Rechtsprechung
   OVG Saarland, 06.08.2015 - 1 A 290/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,21290
OVG Saarland, 06.08.2015 - 1 A 290/14 (https://dejure.org/2015,21290)
OVG Saarland, Entscheidung vom 06.08.2015 - 1 A 290/14 (https://dejure.org/2015,21290)
OVG Saarland, Entscheidung vom 06. August 2015 - 1 A 290/14 (https://dejure.org/2015,21290)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,21290) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachzahlung von Besoldung zum Ausgleich einer Benachteiligung wegen des Alters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachzahlung von Besoldung zum Ausgleich einer Benachteiligung wegen des Alters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 38.13

    Zahlungsansprüche von Beamten wegen unzulässiger altersabhängiger Besoldung nur

    Auszug aus OVG Saarland, 06.08.2015 - 1 A 290/14
    Rechtsfolge sei vielmehr die Verpflichtung des Arbeitgebers - hier des Dienstherrn - zum Schadensersatz sowie zur Entschädigung nach Maßgabe des § 15 Abs. 1 bzw. Abs. 2 AGG.(BVerwG, Urteil vom 30.10.2014, a.a.O., Rdnrn. 17 ff.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist dabei ohne Bedeutung, dass der Kläger sich im behördlichen und zunächst auch im gerichtlichen Verfahren nicht ausdrücklich auf § 15 AGG als Anspruchsgrundlage berufen hat, und dass die konkrete Benachteiligung als Folge des korrekten Vollzugs einer gesetzlichen Regelung, nämlich der §§ 27 und 28 BBesG a.F. eingetreten ist.(BVerwG, Urteil vom 30.10.2014, a.a.O., Rdnrn. 32 ff.) Entschieden ist auch, dass ein Schadensersatzanspruch aus § 15 Abs. 1 AGG in Fällen der vorliegenden Art daran scheitert, dass den Dienstherrn, der den Beamten nach den damals geltenden Vorschriften besoldet hat, hinsichtlich der Benachteiligung kein Verschulden - insbesondere angesichts der im verfahrensgegenständlichen Zeitraum ungeklärten Rechtslage auch kein Fahrlässigkeitsvorwurf - trifft.

    Dieser Anspruch - so das Bundesverwaltungsgericht(BVerwG, Urteil vom 30.10.2014, a.a.O., Rdnr. 45) - setzt den Nachweis eines konkreten immateriellen Schadens, d.h. die Feststellung von persönlich belastenden Folgen einer Benachteiligung, nicht voraus, sondern liegt in der ungerechtfertigten Benachteiligung als solcher.

    Die Funktion, diese Sanktion in Fällen einer gesetzlichen vorgegebenen Benachteiligung wegen des Lebensalters sicherzustellen, komme im Sanktionensystem des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes der Vorschrift des § 15 Abs. 2 AGG zu.(BVerwG, Urteil vom 30.10.2014, a.a.O., Rdnr. 45).

    Sie diene der Rechtssicherheit und mache die Ausübung der den Beschäftigten vom Unionsrecht verliehenen Rechte weder unmöglich noch erschwere sie diese übermäßig.(BVerwG, Urteil vom 30.10.2014, a.a.O., Rdnr. 48) Auch diese Erwägungen macht der Senat sich zu eigen.

    Danach sei in diesen Fällen die objektive Klärung der Rechtslage durch höchstrichterliche Entscheidungen maßgeblich.(BVerwG, Urteil vom 30.10.2014, a.a.O., Rdnr. 51 m.w.N.) Auch dies überzeugt.

    Erst durch dieses Urteil seien die für die genannten Merkmale maßgeblichen Rechtsfragen geklärt worden.(BVerwG, Urteil vom 30.10.2014, a.a.O., Rdnrn. 25 ff., 42 f. und 53) Dies gelte entsprechend für den Zeitpunkt, zu dem die Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG in Gang gesetzt werde.

    Seine Verkündung markiere auch in Bezug auf die benachteiligten Beschäftigten den Zeitpunkt, zu dem sie von der Benachteiligung Kenntnis erlangt haben.(BVerwG, Urteil vom 30.10.2014, a.a.O., Rdnrn. 52 f.).

    In den Gründen hat das Bundesverwaltungsgericht im Hinblick auf die Regelung des Art. 3 Abs. 4 RL 2000/78/EG, nach der die Mitgliedstaaten vorsehen können, dass die Richtlinie hinsichtlich von Diskriminierungen wegen einer Behinderung und des Alters nicht für die Streitkräfte gilt, die für und gegen die Annahme, dass diese sogenannte Bereichsausnahme auch die Besoldung der aktiven Soldaten erfasst, sprechenden Argumente aufgezeigt, die Frage der Reichweite der Bereichsausnahme aber offengelassen.(BVerwG, Urteil vom 30.10.2014 - 2 C 38/13 -, juris Rdnrn. 12 ff., und Leitsatz 2 zu dem im Verfahren 2 C 36/13 ergangenen Urteil) Denn ein allenfalls in Betracht kommender verschuldensunabhängiger Entschädigungsanspruch aus § 12 Abs. 2 SoldGG, der für Soldaten geltenden Parallelvorschrift zu § 15 Abs. 2 AGG, scheide aus, da die Ausschlussfrist des § 12 Abs. 3 SoldGG, die der Frist des § 15 Abs. 4 AGG entspricht, nicht eingehalten worden sei.

