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   OVG Bremen, 01.08.2007 - 1 A 465/06   

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OVG Bremen, 01.08.2007 - 1 A 465/06 (https://dejure.org/2007,7116)
OVG Bremen, Entscheidung vom 01.08.2007 - 1 A 465/06 (https://dejure.org/2007,7116)
OVG Bremen, Entscheidung vom 01. August 2007 - 1 A 465/06 (https://dejure.org/2007,7116)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtfertigung der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bei Vorliegen eines wesentlichen Verkehrsverstoßes; Überschreiten der auf einer Autobahn festgesetzten Höchstgeschwindigkeit um 27 km/h als wesentlicher Verkehrsverstoß; Feststellung eines Fahrzeugführers nach der ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrtenbuchauflage -Anordnung bei Geschwindigkeitsüberschreitung auf Autobahn

  • Judicialis

    StVZO § 31a Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVZO § 31a Abs. 1
    Fahrtenbuchauflage; Wesentlicher Verkehrsverstoß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2007, 644
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus OVG Bremen, 01.08.2007 - 1 A 465/06
    Das Bundesverwaltungsgericht hat etwa in dem Überholen im Überholverbot (Missachtung des Verkehrszeichens 276), das zur Eintragung des Kraftfahrers in das Verkehrszentralregister mit wenigstens einem Punkt führt, einen in dieser Hinsicht wesentlichen Verkehrsverstoß gesehen (U. v. 17.05.1995 - 11 C 12/94 - NJW 1995, S. 2866).

    Diese vom Verordnungsgeber vorgenommene Bewertung rechtfertigt es, den Verstoß als so gewichtig einzustufen, dass auch ohne zusätzliche Umstände die Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuchs verhältnismäßig ist (vgl. BVerwG, U. v. 17.05.1995, a. a. O.).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Bremen, 01.08.2007 - 1 A 465/06
    Dazu reicht es, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, B. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - NordÖR 2000, S. 453).
  • OVG Niedersachsen, 02.11.2005 - 12 ME 315/05

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bezogen auf den gesamten

    Auszug aus OVG Bremen, 01.08.2007 - 1 A 465/06
    Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, die die Klägerin zitiert (B. v. 02.11.2005 - 12 ME 315/05 - DAR 2006, S. 167), betraf eine Fahrtenbuchauflage für den gesamten Fahrzeugpark eines Halters, also einen ungleich intensiveren Eingriff.
  • OVG Bremen, 12.01.2006 - 1 A 236/05

    Firmenfahrzeug; Fahrtenbuchauflage, wenn sich Fahrzeugführer nach

    Auszug aus OVG Bremen, 01.08.2007 - 1 A 465/06
    Die Geschäftsleitung einer juristischen Person treffen, was die Zurechnung der Firmenfahrzeuge an die einzelnen Firmenangehörigen angeht, auch durchaus eigenen Pflichten (vgl. OVG Bremen, B. v. 12.01.2006 - 1 A 236/05 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.2015 - 10 S 278/15

    Fahrtenbuchauflage bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem

    Ein derartiger Verkehrsverstoß liegt in der Regel bereits vor, wenn - wie hier - die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschritten wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.1982 - 7 C 3.80 - a.a.O.) oder wenn mit der Verwirklichung des Bußgeldtatbestandes eine Eintragung in das Fahreignungsregister (früher: Verkehrszentralregister) einhergeht (vgl. so auch OVG Bremen, Beschluss vom 01.08.2007 - 1 A 465/06 - NZV 2007, 644).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2009 - 10 S 584/09

    Zur Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bei Unmöglichkeit der Feststellung des

    Ein derartiger Verstoß liegt in der Regel vor, wenn - wie hier - die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als die Hälfte überschritten wird, oder wenn mit der Verwirklichung des Bußgeldtatbestands eine Eintragung in das Verkehrszentralregister (hier: drei Punkte) einher geht (vgl. etwa OVG Bremen, B. v. 01.08.2007 - 1 A 465/06 - NZV 2007, 644; NiedersOVG, B. v. 08.07.2005 - 2 ME 185/05 - juris; vgl. auch BVerwG, U. v. 17.05.1995 - 11 C 12.94 - BVerwGE 98, 227; B. v. 09.09.1999 - 3 B 94.99 - NZV 2000, 386).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2014 - 10 S 1256/13

    Beweis einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch geeichte

    Ein derartiger Verkehrsverstoß liegt in der Regel vor, wenn - wie hier - die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschritten wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.1982 - 7 C 3.80 - a.a.O.) oder wenn mit der Verwirklichung des Bußgeldtatbestandes eine Eintragung in das Verkehrszentralregister (hier: 1 Punkt) einhergeht (vgl. so auch OVG Bremen, Beschluss vom 01.08.2007 - 1 A 465/06 - NZV 2007, 644).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.07.2013 - 2 LA 7/13

    Begründungsmangel eines Urteils bei Bezugnahme auf die Begründung eines

    Außerdem trägt der Kläger unter Hinweis auf Entscheidungen des OVG Bremen vom 01.08.2007 - 1 A 465/06 - bzw. des OVG Saarlouis vom 17.11.2010 - 1 B 466/09 - , wonach nur ein Verkehrsverstoß von einigem Gewicht die Verhängung einer Fahrtenbuchauflage rechtfertige, vor, dass die Frage umstritten sei, ob bereits die erstmalige Überschreitung um mehr als 20 km/h per se eine einjährige Fahrtenbuchauflage rechtfertige.
  • VG Neustadt, 12.04.2010 - 3 L 281/10

    Fahrtenbuchauflage nach erstmaligem Verkehrsverstoß

    Die Dauer der Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuches von 18 Monaten ist mit Rücksicht auf die Schwere des Verkehrsverstoßes - Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 59 km/h, mithin um ca. 84 % -, die bei Ermittlung des Fahrers zu einem einmonatigen Fahrverbot und dem Eintrag von vier Punkten in das Verkehrszentralregister geführt hätte, ermessensgerecht und liegt noch innerhalb des rechtlich zulässigen Rahmens (siehe zu einer neunmonatigen Fahrtenbuchauflage bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 27 km/h [= 27 %]: OVG Bremen, Be-schluss vom 1. August 2007 - 1 A 465/06 -, juris, Rn. 15).
  • VG Berlin, 25.01.2012 - 11 K 441.11

    Rechtsschutz gegen Anordnung einer Fahrtenbuchauflage

    Denn es kann nicht Aufgabe der Behörde sein, innerbetriebliche Vorgänge aufzuspüren, denen die Geschäftsleitung weitaus näher steht (ständige Rechtsprechung vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 12. Januar 2006 - 1 A 236/05 - zitiert nach Juris, Beschluss vom 1. August 2007 - OVG 1 A 465/06 - NZV 2007, 644; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. November 1998 - 10 S 2673/98 -, zfs 1999, 130; Beschluss vom 16. April 1999 - 10 S 114/99 -, VRS 97, 389, OVG Münster, Urteil vom 31. März 1995 - 25 A 2798/93 - NJW 1995, 3335; VG München, Urteil vom 2. August 2000 - M 31 K 00/738 - DAR 2001, 380; OVG Magdeburg, Beschluss vom 16. September 2003 - 1 L 90/03 - zitiert nach Juris; Gehrmann, zfs 2002, 213, 216; Koehl, NZV, 2008, 169, 172; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl. [2011], § 31 a StVZO Rdnr. 5 f; VG Braunschweig, Urteil vom 30.06.2004 - 6 A 493/03 -, NZV 2005, 164, Hess. VGH, Urteil vom 22.03.2005 - 2 UE 582/04 - juris, ständige Rspr. Kammer vgl. Urteil vom 6. Juli 2011- VG 11 K 163.11 -, bestätigt durch Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 16. Januar 2012 - OVG 1 N 65.11).
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