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   BAG, 28.02.2006 - 1 ABR 1/05   

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https://dejure.org/2006,1570
BAG, 28.02.2006 - 1 ABR 1/05 (https://dejure.org/2006,1570)
BAG, Entscheidung vom 28.02.2006 - 1 ABR 1/05 (https://dejure.org/2006,1570)
BAG, Entscheidung vom 28. Februar 2006 - 1 ABR 1/05 (https://dejure.org/2006,1570)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rücknahme eines Zustimmungsersuchens nach § 99 Abs. 1 BetrVG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Materiellrechtliche und prozessuale Eigenständigkeit eines neuerlichen Zustimmungsersuchens bzw. Zustimmungsersetzungsersuchens; Verkennung des Betriebsbegriffs bei der Wahl einer Schwerbehindertenvertretung; Durchführung einer beabsichtigten personellen Maßnahme auf der ...

  • Judicialis

    BetrVG § 99 Abs. 1; ; BetrVG § 99 Abs. 4; ; ArbGG § 10; ; ZPO § 308 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht; Prozessrecht - Rücknahme eines Zustimmungsersuchens nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG; Erledigung des Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 99 Abs. 4 BetrVG

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einstellung: Rücknahme eines Zustimmungsersuchens nach § 99 Abs. 1 BetrVG steht zur Disposition des Arbeitgebers ? Erledigung des Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 99 Abs. 4 BetrVG auch bei weiterem Widerspruch wegen desselben Bewerbers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 117, 123
  • NZA 2006, 1178
  • BB 2007, 52
  • DB 2006, 2183
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 26.04.1990 - 1 ABR 79/89

    Einseitige Erledigungserklärung im Beschlußverfahren

    Auszug aus BAG, 28.02.2006 - 1 ABR 1/05
    Darauf, ob der gestellte Antrag bis dahin zulässig und begründet war, kommt es - anders als im Urteilsverfahren - nicht an (st. Rspr. seit BAG 26. April 1990 - 1 ABR 79/89 - BAGE 65, 105, zu B I 3, 4 der Gründe).

    Ein erledigendes Ereignis sind tatsächliche Umstände, die nach Rechtshängigkeit eingetreten sind und dazu führen, dass das Begehren des Antragstellers jedenfalls nunmehr als unzulässig oder unbegründet abgewiesen werden müsste (BAG 26. April 1990 - 1 ABR 79/89 - aaO, zu B I 5 der Gründe).

  • BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 25/03

    Betriebsratswahl - Nichtigkeit - Verkennung des Betriebsbegriffs

    Auszug aus BAG, 28.02.2006 - 1 ABR 1/05
    Sie hat dagegen keine Nichtigkeit zur Folge, die auch danach noch geltend gemacht werden könnte (vgl. BAG 19. November 2003 - 7 ABR 25/03 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 55 = EzA BetrVG 2001 § 19 Nr. 1, zu C I 1 der Gründe mwN).
  • BAG, 27.06.1995 - 1 ABR 62/94

    Begriff, Stillegung und Übergang des Betriebs

    Auszug aus BAG, 28.02.2006 - 1 ABR 1/05
    Wird die Wahl nicht angefochten, bleibt der Betriebsrat für die Dauer der Wahlperiode mit sämtlichen gesetzlichen Befugnissen im Amt (BAG 27. Juni 1995 - 1 ABR 62/94 - AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 7, zu B I der Gründe mwN).
  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 54/03

    Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung

    Auszug aus BAG, 28.02.2006 - 1 ABR 1/05
    Das Verfahren hat sich objektiv erledigt (vgl. BAG 14. Dezember 2004 - 1 ABR 54/03 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 121 = EzA BetrVG 2001 § 99 Einstellung Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II 2 der Gründe).
  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 55/03

    Erforderliche Bewerbungsunterlagen

    Auszug aus BAG, 28.02.2006 - 1 ABR 1/05
    aa) Gegenstand des Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 99 Abs. 4 BetrVG ist die betriebsverfassungsrechtliche Befugnis des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat, die beabsichtigte personelle Maßnahme auf der Grundlage eines konkreten Zustimmungsersuchens endgültig durchzuführen (BAG 14. Dezember 2004 - 1 ABR 55/03 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 122 = EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 6, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B III 3 der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 19.07.2004 - 14 TaBV 4/03