    Der mehr als zwei Monate nach Ergehen dieses Urteils gestellte Antrag auf Ausgleich der Benachteiligung wegen des Alters lasse deutlich erkennen, dass das Urteil vom 8.9.2011 maßgeblich für die Antragstellung gewesen sei.(BVerwG, Urteil vom 30.10.2014 - 2 C 38/13 -, juris Rdnrn. 17 ff, 20) Dieser Sicht vermag der Senat nicht zu folgen.

    Vielmehr liegt es in der Kompetenz der nationalen Gerichte, anhand der konkreten Gegebenheiten, insbesondere unter Berücksichtigung des Stands der nationalen Rechtsprechung(EuGH, Urteil vom 5.3.1996 - C-46/93 und C-48/93 -, juris Rdnr. 63; BVerwG, Urteil vom 30.10.2014, a.a.O., Rdnr. 30), zu beurteilen, ob die Rechtslage - hier Art und Umfang der den Mitgliedstaaten nach der Richtlinie obliegenden Verpflichtungen - nicht erst seit Ergehen des Urteils vom 8.9.2011 als hinreichend klar und präzise mit der Folge angesehen werden kann, dass ein hinreichend qualifizierter Verstoß gegen Unionsrecht erst ab diesem Zeitpunkt zu bejahen ist.

    Einen Pauschalbetrag in dieser Höhe hat das Bundesverwaltungsgericht mit Blick auf die Entschädigungsregelung im Falle der überlangen Dauer von Gerichtsverfahren gemäß § 198 Abs. 2 Satz 3 GVG und § 97 a Abs. 2 Satz 3 BVerfGG - ohne eine Differenzierung nach der Besoldungsgruppe des Anspruchstellers als angezeigt zu erachten - als angemessene Entschädigung für eine Altersdiskriminierung bewertet.(BVerwG, Urteil vom 30.10.2014, a.a.O., Rdnrn.61 ff.) Dem ist zu folgen.

  • VG Berlin, 13.11.2012 - 7 K 323.12

    Vorlage beim Gerichtshof der Europäischen Union; Verbot ungerechtfertigter

    Auszug aus OVG Saarland, 06.08.2015 - 1 A 290/14
    Angesichts der nach wie vor uneinheitlichen Rechtsprechung hat das Verwaltungsgericht Berlin dem Europäischen Gerichtshof durch Beschlüsse vom 13.11.2012(VG Berlin, Vorlagebeschlüsse vom 13.11.2012 - 7 K 215/12 u. 7 K 323.12 -, jeweils juris) mehrere Vorlagefragen gestellt, insbesondere um Entscheidung gebeten, ob die Richtlinie auch nationale Normen über die Besoldung der Beamten erfasst, bejahendenfalls ob die Regelungen betreffend die Festsetzung und die Rechtsfolgen des Besoldungsdienstalters für die Höhe des Grundgehalts eine Benachteiligung wegen des Lebensalters bedingen, wie eine etwaige Benachteiligung auszugleichen wäre sowie in welchem zeitlichen Rahmen etwaige Ausgleichsansprüche geltend zu machen wären.

    Jedenfalls bis November 2012 war - wie das Verwaltungsgericht Berlin in seinen Vorlagebeschlüssen vom 13.11.2012(VG Berlin, Vorlagebeschlüsse vom 13.11.2012 - u.a. 7 K 323.12 -, juris, Rdnr. 53 ff.) im Einzelnen dargelegt hat - nicht geklärt, ob die Besoldungsbedingungen der Beamten in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen oder ob dem etwa Art. 153 Abs. 5 AEUV entgegensteht.

    Hinsichtlich der letztgenannten Frage hat das Verwaltungsgericht Berlin(VG Berlin, Vorlagebeschlüsse vom 13.11.2012, a.a.O., Rdnrn. 63 ff. m.w.N.)aufgezeigt, dass zwischen Verkündung des Urteils vom 8.9.2011 und Ergehen der Vorlagebeschlüsse zwei Verwaltungsgerichte (VG Frankfurt am Main und VG Halle) eine unionsrechtswidrige Benachteiligung auch wegen des Lebensalters bejaht und zwei andere Verwaltungsgerichte (VG Lüneburg und VG Weimar) diese Frage verneint haben.

