Rechtsprechung
   VG Halle, 18.11.2015 - 1 A 304/13 HAL   

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https://dejure.org/2015,34932
VG Halle, 18.11.2015 - 1 A 304/13 HAL (https://dejure.org/2015,34932)
VG Halle, Entscheidung vom 18.11.2015 - 1 A 304/13 HAL (https://dejure.org/2015,34932)
VG Halle, Entscheidung vom 18. November 2015 - 1 A 304/13 HAL (https://dejure.org/2015,34932)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Umweltbundesamt darf auch Kritik äußern

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Umweltbundesamt darf auch Kritik äußern

  • welt.de (Pressebericht, 18.11.2015)

    Umweltbehörde darf Journalisten namentlich rügen

  • handelsblatt.com (Pressemeldung, 19.11.2015)

    Klimawandel: Journalisten ziehen den Kürzeren

In Nachschlagewerken (2)

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    OVG Sachsen-Anhalt, 26.01.2017 - 3 L 44/16

    Umweltbundesamt durfte "Klimawandelskeptiker" benennen

    VG Halle, 18.11.2015 - 1 A 304/13

    Umweltbundesamt darf auch Kritik äußern

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Dirk Maxeiner

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    OVG Sachsen-Anhalt, 26.01.2017 - 3 L 44/16

    Umweltbundesamt durfte "Klimawandelskeptiker" benennen

    VG Halle, 18.11.2015 - 1 A 304/13

    Umweltbundesamt darf auch Kritik äußern

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Michael Miersch

Sonstiges (2)

  • umweltbundesamt.de PDF (Dokument mit Bezug zur Entscheidung)

    Umweltbundesamt: Onlinebroschüre "Und sie erwärmt sich doch - Was steckt hinter der Debatte um den Klimawandel?"

  • medienrecht-blog.com (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Umweltbundesamt darf sich zu "Klimawandelskeptikern" äußern

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01

    Junge Freiheit

    Auszug aus VG Halle, 18.11.2015 - 1 A 304/13
    Es ist allgemein anerkannt, dass staatlichen Stellen grundsätzlich das Recht zu staatlichem Informationshandeln und zur Teilhabe am Prozess öffentlicher Meinungsbildung zusteht (BVerfG, Beschl. v. 24.5. 2005 - 1 BvR 1072/01 -, Juris).

    Maßgeblich ist, ob der Schutzbereich eines Grundrechts berührt wird und ob die Beeinträchtigung einen Eingriff oder eine eingriffsgleiche Maßnahme darstellt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01 - a.a.O.).

    Hierfür bedarf es der Rechtfertigung durch eine gesetzliche Ermächtigung (BVerfG, Beschl. v. 24.5. 2005, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2014 - 13 B 1309/13

    Zulässigkeit eines Antrags Unterlassung von nicht ausdrücklich oder konkludent

    Auszug aus VG Halle, 18.11.2015 - 1 A 304/13
    Die veröffentlichten Werturteile gründen sich auf einem im Wesentlichen zutreffenden und sachgerecht gewürdigten Tatsachenkern und entsprechen damit den von der Rechtsprechung geforderten Anforderungen rechtsstaatlichen Verhaltens bei staatlichen Informationen und Äußerungen (OVG Nordrhein- Westfalen, Beschl. v. 3.4. 2014 - 13 B 1309/13 -, Juris m.w.N. aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung).
  • BVerfG, 23.06.2009 - 1 BvR 927/09

    Keine Verletzung einer Privatperson in Grundrecht aus Art 3 Abs 1 GG durch

    Auszug aus VG Halle, 18.11.2015 - 1 A 304/13
    Ebenso ist anerkannt, dass der Schutzbereich des Persönlichkeitsrechtsrechts auch durch das eigene Verhalten desjenigen bestimmt und geformt wird, der sich auf den Schutz beruft (BVerfG, Urt. v. 15.12.1999 - 1 BvR 653/96 Juris; Beschl. v. 25.1.2012-1 BvR 927/09, Juris).
  • BGH, 03.02.2009 - VI ZR 36/07

    Kritik an Unternehmen - Korruptionsskandal

    Auszug aus VG Halle, 18.11.2015 - 1 A 304/13
    Einzelne Sätze oder Satzteile dürfen nicht herausgegriffen und isoliert betrachtet werden (BGH, Urt. v. 3.2. 2009 - VI ZR 36/07 -, NJW 2009, 1872 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.1999 - 21 A 490/97

    Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch; Rechtsfolge; Beanstandungsrecht;

    Auszug aus VG Halle, 18.11.2015 - 1 A 304/13
    Der gewohnheitsrechtlich anerkannte Anspruch (OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 23.4. 1999 - 21 A 490/97 -, Juris) setzt einen rechtswidrigen Eingriff oder eine sonstige rechtswidrige Beeinträchtigung einer grundrechtlich oder einfach gesetzlich geschützten Rechtsposition voraus, ohne dass der Betroffene verpflichtet wäre, den Eingriff oder die Beeinträchtigung zu dulden.
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 776/84

    Schubart

    Auszug aus VG Halle, 18.11.2015 - 1 A 304/13
    Das Persönlichkeitsrecht gewährt aber nicht den Anspruch, von anderen nur so dargestellt zu werden, wie der Betroffene sich selbst sieht oder gesehen werden möchte (ständige Rechtsprechung; vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 26.6. 1990 - 1 BvR 776/84 -, Juris).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus VG Halle, 18.11.2015 - 1 A 304/13
    Ebenso ist anerkannt, dass der Schutzbereich des Persönlichkeitsrechtsrechts auch durch das eigene Verhalten desjenigen bestimmt und geformt wird, der sich auf den Schutz beruft (BVerfG, Urt. v. 15.12.1999 - 1 BvR 653/96 Juris; Beschl. v. 25.1.2012-1 BvR 927/09, Juris).
  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81

    Gegendarstellung

    Auszug aus VG Halle, 18.11.2015 - 1 A 304/13
    Der Einzelne soll selbst entscheiden können, wie er sich gegenüber Dritten oder in der Öffentlichkeit darstellen will und ob oder in wie weit Dritte über seine Persönlichkeit verfügen können, indem sie diese zum Gegenstand öffentlicher Diskussion machen (BVerfG, Beschl. v. 8.2. 1983 - 1 BvL 20/81 -, Juris).
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