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   VG Lüneburg, 16.10.2019 - 1 A 129/18   

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VG Lüneburg, 16.10.2019 - 1 A 129/18 (https://dejure.org/2019,35512)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 16.10.2019 - 1 A 129/18 (https://dejure.org/2019,35512)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 16. Oktober 2019 - 1 A 129/18 (https://dejure.org/2019,35512)
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  • OVG Niedersachsen, 23.07.2012 - 12 LA 186/11

    Zulassung der Berufung im Zusammenhnag mit einem Streit über die Anordnung der

    Auszug aus VG Lüneburg, 16.10.2019 - 1 A 129/18
    Gemäß § 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVG (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschrift in der Fassung vom 2.12.2010: Nds. OVG, Beschl. v. 23.7.2012 - 12 LA 186/11 -, juris Rn. 6f.) hat die Fahrerlaubnisbehörde, in dem Fall, dass gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen ist, die nach § 28 Abs. 3 Nr. 1 oder 3 Buchst. a oder c StVG in das Fahreignungsregister einzutragen ist, seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende Zuwiderhandlung oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.
  • VGH Bayern, 18.01.2016 - 11 C 15.2808

    Aufbauseminar für Fahranfänger

    Auszug aus VG Lüneburg, 16.10.2019 - 1 A 129/18
    Unabhängig davon, dass der Beklagte bei der Anordnung eines Aufbauseminars gemäß § 2a Abs. 2 Satz 2 StVG an die rechtskräftige Entscheidung über die Ordnungswidrigkeit gebunden ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 27.7.2016 - OVG 1 S 50.16 -, juris Rn. 4 ff.; Bayerischer VGH, Beschl. v. 18.1.2016 - 11 C 15.2808 -, juris Rn. 5), kommt es für die Rechtmäßigkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis jedoch hierauf nicht an, da § 2a Abs. 3 StVG lediglich die Nichtteilnahme an einem vollziehbar angeordneten Aufbauseminar binnen einer hierzu gesetzten Frist voraussetzt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.07.1998 - B 1 S 477/98

    Verordnung über Feldes- und Förderabgabe ; Rechtmäßigkeit;

    Auszug aus VG Lüneburg, 16.10.2019 - 1 A 129/18
    Ob die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar rechtmäßig ergangen ist, ist für die Rechtmäßigkeit der nachfolgenden Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 2 Abs. 3 StVG hingegen nicht maßgebend (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 8.7.1998 - B 1 S 477/98 -, juris Rn. 3 f.; VG Saarland, Beschl. v. 18.9.2014 - 6 L 1080/14 -, juris Rn. 10).
  • VG Lüneburg, 05.11.2018 - 1 B 42/18

    Ablieferung; Androhung; Aufbauseminar; Einziehung; Fahrerlaubnis auf Probe;

    Auszug aus VG Lüneburg, 16.10.2019 - 1 A 129/18
    Der Kläger hat einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt, den die Kammer hinsichtlich der Entziehung der Fahrerlaubnis durch Beschluss vom 5. November 2018 (Az. 1 B 42/18) abgelehnt hat.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.07.2016 - 1 S 50.16

    Bindung der Fahrerlaubnisbehörde bzw. des Verwaltungsgerichts an die

    Auszug aus VG Lüneburg, 16.10.2019 - 1 A 129/18
    Unabhängig davon, dass der Beklagte bei der Anordnung eines Aufbauseminars gemäß § 2a Abs. 2 Satz 2 StVG an die rechtskräftige Entscheidung über die Ordnungswidrigkeit gebunden ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 27.7.2016 - OVG 1 S 50.16 -, juris Rn. 4 ff.; Bayerischer VGH, Beschl. v. 18.1.2016 - 11 C 15.2808 -, juris Rn. 5), kommt es für die Rechtmäßigkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis jedoch hierauf nicht an, da § 2a Abs. 3 StVG lediglich die Nichtteilnahme an einem vollziehbar angeordneten Aufbauseminar binnen einer hierzu gesetzten Frist voraussetzt.
  • VG Saarlouis, 18.09.2014 - 6 L 1080/14

    Entziehung der Fahrerlaubnis auf Probe wegen Nichtteilnahme an einem zuvor

    Auszug aus VG Lüneburg, 16.10.2019 - 1 A 129/18
    Ob die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar rechtmäßig ergangen ist, ist für die Rechtmäßigkeit der nachfolgenden Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 2 Abs. 3 StVG hingegen nicht maßgebend (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 8.7.1998 - B 1 S 477/98 -, juris Rn. 3 f.; VG Saarland, Beschl. v. 18.9.2014 - 6 L 1080/14 -, juris Rn. 10).
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