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   VGH Hessen, 03.05.2017 - 1 A 2795/15   

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VGH Hessen, 03.05.2017 - 1 A 2795/15 (https://dejure.org/2017,16075)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03.05.2017 - 1 A 2795/15 (https://dejure.org/2017,16075)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03. Mai 2017 - 1 A 2795/15 (https://dejure.org/2017,16075)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 242 BGB, § 291 BGB, § 1a HAZVO, § 64 HPVG
    Gutschrift auf dem Lebensarbeitszeitkonto für Zeiten der Freistellung vom Dienst wegen Personalratstätigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gutschrift auf dem Lebensarbeitszeitkonto für Zeiten der Freistellung vom Dienst wegen Personalratstätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; BGB § 291; HAZVO § 1a; HPVG § 64
    Finanzieller Ausgleich; Lebensarbeitszeitkonto; personalvertretungsrechtliches Benachteiligungsverbot; PROZESSZINSEN; TREU UND GLAUBEN; Zeitgutschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 11.09.1984 - 2 C 58.81

    Fahndungskostenentschädigung eines Kriminalpolizisten im Außendienst - Anspruch

    Auszug aus VGH Hessen, 03.05.2017 - 1 A 2795/15
    Eine solche unzulässige Begünstigung sehe das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 11. September 1984 - 2 C 58/81 -) etwa bei Weitergewährung von Zulagen, die zur Abgeltung durch die Dienstleistung entstehender Aufwendungen vorgesehen seien, an ein Personalratsmitglied, das diese Aufwendungen nicht mehr habe.

    Ersatzleistungen des Dienstherrn hierfür entfallen dann, wenn dem Beamten die Aufwendungen infolge der Freistellung für die Wahrnehmung personalvertretungsrechtlicher Aufgaben nicht mehr entstehen (BVerwG, Urteil vom 11. September 1984 - 2 C 58/81 -, juris, Rdnr. 23).

  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 15.84

    Freigestelltes Personalratsmitglied - Zusatzurlaub - Krankenpfleger -

    Auszug aus VGH Hessen, 03.05.2017 - 1 A 2795/15
    Ausgehend von dem Grundsatz, dass der für den Personalrat tätige Beschäftigte so behandelt werden soll, als übe er seine bisherige Dienstleistung noch aus, hat er deshalb Anspruch auf alles, was ihm zur Abgeltung seiner Dienstleistung gewährt worden ist (zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 18. September 1985 - 2 C 15/84 -, juris, Rdnr. 15).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Beamte während seiner Freistellung für die Wahrnehmung der Aufgaben eines Personalrats besonderen Erschwernissen seiner Tätigkeit, für die eine Zusatzleistung - wie etwa Zusatzurlaub - gewährt wird, ausgesetzt war oder nicht (BVerwG, Urteil vom 18. September 1985 - 2 C 15/84 -, juris, Rdnr. 15; BAG, Urteil vom 7. November 2007 - 7 AZR 820/06 -, juris, Rdnr. 24).

  • BAG, 07.11.2007 - 7 AZR 820/06

    Personalratsmitglied - Zusatzurlaub für Wechselschicht

    Auszug aus VGH Hessen, 03.05.2017 - 1 A 2795/15
    Die Benachteiligung oder Begünstigung ist verboten, wenn sie im ursächlichen Zusammenhang mit der Wahrnehmung personalvertretungsrechtlicher Aufgaben und Befugnisse steht und nicht aus sachlichen Gründen erfolgt, ohne dass es auf eine Begünstigungs- oder Benachteiligungsabsicht ankommt (zum Ganzen BAG, Urteil vom 7. November 2007 - 7 AZR 820/06 -, juris, Rdnr. 24).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Beamte während seiner Freistellung für die Wahrnehmung der Aufgaben eines Personalrats besonderen Erschwernissen seiner Tätigkeit, für die eine Zusatzleistung - wie etwa Zusatzurlaub - gewährt wird, ausgesetzt war oder nicht (BVerwG, Urteil vom 18. September 1985 - 2 C 15/84 -, juris, Rdnr. 15; BAG, Urteil vom 7. November 2007 - 7 AZR 820/06 -, juris, Rdnr. 24).

