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   VGH Hessen, 22.04.2015 - 1 A 1849/14   

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https://dejure.org/2015,15024
VGH Hessen, 22.04.2015 - 1 A 1849/14 (https://dejure.org/2015,15024)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22.04.2015 - 1 A 1849/14 (https://dejure.org/2015,15024)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22. April 2015 - 1 A 1849/14 (https://dejure.org/2015,15024)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 53 Abs 7 BeamtVG 2006, § 2 EStG, § 4 Abs 3 EStG
    Anrechnung von Einkünften aus selbständiger Arbeit auf Versorgung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Anrechnung von Einkünften aus selbstständiger Arbeit auf die Versorgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Anrechnung von Einkünften aus selbstständiger Arbeit auf die Versorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Anrechnung von Einkünften aus selbständiger Arbeit auf Versorgung eines Beamten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anrechnung von Einkünften aus selbständiger Arbeit auf Versorgung eines Beamten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 25.05.2004 - VIII R 66/99

    Kindergeld: Einkünfte i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG

    Auszug aus VGH Hessen, 22.04.2015 - 1 A 1849/14
    Die vereinnahmte Umsatzsteuer gehört in diesem Fall zu den Betriebseinnahmen und stellt keinen durchlaufenden Posten im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 2 EStG dar (Bundesfinanzhof, Urteil vom 25. Mai 2004 VIII R 66/99 , juris, Rdnr. 13).

    In diesem Fall, der nach Lage der Akten gegeben sein dürfte, gehöre nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (Urteil vom 25. Mai 2004 - VIII R 66/99 -, juris Rdnr. 13) die Umsatzsteuererstattung zu den Betriebseinnahmen und stelle keinen durchlaufenden Posten im Sinne von § 4 Abs. 3 Satz 2 des Einkommenssteuergesetzes dar.

    Die vereinnahmte Umsatzsteuer gehört zu den Betriebseinnahmen und stellt keinen durchlaufenden Posten im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 2 EStG dar (Bundesfinanzhof, Urteil vom 25. Mai 2004 - VIII R 66/99 -, juris, Rdnr. 13).

  • BFH, 11.12.2001 - VI R 5/00

    Eigene Einkünfte und Bezüge des Kindes: Zu- und Abflussprinzip

    Auszug aus VGH Hessen, 22.04.2015 - 1 A 1849/14
    Die von der Klägerin im Jahre 2011 vereinnahmte Umsatzsteuer erhöht den Gewinn dieses Jahres; sobald die Klägerin die von ihr vereinnahmte Umsatzsteuer abführt, mindert diese als Betriebsausgabe wieder ihren Gewinn (Bundesfinanzhof, a. a. O., sowie Urteil vom 11. Dezember 2001 - VI R 5/00 -, juris, Rdnr. 15).

    Für Umsatzsteuerrückerstattungen gelten die selben rechtlichen Maßstäbe wie für vereinnahmte Umsatzsteuer, wie sich auch aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 11. Dezember 2001 (a.a.O.) zweifelsfrei ergibt.

  • BSG, 22.08.2013 - B 14 AS 1/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung

    Auszug aus VGH Hessen, 22.04.2015 - 1 A 1849/14
    Auch hier ist vereinnahmte Umsatzsteuer zu berücksichtigendes Einkommen nach SGB 2; nur die im Bewilligungszeitraum tatsächlich erfolgten Umsatzsteuerzahlungen können vom Einkommen Selbständiger abgesetzt werden (Bundessozialgericht, Urteil vom 22. August 2013 - B 14 AS 1/13 R - und Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 7. Mai 2009 - L 3 AL 49/08 -).
  • BVerwG, 26.05.2011 - 2 C 8.10

    Ruhensberechnung; Versorgungsbezüge; Witwe; Hinterbliebenenversorgung;

    Auszug aus VGH Hessen, 22.04.2015 - 1 A 1849/14
    Hinsichtlich des Begriffes der Einkünfte aus selbständiger Arbeit ist auf die Bestimmungen des Einkommenssteuergesetzes - EStG - abzustellen (insbesondere § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 EStG), sofern nicht Strukturprinzipien des Versorgungsrechtes entgegenstehen (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28. Juni 2012 - 2 C 58/11 - sowie Urteil vom 26. Mai 2011 - 2 C 8/10 -, Urteil vom 25. August 2011 - 2 C 31/10 -, zitiert jeweils nach juris).
  • LSG Sachsen, 07.05.2009 - L 3 AL 49/08

    Anspruch auf Arbeitslosenhilfe; Berücksichtigung der Umsatzsteuer bei der

    Auszug aus VGH Hessen, 22.04.2015 - 1 A 1849/14
    Auch hier ist vereinnahmte Umsatzsteuer zu berücksichtigendes Einkommen nach SGB 2; nur die im Bewilligungszeitraum tatsächlich erfolgten Umsatzsteuerzahlungen können vom Einkommen Selbständiger abgesetzt werden (Bundessozialgericht, Urteil vom 22. August 2013 - B 14 AS 1/13 R - und Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 7. Mai 2009 - L 3 AL 49/08 -).
  • BVerwG, 25.08.2011 - 2 C 31.10

    Rückforderung; zuviel gezahlte Versorgungsbezüge; Ruhensberechnung;

    Auszug aus VGH Hessen, 22.04.2015 - 1 A 1849/14
    Hinsichtlich des Begriffes der Einkünfte aus selbständiger Arbeit ist auf die Bestimmungen des Einkommenssteuergesetzes - EStG - abzustellen (insbesondere § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 EStG), sofern nicht Strukturprinzipien des Versorgungsrechtes entgegenstehen (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28. Juni 2012 - 2 C 58/11 - sowie Urteil vom 26. Mai 2011 - 2 C 8/10 -, Urteil vom 25. August 2011 - 2 C 31/10 -, zitiert jeweils nach juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.03.2022 - 4 B 2.21

    Beamtenversorgung - Versorgungsbezüge - Ruhen - Vorteilsausgleich -

    Das Verwaltungsgericht kann sich für seine Ansicht auch nicht auf das von ihm zitierte Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Kassel vom 22. April 2015 - 1 A 1849/14 - stützen.

    Jene Versorgungsbehörde berücksichtigte bei der Ermittlung des anrechenbaren Einkommens die Betriebseinnahmen und -ausgaben einheitlich nach dem Zuflussprinzip, was der Verwaltungsgerichtshof als zutreffend erachtete (vgl. VGH Kassel, Urteil vom 22. April 2015 - 1 A 1849/14 - juris Rn. 22 ff.).

  • VGH Hessen, 30.10.2019 - 1 A 1564/18

    Anrechnung von Einkommen auf Versorgungsbezüge

    Sofern keine anderen Anhaltspunkte vorliegen, kann die vom Finanzamt vorgenommene Einordnung auch versorgungsrechtlich zugrunde gelegt werden (zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2012 - 2 C 58/11 -, juris, Rn. 11 f.; vgl. auch Senatsurteil vom 22. April 2015 - 1 A 1849/14 -, LKRZ 2015, 338, 339).
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