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   BAG, 11.09.2001 - 1 ABR 1/01   

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https://dejure.org/2001,6296
BAG, 11.09.2001 - 1 ABR 1/01 (https://dejure.org/2001,6296)
BAG, Entscheidung vom 11.09.2001 - 1 ABR 1/01 (https://dejure.org/2001,6296)
BAG, Entscheidung vom 11. September 2001 - 1 ABR 1/01 (https://dejure.org/2001,6296)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Personalvertretung bei Luftfahrtunternehmen - Mitwirkung bei Umschulung - TV über Wechsel und Förderung Nr 2 - Zuständigkeit der Einigungsstelle

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bedingungen eines Wechsels zwischen Flugzeugmustern und der Förderung zum Kapitän; Auswahl für eine Förderung oder einen Musterwechsel ; Zuständigkeit einer Einigungsstelle ; Veränderung eines Umschulungsplans

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 11.07.2000 - 1 ABR 43/99

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs nach § 109 BetrVG

    Auszug aus BAG, 11.09.2001 - 1 ABR 1/01
    Die rechtsfehlerhafte Annahme ihrer Zuständigkeit hat daher keine Auswirkungen (vgl. BAG 11. Juli 2000 - 1 ABR 43/99 - AP BetrVG 1972 § 109 Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 109 Nr. 2, zu B I 1 der Gründe).
  • BAG, 24.06.1999 - 6 AZR 605/97

    Genehmigung einer Nebentätigkeit

    Auszug aus BAG, 11.09.2001 - 1 ABR 1/01
    Keine Rechtsverhältnisse sind bloße Tatfragen oder abstrakte Rechtsfragen (BAG 5. Oktober 2000 - 1 ABR 52/99 - zur Veröffentlichung bestimmt; 24. Juni 1999 - 6 AZR 605/97 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 5 = EzA BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 2).
  • BAG, 05.10.2000 - 1 ABR 52/99

    Feststellungsinteresse bei Verletzung des Mitbestimmungsrechts

    Auszug aus BAG, 11.09.2001 - 1 ABR 1/01
    Keine Rechtsverhältnisse sind bloße Tatfragen oder abstrakte Rechtsfragen (BAG 5. Oktober 2000 - 1 ABR 52/99 - zur Veröffentlichung bestimmt; 24. Juni 1999 - 6 AZR 605/97 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 5 = EzA BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 2).
  • BAG, 11.10.1995 - 7 ABR 17/95

    Zum Rechtsschutzinteresse für die Feststellung eines

    Auszug aus BAG, 11.09.2001 - 1 ABR 1/01
    Das Erstellen von Rechtsgutachten zu abstrakten Rechtsfragen wird von § 256 Abs. 1 ZPO nicht gedeckt (BAG 11. Oktober 1995 - 7 ABR 17/95 - AP BetrVG 1972 § 21 Nr. 2 = EzA ArbGG 1979 § 81 Nr. 16).
  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 2/02

    Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit

    Keine Rechtsverhältnisse sind bloße Tatfragen oder abstrakte Rechtsfragen (ständige Rechtsprechung, zuletzt BAG 5. Oktober 2000 - 1 ABR 52/99 - AP BetrVG 1972 § 23 Nr. 35 = EzA ZPO § 256 Nr. 54 mwN; 11. September 2001 - 1 ABR 1/01 - nv.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2012 - 24 TaBV 1285/11

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Für die begehrte vergangenheitsbezogene Feststellung besteht jedoch dann ein Rechtsschutzbedürfnis, wenn gegenwärtige oder künftige Rechtsfolgen zwischen den Beteiligten klären sind und die Feststellung die Beteiligten entsprechend bindet (vgl. BAG 11. September 2001 - 1 ABR 1/01 - juris; 11. Oktober 1995 - 7 ABR 17/95 - AP BetrVG 1972 § 21 Nr. 2).
  • BAG, 15.01.2002 - 1 ABR 13/01

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Maßnahmen des gesetzlichen Arbeits- und

    Das Erstellen von Rechtsgutachten zu abstrakten Rechtsfragen oder gar zu bloßen Verhandlungspositionen wird von § 256 Abs. 1 ZPO nicht gedeckt (BAG 11. September 2001 - 1 ABR 1/01 - nv.; 11. Oktober 1995 - 7 ABR 17/95 - AP BetrVG 1972 § 21 Nr. 2 = EzA ArbGG 1979 § 81 Nr. 16).
  • BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 277/02

    Feststellungsinteresse bei möglicher Leistungsklage

    Es gehört nicht zu den Aufgaben der Gerichte, einer Partei zu bescheinigen, ob sie im Recht war oder nicht (BAG 11. September 2001 - 1 ABR 1/01 - 11. Dezember 2001 - 1 ABR 9/01 - EzA ZPO § 256 Nr. 61).
  • BAG, 26.09.2002 - 6 AZR 523/00

    Wegfall des Feststellungsinteresses bei vergangenheitsbezogenen Anordnungen des

    Es gehört nicht zu den Aufgaben der Gerichte, einer Partei zu bescheinigen, ob sie im Recht war oder nicht (BAG 11. September 2001 - 1 ABR 1/01 - nv.; 11. Dezember 2001 - 1 ABR 9/01 - EzA ZPO § 256 Nr. 61).
  • BAG, 19.02.2002 - 1 ABR 20/01

    Feststellungsinteresse bei Anfechtung des Spruchs einer Einigungsstelle -

    Keine Rechtsverhältnisse sind bloße Tatfragen oder abstrakte Rechtsfragen (ständige Rechtsprechung BAG 5. Oktober 2000 - 1 ABR 52/99 - EzA ZPO § 256 Nr. 54 mwN; 11. September 2001 - 1 ABR 1/01 - nv.).
  • BAG, 14.04.2004 - 4 AZR 322/03

    Urlaubs- und Heueranspruch nach dem Mantel- und Heuertarifvertrag für die

    Unzulässig ist es aber, bloße Tatfragen (18. Februar 2003 - 1 ABR 2/02 - AP BGB § 611 Arbeitsbereitschaft Nr. 12), einzelne Vorfragen (11. September 2001 - 1 ABR 1/01 -), bestimmte Elemente eines Rechtsverhältnisses (vgl. 13. Februar 2003 - 8 AZR 102/02 - AP BGB § 613a Nr. 245) oder abstrakte Rechtsfragen (3. Juni 2003 - 1 AZR 349/02 - AP BetrVG 1972 § 77 Tarifvorbehalt Nr. 19) zum Gegenstand einer Feststellungsklage zu machen.
  • BAG, 11.12.2001 - 1 ABR 9/01

    Beschlußverfahren - Feststellungsinteresse - personalvertretungsrechtliche

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gehört es nicht zu den Aufgaben der Gerichte, einem Beteiligten zu bescheinigen, ob er im Recht war oder nicht oder eine alle Verfahrensbeteiligten interessierende Rechtsfrage gutachterlich zu klären (BAG 11. Oktober 1995 - 7 ABR 17/95 - AP BetrVG 1972 § 21 Nr. 2 = EzA ArbGG 1979 § 81 Nr. 16; 11. September 2001 - 1 ABR 1/01 - nv.).
  • LAG Hessen, 11.01.2011 - 4 TaBVGa 206/10

    Schlichtungsvereinbarung über die Durchführung von Schulungen in einem

    Sie sei vielmehr zuständig für konkrete Maßnahmen der Arbeitgeberin, die nach Auffassung des GPG eine Norm von § 7 TV WeFö verletzen ( BAG 11. September 2001 - 1 ABR 1/01 - Juris, zu B I 1 ).
  • LAG Köln, 14.03.2011 - 5 TaBV 101/10

    Offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle für abgeschlossene

    d) Nichts anderes folgt aus der von den Beteiligten angeführten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 11.09.2001 - 1 ABR 1/01 -.
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