  • OVG Sachsen, 22.03.2016 - 2 A 374/14

    Jahresarbeitszeitkonto; Polizeibeamter; Krankheit

    Auszug aus VGH Hessen, 03.05.2017 - 1 A 2795/15
    Weshalb hier etwas anderes gelten soll, erschließt sich angesichts der oben aufgezeigten Gesichtspunkte nicht (a. A. allgemein in Bezug auf Zeitgutschriften Sächs. OVG, Urteil vom 22. März 2016 - 2 A 374/14 -, juris, Rdnr. 18; OVG NRW, Urteil vom 20. Oktober 2011 - 6 A 1265/09 - juris, Rdnr. 35).
  • OLG Düsseldorf, 22.08.2014 - 22 U 31/14

    Anspruch auf Freistellung setzt Eingehung einer Verbindlichkeit voraus!

    Auszug aus VGH Hessen, 03.05.2017 - 1 A 2795/15
    Das ist hier frühestens mit der gerichtlichen Geltendmachung des Zahlungsbegehrens der Fall, denn der Anspruch auf die Zeitgutschrift war nicht auf eine der Verzinsung zugängliche Zahlungsverpflichtung gerichtet (vgl. für die Umstellung eines Freistellungs- auf ein Zahlungsbegehrens OLG Düsseldorf, Urteil vom 22. August 2014 - I-22 U 31/14 u. a. B, juris, Rdnr. 78).
  • VGH Hessen, 04.06.2014 - 1 A 519/14

    Jahresurlaubsabgeltung Beamte - Anspruch auf Verzugszinsen

    Auszug aus VGH Hessen, 03.05.2017 - 1 A 2795/15
    Anspruchsgrundlage hierfür ist der in Fällen der vorliegenden Art entsprechend anwendbare § 291 BGB (vgl. Senat, Urteil vom 4. Juni 2014 - 1 A 519/14 -, juris, Rdnr. 49).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2011 - 6 A 1265/09

    Anspruch eines Beamten auf Gutschreiben von zusätzlichen Stunden auf seinem

    Auszug aus VGH Hessen, 03.05.2017 - 1 A 2795/15
    Weshalb hier etwas anderes gelten soll, erschließt sich angesichts der oben aufgezeigten Gesichtspunkte nicht (a. A. allgemein in Bezug auf Zeitgutschriften Sächs. OVG, Urteil vom 22. März 2016 - 2 A 374/14 -, juris, Rdnr. 18; OVG NRW, Urteil vom 20. Oktober 2011 - 6 A 1265/09 - juris, Rdnr. 35).
  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 23.12

    Klage aus dem Beamtenverhältnis; Widerspruch in beamtenrechtlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 03.05.2017 - 1 A 2795/15
    Auch eine vorbehaltlose Einlassung zur Sache im Rahmen eines Klageverfahrens kann das Vorverfahren entbehrlich machen (zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - 2 C 23/12 -, juris, Rdnr. 35 ff. m. w. N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.06.2011 - 1 L 73/07

    Prozesszinsen bei Kostenerstattung zwischen Sozialleistungsträgern

    Auszug aus VGH Hessen, 03.05.2017 - 1 A 2795/15
    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass die Geldschuld rein rechnerisch unzweifelhaft ermittelt werden kann (OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 15. Juni 2011 - 1 L 73/07 -, juris, Rdnr. 48).
  • BVerwG, 05.11.2009 - 4 C 3.09

    Factory-Outlet-Center; benachbarte zentrale Orte; Klagebefugnis; Ziele der

    Auszug aus VGH Hessen, 03.05.2017 - 1 A 2795/15
    Das ist nicht nur dann der Fall, wenn Rechte des Betroffenen begründet, geändert oder aufgehoben werden, sondern auch dann, wenn sie mit bindender Wirkung festgestellt oder verneint werden (zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 5. November 2009 - 4 C 3/09 -, juris, Rdnr. 15 m. w. N.).
  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

  • BVerwG, 28.05.2003 - 2 C 28.02

    Arbeitszeit der Bundesbeamten im Beitrittsgebiet; zu hoch festgesetzte

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2018 - 6 A 1422/16

    Auszahlung einer Mehrarbeitsvergütung eines Beamten für Überstunden; Vorrang des

    Es handelt sich nicht um eine Besoldungsleistung, die eine gesetzliche Regelung voraussetzen würde (vgl. § 2 LBesG NRW vom 14. Juni 2016), sondern um einen in der Rechtsprechung anerkannten und gesetzlich nicht im Einzelnen ausdrücklich geregelten Anspruch eigener Art. vgl. Hess. VGH, Urteil vom 3. Mai 2017 - 1 A 2795/15 -, juris, Rn. 63.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juli 2012 - 2 C 29.11 -, BVerwGE 143, 381 = juris, Rn. 34 ff.; Hess. VGH, Urteil vom 3. Mai 2017 - 1 A 2795/15 -, a. a. O., Rn. 61; OVG NRW, Urteil vom 27. April 2017 - 1 A 2064/17 -, a. a. O., Rn. 53, und Beschluss vom 4. März 2013 - 3 A 2225/09 -, juris, Rn. 85.

