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   OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2018 - 1 A 2517/16   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2018 - 1 A 2517/16 (https://dejure.org/2018,3342)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.02.2018 - 1 A 2517/16 (https://dejure.org/2018,3342)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. Februar 2018 - 1 A 2517/16 (https://dejure.org/2018,3342)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kürzung der Versorgungsbezüge eines Berufssoldaten wegen Versorgungsausgleichs ; Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers auf dem Gebiet des Besoldungs- und Versorgungsrechts der Beamten und Soldaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kürzung der Versorgungsbezüge eines Berufssoldaten wegen Versorgungsausgleichs; Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers auf dem Gebiet des Besoldungs- und Versorgungsrechts der Beamten und Soldaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 1503
 
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Wird zitiert von ... (145)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 23.05.2017 - 2 BvL 10/11

    Die Anrechnung von Kapitalabfindungen der NATO auf das Ruhegehalt von

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2018 - 1 A 2517/16
    vgl. dazu allgemein BVerfG, Beschluss vom 23. Mai 2017 - 2 BvL 10/11 -, juris, Rn. 97.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Mai 2017 - 2 BvL 10/11 -, juris, Rn. 97, m. w. N.

  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2018 - 1 A 2517/16
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. April 2001- 2 BvL 7/98 -, juris, Rn. 39 ff.
  • VG Schleswig, 01.11.2017 - 12 A 66/17

    Aussetzung des Versorgungsausgleichs

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2018 - 1 A 2517/16
    vgl. (im Ergebnis) ebenso VG Trier, Urteil vom 4. August 2017 - 6 K 5039/17 -, juris, Rn. 56 ff., VG Schleswig, Urteil vom 1. November 2017 - 12 A 66/17 -, juris, Rn. 24 ff.; VG Augsburg, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 2 K 17.897 -, juris, Rn. 37 ff.
  • VG Augsburg, 07.12.2017 - Au 2 K 17.897

    Versorgungsausgleichsbedingte Kürzung des Ruhegehalts bei vorzeitigem Ruhestand

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2018 - 1 A 2517/16
    vgl. (im Ergebnis) ebenso VG Trier, Urteil vom 4. August 2017 - 6 K 5039/17 -, juris, Rn. 56 ff., VG Schleswig, Urteil vom 1. November 2017 - 12 A 66/17 -, juris, Rn. 24 ff.; VG Augsburg, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 2 K 17.897 -, juris, Rn. 37 ff.
  • VG Trier, 04.08.2017 - 6 K 5039/17

    Kürzung von Versorgungsbezügen für in den Ruhestand versetzte Soldaten

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2018 - 1 A 2517/16
    vgl. (im Ergebnis) ebenso VG Trier, Urteil vom 4. August 2017 - 6 K 5039/17 -, juris, Rn. 56 ff., VG Schleswig, Urteil vom 1. November 2017 - 12 A 66/17 -, juris, Rn. 24 ff.; VG Augsburg, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 2 K 17.897 -, juris, Rn. 37 ff.
  • BVerfG, 23.01.2017 - 2 BvR 2272/16

    Einspruch gegen einen Strafbefehl (Recht auf rechtliches Gehör; grundsätzlich

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2018 - 1 A 2517/16
    vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2017- 2 BvR 2272/16 -, juris, Rn. 14, m. w. N.
  • BVerfG, 16.03.2009 - 2 BvR 1003/08

    Zur Verfassungsmäßigkeit von § 55 Abs 2 S 1 Nr 1 Buchst a BeamtVG - keine

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2018 - 1 A 2517/16
    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 6. Mai 2004- 2 BvL 16/02 -, juris, Rn. 41 f., und vom 16. März 2009 - 2 BvR 1003/08 -, juris, Rn. 14.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2012 - 1 A 134/10

    Analoge Anrechenbarkeit der sog. professionellen Zahnreinigung nach Nummer 404

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2018 - 1 A 2517/16
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 9. Januar 2012- 1 A 134/10 -, juris, Rn. 4, m. w. N.
  • BVerfG, 11.12.2014 - 1 BvR 1485/12

    Abschaffung des sogenannten Rentnerprivilegs im Rahmen der Strukturreform des

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2018 - 1 A 2517/16
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Dezember 2014- 1 BvR 1485/12 - juris, Rn. 15 f.
  • BVerfG, 06.05.2004 - 2 BvL 16/02

    Zur Neugestaltung der Besoldungstabellen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2018 - 1 A 2517/16
    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 6. Mai 2004- 2 BvL 16/02 -, juris, Rn. 41 f., und vom 16. März 2009 - 2 BvR 1003/08 -, juris, Rn. 14.
  • VGH Bayern, 14.12.2018 - 14 ZB 18.544

    Kürzung der Ruhestandsbezüge wegen Versorgungsausgleichs bei

    § 55c Abs. 1 Satz 3 SVG ist auf Ruhestandsversetzungen nach dem Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz weder unmittelbar noch analog anwendbar, und zwar auch nicht im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG (im Anschluss an OVG NW, B.v. 13.2.2018 - 1 A 2517/16 - juris).

