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   BAG, 30.01.1973 - 1 ABR 1/73   

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BAG, 30.01.1973 - 1 ABR 1/73 (https://dejure.org/1973,340)
BAG, Entscheidung vom 30.01.1973 - 1 ABR 1/73 (https://dejure.org/1973,340)
BAG, Entscheidung vom 30. Januar 1973 - 1 ABR 1/73 (https://dejure.org/1973,340)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1973, 474
  • DB 1973, 672
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 31.10.1972 - 1 ABR 7/72

    Kostentragung bei gewerkschaftlichen Schulungen

    Auszug aus BAG, 30.01.1973 - 1 ABR 1/73
    Die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte und die Zulässigkeit des Beschlußverfahrens er geben sich aus § 2 Abs. 1 Nr. 4 ArbGG 1953 i.d.F. vom 19. Januar 1972 in Verb, mit § 8 Abs. 1 und § 80 Abs. 1 ArbGG 1953 (vgl. den zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmten Beschluß des Senats vom 51. Oktober 1972 - 1 ABR 7/72 - = [dem nächst] AP Nr. 2 zu § 40 BetrVG 1972).

    Diese Ausführungen he's Landesarbeitsgerichts stehen im Einklang mit der oben erwähnten Entscheidung des Senats vom 31» Oktober 1972 - 1 ABR 7/72 Der Senat hat zu der hier strittigen Frage u.a. ausgeführt: Unter Tätigkeit des Betriebsrats im Sinne des § 40 Abs. 1 BetrVG 1972 sei eine sinnvolle, auf die sachgerechte Gestaltung und Verwirklichung der Aufgaben gerichtete Betätigung zu verstehen, die ihm nach dem Betriebsverfassungsgesetz obliege.

  • BAG, 24.02.1961 - 1 AZR 165/59

    Rentenversicherung - Kur - Gehaltsfortzahlungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 30.01.1973 - 1 ABR 1/73
    Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts ist § 400 BGB seinem Schutzzweck entsprechend dahin auszulegen, daß die Unpfändbarkeit von Forderungen, wie es u.a. auch die Aufwandsentschädigungen, Auslösungen und sonstigen sozialen Zulagen für auswärtige Beschäftigte im Sinne des § 850 a Nr. 3 ZPO sind, der Abtretung dann nicht entgegensteht, wenn der Zessionär dem Arbeitnehmer für die abgetretene Forderung einen Barbetrag in Höhe der abgetretenen Forderung gewährt (BGHZ [GSZ] 4, 153 f.; BGHZ 13, 360 f .; BAG 11, 12 [13] = AP Nr. 22 zu § 63 HGB; BAG AP Nr. 1 zu § 30 KO).
  • BGH, 10.12.1951 - GSZ 3/51

    Unfallrentenansprüche - § 400 BGB, teleologische Reduktion des Abtretungsverbots

    Auszug aus BAG, 30.01.1973 - 1 ABR 1/73
    Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts ist § 400 BGB seinem Schutzzweck entsprechend dahin auszulegen, daß die Unpfändbarkeit von Forderungen, wie es u.a. auch die Aufwandsentschädigungen, Auslösungen und sonstigen sozialen Zulagen für auswärtige Beschäftigte im Sinne des § 850 a Nr. 3 ZPO sind, der Abtretung dann nicht entgegensteht, wenn der Zessionär dem Arbeitnehmer für die abgetretene Forderung einen Barbetrag in Höhe der abgetretenen Forderung gewährt (BGHZ [GSZ] 4, 153 f.; BGHZ 13, 360 f .; BAG 11, 12 [13] = AP Nr. 22 zu § 63 HGB; BAG AP Nr. 1 zu § 30 KO).
  • BGH, 31.05.1954 - GSZ 2/54

    Abtretung unpfändbarer Unfallrentenansprüche

    Auszug aus BAG, 30.01.1973 - 1 ABR 1/73
    Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts ist § 400 BGB seinem Schutzzweck entsprechend dahin auszulegen, daß die Unpfändbarkeit von Forderungen, wie es u.a. auch die Aufwandsentschädigungen, Auslösungen und sonstigen sozialen Zulagen für auswärtige Beschäftigte im Sinne des § 850 a Nr. 3 ZPO sind, der Abtretung dann nicht entgegensteht, wenn der Zessionär dem Arbeitnehmer für die abgetretene Forderung einen Barbetrag in Höhe der abgetretenen Forderung gewährt (BGHZ [GSZ] 4, 153 f.; BGHZ 13, 360 f .; BAG 11, 12 [13] = AP Nr. 22 zu § 63 HGB; BAG AP Nr. 1 zu § 30 KO).
  • BAG, 28.09.1961 - 2 AZR 32/60

    Berufungsgericht - Vorschriftsmäßige Besetztung - Revisionsgericht - Amtsprüfung

    Auszug aus BAG, 30.01.1973 - 1 ABR 1/73
    Es müssen Tatsachen vorgetragen werden, aus denen sich ergibt, daß der abgeordnete Richter den Vorsitz in der entschiedenen Sache nicht wahrnehmen durfte (Stein-Jonas-Schönke, ZPO, 19. Aufl., § 551 II 1 b; Thomas-Putzo, Zivilprozeß, 3- Aufl., § 551 Anm. 1; § 554 Anm. 4 h; BAG 11, 276 [277] - AP Nr. 3 zu § 551 ZPO; BAG AP Nr. 3 zu § 36 ArbGG 1953; BGH LM Nr. 10 zu § 551 Ziff. 1 ZPO).
  • BAG, 15.01.1992 - 7 ABR 23/90

    Schulung durch Gewerkschaft; steuerliche Pauschbeträge

    Dies gilt auch dann, wenn der Kostenerstattungsanspruch an die Gewerkschaft abgetreten wird, in deren Einrichtung die Schulung durchgeführt wurde; denn die Anspruchsgrundlage und der Rechtscharakter der Forderung ändern sich durch die Abtretung nicht (BAG Beschluß vom 30. Januar 1973 - 1 ABR 1/73 - AP Nr. 3 zu § 40 BetrVG 1972, zu III 1 der Gründe; BAGE 25, 482, 484 = AP Nr. 5 zu § 40 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe; Beschluß vom 25. April 1978 - 6 ABR 22/75 - AP Nr. 33 zu § 37 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe).

    Im vorliegenden Fall hat die Forderungsabtretung dazu geführt, daß die Gewerkschaft aus abgetretenem Recht antrags- und beteiligungsbefugt geworden ist (Beschluß vom 30. Januar 1973 - 1 ABR 1/73 - AP Nr. 3 zu § 40 BetrVG 1972, zu III 1 der Gründe; BAGE 25, 482, 484 f. = AP Nr. 5 zu § 40 BetrVG 1972, zu II 2 und 3 der Gründe; Beschluß vom 25. April 1978 - 6 ABR 22/75 - AP Nr. 33 zu § 37 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe), während die Schulungsteilnehmer, der Betriebsrat sowie die Jugend- und Auszubildendenvertretung nicht mehr unmittelbar in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Stellung betroffen sind.

    § 400 BGB steht nicht entgegen (BAG Beschluß vom 30. Januar 1973 - 1 ABR 1/73 AP Nr. 3 zu § 40 BetrVG 1972, zu III 1 der Gründe; BAGE 25, 482, 485 = AP Nr. 5 zu § 40 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe; Beschluß vom 25. April 1978 - 6 ABR 22/75 - AP Nr. 33 zu § 37 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe).

    § 400 BGB ist jedoch entsprechend seinem Schutzzweck dahin auszulegen, daß die Unpfändbarkeit dann nichteiner Forderungsabtretung entgegensteht, wenn der Zessionar dem bisherigen Forderungsinhaber für die abgetretene Forderung einen Barbetrag in Höhe der abgetretenen Forderung gewährt (BAGE 11, 12 f. [BAG 24.02.1961 - 1 AZR 165/59] = AP Nr. 22 zu § 63 HGB, zu I der Gründe; Urteil vom 24. Januar 1964 - 5 AZR 258/63 - AP Nr. 1 zu § 30 KO, zu I 1 der Gründe; Beschluß vom 30. Januar 1973 - 1 ABR 1/73 - aaO; BGHZ 4, 153 f.; BGHZ 13, 360 f.).

    Ebenso ist die Rechtslage zu beurteilen, wenn der Schulungsveranstalter darauf verzichtet, seine Forderungen gegen die Schulungsteilnehmer geltend zu machen und sich dafür deren etwaige auf § 40 Abs. 1, § 37 Abs. 6, § 65 Abs. 1 BetrVG gestützten Kostenerstattungsansprüche abtreten läßt (vgl. BAG Beschluß vom 30. Januar 1973 - 1 ABR 1/73 - AP Nr. 3 zu § 40 BetrVG 1972, zu III 1 der Gründe, bestätigt durch BAGE 25, 482, 485 = AP Nr. 5 zu § 40 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe und Beschluß vom 25. April 1978 - 6 ABR 22/75 - AP Nr. 33 zu § 37 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe).

  • BAG, 19.01.2005 - 7 AZR 208/04

    Betriebsratsmitglied - Auskunftsanspruch über Gehaltsentwicklung vergleichbarer

    Es handelt sich daher um Vergütungsansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und nicht um Aufwendungen aus der Tätigkeit als Betriebsratsmitglied, die nicht unter eine derartige tarifvertragliche Ausschlussfrist fallen (vgl. BAG 30. Januar 1973 - 1 ABR 1/73 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 3 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 4, zu III 4 der Gründe).
  • BAG, 15.07.1992 - 7 AZR 466/91

    Abmahnung - Betriebsratsmitglied

    Allerdings bedarf es keiner Zustimmung des Arbeitgebers zur Arbeitsbefreiung des Betriebsratsmitgliedes im Rahmen von § 37 Abs. 2 BetrVG (vgl. BAG Urteil vom 6. August 1981 - 6 AZR 505/78 - AP Nr. 39, aaO, unter II 2 a der Gründe; auch schon BAG Beschluß vom 30. Januar 1973 - 1 ABR 1/73 - AP Nr. 3 zu § 40 BetrVG 1972, zu III 3 der Gründe).
  • BAG, 06.08.1981 - 6 AZR 505/78

    Abmahnung

    (vgl. z.B. BAG AP Nr. 3 zu § 40 BetrVG 1972 [zu III 3 der Gründe] sowie den Senatsbeschluß vom 19, Juni 1979, AP Nr. 36 zu § 37 BetrVG 1972; Fitting/Auffarth/Kaiser, aaO, § 37 Rdnr. 28 mit weiteren Nachweisen), sondern nur einer Abmeldung beim Verlasse sen des Arbeitsplatzes.
  • BAG, 06.08.1981 - 6 AZR 1086/79

    Abmahnung eines nicht freigestellten Betriebsratsmitglieds bei

    Es trifft zwar zu, daß nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts es zur Arbeitsbefreiung i.S. von 37 Abs. 2 BetrVG einer Abmeldung beim Verlassen des Arbeitsplatzes bedarf (vgl. z.B. BAG AP Nr. 3 zu § 40 BetrVG 1972 sowie den Senatsbeschluß vom 19. Juni 1979, AP Nr. 36 zu § 37 BetrVG 1972; Fitting/Auffarth/Kaiser, aaO, § 37 Rdnr. 28 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 09.03.1992 - 6 P 11.90

    Personalvertretung - Teilrechtfähigkeit des Personalrats - Freistellungsanspruch

    Denn es besteht zunächst grundsätzlich die Möglichkeit, daß er sich den Erstattungsanspruch aus § 44 Abs. 1 BPersVG abtreten läßt (vgl. Beschluß vom 22. März 1984 - BVerwG 6 P 5.82 - a.a.O.; BAGE 25, 482 unter Hinweis auf den Beschluß vom 30. Januar 1973 - 1 ABR 1/73 - AP Nr. 3 zu § 40 BetrVG 1972); außerdem kann er gem. § 17 BRAGO frühzeitig einen Vorschuß einfordern.
  • BAG, 30.03.1994 - 7 ABR 45/93

    Schulung durch gewerkschaftseigenes Unternehmen

    Die Abtretung des Anspruchs an den Schulungsträger und die anschließende Rückabtretung an die Schulungsteilnehmer spielen für die gerichtliche Zuständigkeit und die Verfahrensart keine Rolle, weil sich die Anspruchsgrundlage und der Rechtscharakter der Forderung durch die Abtretungen nicht geändert haben (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG Beschluß vom 30. Januar 1973 - 1 ABR 1/73 - AP Nr. 3 zu § 40 BetrVG 1972, zu III 1 der Gründe, und zuletzt BAG Beschluß vom 15. Januar 1992, BAGE 69, 214 = AP Nr. 41 zu § 40 BetrVG 1972, zu B I 1 der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 09.01.2017 - 4 Ta 630/16

    Streitwert; Schulung; Betriebsrat; Entsendung; Freistellung; Kosten; Zahlung;

    Der Betriebsrat bedarf für die Entsendung eines Mitglieds zu einer Schulung keiner Freistellungserklärung des Arbeitgebers; er hat bei seiner Entscheidung lediglich nach Maßgabe des § 37 Abs. 6 Sätze 3 - 6 BetrVG auf die besonderen betrieblichen Notwendigkeiten Rücksicht zu nehmen (st. Rspr., vgl. etwa BAG 30.01.1973 - 1 ABR 1/73, Rn. 16; 06.08.1981 - 6 AZR 505/78, unter II. 2 a d. Gr.; 15.01.1992 - 7 AZR 466/91, Rn. 25; 15.03.1995 - 7 AZR 643/94, Rn. 21; 29.06.2011 - 7 ABR 135/09, Rn.19, alle juris).
  • BAG, 14.02.1990 - 7 ABR 13/88

    Betriebsrat: Abmeldung bei Verlassen des Arbeitsplatzes zur Durchführung von

    Allerdings bedarf es keiner Zustimmung des Arbeitgebers zur Arbeitsbefreiung des Betriebsratsmitgliedes im Rahmen von § 37 Abs. 2 BetrVG (BAG Urteil vom 6. August 1981 - 6 AZR 505/78 - AP Nr. 39 zu § 37 BetrVG 1972, unter II 2 a der Gründe; BAG Beschluß vom 30. Januar 1973 - 1 ABR 1/73 - AP Nr. 3 zu § 40 BetrVG 1972).
  • LAG Hamm, 17.09.2010 - 10 TaBV 26/10

    Unzulässiger Freistellungsantrag des Betriebsrats zur Teilnahme an

    Insbesondere bedarf das Betriebsratsmitglied - anders als bei der Gewährung des Erholungsurlaubs durch den Arbeitgeber nach § 7 Abs. 1 und 2 BurlG - nicht der Zustimmung des Arbeitgebers zur Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung (BAG 30.01.1973 - 1 ABR 1/73 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 3 unter III.3.
  • ArbG Düsseldorf, 29.09.2017 - 14 BV 85/17

    Betriebsratsschulung, Rechtsverhältnis, zukünftige Leistung, Globalantrag

  • BAG, 29.01.1974 - 1 ABR 41/73

    Tätigkeit - Betriebsrat - Schulungsveranstaltung - Bildungsveranstaltung -

  • BVerwG, 28.11.2012 - 6 P 3.12

    Reisekosten für freigestellte Personalratsmitglieder; Fahrten zwischen Wohnung

  • LAG Hamburg, 14.03.2012 - H 6 Sa 116/11

    Wahlvorstandsschulung - zeitliche Lage der Schulungsveranstaltung - Entfernung

  • LAG Hamm, 21.05.2008 - 10 TaBVGa 7/08

    Beschlussverfahren; einstweilige Verfügung; Freistellung von Kosten für Teilnahme

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.05.2016 - 2 TaBV 22/15

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden wegen Vorwürfen in

  • BAG, 20.06.1978 - 1 AZR 102/76

    Ausschlußklausel - Abfindungsansprüche - Entlassener Arbeitnehmer - Tarifliche

  • BAG, 26.02.1992 - 7 AZR 201/91

    Personalrat/Freizeitausgleich/Ausschlußfrist

  • LAG Hamm, 15.06.2005 - 10 TaBV 32/05

    Kostenerstattung Aufrechnung

  • LAG Baden-Württemberg, 17.12.1987 - 11 TaBV 3/87

    Unterrichtung durch den Betriebsrat ; Erstattung von Schulungskosten ;

  • LAG Hamm, 10.05.2004 - 10 TaBV 41/04

    Einstweilige Verfügung im Beschlussverfahren Freistellungsanspruch zum Besuch

  • LAG Hamm, 30.05.2008 - 10 TaBV 129/07

    Beschlussverfahren; Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung zu einem noch

  • LAG Baden-Württemberg, 17.12.1987 - 11 Sa 94/87

    Anspruch einer Arbeitnehmerin auf Lohnzahlung für die Zeit ihrer Teilnahme an

  • LAG Sachsen-Anhalt, 02.05.2019 - 3 Sa 176/15

    Nachteilsausgleich - Geltendmachung - tarifvertragliche Ausschlussfrist

  • LAG Düsseldorf, 06.09.1995 - 12 TaBV 69/95

    Betriebsrat: Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme - einstweilige Verfügung

  • BAG, 25.04.1978 - 6 ABR 22/75

    Betriebsratsmitglied - Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts -

  • BAG, 11.12.1987 - 7 ABR 76/86

    Kostenerstattung für ein zeitweiliges Ersatzmitglied im Betriebsrat

  • ArbG Lörrach, 23.03.2016 - 5 BVGa 1/16

    Teilnahme an Betriebsratsschulung - Freistellungsanspruch

  • LAG Berlin, 10.10.1988 - 9 TaBV 6/88

    Schulung; Gewerkschaft; Abtretung; Arbeitgeber; Kosten; Schulungskosten;

  • ArbG Ulm, 12.01.2005 - 7 BVGa 1/05

    Freistellung für Schulungsteilnahme - Einstweilige Verfügung

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