    vgl. Hess. VGH, Urteil vom 3. Mai 2017 - 1 A 2795/15 -, a. a. O., Rn. 62.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2018 - 6 A 1421/16

    Darstellen eines Dienstplans als Anordnung von Mehrarbeit; Erfolgen einer

    Es handelt sich nicht um eine Besoldungsleistung, die eine gesetzliche Regelung voraussetzen würde (vgl. § 2 LBesG NRW vom 14. Juni 2016), sondern um einen in der Rechtsprechung anerkannten und gesetzlich nicht im Einzelnen ausdrücklich geregelten Anspruch eigener Art. vgl. Hess. VGH, Urteil vom 3. Mai 2017 - 1 A 2795/15 -, juris, Rn. 63.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juli 2012 - 2 C 29.11 -, BVerwGE 143, 381 = juris, Rn. 34 ff.; Hess. VGH, Urteil vom 3. Mai 2017 - 1 A 2795/15 -, a. a. O., Rn. 61; OVG NRW, Urteil vom 27. April 2017 - 1 A 2064/17 -, a. a. O., Rn. 53, und Beschluss vom 4. März 2013 - 3 A 2225/09 -, juris, Rn. 85.

    vgl. Hess. VGH, Urteil vom 3. Mai 2017 - 1 A 2795/15 -, a. a. O., Rn. 62.

  • VGH Hessen, 17.05.2022 - 1 A 2306/17

    Kein finanzieller Ausgleich, wenn Inanspruchnahme des Lebensarbeitszeitkontos

    Eine derartige Lücke darf von den Gerichten im Wege der Analogie geschlossen werden, wenn sich aufgrund der gesamten Umstände feststellen lässt, dass der Normgeber die von ihm angeordnete Rechtsfolge auch auf den nicht erfassten Sachverhalt erstreckt hätte, wenn er diesen bedacht hätte (zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 23. April 2015 - 2 C 35/13 -, juris Rn. 23 m. w. N.; Senatsurteil vom 3. Mai 2017 - 1 A 2795/15 -, juris Rn. 58).

    Der Verordnungsgeber dürfte mit den Vorschriften über die Abgeltung eines Zeitguthabens auf dem Lebensarbeitszeitkonto in der Hessischen Arbeitszeitverordnung schon generell eine abschließende Regelung bezweckt haben (Senatsurteil vom 3. Mai 2017 - 1 A 2795/15 -, juris Rn. 59).

    Dabei kann der an Treu und Glauben orientierte Interessenausgleich gebieten, dass ursprünglich auf Zeitausgleich gerichtete Ansprüche nicht untergehen, sondern sich in solche auf finanziellen Ausgleich umwandeln (Senatsurteil vom 3. Mai 2017 - 1 A 2795/15 -, juris Rn. 61).

    Entgegen dem Verwaltungsgericht war die Zulage Vollzugspolizei (= 131, 20 EUR) nicht zu berücksichtigen, weil es sich dabei nicht um einen in § 1a Abs. 5 Satz 1 HAZVO aufgeführten Besoldungsbestandteil handelt (so Senatsurteil vom 3. Mai 2017 - 1 A 2795/15 -, juris Rn. 66 für eine Stellenzulage Feuerwehr).

  • VG Minden, 29.12.2020 - 12 K 2070/18
    vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juli 2012 - 2 C 29.11 -, juris Rn. 34 ff.; ; OVG NRW, Urteile vom 12. April 2018 - 6 A 1422/16 -, juris Rn. 48 ff., und vom 27. April 2017 - 1 A 2064/17 -, juris Rn. 53, und Beschluss vom 4. März 2013 - 3 A 2225/09 -, juris Rn. 85; Hess. VGH, Urteil vom 3. Mai 2017 - 1 A 2795/15 -, juris Rn. 61.

    vgl. zu einem ähnlich gelagerten Fall: Hess. VGH, Urteil vom 3. Mai 2017 - 1 A 2795/15 -, juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2018 - 6 A 2082/15

    Zahlung des finanziellen Ausgleichs für Zuvielarbeit durch Feuerwehrbeamte bei

    vgl. Hess. VGH, Urteil vom 3. Mai 2017 - 1 A 2795/15 -, juris, Rn. 62.