    Hinsichtlich der nach Mitteilung der Klagepartei beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 13. Februar 2018 - 1 A 2517/16 - (juris), mit dem ein Berufungszulassungsantrag abgelehnt wurde, wird von einer Aussetzung in analoger Anwendung des § 94 VwGO, wie sie im klägerischen Schriftsatz vom 8. Mai 2018 beantragt wurde, abgesehen.

    Hinsichtlich der Verfassungskonformität des § 55c Abs. 1 Satz 3 SVG schließt sich der Senat den überzeugenden Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen im Beschluss vom 13. Februar 2018 - 1 A 2517/16 - (juris Rn. 8-26) an.

    Diese haben die Möglichkeit, vor ihrer Entscheidung beispielsweise durch Einholung einer Versorgungsauskunft zu prüfen, wie hoch die zu erwartenden Versorgungsbezüge einschließlich Kürzungen sein werden, und können frei entscheiden, ihre Zustimmung zu verweigern und auf die § 55c Abs. 1 Satz 3 SVG unterfallende Zurruhesetzung wegen Erreichens einer besonderen Altersgrenze zu warten (OVG NW, B.v. 13.2.2018 - 1 A 2517/16 - juris Rn. 23 f.).

    Vielmehr lassen sich beide Fragen auf der Grundlage des Gesetzeswortlauts, der Gesetzesmaterialien, der bereits ergangenen, zwischenzeitlich auch oberverwaltungsgerichtlichen - und im Ergebnis zur Gleichheitsproblematik bei § 55c Abs. 1 Satz 3 SVG einheitlichen - Rechtsprechung bereits im Zulassungsverfahren dahin beantworten, dass keine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung vorliegt und deshalb eine Erstreckung des § 55c Abs. 1 Satz 3 SVG auf Ruhestandsversetzungen nach dem Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz nicht angezeigt ist (etwa VG Würzburg, U.v.12.12.2017 - W 1 K 17.60 - juris; OVG NW, B.v. 13.2.2018 - 1 A 2517/16 - juris Rn. 19 ff., 36 m.w.N.; OVG RhPf, U.v. 16.3.2018 - 10 A 11620/17.OVG - n.v.).

    Dabei ist verfassungsrechtlich neben der klaren Unterscheidbarkeit von einseitig verfügten Ruhestandsversetzungen einerseits und zustimmungspflichtigen Ruhestandsversetzungen andererseits (s.o. 2.1.3.) auch der weite Regelungsspielraum des Gesetzgebers im Besoldungs- und Versorgungsrecht allgemein und insbesondere in Fällen, in denen die Betroffenen durch Gebrauchmachen von einer Wahlmöglichkeit, wie § 2 Abs. 1 SKPersStruktAnpG sie einräumt, die Anwendung der nachteiligen Vorschrift sogar ausschließen können, zu berücksichtigen (vgl. OVG NW, B.v. 13.2.2018 - 1 A 2517/16 - juris Rn. 21 f., 24 ff., 36 m.w.N.), weswegen der Gesetzgeber auch nicht gehalten war, die Vergleichsgruppe, der der Kläger angehört, zumindest für den Teilzeitraum ab dem Erreichen der besonderen Altersgrenze in den Geltungsbereich des § 55c Abs. 1 Satz 3 SVG einzubeziehen (vgl. OVG NW, B.v. 13.2.2018 a.a.O. Rn. 26, 36).

  • VGH Bayern, 21.12.2018 - 14 ZB 18.1000

    Aussetzung des Verfahrens wegen Verfassungsbeschwerde - Verfassungskonformität

    Hinsichtlich der nach Mitteilung der Klagepartei beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 13. Februar 2018 - 1 A 2517/16 - (juris), mit dem ein Berufungszulassungsantrag abgelehnt wurde, ist eine Aussetzung in analoger Anwendung des § 94 VwGO nicht veranlasst.

    Dagegen ist nach dem klägerischen Vortrag der Streitgegenstand des derzeit beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfassungsbeschwerdeverfahrens nicht die Verfassungswidrigkeit des § 55c Abs. 1 Satz 3 SVG, sondern der Nichtzulassungsbeschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 13. Februar 2018 - 1 A 2517/16 - (juris).

    Hinsichtlich der Verfassungskonformität des § 55c Abs. 1 Satz 3 SVG schließt sich der Senat den überzeugenden Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen im Beschluss vom 13. Februar 2018 - 1 A 2517/16 - (juris Rn. 8-26) an.

    Diese haben die Möglichkeit, vor ihrer Entscheidung beispielsweise durch Einholung einer Versorgungsauskunft zu prüfen, wie hoch die zu erwartenden Versorgungsbezüge einschließlich Kürzungen sein werden, und können frei entscheiden, ihre Zustimmung zu verweigern und auf die - § 55c Abs. 1 Satz 3 SVG unterfallende - Zurruhesetzung wegen Erreichens einer besonderen Altersgrenze zu warten (OVG NW, B.v. 13.2.2018 - 1 A 2517/16 - juris Rn. 23 f.).

    Vielmehr lassen sich beide Fragen auf der Grundlage des Gesetzeswortlauts, der Gesetzesmaterialien, der bereits ergangenen, zwischenzeitlich auch oberverwaltungsgerichtlichen - und im Ergebnis zur Gleichheitsproblematik bei § 55c Abs. 1 Satz 3 SVG einheitlichen - Rechtsprechung bereits im Zulassungsverfahren dahin beantworten, dass keine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung vorliegt und deshalb eine Erstreckung des § 55c Abs. 1 Satz 3 SVG auf Ruhestandsversetzungen nach dem Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz nicht angezeigt ist (etwa VG Würzburg, U.v.12.12.2017 - W 1 K 17.60 - juris; OVG NW, B.v. 13.2.2018 - 1 A 2517/16 - juris Rn. 19 ff., 36 m.w.N.; OVG RhPf, U.v. 16.3.2018 - 10 A 11620/17.OVG - n.v.; BayVGH, B.v. 14.12.2018 - 14 ZB 18.544 - juris).

    Dabei ist verfassungsrechtlich neben der klaren Unterscheidbarkeit von einseitig verfügten Ruhestandsversetzungen einerseits und zustimmungspflichtigen Ruhestandsversetzungen andererseits (s.o. 2.1.3.) auch der weite Regelungsspielraum des Gesetzgebers im Besoldungs- und Versorgungsrecht allgemein und insbesondere in Fällen, in denen die Betroffenen durch Gebrauchmachen von einer Wahlmöglichkeit, wie § 2 Abs. 1 SKPersStruktAnpG sie einräumt, die Anwendung der nachteiligen Vorschrift sogar ausschließen können, zu berücksichtigen (vgl. OVG NW, B.v. 13.2.2018 - 1 A 2517/16 - juris Rn. 21 f., 24 ff., 36 m.w.N.), weswegen der Gesetzgeber auch nicht gehalten war, die Vergleichsgruppe, der der Kläger angehört, zumindest für den Teilzeitraum ab dem Erreichen der besonderen Altersgrenze in den Geltungsbereich des § 55c Abs. 1 Satz 3 SVG einzubeziehen (vgl. OVG NW, B.v. 13.2.2018 a.a.O. Rn. 26, 36).

  • VG Karlsruhe, 29.03.2019 - 12 K 1164/17

    Kürzung von Soldatenversorgung; Versorgungsausgleich

    Auch eine Aussetzung nach § 94 VwGO wegen der Anhängigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 13.02.2018 (1 A 2517/16) ist nicht angezeigt.

    Streitgegenstand des derzeit beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfassungsbeschwerdeverfahrens ist nach dem Vortrag des Klägers nicht die Verfassungswidrigkeit des § 55c Abs. 1 Satz 3 SVG, sondern der Nichtzulassungsbeschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 13.02.2018 (1 A 2517/16).

    Unerheblich ist deshalb, dass auch in diesem Zusammenhang eine pflichtgemäße Ermessensausübung erforderlich ist (vgl. zum Ganzen BayVGH, Beschl. v. 21.12.2018 - 14 B ZB 18.1000 - juris, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13.02.2018 - 1 A 2517/16 - juris; VG Würzburg, Urt. v. 22.03.2018 - W 1 K 17.384 - juris m.w.N).

    Sie konnten vor der Berufung auf diese Möglichkeit im Rahmen einer Versorgungsauskunft ermitteln, ob die zu erwartenden Versorgungsbezüge ausreichend sind und auf dieser Basis eine freiwillige Entscheidung treffen (vgl. zum Ganzen BayVGH, Beschl. v. 21.12.2018 - 14 B ZB 18.1000 - juris, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13.02.2018 - 1 A 2517/16 - juris; VG Würzburg, Urt. v. 22.03.2018 - W 1 K 17.384 - juris; jeweils m.w.N).

    Darüber hinaus können sie die Nachteile mit den nicht unwesentlichen Vorteilen einer Zurruhesetzung nach dem SKPersStruktAnpG abwägen (vgl. hierzu im Einzelnen OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13.02.2018 - 1 A 2517/16 - juris Rn. 23).

    Eine Verfassungswidrigkeit ergibt sich auch nicht für den (Teil)Zeitraum ab dem Überschreiten der besonderen Altersgrenze; vielmehr hält sich die Unanwendbarkeit der Vorschrift im Fall der Zurruhesetzungen nach dem SKPersStruktAnpG auch insoweit und insgesamt im Rahmen des verfassungsrechtlich Zulässigen (vgl. zum Ganzen BayVGH, Beschl. v. 21.12.2018 - 14 B ZB 18.1000 - juris vom 21.12.2018 a.a.O., OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13.02.2018 - 1 A 2517/16 - juris; VG Würzburg, Urt. v. 22.03.2018 - W 1 K 17.384 - juris, jeweils m.w.N).

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