    Teilzeitgeeigneter Arbeitsplatz

    Auszug aus BAG, 28.02.2006 - 1 ABR 1/05
    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 19. Juli 2004 - 14 TaBV 4/03 - aufgehoben.
  • BAG, 10.11.2004 - 7 ABR 17/04

    Schwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - Betriebsbegriff -

    Auszug aus BAG, 28.02.2006 - 1 ABR 1/05
    Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht die Wahl der für die Betriebe der Arbeitgeberin und ihrer Schwesterunternehmen am Standort N gebildeten einheitlichen Schwerbehindertenvertretung mit Beschluss vom 10. November 2004 (- 7 ABR 17/04 -EzA BetrVG 2001 § 3 Nr. 1) für unwirksam erklärt.
  • BAG, 21.11.2018 - 7 ABR 16/17

    Einstellung - Aufhebung - nachträgliche Beteiligung

    In diesem Fall erledigt sich das gerichtliche Zustimmungsersetzungsverfahren, wenn der Arbeitgeber das ursprüngliche Zustimmungsersuchen an den Betriebsrat nunmehr zurückzieht (BAG 28. Februar 2006 - 1 ABR 1/05 - Rn. 24 f., BAGE 117, 123) .

    Unter diesen Umständen ist es ihm auch nicht verwehrt, bereits während eines noch laufenden Zustimmungsersetzungsverfahrens ein neues Zustimmungsersuchen an den Betriebsrat zu richten und im Falle der erneuten Zustimmungsverweigerung ein neues, eigenständiges Verfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG zu betreiben (BAG 28. Februar 2006 - 1 ABR 1/05 - Rn. 26, aaO) .

    Diese haben trotz des gleichen Rechtsschutzziels prozessual unterschiedliche Gegenstände (BAG 28. Februar 2006 - 1 ABR 1/05 - Rn. 26, aaO; vgl. auch BAG 9. Oktober 2013 - 7 ABR 1/12 - Rn. 28; 22. April 2010 - 2 AZR 491/09 - Rn. 18, BAGE 134, 154; 14. Dezember 2004 - 1 ABR 54/03 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 113, 102) .

  • BAG, 09.09.2015 - 7 ABR 69/13

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds - Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus

    Eine Entscheidung, die gegen § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO verstößt, ist insoweit gegenstandslos (vgl. zu dieser Rechtsfolge: BAG 21. Juni 2011 - 9 AZR 238/10 - Rn. 54; 21. Juli 2009 - 9 AZR 378/08 - Rn. 18; 28. Februar 2006 - 1 ABR 1/05 - Rn. 29, BAGE 117, 123) .
  • BAG, 16.01.2007 - 1 ABR 16/06

    Versetzung - Gegenstand des Zustimmungsersetzungsverfahrens

    Verfahrensgegenstand ist nicht, ob die Maßnahme im Zeitpunkt der Antragstellung durch den Arbeitgeber zulässig war (28. Februar 2006 - 1 ABR 1/05 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 51 = EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 10, auch zur Veröffentlichung in BAGE vorgesehen, zu B II 2 b aa der Gründe; 25. Januar 2005 - 1 ABR 61/03 - BAGE 113, 218, zu B I 1 der Gründe; 14. Dezember 2004 - 1 ABR 55/03 - BAGE 113, 109, zu B III 3 der Gründe).

    aa) Für die geplante Einstellung eines Arbeitnehmers hat der Senat entschieden, dass es sich bei einem weiteren Antrag des Arbeitgebers auf gerichtliche Ersetzung der vom Betriebsrat nach erneutem Ersuchen abermals verweigerten Zustimmung trotz der Identität des Stellenbewerbers um einen prozessual eigenständigen Verfahrensgegenstand handelt (BAG 28. Februar 2006 - 1 ABR 1/05 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 51 = EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 10, auch zur Veröffentlichung in BAGE vorgesehen, zu B II 2 b bb (1) der Gründe).

    Dennoch betrifft der Antrag nicht denselben Vorgang und Lebenssachverhalt, sondern ein neues Zustimmungsersuchen an den Betriebsrat (BAG 28. Februar 2006 - 1 ABR 1/05 - aaO).

    Dem Arbeitgeber ist es jedoch grundsätzlich unbenommen, nach rechtskräftigem Unterliegen im Zustimmungsersetzungsverfahren die auf das gleiche Ziel gerichtete personelle Maßnahme erneut nach Maßgabe von § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG einzuleiten und ggf. den Weg des § 99 Abs. 4, § 100 Abs. 2 BetrVG zu beschreiten (BAG 28. Februar 2006 - 1 ABR 1/05 - aaO, zu B II 2 b bb (2) der Gründe).

    Für den Antrag auf Ersetzung der Zustimmung zu einer beabsichtigten Versetzung besteht es jedenfalls solange, wie der Arbeitgeber an seiner Versetzungsabsicht und an dem betreffenden Zustimmungsersuchen gegenüber dem Betriebsrat festhält (BAG 16. November 2004 - 1 ABR 48/03 - BAGE 112, 329, zu B II 1 der Gründe; 28. Februar 2006 - 1 ABR 1/05 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 51 = EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 10, auch zur Veröffentlichung in BAGE vorgesehen, zu B II 2 b der Gründe).

  • BAG, 22.04.2010 - 2 AZR 491/09

    Änderungskündigung - Versetzung

    Verfahrensgegenstand ist nicht, ob die Maßnahme im Zeitpunkt der Antragstellung durch den Arbeitgeber zulässig war (28. Februar 2006 - 1 ABR 1/05 - Rn. 23, BAGE 117, 123; 25. Januar 2005 - 1 ABR 61/03 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 113, 218; 14. Dezember 2004 - 1 ABR 55/03 - zu B III 3 der Gründe, BAGE 113, 109).
  • BAG, 09.12.2014 - 1 AZR 146/13

    Zusätzliche Leistungen nach einer freiwilligen Betriebsvereinbarung -

    aa) Nach § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist ein Gericht nicht befugt, abschlägig über einen Antrag zu entscheiden, den die Partei nicht gestellt hatte (vgl. BAG 28. Februar 2006 - 1 ABR 1/05 - Rn. 29, BAGE 117, 123) .

    Der Verstoß gegen § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO bewirkte, dass die Entscheidung des Arbeitsgerichts insoweit gegenstandlos war (vgl. zu dieser Rechtsfolge BAG 28. Februar 2006 - 1 ABR 1/05 - Rn. 29, BAGE 117, 123) .

  • LAG Düsseldorf, 20.12.2016 - 14 TaBV 57/16

    Aufhebung einer Einstellung; leitender Angestellter; vorsorgliche nachträgliche

    Für die geplante Einstellung eines bestimmten Arbeitnehmers handelt es sich bei jedem Antrag des Arbeitgebers nach § 99 Abs. 1 BetrVG auf Zustimmung des Betriebsrates bzw. auf Zustimmungsersetzung nach § 99 Abs. 4 BetrVG um einen eigenständigen Streitgegenstand (BAG 28.02.2006 - 1 ABR 1/05 -, EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 10).

    Ein Arbeitgeber kann daher sogar nacheinander mehrere auf dieselbe personelle Maßnahme gerichtete Beteiligungsverfahren gemäß §§ 99, 100 BetrVG durchführen, und zwar auch zeitlich parallel (BAG 28.02.2006 - 1 ABR 1/05 -, AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 51; BAG 16.01.2007 - 1 ABR 16/06 -, AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 52; LAG Hessen 02.12.2008 - 4 TaBV 193/08 -, BeckRS 2011, 71515).

  • BAG, 13.12.2023 - 1 ABR 28/22

    Vorlage von Bewerbungsunterlagen - digitales Leserecht

    Ein neues Zustimmungsverfahren zu einer eigenständigen personellen Einzelmaßnahme hätte sie damit nur dann eingeleitet, wenn sie von der ursprünglich geplanten Einstellung Abstand genommen hätte (vgl. dazu etwa BAG 28. Februar 2006 - 1 ABR 1/05 - Rn. 24 ff., BAGE 117, 123; 14. Dezember 2004 - 1 ABR 54/03 - Rn. 14, BAGE 113, 102) .
  • BAG, 16.01.2007 - 1 ABR 12/06

    Versetzung; Gegenstand des Zustimmungsersetzungsverfahrens

    Verfahrensgegenstand ist nicht, ob die Maßnahme im Zeitpunkt der Antragstellung durch den Arbeitgeber zulässig war (28. Februar 2006 - 1 ABR 1/05 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 51 = EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 10, auch zur Veröffentlichung in BAGE vorgesehen, zu B II 2 b aa der Gründe; 25. Januar 2005 - 1 ABR 61/03 - BAGE 113, 218, zu B I 1 der Gründe; 14. Dezember 2004 - 1 ABR 55/03 - BAGE 113, 109, zu B III 3 der Gründe).

    aa) Für die geplante Einstellung eines Arbeitnehmers hat der Senat entschieden, dass es sich bei einem weiteren Antrag des Arbeitgebers auf gerichtliche Ersetzung der vom Betriebsrat nach erneutem Ersuchen abermals verweigerten Zustimmung trotz der Identität des Stellenbewerbers um einen prozessual eigenständigen Verfahrensgegenstand handelt (BAG 28. Februar 2006 - 1 ABR 1/05 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 51 = EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 10, auch zur Veröffentlichung in BAGE vorgesehen, zu B II 2 b bb (1) der Gründe).

    Dennoch betrifft der Antrag nicht denselben Vorgang und Lebenssachverhalt, sondern ein neues Zustimmungsersuchen an den Betriebsrat (BAG 28. Februar 2006 - 1 ABR 1/05 - aaO).

    Dem Arbeitgeber ist es jedoch grundsätzlich unbenommen, nach rechtskräftigem Unterliegen im Zustimmungsersetzungsverfahren die auf das gleiche Ziel gerichtete personelle Maßnahme erneut nach Maßgabe von § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG einzuleiten und ggf. den Weg des § 99 Abs. 4, § 100 Abs. 2 BetrVG zu beschreiten (BAG 28. Februar 2006 - 1 ABR 1/05 - aaO, zu B II 2 b bb (2) der Gründe).

    Für den Antrag auf Ersetzung der Zustimmung zu einer beabsichtigten Versetzung besteht es jedenfalls solange, wie der Arbeitgeber an seiner Versetzungsabsicht und an dem betreffenden Zustimmungsersuchen gegenüber dem Betriebsrat festhält (BAG 16. November 2004 - 1 ABR 48/03 - BAGE 112, 329, zu B II 1 der Gründe; 28. Februar 2006 - 1 ABR 1/05 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 51 = EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 10, auch zur Veröffentlichung in BAGE vorgesehen, zu B II 2 b der Gründe).

  • BAG, 23.01.2008 - 1 ABR 64/06

    Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren

    a) Erledigende Wirkung haben tatsächliche Umstände im Zivilprozess, im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren und im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren jedenfalls dann, wenn sie nach Rechtshängigkeit eintreten und dazu führen, dass das Begehren des Antragstellers im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung als unzulässig oder unbegründet abgewiesen werden müsste (BAG 28. Februar 2006 - 1 ABR 1/05 - Rn. 18, BAGE 117, 123 mwN; BGH 15. Januar 1982 - V ZR 50/91 - BGHZ 83, 12).

    Gegenstand des Antrags nach § 99 Abs. 4 BetrVG ist die betriebsverfassungsrechtliche Befugnis des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat, die beabsichtigte personelle Maßnahme auf der Grundlage eines bestimmten Zustimmungsersuchens gem. § 99 Abs. 1 BetrVG auch angesichts der vorgebrachten Verweigerungsgründe gegenwärtig und zukünftig als endgültige durchzuführen (BAG 16. Januar 2007 - 1 ABR 16/06 - Rn. 18, AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 52 = EzA BetrVG 2001 § 99 Versetzung Nr. 3; 28. Februar 2006 - 1 ABR 1/05 - Rn. 23, BAGE 117, 123 mwN).

    (4) Soweit das Bundesarbeitsgericht auch für das Beschlussverfahren ausgesprochen hat, ein erledigendes Ereignis seien "nach Rechtshängigkeit eingetretene" tatsächliche Umstände (etwa BAG 26. April 1990 - 1 ABR 79/89 - BAGE 65, 105, zu B I 5 der Gründe; 28. Februar 2006 - 1 ABR 1/05 - Rn. 18, BAGE 117, 123), war dies nicht als notwendige Voraussetzung zu verstehen.

  • LAG Hamm, 23.01.2015 - 13 TaBV 44/14

    Einstellung; Praktikant; Arbeitsverhältnis; Zustimmungsverweigerung; Betriebsrat;

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( 28.02.2006 - 1 ABR 1/05 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 51; 14.12.2004 - 1 ABR 55/03 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 122) ist Gegenstand eines auf § 99 Abs. 4 BetrVG gestützten Zustimmungsersetzungsverfahrens die betriebsverfassungsrechtliche Befugnis des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat, die beabsichtigte personelle Maßnahme auf der Grundlage eines konkreten Zustimmungsersuchens endgültig durchzuführen.

    Denn Streitgegenstand des Verfahrens nach § 99 Abs. 4 BetrVG ist die Berechtigung zur Durchführung einer bestimmten personellen Einzelmaßnahme aufgrund eines konkreten Ersuchens des Arbeitgebers und der demgegenüber vorgebrachten Zustimmungsverweigerungsgründe des Betriebsrates ( vgl. BAG, 28.02.2006 - 1 ABR 1/05 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 51; 16.01.2007 - 1 ABR 16/06 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 52; GK/Raab, 10. Aufl., § 99 Rn. 220).

  • BAG, 08.12.2010 - 7 ABR 98/09

    Tarifvertragliches Höchstalter für die Einstellung von Piloten

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.04.2013 - 3 TaBV 1983/12

    Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats - unzulässige nicht nur

  • BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 81/06

    Zustimmungsverweigerung bei Einstellung und Versetzung

  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 377/08

    Fluggesellschaft - Bordpersonal - Einsatzort

  • LAG Hamm, 06.10.2006 - 10 TaBV 23/06

    Zustimmungsersetzung, Einstellung, Versetzung und Eingruppierung; Einleitung des

  • BAG, 01.07.2009 - 4 ABR 18/08

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

  • LAG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - 3 Sa 23/16

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung - Zustimmungsersetzungsverfahren

  • BAG, 27.01.2011 - 2 ABR 114/09

    Außerordentliche Kündigung gegenüber Betriebsratsmitglied

  • BAG, 09.03.2011 - 7 ABR 127/09

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Umgruppierung - Ordnungsgemäße

  • BAG, 19.02.2008 - 1 ABR 65/05

    Einseitige Erledigterklärung im Beschlussverfahren

  • LAG Schleswig-Holstein, 18.06.2008 - 3 TaBV 8/08

    Einstellung, Leiharbeitnehmer, Betriebsrat, Zustimmungsersetzung,

  • LAG Köln, 21.05.2021 - 9 TaBV 42/20

    Zustimmungsersetzungsverfahren; Versetzung; Nachholung einer Ausschreibung

  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 378/08

    Fluggesellschaft - Bordpersonal - Einsatzort

  • ArbG Düsseldorf, 07.09.2018 - 14 BV 137/18

    Aufhebung einer Maßnahme als Anspruch des Betriebsrats i.R.e. nachträglich

  • BAG, 08.12.2010 - 7 ABR 99/09

    Rechtsschutzbedürfnis für Zustimmungsersetzungsantrag

  • LAG Köln, 29.01.2014 - 5 TaBV 74/13

    Stellung mehrerer Versetzungsanträge

  • LAG Düsseldorf, 07.02.2017 - 3 TaBV 126/15

    Mitbestimmungspflichtige Einstellung beim Wechsel vom Boden- in den Flugbetrieb

  • LAG Köln, 20.08.2010 - 11 TaBV 78/09

    Zustimmungsersetzung zur Versetzung durch Verlagerung des betrieblichen

  • LAG Baden-Württemberg, 17.12.2007 - 4 TaBV 3/07

    Auslegung einer Auswahlrichtlinie

  • LAG Köln, 23.03.2018 - 9 TaBV 62/17

    Beginn der Wochenfrist für die Zustimmung des Betriebsrats zu einer

  • LAG Hessen, 02.12.2008 - 4 TaBV 193/08

    Rechtswidrige Durchführung einer Versetzung - Mitbestimmung des Betriebsrats

  • LAG Hamm, 12.08.2014 - 7 TaBV 29/14

    Neues Zustimmungsersetzungsverfahren bei noch laufendem Verfahren betr. die

  • LAG Hamm, 01.04.2011 - 10 TaBV 41/10

    Unzulässiger Zustimmungsersetzungsantrag der Arbeitgeberin bei fehlendem

  • LAG Sachsen, 21.08.2013 - 4 Sa 534/11

    Eingruppierung eines Müllwerkers nach dem Bundesentgeltrahmentarifvertrag

  • LAG Baden-Württemberg, 09.01.2018 - 15 TaBV 3/17

    Antrag auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung -

  • ArbG Darmstadt, 06.07.2007 - 1 BV 11/07

    Aufhebung einer Versetzung

  • ArbG Potsdam, 01.07.2014 - 3 BV 6/14
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