  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 30/98

    Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen bei nicht geklärter Notarhaftung

    Auszug aus OVG Saarland, 06.08.2015 - 1 A 290/14
    Dies kann den Verjährungsbeginn - bzw. die Kenntniserlangung - hinausschieben, weil es an der Zumutbarkeit der Klageerhebung als übergreifender Voraussetzung für den Verjährungsbeginn - bzw. die Kenntniserlangung - fehlt.(BGH, Urteil vom 25.2.1999 - IX ZR 30/98 -, juris Rdnr. 19 m.w.N.) Ist mithin auf der Grundlage der bekannten Tatsachen die Frage, ob der Anspruch begründet ist, rechtlich schwierig zu beantworten und durch die Rechtsprechung noch nicht geklärt, fehlt dem Betroffenen die Möglichkeit, zu dem Problem hinreichend Aufschluss zu erhalten, so dass für ihn die gleiche Unsicherheit besteht wie bei fehlender Kenntnis der rechtserheblichen Tatsachen.

    Denn er kann das zur rechtlichen Einordnung notwendige Wissen nicht erlangen.(BGH, Urteil vom 25.2.1999, a.a.O., Rdnr. 23) Allerdings fehlt es an der Zumutbarkeit der Klageerhebung als übergreifender Voraussetzung für den Verjährungsbeginn - bzw. für die Kenntnis - bei unsicherer und zweifelhafter Rechtslage nur bis zu dem Zeitpunkt der objektiven Klärung der Rechtslage.

  • EuGH, 19.06.2014 - C-501/12

    Specht - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

    Auszug aus OVG Saarland, 06.08.2015 - 1 A 290/14
    Insoweit ergibt sich aus den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs vom 19.6.2014(EuGH, Urteil vom 19.6.2014 - C-501/12 bis C-506/12, C-540/12 und C-541/12 -, juris) und des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.10.2014(BVerwG, Urteile vom 30.10.2014 - u.a. 2 C 6/13 -, juris) zunächst, dass das Besoldungssystem der §§ 27 und 28 BBesG a.F., das für die Besoldung der Bundesbeamten bis zum 30.6.2009 Geltung beanspruchte und vorsah, dass sich die erstmalige Zuordnung eines Beamten in eine Besoldungsstufe seiner Besoldungsgruppe nach seinem Besoldungsdienstalter richtet, das bei Eintritt in das Beamtenverhältnis in Anknüpfung an das Lebensalter festgesetzt wurde, unionsrechtswidrig ist, weil es zu einer unmittelbar auf dem Kriterium des Lebensalters beruhenden Ungleichbehandlung führt, die nicht nach Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78/EG gerechtfertigt ist.

    Es ging um die Beantwortung der vierten Vorlagefrage zu den Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters.(EuGH, Urteil vom 19.6.2014, a.a.O., Rdnrn. 87 ff.).

  • BGH, 23.09.2008 - XI ZR 262/07

    Zur Darlegungs- und Beweislast beim Berufen auf das Fehlen der Vertretungsmacht

    Auszug aus OVG Saarland, 06.08.2015 - 1 A 290/14
    Denn derjenige, der bei zunächst unklarer, aber später geklärter Rechtslage die anspruchsbegründenden tatsächlichen Umstände kennt, wegen fortdauernder Unkenntnis aber keine verjährungshemmenden Maßnahmen ergreift, darf nicht anders behandelt werden als derjenige, der bei von Anfang an klarer Rechtslage die anspruchsbegründenden tatsächlichen Umstände kennt, wegen Rechtsunkenntnis aber keine Klage erhebt.(BGH, Urteil vom 23.9.2008 - XI ZR 262/07 - , juris Rdnr. 19).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2012 - 1 L 9/12

    Oberverwaltungsgericht hält die Besoldung für Beamte nach Dienstaltersstufen auf

    Auszug aus OVG Saarland, 06.08.2015 - 1 A 290/14
    Während sich das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt(OVG Sachsen-Anhalt, Urteile vom 11.12.2012 - 1 L 9/12 und 1 L 188/11 -, jeweils juris), das sächsische Oberverwaltungsgericht(Sächsisches OVG, Urteil vom 23.4.2013 - 2 A 150/12 -, juris) und das Verwaltungsgericht Düsseldorf(VG Düsseldorf, Urteil vom 19.4.2013 - 13 K 5357/12 -, juris) Ende 2012 bzw. im Jahr 2013 den Befürwortern einer Benachteiligung anschlossen, ließen das Verwaltungsgericht Karlsruhe(VG Karlsruhe, Urteil vom 17.9.2013 - 1 K 1314/12 -) und hierauf Bezug nehmend das Verwaltungsgericht des Saarlandes als im vorliegenden Verfahren zuständiges erstinstanzliches Gericht(VG des Saarlandes, Urteil vom 8.4.2014 - 2 K 724/12 -) noch im Jahr 2013 bzw. 2014 offen, ob ein Benachteiligungstatbestand erfüllt ist, da dies wegen Nichtbeachtung des Grundsatzes der zeitnahen Geltendmachung von Besoldungsansprüchen nicht entscheidungserheblich sei.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2012 - 1 L 188/11

