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   OVG Sachsen, 26.11.2013 - 1 A 476/13   

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https://dejure.org/2013,50825
OVG Sachsen, 26.11.2013 - 1 A 476/13 (https://dejure.org/2013,50825)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26.11.2013 - 1 A 476/13 (https://dejure.org/2013,50825)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26. November 2013 - 1 A 476/13 (https://dejure.org/2013,50825)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    BAföG § 21 Abs. 1; AFBG § 17a Abs. 2
    Aufstiegsfortbildungsförderung, Einkommen, Vermögen, Hausgrundstück, Wohnfläche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Sachsen, 16.04.2008 - 5 B 49/07

    Industrie- und Handelskammer; Pflichtmitgliedschaft; Rechtsanwalt;

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.11.2013 - 1 A 476/13
    Besondere rechtliche Schwierigkeiten weist eine Rechtssache dann auf, wenn sie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich größere, das heißt überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht (SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2008, SächsVBl. 2008, 191, 194; st. Rspr.).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.11.2013 - 1 A 476/13
    Ein erhöhter Begründungsaufwand in Bezug auf eine in Rechtsprechung und Literatur umstrittene Frage indiziert besondere rechtliche Schwierigkeiten (BVerfG, Kammerbeschl. v. 10. Septembern 2009 - 1 BvR 814/09 -, juris Rn. 21).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.11.2013 - 1 A 476/13
    Dieser Zulassungsgrund erfordert eine Auseinandersetzung des Zulassungsantrags mit den tragenden Rechtssätzen oder erheblichen Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts, die mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage gestellt werden müssen, dass der Ausgang eines Berufungsverfahrens als ungewiss erscheint (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 -, juris Rn. 17).
  • BVerwG, 12.06.1986 - 5 C 65.84

    Unbillige Härte - Verwertung von Grundstückseigentum - Wohnungseigentum -

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.11.2013 - 1 A 476/13
    Eine Divergenz des angefochtenen Urteils vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juni 1986 - 5 C 65.84 - ist nicht dargelegt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2019 - 15 A 3909/18

    Anforderungen an eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit hinsichtlich

    Dafür ist ohne das Hinzutreten weiterer - hier nicht gegebener - Umstände weder ein ausschlaggebendes Indiz, dass das Verwaltungsgericht die Sache nicht auf den Einzelrichter übertragen hat, vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 26. Januar 2015 - 12 A 2101/13 -, juris Rn. 9; Bay. VGH, Beschluss vom 16. Oktober 2014 - 10 ZB 13.2620 -, juris Rn. 18; Sächs. OVG, Beschluss vom 26. November 2013 - 1 A 476/13 -, juris Rn. 11, noch, dass das Klageverfahren ca. neun Jahre gedauert hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2014 - 12 A 2078/13

    Anspruch einer Privatperson auf Inobhutnahme eines Embryos; Pönalisierung der

    vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 26. November 2013 - 1 A 476/13 -, juris.
  • OVG Sachsen, 16.02.2016 - 1 A 677/13

    Zuwendung, Widerruf, Ermessen, Auflagenverstoß, Zweckverfehlung

    Diesen konnte entnommen werden, dass die jeweiligen Projekte teilweise mit demselben Verwaltungs- und Personalaufwand durchgeführt werden sollten (vgl. im Parallelverfahren SächsOVG, Urt. v. 11. Februar 2016 - 1 A 476/13 -).
  • OVG Sachsen, 03.04.2023 - 1 A 111/22

    Nutzungsuntersagung; formelle Baurechtswidrigkeit; Bestandsschutz; Störerauswahl;

    Dass zwischen der Urteilsfindung des Verwaltungsgerichts und der Niederlegung des vollständigen Urteils auf der Geschäftsstelle nahezu fünf Monate verstrichen sind, wie es die Klägerin zur weiteren Darlegung des Zulassungsgrunds nach § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ausführt, mag ebenso wie der Begründungsaufwand des Urteils die Anforderungen an die Darlegungslast im Zulassungsverfahren verringern (vgl. Senatsbeschl. v. 13. Juni 2001 - 1 B 163/01 -, juris Rn. 13 m. w. N.), führt für sich genommen aber nicht dazu, dass das erstinstanzliche Klageverfahren als überdurchschnittlich schwierig einzustufen ist (zu diesem Erfordernis vgl. Senatsbeschl. v. 26. November - 1 A 476/13 -, juris Rn. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2015 - 12 A 2101/13

    Anspruch auf Förderung von erbrachten Leistungen der Vergütungspflege; Herleitung

    - 1 A 476/13 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2018 - 6 A 1690/17

    Begründetheit eines Antrags auf Zulassung der Berufung gegen eine Entscheidung

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 26. Januar 2015 - 12 A 2101/13 -, juris Rn. 9 mit weiteren Nachweisen, und vom 12. Februar 2013 - 13 A 2815/11 -, juris Rn. 17; ferner etwa Bay. VGH, Beschluss vom 5. März 2018 - 8 ZB 17.867 -, juris Rn. 32, und Sächs. OVG, Beschluss vom 26. November 2013 - 1 A 476/13 -, juris Rn. 11.
  • OVG Sachsen, 09.05.2016 - 4 A 26/16

    Zurückweisung eines Wahlvorschlags; Wahlanfechtung; Rechtsschutzinteresse;

    Die besonderen Schwierigkeiten müssen sich auf Tatsachen- oder Rechtsfragen beziehen, die für das konkrete Verfahren entscheidungserheblich sind (SächsOVG, Beschl. v. 26. November 2013 - 1 A 476/13 -, juris Rn. 10).
  • OVG Sachsen, 28.01.2015 - 1 A 91/14

    Baugenehmigung, Drittanfechung, Rücksichtnahmegebot, Stellplätze,

    Abgesehen davon, dass § 6 Abs. 1 VwGO als Soll-Vorschrift ausgestaltet ist und damit der Kammer des Verwaltungsgerichts ein Ermessen in Bezug auf die Übertragung des Rechtsstreits einräumt, enthebt der Umstand, dass eine Einzelrichterübertragung nicht stattgefunden hat, den Kläger nicht vom Erfordernis der Darlegung, welche Tatsachen- oder Rechtsfragen im konkreten Einzelfall als rechtlich oder tatsächlich besonders schwierig anzusehen sein sollen (Senatsbeschl. v. 26. November 2013 - 1 A 476/13 -, juris Rn. 11).
  • OVG Sachsen, 09.05.2016 - 4 A 27/16

    Bürgermeisterwahl, Anfechtung, erste Wahl, zweiter Wahlgang; Terminsverlegung,

    Die besonderen Schwierigkeiten müssen sich auf Tatsachen- oder Rechtsfragen beziehen, die für das konkrete Verfahren entscheidungserheblich sind (SächsOVG, Beschl. v. 26. November 2013 - 1 A 476/13 -, juris Rn. 10).
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