    Der im Streitfall in Rede stehende finanzielle Ausgleichsanspruch - sei es gestützt auf § 242 BGB i. V. m. § 61 LBG NRW oder auf das Unionsrecht - ist aber keine Besoldung, die eine gesetzliche Regelung voraussetzen würde (vgl. § 2 LBesG NRW vom 14. Juni 2016), sondern ein in der Rechtsprechung anerkannter und gesetzlich nicht im Einzelnen ausdrücklich geregelter Anspruch eigener Art. vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Juli 2017 - 2 C 36.16 -, a. a. O., Rn. 44 ff.; Hess. VGH, Urteil vom 3. Mai 2017 - 1 A 2795/15 -, a. a. O., Rn. 63.

  • VGH Hessen, 31.07.2017 - 1 A 658/16

    Beihilfe bei vollstationärer Pflege

    Sind die Ziele des Widerspruchsverfahrens - d. h. die Selbstkontrolle der Verwaltung, der individuelle Rechtsschutz und die Entlastung der Verwaltungsgerichte - vor der Klageerhebung schon auf andere Weise erreicht worden oder können sie nicht mehr erreicht werden, stellte die Forderung nach Durchführung eines Widerspruchsverfahrens einen sachlich nicht zu rechtfertigenden Formalismus dar, der die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes unnötig verzögerte (Hess. VGH, Urteil vom 3. Mai 2017 -1 A 2795/15 -, juris, Rn. 43).
  • VGH Hessen, 19.05.2022 - 1 A 1472/17

    Ergänzende Beihilfe für häusliche Pflegeleistungen

    Eine derartige Lücke darf von den Gerichten im Wege der Analogie geschlossen werden, wenn sich aufgrund der gesamten Umstände feststellen lässt, dass der Normgeber die von ihm angeordnete Rechtsfolge auch auf den nicht erfassten Sachverhalt erstreckt hätte, wenn er diesen bedacht hätte (zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 23. April 2015 - 2 C 35/13 -, juris Rn. 23 m. w. N.; Senatsurteil vom 3. Mai 2017 - 1 A 2795/15 -, juris Rn. 58).
  • VGH Hessen, 01.02.2019 - 1 A 2518/18

    Vorabentscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit

    Eine derartige Lücke darf von den Gerichten im Wege der Analogie geschlossen werden, wenn sich aufgrund der gesamten Umstände feststellen lässt, dass der Normgeber die von ihm angeordnete Rechtsfolge auch auf den nicht erfassten Sachverhalt erstreckt hätte, wenn er diesen bedacht hätte (zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 23. April 2015 - 2 C 35/13 -, juris Rn. 23 m. w. N.; vgl. auch Senatsurteil vom 3. Mai 2017 - 1 A 2795/15 -, juris Rn. 58).
  • VG Wiesbaden, 29.05.2020 - 3 K 29/17

    Zum Ausgleich der Stunden auf einem Lebensarbeitszeitkonto im Fall der Entlassung

    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der auch im öffentlichen Recht und insbesondere im Beamtenrecht geltende Grundsatz von Treu und Glauben im Einzelfall gebieten kann, dass ursprünglich auf Zeitausgleich gerichtete Ansprüche nicht untergehen, sondern sich in solche auf finanziellen Ausgleich umwandeln (BVerwG, Urteil vom 26.07.2012 - 2 C 29.11 -, juris Rdnr. 34; Hess. VGH, Urteil vom 03.05.2017 - 1 A 2795/15 -, juris Rdnr. 61 f.).
  • VG Frankfurt/Main, 19.11.2021 - 6 K 898/19
    Sind die Ziele des Widerspruchsverfahrens - d. h. die Selbstkontrolle der Verwaltung, der individuelle Rechtsschutz und die Entlastung der Verwaltungsgerichte - schon auf andere Weise erreicht worden oder können sie nicht mehr erreicht werden, würde die Forderung nach Durchführung eines Widerspruchsverfahrens einen sachlich nicht zu rechtfertigenden Formalismus darstellen, der die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes unnötig verzögern würde (Hess. VGH, Urteil vom 3. Mai 2017 - 1 A 2795/15 -, juris, Rn. 43 ).
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