    Europarechtskonformität der Besoldung nach Dienstaltersstufen auf der Grundlage

    Auszug aus OVG Saarland, 06.08.2015 - 1 A 290/14
    Während sich das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt(OVG Sachsen-Anhalt, Urteile vom 11.12.2012 - 1 L 9/12 und 1 L 188/11 -, jeweils juris), das sächsische Oberverwaltungsgericht(Sächsisches OVG, Urteil vom 23.4.2013 - 2 A 150/12 -, juris) und das Verwaltungsgericht Düsseldorf(VG Düsseldorf, Urteil vom 19.4.2013 - 13 K 5357/12 -, juris) Ende 2012 bzw. im Jahr 2013 den Befürwortern einer Benachteiligung anschlossen, ließen das Verwaltungsgericht Karlsruhe(VG Karlsruhe, Urteil vom 17.9.2013 - 1 K 1314/12 -) und hierauf Bezug nehmend das Verwaltungsgericht des Saarlandes als im vorliegenden Verfahren zuständiges erstinstanzliches Gericht(VG des Saarlandes, Urteil vom 8.4.2014 - 2 K 724/12 -) noch im Jahr 2013 bzw. 2014 offen, ob ein Benachteiligungstatbestand erfüllt ist, da dies wegen Nichtbeachtung des Grundsatzes der zeitnahen Geltendmachung von Besoldungsansprüchen nicht entscheidungserheblich sei.
  • VG Berlin, 13.11.2012 - 7 K 215.12

    Vorlage beim Gerichtshof der Europäischen Union; Verbot ungerechtfertigter

    Auszug aus OVG Saarland, 06.08.2015 - 1 A 290/14
    Angesichts der nach wie vor uneinheitlichen Rechtsprechung hat das Verwaltungsgericht Berlin dem Europäischen Gerichtshof durch Beschlüsse vom 13.11.2012(VG Berlin, Vorlagebeschlüsse vom 13.11.2012 - 7 K 215/12 u. 7 K 323.12 -, jeweils juris) mehrere Vorlagefragen gestellt, insbesondere um Entscheidung gebeten, ob die Richtlinie auch nationale Normen über die Besoldung der Beamten erfasst, bejahendenfalls ob die Regelungen betreffend die Festsetzung und die Rechtsfolgen des Besoldungsdienstalters für die Höhe des Grundgehalts eine Benachteiligung wegen des Lebensalters bedingen, wie eine etwaige Benachteiligung auszugleichen wäre sowie in welchem zeitlichen Rahmen etwaige Ausgleichsansprüche geltend zu machen wären.
  • BVerwG, 24.09.2013 - 2 B 46.13

    Bemessung des Grundgehalts; Verbot der Altersdiskriminierung; Revisionszulassung

    Auszug aus OVG Saarland, 06.08.2015 - 1 A 290/14
    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision durch Beschlüsse vom 24.9.2013(BVerwG, Beschlüsse vom 24.9.2013 - u.a. 2 B 46/13 -, juris) jeweils zugelassen, da die Revisionsverfahren geeignet erschienen zur Klärung beizutragen, ob die Vorschriften der §§ 27 und 28 BBesG a.F. gegen das Verbot der Altersdiskriminierung aus Art. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 und 2 der Richtlinie verstoßen, ob der Anspruch auf eine über das Gesetz hinausgehende Besoldung innerhalb des laufenden Haushaltsjahres geltend zu machen ist und ob sich die Bereichsausnahme des Art. 3 Abs. 4 der Richtlinie auch auf besoldungsrechtliche Regelungen der Mitgliedstaaten erstreckt.
  • VG Weimar, 15.11.2011 - 4 K 1163/10

    Keine altersbezogene Diskriminierung durch die Erfahrensstufenregelung für

    Auszug aus OVG Saarland, 06.08.2015 - 1 A 290/14
    Nach wie vor wurde entschieden, dass eine Benachteiligung wegen des Lebensalters tatbestandlich ausscheide, weil die §§ 27 und 28 BBesG a.F. nicht an das Lebensalter der Beamten, sondern an das Besoldungsdienstalter anknüpfen, für das das Lebensalter nur ein pauschalierender Berechnungsfaktor sei, und ergänzend argumentiert, dass unter der Prämisse der Bejahung einer Ungleichbehandlung diese jedenfalls durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt wäre.(VG Lüneburg, Urteil vom 15.2.2012 - 1 A 106/10 -, juris Rdnrn. 18 ff.) Unter anderem kam das Verwaltungsgericht Weimar unter eingehender Auseinandersetzung mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 8.9.2011(VG Weimar, Urteil vom 15.11.2011 - 4 K 1163/10 -, juris Rdnr. 26) zu dem Ergebnis, dass das Besoldungssystem der §§ 27 und 28 BBesG a.F. keine rechtswidrige Diskriminierung wegen des Lebensalters bewirkt.
  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 36.13

    Besoldung von Soldaten; Diskriminierung wegen des Alters; Endstufe der

  • VG Lüneburg, 15.02.2012 - 1 A 106/10

    Keine Altersdiskriminierung durch Besoldung nach Dienstaltersstufen

  • VG Düsseldorf, 19.04.2013 - 13 K 5357/12

    Diskriminierung; Alter; Besoldungsdienstalter

  • OVG Sachsen, 23.04.2013 - 2 A 150/12

    Rechtmäßigkeit eines Besoldungssystems von Beamten unter dem Blickwinkel der

  • EuGH, 05.03.1996 - C-46/93

    Brasserie du pêcheur / Bundesrepublik Deutschland und The Queen / Secretary of

  • BVerwG, 20.05.2015 - 2 A 9.13

    Anspruch eines Beamten auf Besoldung nach der höchsten Stufe seiner

  • EuGH, 08.09.2011 - C-297/10

    Hennigs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 1 - Charta der

  • OVG Saarland, 15.07.2015 - 1 A 355/13

    Entschädigung für Benachteiligung eines Beamten wegen des Lebensalters infolge

  • EuGH, 24.09.2010 - C-298/10

    Mai - Verbindung

  • EuGH, 08.07.2010 - C-246/09

    Bulicke - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 8 und 9 - Nationales Verfahren zur

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 6.13

    Besoldung; unmittelbare Altersdiskriminierung; Benachteiligungsverbot;

  • VGH Hessen, 11.05.2016 - 1 A 1926/15

    Entschädigungsanspruch wegen altersdiskriminierender Besoldung

    Nach der vorzugswürdigen Auffassung des Oberverwaltungsgerichtes des Saarlandes vom 6. August 2015 (1 A 290/14 - juris) sei der Zeitpunkt der Kenntnis ausnahmsweise nicht an dem Wissen um die tatsächlichen Umstände festzumachen, sondern bis zu der Klärung der Rechtslage hinaus zu schieben.

    Soweit das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (Urteil vom 6. August 201- 5 1 A 290/14 - juris) die Rechtsauffassung vertritt, die fallbezogenen entscheidungserheblichen und in der Fachwelt bis in das Jahr 2014 unterschiedlich beurteilten Fragen seien erst durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 19. Juni 2014 (C- 501/12 u.a. - juris) höchstrichterlich geklärt worden, vermag der Senat dem nicht zu folgen.

  • OVG Saarland, 12.06.2018 - 1 A 567/17

    Anspruch eines Beamten auf Verwendungs- und Ausgleichszulage bei rechtswidriger

    Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des Bundesgerichtshofs und auch des Senats(Vgl. Beschluss vom 8.7.2016 - 1 A 119/15 -, juris, Rn. 26 ff., sowie Urteil vom 6.8.2015 - 1 A 290/14 - (zu § 15 AGG); ebenso Bayerischer VGH, Urteil vom 10.3.2010 - 14 B 09.630 -, juris, Rn. 26) geht das angegriffene Urteil zutreffend davon aus, dass es an der Zumutbarkeit der Klageerhebung als übergreifender Voraussetzung für den Verjährungsbeginn fehlt.

