsprechung ersichtlich ebenso (vgl. Urteile des 8. Senats des erkennenden Gerichts vom 21. Januar 2005, DVBl. 2005, 720; und vom 21. Mai 2008 - 8 A 10911/07.OVG - OVG NRW, Beschluss vom 5. Oktober 2007 in juris).
  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 CN 11.03

    Keine Verfahrensrechtsverletzung Dritter bei Genehmigung im vereinfachten

  • VG Koblenz, 26.06.2007 - 1 K 1792/06

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

  • BVerwG, 19.03.2003 - 9 A 33.02

    Standortzwischenlager; Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen;

  • BVerwG, 29.05.1981 - 4 C 97.77

    Wells

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Bauplanungsrecht - Naturschutzrecht - Bauplanungsrechtliches Abwehrrecht gegen

  • BVerwG, 16.11.1998 - 6 B 110.98

    Windkraftanlage, Windpark, Genehmigungsverfahren, förmliches

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2005 - 7 E 12117/04

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Genehmigung einer Windenergieanlage;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2004 - 22 B 1288/03

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Berufung der Stadt Voerde gegen die Steinkohlegewinnung im Bergwerk Walsum

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2005 - 11 A 1751/04

    Standortzwischenlager; Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2006 - 11 A 1752/04

    Durchführung eines Vorprüfungsverfahrens im vereinfachten Verfahren für eine

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2005 - 8 B 417/05
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2016 - 8 B 866/15

    Nachbarklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und

    vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 12. Mai 2012 - 1 A 11186/08 -, juris Rn. 70 ff. m. w. N.
  • VG Ansbach, 12.03.2015 - AN 11 K 14.01507

    Klage einer Standortgemeinde gegen vier WKA; Ergänzungsbescheid, maßgeblicher

    Dass bei Anfechtungsklagen eines Nachbarn im Immissionsschutzrecht grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Behördenentscheidung abzustellen ist, wird, soweit ersichtlich, in der obergerichtlichen Rechtsprechung einhellig betont (vgl. nur BayVGH, U. v. 15.12.2008, 22 B 07.143; OVG Koblenz, U. v. 12.5.2011, 1 A 11186/08; VGH Mannheim, B. v. 7.8.2014, 10 S 1853/13, jeweils juris).

    Nur in den Fällen, in denen nachträglich eine Änderung eingetreten ist, die sich insgesamt zugunsten des Vorhabens auswirkt, wird von einem Teil der Rechtsprechung dieser Grundsatz dahingehend ergänzt, dass diese Änderung zu berücksichtigen ist (BayVGH, U. v. 15.12.2008, 22 B 07.143; OVG Koblenz, U. v. 12.5.2011, 1 A 11186/08, juris).

    Bei dem erstmals im Rahmen des Verfahrens AN 11 K 15.00388 geltend gemachten Aspekt des Eiswurfs handelt es sich um eine sonstige Gefahr im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG, die von Windkraftanlagen ausgehen kann (vgl. zum Ganzen OVG Koblenz, U. v. 12.5.2011, 1 A 11186/08).

    Damit hat der Beklagte das Risiko von Eisabwurf auf ein Restrisiko minimiert, das dem allgemeinen Lebensrisiko entspricht (vgl. dazu OVG Koblenz, U. v. 12.5.2011, 1 A 11186/08, juris, insbesondere Rn. 70 ff.; BayVGH, B.v. 31.10.2008, 22 CS 08.2369, juris, Rn. 23).

  • VG Würzburg, 17.09.2014 - W 4 S 14.895

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Eiswurfgefahr bei

    Die Gefährdung durch Eiswurf zählt zu den sonstigen Gefahren, erheblichen Nachteilen oder Belästigungen für die Nachbarschaft (BayVGH, B.v. 31.10.2008 - 22 CS 08.2369; B.v. 9.2.2010 - 22 CS 09.3168 - beide juris; OVG Koblenz, U. v. 12.5.2011 - 1 A 11186/08 - NVwZ-RR 2011, 759).

    Eine solche Festschreibung seitens der Genehmigungsbehörde erscheint unter dem Aspekt der Gefahrbeherrschung einerseits als ausreichend (BayVGH, B.v. 31.10.2008 - 22 CS 08.2369 - juris und OVG Koblenz, U.v. 12.5.2011 - 1 A 11168/08 - NVwZ-RR 2011, 759), im vorliegenden Fall andererseits aber auch notwendig, zumal von Seiten des Antragstellers substanziierte Einwendungen erhoben wurden.

    Vielmehr ist Streitgegenstand ausschließlich die erteilte Genehmigung, die ihrerseits unabhängig davon, was die Beigeladene von sich aus - aber nicht durch bestandkräftige Bescheide verpflichtet - getan hat, ausreichende und bestimmte Regelungen enthalten muss (vgl. auch OVG Koblenz, U.v. 12.5.2011 - 1 A 11186/08 - NVwZ-RR 2011, 759).

    Unter Berücksichtigung dessen kann im vorliegenden Fall nicht mehr von einem verbleibenden Restrisiko, also von einem Risiko, welches von der Anlage ausgeht, nachdem sämtliche Sicherungsmaßnahmen getroffen wurden und das sinnvoller Weise, nämlich nach dem Maßstabe praktischer Vernunft nicht mehr minimierbar ist, (vgl. hierzu ausführlich OVG Koblenz, U.v. 12.5.2011 - 1 A 11186/08 - NVwZ-RR 2011, 759) gesprochen werden.

  • VG Ansbach, 12.03.2015 - AN 11 K 15.00388
    Dass bei Anfechtungsklagen eines Nachbarn im Immissionsschutzrecht grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Behördenentscheidung abzustellen ist, wird, soweit ersichtlich, in der obergerichtlichen Rechtsprechung einhellig betont (vgl. nur BayVGH, U. v. 15.12.2008, 22 B 07.143; OVG Koblenz, U. v. 12.5.2011, 1 A 11186/08; VGH Mannheim, B. v. 7.8.2014, 10 S 1853/13, jeweils juris).

    Nur in den Fällen, in denen nachträglich eine Änderung eingetreten ist, die sich insgesamt zugunsten des Vorhabens auswirkt, wird von einem Teil der Rechtsprechung dieser Grundsatz dahingehend ergänzt, dass diese Änderung zu berücksichtigen ist (BayVGH, U. v. 15.12.2008, 22 B 07.143; OVG Koblenz, U. v. 12.5.2011, 1 A 11186/08, juris).

    Bei dem erstmals im Rahmen des Verfahrens AN 11 K 15.00388 geltend gemachten Aspekt des Eiswurfs handelt es sich um eine sonstige Gefahr im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG, die von Windkraftanlagen ausgehen kann (vgl. zum Ganzen OVG Koblenz, U. v. 12.5.2011, 1 A 11186/08).

    Damit hat der Beklagte das Risiko von Eisabwurf auf ein Restrisiko minimiert, das dem allgemeinen Lebensrisiko entspricht (vgl. dazu OVG Koblenz, U. v. 12.5.2011, 1 A 11186/08, juris, insbesondere Rn. 70 ff.; BayVGH, B.v. 31.10.2008, 22 CS 08.2369, juris, Rn. 23).

  • VG Würzburg, 17.09.2014 - W 4 S 14.882

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Eiswurfgefahr bei

    Die Gefährdung durch Eiswurf zählt zu den sonstigen Gefahren, erheblichen Nachteilen oder Belästigungen für die Nachbarschaft (BayVGH, B.v. 31.10.2008 - 22 CS 08.2369; B.v. 9.2.2010 - 22 CS 09.3168 - beide juris; OVG Koblenz, U. v. 12.5.2011 - 1 A 11186/08 - NVwZ-RR 2011, 759).

    Eine solche Festschreibung seitens der Genehmigungsbehörde erscheint unter dem Aspekt der Gefahrbeherrschung einerseits als ausreichend (BayVGH, B.v. 31.10.2008 - 22 CS 08.2369 - juris und OVG Koblenz, U.v. 12.5.2011 - 1 A 11168/08 - NVwZ-RR 2011, 759), im vorliegenden Fall andererseits aber auch notwendig, zumal von Seiten der Antragstellerin substanziierte Einwendungen erhoben wurden.

    Vielmehr ist Streitgegenstand ausschließlich die erteilte Genehmigung, die ihrerseits unabhängig davon, was die Beigeladene von sich aus - aber nicht durch bestandkräftige Bescheide verpflichtet - getan hat, ausreichende und bestimmte Regelungen enthalten muss (vgl. auch OVG Koblenz, U.v. 12.5.2011 - 1 A 11186/08 - NVwZ-RR 2011, 759).

    Unter Berücksichtigung dessen kann im vorliegenden Fall nicht mehr von einem verbleibenden Restrisiko, also von einem Risiko, welches von der Anlage ausgeht, nachdem sämtliche Sicherungsmaßnahmen getroffen wurden und das sinnvoller Weise, nämlich nach dem Maßstabe praktischer Vernunft nicht mehr minimierbar ist, (vgl. hierzu ausführlich OVG Koblenz, U.v. 12.5.2011 - 1 A 11186/08 - NVwZ-RR 2011, 759) gesprochen werden.

  • VG Würzburg, 17.09.2014 - W 4 S 14.896

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Eiswurfgefahr bei

    Die Gefährdung durch Eiswurf zählt zu den sonstigen Gefahren, erheblichen Nachteilen oder Belästigungen für die Nachbarschaft (BayVGH, B.v. 31.10.2008 - 22 CS 08.2369; B.v. 9.2.2010 - 22 CS 09.3168 - beide juris; OVG Koblenz, U. v. 12.5.2011 - 1 A 11186/08 - NVwZ-RR 2011, 759).

    Eine solche Festschreibung seitens der Genehmigungsbehörde erscheint unter dem Aspekt der Gefahrbeherrschung einerseits als ausreichend (BayVGH, B.v. 31.10.2008 - 22 CS 08.2369 - juris und OVG Koblenz, U.v. 12.5.2011 - 1 A 11168/08 - NVwZ-RR 2011, 759), im vorliegenden Fall andererseits aber auch notwendig, zumal von Seiten des Antragstellers substanziierte Einwendungen erhoben wurden.

    Vielmehr ist Streitgegenstand ausschließlich die erteilte Genehmigung, die ihrerseits unabhängig davon, was die Beigeladene von sich aus - aber nicht durch bestandkräftige Bescheide verpflichtet - getan hat, ausreichende und bestimmte Regelungen enthalten muss (vgl. auch OVG Koblenz, U.v. 12.5.2011 - 1 A 11186/08 - NVwZ-RR 2011, 759).

    Unter Berücksichtigung dessen kann im vorliegenden Fall nicht mehr von einem verbleibenden Restrisiko, also von einem Risiko, welches von der Anlage ausgeht, nachdem sämtliche Sicherungsmaßnahmen getroffen wurden und das sinnvoller Weise, nämlich nach dem Maßstabe praktischer Vernunft nicht mehr minimierbar ist, (vgl. hierzu ausführlich OVG Koblenz, U.v. 12.5.2011 - 1 A 11186/08 - NVwZ-RR 2011, 759) gesprochen werden.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.2011 - 1 A 10597/11

    Nachbarklage gegen Windkraftanlage - Notwendigkeit der exakten Festlegung des

    Die Beteiligten streiten im vorliegenden Verfahren über die Rechtmäßigkeit der dem Beigeladenen erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung des Beklagten zur Errichtung der Windkraftanlage T2, nachdem der Rechtsstreit bezüglich weiterer Windkraftanlagen - u.a. auch des Beigeladenen des vorliegenden Verfahrens - durch Urteile des Senates vom 29. Oktober 2008 (1 A 11930/08.OVG) und vom 12. Mai 2011 (1 A 11186/08.OVG) abgeschlossen worden ist.

    Ebenso wenig ist eine Verletzung eigener Rechte des Klägers deshalb anzunehmen, weil die immissionsschutzrechtliche Genehmigung in ihrer letztendlich durch die Ergänzungen in der mündlichen Verhandlung vom 29. Oktober 2008 erlangten Fassung der Gefährdung durch Eiswurf nicht hinreichend Rechnung tragen würde, wie der Senat in dem ebenfalls den Beteiligten bekannten Urteil vom 12. Mai 2011 (1 A 11186/08.OVG) ausgeführt hat, auf das zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird.

    Wie im Einzelnen die Abstandsfläche einer Windkraftanlage zu ermitteln und wo sie in Richtung auf das Grundstück des jeweils klagenden Nachbarn anzusetzen ist, hat der Senat in dem den Beteiligten bekannten Urteil vom 12. Mai 2011 (1 A 11186/08.OVG) im Einzelnen erläutert, worauf zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen.

  • VG Ansbach, 19.03.2015 - AN 11 K 14.01539

    Klage gegen Windräder bei Lichtenau

    Dass bei Anfechtungsklagen eines Nachbarn im Immissionsschutzrecht grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Behördenentscheidung abzustellen ist, wird, soweit ersichtlich, in der obergerichtlichen Rechtsprechung einhellig betont (vgl. nur BayVGH, U. v. 15.12.2008, 22 B 07.143; OVG Koblenz, U. v. 12.5.2011, 1 A 11186/08; VGH Mannheim, B. v. 7.8.2014, 10 S 1853/13, jeweils juris).

    Nur in den Fällen, in denen nachträglich eine Änderung eingetreten ist, die sich insgesamt zugunsten des Vorhabens auswirkt, wird von einem Teil der Rechtsprechung dieser Grundsatz dahingehend ergänzt, dass diese Änderung zu berücksichtigen ist (BayVGH, U. v. 15.12.2008, 22 B 07.143; OVG Koblenz, U. v. 12.5.2011, 1 A 11186/08, juris).

    Damit hat der Beklagte das Risiko von Eisabwurf auf ein Restrisiko minimiert, das dem allgemeinen Lebensrisiko entspricht (vgl. dazu OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 12.5.2011, 1 A 11186/08, juris, insbesondere Rn. 70 ff.).

  • VG Ansbach, 19.03.2015 - AN 11 K 14.1539

    Verwaltungsgericht weist auch die letzte Klage gegen Windräder bei Lichtenau ab

    Dass bei Anfechtungsklagen eines Nachbarn im Immissionsschutzrecht grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Behördenentscheidung abzustellen ist, wird, soweit ersichtlich, in der obergerichtlichen Rechtsprechung einhellig betont (vgl. nur BayVGH, U. v. 15.12.2008, 22 B 07.143 ; OVG Koblenz, U. v. 12.5.2011, 1 A 11186/08; VGH Mannheim, B. v. 7.8.2014, 10 S 1853/13, jeweils juris).

    Nur in den Fällen, in denen nachträglich eine Änderung eingetreten ist, die sich insgesamt zugunsten des Vorhabens auswirkt, wird von einem Teil der Rechtsprechung dieser Grundsatz dahingehend ergänzt, dass diese Änderung zu berücksichtigen ist (BayVGH, U. v. 15.12.2008, 22 B 07.143 ; OVG Koblenz, U. v. 12.5.2011, 1 A 11186/08, juris).

    Damit hat der Beklagte das Risiko von Eisabwurf auf ein Restrisiko minimiert, das dem allgemeinen Lebensrisiko entspricht (vgl. dazu OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 12.5.2011, 1 A 11186/08, juris, insbesondere Rn. 70 ff.).

  • VG Würzburg, 20.12.2016 - W 4 K 14.354

    Erfolglose Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für

    Zwar zählt die Gefährdung durch Eiswurf zu den sonstigen Gefahren, erheblichen Nachteilen oder Belästigungen für die Nachbarschaft i.S.v. § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG (BayVGH, B.v. 31.10.2008 - 22 CS 08.2369; B.v. 9.2.2010 - 22 CS 09.3168 - beide juris; OVG Koblenz, U.v. 12.5.2011 - 1 A 11186/08 - NVwZ-RR 2011, 759).

    Unter Berücksichtigung dessen kann von einem verbleibenden Restrisiko, also von einem Risiko gesprochen werden, welches von der Anlage ausgeht, nachdem sämtliche Sicherungsmaßnahmen getroffen wurden und das sinnvoller Weise, nämlich nach dem Maßstabe praktischer Vernunft nicht mehr minimierbar ist (vgl. hierzu ausführlich OVG Koblenz, U.v. 12.5.2011 - 1 A 11186/08 - NVwZ-RR 2011, 759).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.02.2019 - 8 B 10001/19

    Ablehnung von konkurrierenden Genehmigungsanträgen für Windkraftanlagen;

  • VG Neustadt, 17.02.2014 - 4 L 89/14

    Windkraftanlagenbetreiber kann trotz Widerspruchs eines Konkurrenten mit dem Bau

  • VG Ansbach, 12.03.2015 - AN 11 K 14.01470

    Klage einer Privatperson gegen die Genehmigung von vier Windkraftanlagen ohne

  • VG Minden, 13.12.2012 - 11 L 529/12

    Anforderungen an die Erfüllung der Pflichten für den Zeitpunkt der Inbetriebnahme

  • VG Ansbach, 12.03.2015 - AN 11 K 14.01479

    Klage einer Nachbargemeinde gegen Windkraftanlage; Drittschutz bei

  • VG Saarlouis, 12.11.2018 - 5 L 411/18

    Bescheidung paralleler Genehmigungsanträge für Windenergieanlagen; gegenseitige

  • VG Düsseldorf, 24.09.2012 - 11 K 9127/10

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum

  • VG München, 11.04.2017 - M 19 K 16.1014

    Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für WEA

  • VG Ansbach, 05.08.2015 - AN 11 K 14.01883

    Verfahren wg. WKA im Landkreis ERH

  • VG Ansbach, 02.07.2014 - AN 11 K 14.00122

    Im Einzelfall unbegründete Nachbarklage eines Wasserzweckverbands (KdÖR) gegen

  • VG Ansbach, 02.07.2014 - AN 11 K 14.00145

    Im Einzelfall unbegründete Nachbarklage von Grundstückseigentümern gegen die

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht