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   OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.2010 - 1 A 11294/09.OVG   

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https://dejure.org/2010,3684
OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.2010 - 1 A 11294/09.OVG (https://dejure.org/2010,3684)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.04.2010 - 1 A 11294/09.OVG (https://dejure.org/2010,3684)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. April 2010 - 1 A 11294/09.OVG (https://dejure.org/2010,3684)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hobbypferdehaltung in einem von Wohnnutzung, gewerblicher und restlicher landwirtschaftlicher Nutzung geprägten Gebiet; Zulässigkeit der Pferdehaltung in einem allgemeinen Wohngebiet in besonders gelagerten Fällen nach den konkreten Umständen; Hinnahme einer ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Hobbypferdehaltung in einem dörflichen Umfeld

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Nachbarrecht: Pferdehaltung im Baugebiet mit dörflichem Charakter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hobbypferdehaltung in einem von Wohnnutzung, gewerblicher und restlicher landwirtschaftlicher Nutzung geprägten Gebiet; Zulässigkeit der Pferdehaltung in einem allgemeinen Wohngebiet in besonders gelagerten Fällen nach den konkreten Umständen; Hinnahme einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (19)

  • VGH Bayern, 05.10.2009 - 15 B 08.2380

    Das Halten eines Pferdes und eines Esels kann nach der besonderen Lage des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.2010 - 1 A 11294/09
    Allerdings kann auch eine Pferdehaltung in einem allgemeinen Wohngebiet in besonders gelagerten Fällen zulässig sein, was sich nur nach den konkreten Umständen des Einzelfalls beantworten lässt (vgl. BayVGH, Urteil vom 05.10.2009, BauR 2010, 193; OVG LSA, Beschluss vom 29.07.2004, JMBl LSA 2006, 122; VG München, Urteil vom 10.11.2005, M 11 K 04.4503).

    Eine Zulässigkeit der Tierhaltung kann dann gegeben sein, wenn es sich um weiträumige Grundstücke handelt oder der Pferdestall derart am Ortsrand errichtet wird, dass er mehr der freien Landschaft als einem Wohngebiet zugeordnet werden kann (BayVGH, Urteil vom 05.10.2009, BauR 2010, 193 m.w.N.).

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.2010 - 1 A 11294/09
    Ferner darf nicht nur diejenige Bebauung als erheblich angesehen werden, die gerade auf dem vorhandenen Baugrundstück oder nur auf ganz wenigen Grundstücken in der unmittelbaren Nachbarschaft des Baugrundstücks überwiegt, vielmehr ist die Bebauung auch in der weiteren Umgebung des Grundstückes insoweit zu berücksichtigen, als auch sie noch prägend auf dasselbe einwirkt (BVerwG, Urteil vom 26.05.1978, BVerwGE 55, 369; Urteil vom 18.10.1974, Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 45).

    Die erteilte Baugenehmigung verstößt schließlich auch nicht gegen das in § 34 Abs. 1 BauGB verankerte Gebot der Rücksichtnahme (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.05.1978, BVerwGE 55, 369) und verletzt die Kläger deshalb auch insofern nicht in ihren Rechten.

  • VG Koblenz, 21.04.2009 - 1 K 1256/08

    Pferdehaltung und Wohnnutzung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.2010 - 1 A 11294/09
    Das Verwaltungsgerichts Koblenz hat aufgrund der mündlichen Verhandlung und Ortsbesichtigung vom gleichen Tag mit Urteil vom 21.04.2009 (1 K 1256/08.KO) die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 08.07.2008 und den Widerspruchsbescheid des Kreisrechtsausschusses vom 30.01.2009 aufgehoben.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 21.04.2009 (1 K 1256/08.KO) abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.1990 - 3 S 218/90

    Pferdestall im allgemeinen Wohngebiet

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.2010 - 1 A 11294/09
    Die Haltung von Pferden ist zwar ihrerseits in den § 4 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauNVO nicht erwähnt und widerspricht zudem nach dem überwiegenden Teil der Rechtsprechung grundsätzlich der Eigenart eines allgemeinen Wohngebiets (OVG MV, Beschluss vom 01.03.2007, 3 M 14/07 im Anschluss an VGH BW, Urteil vom 16.5.1990, 3 S 218/90; SaarlOVG, Beschluss vom 29.01.1988, BRS 48 Nr. 52 und Beschluss vom 02.02.2009, 2 B 439/08; NdsOVG, Urteil vom 19.10.1982, BRS 39 Nr. 62 ).
  • BVerwG, 28.08.2003 - 4 B 74.03

    Eingrenzung der näheren Umgebung im Sinne des § 34 des Baugesetzbuches (BauGB)

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.2010 - 1 A 11294/09
    Eine solche Linie hat bei einer beidseitig andersartigen Siedlungsstruktur nicht stets eine trennende Funktion; umgekehrt führt ihr Fehlen nicht dazu, dass benachbarte Bebauungen stets als miteinander verzahnt anzusehen sind und insgesamt die nähere Umgebung ausmachen (BVerwG, Beschluss vom 10.06.1991, Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 143; BVerwG, Beschluss vom 22.09.2003, 4 B 74.03 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.01.2002 - 5 S 1973/01

    Dorfgebiet - Wohnen und Landwirtschaft

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.2010 - 1 A 11294/09
    Es reicht vielmehr aus, dass Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe neben Wohngebäuden und Gewerbe- oder Handwerksbetrieben (noch) vorhanden sind und das Gebiet dörflich prägen (BVerwG, Beschluss vom 19.01.1996, BRS 58 Nr. 67; Beschluss vom 08.01.2002, AgrarR 2002, 264).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.03.2007 - 3 M 14/07

    Zulässigkeit eines Pferdestalls im allgemeinen Wohngebiet

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.2010 - 1 A 11294/09
    Die Haltung von Pferden ist zwar ihrerseits in den § 4 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauNVO nicht erwähnt und widerspricht zudem nach dem überwiegenden Teil der Rechtsprechung grundsätzlich der Eigenart eines allgemeinen Wohngebiets (OVG MV, Beschluss vom 01.03.2007, 3 M 14/07 im Anschluss an VGH BW, Urteil vom 16.5.1990, 3 S 218/90; SaarlOVG, Beschluss vom 29.01.1988, BRS 48 Nr. 52 und Beschluss vom 02.02.2009, 2 B 439/08; NdsOVG, Urteil vom 19.10.1982, BRS 39 Nr. 62 ).
  • BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 74.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Baurecht - BImSchG - Beeinträchtigung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.2010 - 1 A 11294/09
    Die Grenze dessen, was im Rahmen der Prüfung des Gebots der Rücksichtnahme Nachbarn an Einwirkungen zugemutet werden kann, deckt sich Im Übrigen allgemein mit den Anforderungen für nicht nach Immissionsschutzrecht genehmigungspflichtige Anlagen (BVerwG, Urteil vom 30.09.1983, NVwZ 1984, 509).
  • OVG Saarland, 02.02.2009 - 2 B 439/08

    Nutzungsuntersagung: Sofortvollziehbare Untersagung privater Pferdehaltung im

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.2010 - 1 A 11294/09
    Die Haltung von Pferden ist zwar ihrerseits in den § 4 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauNVO nicht erwähnt und widerspricht zudem nach dem überwiegenden Teil der Rechtsprechung grundsätzlich der Eigenart eines allgemeinen Wohngebiets (OVG MV, Beschluss vom 01.03.2007, 3 M 14/07 im Anschluss an VGH BW, Urteil vom 16.5.1990, 3 S 218/90; SaarlOVG, Beschluss vom 29.01.1988, BRS 48 Nr. 52 und Beschluss vom 02.02.2009, 2 B 439/08; NdsOVG, Urteil vom 19.10.1982, BRS 39 Nr. 62 ).
  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 67.82

    Betriebseigenschaft - Landwirtschaftliche Nebenerwerbsstelle - Gewinnerzielung -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.2010 - 1 A 11294/09
    Denn gerade im Außenbereich ist eine nicht auf (realistische) dauerhafte Gewinnerzielung gerichtete Pferdehaltung regelmäßig gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ausgeschlossen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 11.04.1986, BauR 1986, 419).
  • BVerwG, 22.06.1990 - 4 C 6.87

    Planungsrechtliche Unzulässigkeit der Erweiterung eines Gewerbebetriebes -

  • VGH Bayern, 30.10.2008 - 14 ZB 08.2312

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

  • VG München, 10.11.2005 - M 11 K 04.4503
  • VGH Bayern, 30.03.2000 - 26 B 96.4101
  • OVG Saarland, 29.01.1988 - 2 R 363/86

    Pferdestall; Wohngebiet

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.02.2010 - 1 B 11356/09

    Gebietserhaltungsanspruch ist nur bei ausdrücklicher Befreiung, nicht auch

  • BVerwG, 13.06.1969 - IV C 234.65

    Nachbarklage gegen einen "Befreiungsbeschluß" für ein Vorhaben im nicht beplanten

  • BVerwG, 06.12.1967 - IV C 94.66

    Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich; Fehlende nachbarschützende Funktion

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

  • VG Neustadt, 08.03.2013 - 4 K 828/12

    Keine Pferdehaltung im allgemeinen Wohngebiet

    Eine solche Linie hat bei einer beidseitig andersartigen Siedlungsstruktur nicht stets eine trennende Funktion; umgekehrt führt ihr Fehlen nicht dazu, dass benachbarte Bebauungen stets als miteinander verzahnt anzusehen sind und insgesamt die nähere Umgebung ausmachen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. April 2010 - 1 A 11294/09.OVG -, juris - m.w.N.).

    Es reicht vielmehr aus, dass Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe neben Wohngebäuden und Gewerbe- oder Handwerksbetrieben (noch) vorhanden sind und das Gebiet dörflich prägen ( Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. April 2010 - 1 A 11294/09.OVG -, juris m.w.N.).

    Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 30. April 2010 - 1 A 11294/09.OVG -, juris; vgl. auch VG Koblenz, Urteil vom 10. Mai 2011 - 7 K 1111/10.KO -, juris) ist von einer solchen ländlichen Gemengelage aus Wohn- und Dorfgebiet ausgegangen bei bestehender Wohnnutzung, ehemaliger l andwirtschaftlicher Nutzung und verbliebener landwirtschaftlicher Nutzung in geringerem Umfang, die teils zu (ergänzenden) Erwerbszwecken und teils aus Hobbygründen betrieben wurde.

    Die Zulässigkeit der Tierhaltung beurteilt sich im Falle des § 34 Abs. 2 BauGB unmittelbar nach § 14 BauNVO ( Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. April 2010 - 1 A 11294/09.OVG -, juris).

    Maßgeblich sind dabei die konkreten Umstände des Einzelfalls ( Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. April 2010 - 1 A 11294/09.OVG -, juris).

    In besonders gelagerten Fällen kann aber auch in allgemeinen Wohngebieten eine Pferdehaltung zulässig sein, etwa wenn ein Pferdestall auf einem weiträumigen Grundstück derart am Ortsrand errichtet ist, dass er mehr der freien Landschaft als einem Wohngebiet zugeordnet werden könnte ( Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. April 2010 - 1 A 11294/09.OVG -, juris für den Fall der Haltung von drei Reitpferden; Bay. VGH, BauR 2010, 193 für den Fall der Haltung eines Pferdes und eines Esels; VG Koblenz, Urteil vom 10. Mai 2011 - 7 K 1111/10.KO -, juris für den Fall der Haltung von vier Kleinpferden).

  • VG Neustadt, 23.10.2017 - 4 K 419/17

    Hühnerhaltung mit 10 Hühnern und einem Hahn im Dorfgebiet dem Nachbarn zumutbar

    Es reicht vielmehr aus, dass Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe neben Wohngebäuden und Gewerbe- oder Handwerksbetrieben (noch) vorhanden sind und das Gebiet dörflich prägen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. April 2010 - 1 A 11294/09.OVG - m.w.N.).

    Dabei ist unerheblich, ob es sich dabei um landwirtschaftliche oder hobbymäßige Tierhaltung handelt, denn in Baugebieten mit dörflichem Charakter sind auch gewisse Geruchs- und Lärmbelästigungen durch eine gebietstypische Hobbytierhaltung als ortsüblich in Kauf zu nehmen (vgl. für ein allgemeines Wohngebiet mit dörflichem Charakter: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. April 2010 - 1 A 11294/09.OVG).

  • VG Koblenz, 10.05.2011 - 7 K 1111/10

    Baunachbarrechts, Genehmigung eines Pferdeunterstandes

    Wo ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil endet und wo somit die Grenze zwischen Innen- und Außenbereich verläuft, ist anhand der örtlichen Verhältnisse zu bewerten (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. April 2010 - 1 A 11294/09 -, nach juris).

    Der Abwehranspruch setzt allerdings nach ständiger Rechtsprechung voraus, dass sich die in der näheren Umgebung bestehende Nutzungsart eindeutig ermitteln und einem der in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) definierten Baugebietstypen zuordnen lässt (vgl. etwa OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. April 2010, a.a.O.).

    Dies gilt auch in Anbetracht des Umstandes, dass in einem dörflich-ländlichen Umfeld die wechselseitige Prägung regelmäßig nicht auf die unmittelbare Umgebung des Vorhabengrundstücks zu beschränken ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. April 2010, a.a.O.).

    Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat in seinem bereits zitierten Urteil vom 30. April 2010 (a.a.O.) eine solche nach dem Rückgang der landwirtschaftlichen Familienbetriebe und der Ansiedlung landwirtschaftlicher Großbetriebe im Außenbereich in rheinland-pfälzischen Dörfern anzutreffende Situation wie folgt skizziert:.

    Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat dazu im Urteil vom 30. April 2010 (a.a.O.) ausgeführt:.

    Im Fall der Kläger fehlt es an konkreten Umständen, die den Schluss zuließen, dass sie durch die Nutzung des genehmigten Pferdeunterstands absolut unzumutbar (so OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. April 2010, a.a.O.) beeinträchtigt würden.

  • VG Neustadt, 16.09.2015 - 3 K 322/15

    Taubenschlag zur Haltung von 100 Tauben im reinen Wohngebiet unzulässig

    Eine solche Linie hat bei einer beidseitig andersartigen Siedlungsstruktur nicht stets eine trennende Funktion; umgekehrt führt ihr Fehlen nicht dazu, dass benachbarte Bebauungen stets als miteinander verzahnt anzusehen sind und insgesamt die nähere Umgebung ausmachen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. April 2010 - 1 A 11294/09.OVG -, juris m.w.N.).

    Die Grenzen der näheren Umgebung im Sinne des § 34 BauGB lassen sich demnach nicht schematisch festlegen, sondern sind nach der tatsächlichen städtebaulichen Situation zu bestimmen, in die das für die Bebauung vorgesehene Grundstück eingebettet ist (BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 4 B 50/08 -, BauR 2009, 1564; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. April 2010 - 1 A 11294/09.OVG -, ESOVGRP).

  • VG Mainz, 25.04.2018 - 3 K 289/17

    Pferdestall im Außenbereich stört Wohnen am Ortsrand nicht

    19 In bauplanungsrechtlicher Hinsicht beurteilt sich das Vorhaben der Beigeladenen nach § 35 BauGB und nicht - wie die Klägerin zumindest hat anklingen lassen - nach § 34 BauGB, denn es liegt im Außenbereich von A. Wo die Grenze eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils und damit die Grenze zwischen Innen- und Außenbereich verläuft, lässt sich nur auf Grund einer Wertung und Bewertung der konkreten örtlichen Verhältnisse beurteilen (vgl. OVG RP, Urteil vom 30. April 2010 - 1 A 11294/09.OVG -, juris Rn. 23).

    Dies gilt in gewisser Weise auch für eine gebietstypische Hobbytierhaltung (vgl. OVG RP, Urteil vom 30. April 2010, a.a.O. = juris Rn. 39).

  • VG Neustadt, 01.09.2015 - 3 L 726/15

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Untersagung einer Nutzungsänderung;

    Es reicht vielmehr aus, dass Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe neben Wohngebäuden und Gewerbe- oder Handwerksbetrieben (noch) vorhanden sind und das Gebiet dörflich prägen ( OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. April 2010 - 1 A 11294/09.OVG - , juris m.w.N.).

    Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 30. April 2010 - 1 A 11294/09.OVG - , juris; vgl. auch VG Koblenz, Urteil vom 10. Mai 2011 - 7 K 1111/10.KO - , juris) ist von einer solchen ländlichen Gemengelage aus Wohn- und Dorfgebiet ausgegangen bei bestehender Wohnnutzung, ehemaliger l andwirtschaftlicher Nutzung und verbliebener landwirtschaftlicher Nutzung in geringerem Umfang, die teils zu (ergänzenden) Erwerbszwecken und teils aus Hobbygründen betrieben wurde.

    Qualifiziert man schließlich die nähere Umgebung mit dem Antragsgegner als faktisches allgemeines Wohngebiet nach § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 BauNVO, richtet sich die Zulässigkeit der privaten Pferdehaltung nach § 14 BauNVO ( OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. April 2010 - 1 A 11294/09.OVG - , juris).

    Zwar kann i n besonders gelagerten Fällen auch in allgemeinen Wohngebieten eine Pferdehaltung zulässig sein, etwa wenn ein Pferdestall auf einem weiträumigen Grundstück derart am Ortsrand errichtet ist, dass er mehr der freien Landschaft als einem Wohngebiet zugeordnet werden könnte ( OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. April 2010 - 1 A 11294/09.OVG - , juris für den Fall der Haltung von drei Reitpferden; Bay. VGH, Urteil vom 5. Oktober 2009 - 15 B 08.2380 -, BauR 2010, 193 für den Fall der Haltung eines Pferdes und eines Esels; VG Koblenz, Urteil vom 10. Mai 2011 - 7 K 1111/10.KO - , juris für den Fall der Haltung von vier Kleinpferden).

  • VG Augsburg, 07.11.2012 - Au 4 K 12.1024

    Nutzungsuntersagung wegen Tierhaltung

    Die Zulässigkeit der Tierhaltung beurteilt sich im Falle des § 34 Abs. 2 BauGB unmittelbar nach § 14 BauNVO (OVG Rh-Pf. vom 30.4.2010, Az. 1 A 11294/09, juris - Rdnr. 36; Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautz-berger, a.a.O., Rdnr. 2 zu § 14 BauNVO).

    Erleichterungen oder Ausnahmen aufgrund der Lage des Grundstücks am Ortsrand (vgl. BayVGH vom 22.8.2008, Az. 15 ZB 08.613, juris - Rdnr. 5), einer besonderen Weiträumigkeit mit ausreichenden Entfernungen zu den Nachbargrundstücken (vgl. BayVGH vom 5.10.2009, Az. 15 B 08.2380, BayVBl 2010, 147 = juris - Rdnr. 17) oder einen "diffusen Lage" (vgl. OVG Rh-Pf. vom 30.4.2010, Az. 1 A 11294/09, juris - Rdnrn. 35, 39) kommen vorliegend nicht in Betracht.

    Zwar sind hierbei gegebenenfalls Vorbelastungen zu berücksichtigen (vgl. OVG Rh-Pf. vom 30.4.2010, Az. 1 A 11294/09, juris - Rdnr. 38) und dürfen in ländlichen Bereichen die Anforderungen nicht überspannt werden (vgl. OVG Rh-Pf. vom 30.4.2010, Az. 1 A 11294/09, juris - Rdnr. 41), doch ist auch hier die Üblichkeit der Tierhaltung im Rahmen der Umgebung zu beurteilen.

  • VG Mainz, 17.01.2018 - 3 K 37/17

    Bauaufsichtliches Einschreiten wegen Tierhaltung, hier: 2 Pferde im faktischen

    Vor diesem Hintergrund ist in einer Gemengelage wie der vorliegenden die Haltung weniger Pferde - auf dem Grundstück der Beigeladenen werden 2 Pferde gehalten - noch nicht als gebietsschädlich anzusehen (vgl. OVG RP, Urteil vom 30. April 2010 - 1 A 11294/09.OVG -, juris Rn. 33).

    Während in Wohngebieten mit städtischem Gepräge eine emmissionsträchtige Tierhaltung regelmäßig unzulässig sein dürfte, ist in Baugebieten mit dörflichem Charakter eine gewisse Geruchs- und Lärmbelästigung durch Nutztiere ortsüblich und darum im Hinblick auf das Gebot der Rücksichtnahme hinzunehmen, was in entsprechender Weise auch für eine gebietstypische Hobbytierhaltung gilt; andererseits muss aber auch der Tierhalter Rücksicht auf das Interesse der Wohnbevölkerung am Schutz vor unzumutbaren Immissionen nehmen (vgl. OVG RP, Urteil vom 30. April 2010, a.a.O. Rn. 39 m.w.N.).

    Die Grenze dessen, was im Rahmen des Gebots der Rücksichtnahme Nachbarn an Einwirkungen zuzumuten ist, deckt sich im Allgemeinen mit den Anforderungen für nicht nach Immissionsschutzrecht genehmigungspflichtige Anlagen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. September 1983 - 4 C 74/78 -, BVerwGE 68, 58 = juris Rn. 13; OVG RP, Urteil vom 30. April 2010, a.a.O. Rn. 41).

  • VG Neustadt, 16.09.2015 - 3 K 245/15

    Wiederaufbau abgebrannter Lagerhalle auf Parkinsel in Ludwigshafen unzulässig

    Eine solche Linie hat bei einer beidseitig andersartigen Siedlungsstruktur nicht stets eine trennende Funktion; umgekehrt führt ihr Fehlen nicht dazu, dass benachbarte Bebauungen stets als miteinander verzahnt anzusehen sind und insgesamt die nähere Umgebung ausmachen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. April 2010 - 1 A 11294/09.OVG - , juris m.w.N.).

    Die Grenzen der näheren Umgebung im Sinne des § 34 BauGB lassen sich demnach nicht schematisch festlegen, sondern sind nach der tatsächlichen städtebaulichen Situation zu bestimmen, in die das für die Bebauung vorgesehene Grundstück eingebettet ist (BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 4 B 50/08 -, BauR 2009, 1564; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. April 2010 - 1 A 11294/09.OVG -, ESOVGRP).

  • VG Neustadt, 23.07.2015 - 4 K 43/15

    Baurechtliche Nachbarklage nach stattgebendem Widerspruchsbescheid; vereinfachtes

    Eine solche Linie hat bei einer beidseitig andersartigen Siedlungsstruktur nicht stets eine trennende Funktion; umgekehrt führt ihr Fehlen nicht dazu, dass benachbarte Bebauungen stets als miteinander verzahnt anzusehen sind und insgesamt die nähere Umgebung ausmachen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. April 2010 - 1 A 11294/09.OVG - , juris m.w.N.).

    Die Grenzen der näheren Umgebung im Sinne des § 34 BauGB lassen sich demnach nicht schematisch festlegen, sondern sind nach der tatsächlichen städtebaulichen Situation zu bestimmen, in die das für die Bebauung vorgesehene Grundstück eingebettet ist (BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 4 B 50/08 -, BauR 2009, 1564; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. April 2010 - 1 A 11294/09.OVG -, ESOVGRP).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 5 S 3140/11

    Pferdehaltung in einem allgemeinen Wohngebiet

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2018 - 2 M 88/17

    Belästigung der Nachbarschaft durch Sandreitplatz

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.2020 - 8 C 11816/19

    Abwägungsfehlerfreie Überplanung einer ca. 4.500 qm großen Freifläche in einer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.05.2018 - 2 L 1/17

    Rücksichtslosigkeit eines Pferdeoffenstalls

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.07.2020 - 2 M 41/20

    Untersagung der Pferdehaltung; Geruchsemissionen; eigener Rechtsverstoß des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2012 - 2 A 309/12

    Erfolgsaussichten eines Antrags auf Nutzungsänderung eines Abstellraums in einen

  • VGH Bayern, 07.09.2011 - 15 CS 11.835

    Vorläufiger Rechtsschutz; Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung; Gebot der

  • VGH Bayern, 02.09.2010 - 14 ZB 10.604

    Keine ernstlichen Zweifel

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.04.2022 - 2 M 14/22

    Nutzungsuntersagung; Vorliegen einer Baugenehmigung; Tierhaltung im Dorfgebiet

  • VG Neustadt, 10.11.2015 - 3 K 115/15

    Änderung der Nutzung eines Gebäudes; Bürogebäude statt Wohnnutzung

  • VG Augsburg, 30.09.2015 - Au 4 K 14.1296

    Klagen von Anwohnern gegen Windräder zwischen Dasing und Aichach abgewiesen

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.09.2013 - 1 MB 24/13

    Bauordnungsverfügung - Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung;

  • VG Augsburg, 30.09.2015 - Au 4 K 14.1347

    Klage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung von drei Windkraftanlagen

  • VG Augsburg, 30.09.2015 - Au 4 K 14.1302

    Klage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung von drei Windkraftanlagen

  • VG Schleswig, 16.11.2016 - 8 A 135/15

    Nutzungsänderung von Garage in Pferdestall im allgemeinen Wohngebiet

  • VG Magdeburg, 26.11.2013 - 2 B 299/13

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung

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