    Zwar setzt der Verjährungsbeginn grundsätzlich nur die Kenntnis der den Anspruch begründenden Tatsachen voraus; nicht erforderlich ist, dass der Gläubiger aus den ihm bekannten Tatsachen die zutreffenden rechtlichen Schlüsse zieht.(BVerwG, Urteil vom 17.9.2015 - 2 C 26/14 -, juris, Rn. 47, sowie Urteil vom 26.7.2012 - 2 C 70/11 -, juris, Rn. 37; BGH, Urteil vom 15.3.2016 - XI ZR 122/14 -, juris, Rn. 28 m.w.N; vgl. auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 6.8.2015 - 1 A 290/14 -, juris, Rn. 33 und 38, m.w.N.; Palandt-Ellenberger, BGB, 75. Aufl. 2016, § 199 Rn. 27) Mit Rücksicht auf den dem Rechtsfrieden, der Rechtssicherheit und dem Schutz des Schuldners dienenden Schutzzweck sowie den formalen Charakter der Verjährungsvorschriften sind an die Rechtfertigung einer über den Wortlaut der Normen hinausgehenden Auslegung besonders strenge Anforderungen zu stellen und kann eine Verschiebung des Beginns der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB nur in eng begrenzten Ausnahmefällen angenommen werden; denn das Gesetz weist das Risiko der fehlerhaften rechtlichen Bewertung eines Sachverhalts grundsätzlich dem Gläubiger als Anspruchsinhaber zu.(Vgl. BGH, Urteil vom 16.12.2015 - XII ZB 516/14 -, juris, Rn. 38, m.w.N.) Allerdings müssen Verjährungsregeln mit Rücksicht auf das verfassungsrechtlich geschützte Forderungsrecht (Art. 14 Abs. 1 GG) stets auch einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen des Schuldners und des Gläubigers darstellen, was in engen Grenzen Ausnahmen vom regelmäßigen Verjährungsbeginn rechtfertigt, um dem Gläubiger eine faire Chance zu geben, seinen Anspruch geltend machen zu können.(Vgl. BGH, Urteil vom 28.10.2014 - XI ZR 17/14 -, juris, Rn. 49, m.w.N.; BGH, Urteil vom 16.12.2015 - XII ZB 516/14 -, juris, Rn. 40, m.w.N.; vgl. auch Lakkis, in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 199 BGB, Rn. 162) Ist auf der Grundlage der bekannten Tatsachen die Frage, ob der Anspruch begründet ist, rechtlich schwierig zu beantworten und durch die Rechtsprechung noch nicht geklärt, kann dies den Verjährungsbeginn ausnahmsweise hinausschieben, wenn eine derart unsichere und zweifelhafte Rechtslage vorliegt, dass selbst ein rechtskundiger Dritter diese nicht zuverlässig einzuschätzen vermag; eine Klageerhebung stellt sich dann als unzumutbar dar.(Vgl. BGH, Urteil vom 7.12.2010 - XI ZR 348/09 -, juris, Rn. 14 ff.; Beschlüsse des Senats vom 8.7.2016 - 1 A 119/15 -, juris, Rn. 33 ff., m.w.N., und vom 29.4.2015 - 1 A 307/14 -, juris, Rn. 33, sowie Urteil des Senats vom 6.8.2015 - 1 A 290/14 -, juris, Rn. 33 und 38, m.w.N.) Zumutbarkeit bedeutet dabei, dass es dem Anspruchsberechtigten erfolgversprechend, wenn auch nicht risikolos möglich sein muss, Klage zu erheben, d.h. die Klage hinreichend aussichtsreich ist.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 6.4.2017 - 2 C 20/15 -, juris, Rn. 13) Ist der Beginn der Kenntnis und damit der Verjährungsfrist gemäß § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB in Fällen unsicherer oder zweifelhafter Rechtslage wegen der Rechtsunkenntnis des Gläubigers hinausgeschoben, beginnt die Kenntnis und damit die Verjährung mit der objektiven Klärung der Rechtslage durch höchstrichterliche Entscheidung.(Zur Zumutbarkeit der Klageerhebung als Voraussetzung für den Verjährungsbeginn vgl. auch BGH, Urteil vom 15.3.2016 - XI ZR 122/14 -, juris, Rn. 28; BGH, Urteil vom 7.12.2010 - XI ZR 348/09 -, juris, Rn. 14 ff.; BGH, Urteil vom 23.9.2008 - XI ZR 262/07 -, juris, Rn. 15; BGH, Urteil vom 25.2.1999 - IX ZR 30/98 -, juris; BVerwG, Urteil vom 30.10.2014 - 2 C 3/13 -, BVerwGE 150, 255 ff., juris, Rn. 52 (zur Ausschlussfrist des § 15 Abs. 2 AGG); Beschluss des Senats vom 8.7.2016 - 1 A 119/15 -, juris, Rn. 33; Urteil des Senats vom 6.8.2015 - 1 A 290/14 -, juris, Rn. 33 und 38, m.w.N.; Bayerischer VGH, Urteil vom 10.3.2010 - 14 B 09.630 -, juris, Rn. 26 ff.).

    Die Zumutbarkeit einer Klageerhebung als "übergreifende" Voraussetzung für den Verjährungsbeginn verhält sich dabei denknotwendig proportional zu den Erfolgsaussichten der Klage.(Vgl. BGH, Urteil vom 7.12.2010 - XI ZR 348/09 -, juris, Rn. 14 ff.; BGH, Urteil vom 23.9.2008 - XI ZR 262/07 -, a.a.O., juris, Rn. 15; BVerwG, Beschluss vom 20.12.2010 - 2 B 44/10 -, juris; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 8.7.2016 - 1 A 119/15 -, und vom 29.4.2015 - 1 A 307/14 -, juris, Rn. 18; OVG des Saarlandes, Urteile vom 15.7.2015 - 1 A 355/13 -, juris, Rn. 114, und vom 6.8.2015 - 1 A 290/14 -, juris, Rn. 38 ff.) Gänzlich unzumutbar ist eine Klageerhebung daher, wenn nach einer bisher herrschenden oder gar einhelligen Rechtsprechung ein Anspruch ausscheidet und eine Klage des Anspruchstellers mithin ohne jegliche Erfolgsaussichten wäre.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2017 - 3 A 80/16

    Landes- und Kommunalbeamte erhalten Entschädigung für altersdiskriminierende

    vgl. OVG Saarl., Urteil vom 6.8.2015 - 1 A 290/14 -, juris, Rn. 35 ff.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 30.10.2014 - 2 C 6.13 -, juris, Rn. 61 ff.; Hess. VGH, Urteil vom 11.5.2016 - 1 A 1927/15 -, juris, Rn. 59 f.; OVG Saarl., Urteil vom 6.8.2015 - 1 A 290/14 -, juris, Rn. 60 f.; VG Berlin, Urteil vom 16.9.2016 - 7 K 156.10 -, juris, Rn. 70; a. A. VG Frankfurt, Urteil vom 13.11.2015 - 9 K 2555/13.F -, juris, Rn. 32 ff.

  • VG Bremen, 25.08.2015 - 6 K 83/15

    Schadensersatz wegen altersdiskriminierender Besoldung bis Ende 2013 -

    Durch die Verkündung des Urteils des EuGH in Sachen Hennigs und Mai am 08.09.2011 (EuGH, Urt. v. 08.09.2011 - C-297/10) haben die Besoldungsempfänger Kenntnis über die Altersdiskriminierungerhalten (BVerwG, Urt. v. 30.10.2014 - 2 C 6.13; a. A. OVG Saarland, Urt. v. 06.08.2015 - 1 A 290/14, das für den Beginn der Ausschlussfrist auf den 19.06.2014 abstellt).

    Durch die Verkündung des Urteils des EuGH in Sachen Hennigs und Mai am 08.09.2011 (EuGH, Urt. v. 08.09.2011 - C-297/10) haben die Besoldungsempfänger Kenntnis über die Altersdiskriminierung erhalten (BVerwG, Urt. v. 30.10.2014 - 2 C 6.13; a. A. OVG Saarland, Urt. v. 06.08.2015 - 1 A 290/14, das für den Beginn der Ausschlussfrist auf den 19.06.2014 abstellt).

    Durch die Verkündung des Urteils des EuGH in Sachen Hennigs und Mai am 08.09.2011 (EuGH, Urt. v. 08.09.2011 - C- 297/10) haben die Besoldungsempfänger Kenntnis über die Altersdiskriminierung erhalten (BVerwG, a.a.O.; a.A. OVG Saarland, Urt. v. 06.08.2015 - 1 A 290/14, das für den Beginn der Ausschlussfrist auf den 19.06.2014 abstellt).

    Durch die Verkündung des Urteils des EuGH in Sachen Hennigs und Mai am 08.09.2011 (EuGH, Urt. v. 08.09.2011 - C-297/10) haben die Besoldungsempfänger Kenntnis über die Altersdiskriminierung erhalten (BVerwG, a.a.O.; a.A. OVG Saarland, Urt. v. 06.08.2015 - 1 A 290/14, das für den Beginn der Ausschlussfrist auf den 19.06.2014 abstellt).

  • VG Münster, 01.10.2015 - 4 K 433/13

    Beamten steht Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung zu

    BVerwG, Urteile vom 20. Mai 2015, a.a.O., Rn. 13 und vom 30. Oktober 2014 - BVerwG 2 C 6.13 -, a.a.O., Rn. 52 f.; VG Köln, Urteil vom 29. Juli 2015, a.a.O., Rn. 21; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 28. Juli 2015, a.a.O., Rn. 36; VG Osnabrück, Urteil vom 22. Juli 2015 - 3 A 78/12 -, juris, Rn. 27; VG Arnsberg, Urteil vom 5. Juni 2015 - 13 K 308/13 -, juris, Rn. 16; a.A. OVG Saarl., Urteil vom 6. August 2015 - 1 A 290/14 -, juris, Rn. 40 ff.; Tiedemann, RiA 2015, 97 (100).

    (c) Der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes, wonach die unsichere Rechtslage erst durch das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in Sachen Specht u.a. vom 19. Juni 2014 - C-501/12 u.a. - geklärt worden sei, OVG Saarl., Urteil vom 6. August 2015 a.a.O., Rn. 40 ff. (die hiergegen eingelegte Revision ist unter dem Aktenzeichen BVerwG 2 C 20.15 anhängig), folgt die Kammer nicht.

  • VGH Hessen, 11.05.2016 - 1 A 1927/15
    Nach der vorzugswürdigen Auffassung des Oberverwaltungsgerichtes des Saarlandes vom 6. August 2015 (1 A 290/14 - juris) sei der Zeitpunkt der Kenntnis ausnahmsweise nicht an dem Wissen um die tatsächlichen Umstände festzumachen, sondern bis zu der Klärung der Rechtslage hinaus zu schieben.

    Soweit das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (Urteil vom 6. August 2015 - 1 A 290/14 - juris) die Rechtsauffassung vertritt, die fallbezogenen entscheidungserheblichen und in der Fachwelt bis in das Jahr 2014 unterschiedlich beurteilten Fragen seien erst durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 19. Juni 2014 (C- 501/12 u.a. - juris) höchstrichterlich geklärt worden, vermag der Senat dem nicht zu folgen.

  • VG Münster, 01.10.2015 - 4 K 1643/13

    Beamten steht Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung zu

    BVerwG, Urteile vom 20. Mai 2015, a.a.O., Rn. 13 und vom 30. Oktober 2014 - BVerwG 2 C 6.13 -, a.a.O., Rn. 52 f.; VG Köln, Urteil vom 29. Juli 2015, a.a.O., Rn. 21; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 28. Juli 2015, a.a.O., Rn. 36; VG Osnabrück, Urteil vom 22. Juli 2015 - 3 A 78/12 -, juris, Rn. 27; VG Arnsberg, Urteil vom 5. Juni 2015 - 13 K 308/13 -, juris, Rn. 16; a.A. OVG Saarl., Urteil vom 6. August 2015 - 1 A 290/14 -, juris, Rn. 40 ff.; Tiedemann, RiA 2015, 97 (100).

    (c) Der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes, wonach die unsichere Rechtslage erst durch das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in Sachen Specht u.a. vom 19. Juni 2014 - C-501/12 u.a. - geklärt worden sei, OVG Saarl., Urteil vom 6. August 2015 a.a.O., Rn. 40 ff. (die hiergegen eingelegte Revision ist unter dem Aktenzeichen BVerwG 2 C 20.15 anhängig), folgt die Kammer nicht.

  • OVG Saarland, 08.07.2016 - 1 A 119/15

    Hinausschieben des Beginns der Verjährung von Urlaubsabgeltungsansprüchen eines

    BGH, Urteil vom 7.12.2010 - XI ZR 348/09 -, juris, Rdnrn. 14 ff.; BGH, Urteil vom 23.9.2008 - XI ZR 262/07 -, a.a.O., juris-Rdnr. 15; BVerwG, Beschluss vom 20.12.2010 - 2 B 44/10 -, juris; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.4.2015 - 1 A 307/14 -, juris, Rdnr. 18; OVG des Saarlandes, Urteile vom 15.7.2015 - 1 A 355/13 -, juris, Rdnr. 114, und vom 6.8.2015 - 1 A 290/14 -, juris, Rdnrn. 38 ff.
  • VG Halle, 14.04.2016 - 5 A 38/15

    Entschädigung wegen Altersdiskriminierung

    (vgl. OVG Saarland, Urteile vom 15. Juli 2015, 1 A 355/13, juris, Rdnr. 105, und vom 6. August 2015, 1 A 290/14, juris, Rdnr. 30 ff., 40).

    Aufgrund dieser Erwägungen folgt das Gericht unter Bezugnahme auf dessen ausführliche Argumentation (vgl. Urteil vom 6. August 2015, 1 A 290/14, a.a.O., Rdnr. 40 ff.) der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes, wonach die Verkündung des Specht-Urteils des Gerichtshofes der Europäischen Union vom 19. Juni 2014 den maßgeblichen Zeitpunkt für den Beginn der Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG darstellt.

  • OVG Sachsen, 06.01.2017 - 2 A 233/16

    Altersdiskriminierende Besoldung

    Diese habe vorliegend mit der Verkündung des Urteil des Europäischen Gerichtshofs in den Rechtssachen Hennigs und Mai am 8. September 2011 (Rs. C-297/10 und C-298/10, juris) begonnen, aus dem sich die Unionsrechtswidrigkeit eines mit den §§ 27, 28 BBesG a. F. vergleichbaren Systems zur Entlohnung von Beschäftigten ergeben habe; Fristende sei der 8. November 2011 gewesen (BVerwG, Urt. v. 30. Oktober 2014 - 2 C 3.13 -, juris Rn. 53 f. und Urt. v. 20. Mai 2015 - 2 A 9.13 - a. a. O. Rn. 13; a. A. OVG Saarland, Urt. v. 6. August 2015 - 1 A 290/14 -, juris Rn. 46 ff. - Revision anhängig beim BVerwG - 2 C 20.15 -).

    11 Hieran gemessen ist durch die im Zulassungsantrag geltend gemachte Abweichung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung betreffend die Fristbestimmung im Rahmen von § 15 Abs. 4 AGG von einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Saarlands (Urt. v. 6. August 2015 - 1 A 290/14 -, juris) eine grundsätzliche Bedeutung nicht dargelegt.

  • OVG Saarland, 08.07.2016 - 1 A 159/15

    Hinausschieben des Beginns der Verjährung von Urlaubsabgeltungsansprüchen eines

  • VG München, 14.06.2016 - M 5 K 15.1829

    Frist zur Geltendmachung von Entschädigung wegen Verstoßes der Besoldung gegen

  • OVG Sachsen, 08.05.2018 - 2 A 350/16

    Diskriminierende Besoldung; Entschädigung; Antragsfrist

  • VG Greifswald, 14.10.2015 - 6 A 1139/12

    Besoldung eines Beamten; Diskriminierung durch altersabhängige Besoldung

  • OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 5 LA 194/15

    Altersabhängige Besoldung; Altersdiskriminierung; Besoldungsdienstalter;

  • VGH Hessen, 15.09.2015 - 1 A 861/15

    Entschädigungsanspruch wegen altersdiskriminierender Besoldung

  • VG Weimar, 21.01.2016 - 4 K 223/14

    Diskriminierungsfreie Besoldung und Allgemeine Zulage nach Thüringer

  • VG München, 22.09.2015 - M 5 K 15.1896

    Entschädigungsanspruch; Diskriminierung; Besoldung; Lebensalter; Geltendmachung;

  • VG München, 14.06.2016 - M 5 K 16.692

    Kein unionsrechtlicher Haftungsanspruch bei Diskriminierung wegen an das

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht