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BAG, 25.01.2000 - 1 ABR 1/99 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs über einen Sozialplan
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs - Sozialplan
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG §§ 112, 111; BGB § 613a
Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs über einen Sozialplan - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BetrVG §§ 112, 111; BGB § 613a
Sozialplan bei Betriebsübergang mit gleichzeitiger Betriebsänderung i. S. des § 111 Satz 2 BetrVG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Freiburg, 05.03.1997 - 2 BV 47/96
- LAG Baden-Württemberg, 05.11.1998 - 9 TaBV 4/97
- BAG, 25.01.2000 - 1 ABR 1/99
Papierfundstellen
- ZIP 2000, 2039
- NZA 2000, 1069
- NZI 2001, 89
- NZI Beilage 2001, 89
- BB 2000, 2052
- BB 2000, 2261
- DB 2000, 2329
Wird zitiert von ... (44) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 10.12.1996 - 1 ABR 32/96
Auszugleichende Nachteile bei Betriebsänderung durch Spaltung
Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 1 ABR 1/99
Nach § 112 Abs. 1 Satz 2 BetrVG können in einem Sozialplan - in den Grenzen billigen Ermessens - diejenigen Nachteile ausgeglichen bzw. gemildert werden, die den Arbeitnehmern infolge einer geplanten Betriebsänderung entstehen (BAG 10. Dezember 1996 - 1 ABR 32/96 - BAGE 85, 1, zu B II 2 a der Gründe).Die nach dem Spruch der Einigungsstelle auszugleichenden Nachteile dürfen nur solche sein, die gerade auf die mitbestimmungspflichtige Betriebsänderung zurückzuführen sind (BAG 10. Dezember 1996 - 1 ABR 32/96 - aaO, zu B II 2 a der Gründe).
Wirtschaftliche Nachteile aus Vorgängen, die selbst keine Betriebsänderung und auch nicht deren notwendige Folge darstellen, sind dagegen einer erzwingbaren Regelung durch einen Spruch der Einigungsstelle nicht zugänglich (BAG 10. Dezember 1996 - 1 ABR 32/96 - aaO mwN).
Fällt - wie im vorliegenden Fall - ein Betriebsübergang mit einer Betriebsänderung zusammen, können in einem durch Spruch der Einigungsstelle zustande gekommenen Sozialplan nur diejenigen Nachteile ausgeglichen bzw. gemildert werden, die die Betriebsänderung selbst verursacht (BAG 10. Dezember 1996 - 1 ABR 32/96 - aaO).
Zu den berücksichtigungsfähigen Nachteilsfolgen zählt dagegen nicht eine etwaige Verringerung der Haftungsmasse für Ansprüche der Arbeitnehmer beim Betriebserwerber (BAG 10. Dezember 1996 - 1 ABR 32/96 - aaO).
- LAG Baden-Württemberg, 05.11.1998 - 9 TaBV 4/97
Sozialplan: Verstoß gegen zwingendes Recht - Folgen einer teilweisen Nichtigkeit
Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 1 ABR 1/99
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg - 9 TaBV 4/97 - Beschluß vom 5. November 1998.1 ABR 1/99 9 TaBV 4/97 (Freiburg).
Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg -Kammern Freiburg - vom 5. November 1998 - 9 TaBV 4/97 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 14.09.1994 - 10 ABR 7/94
Anfechtung eines Sozialplanes
Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 1 ABR 1/99
Es liegt grundsätzlich im Ermessen der Betriebsparteien bzw. der Einigungsstelle, ob und welche Nachteile der Betriebsänderung berücksichtigt werden sollen (BAG 14. September 1994 - 10 ABR 7/94 - BAGE 78, 30).Dabei ist davon auszugehen, daß der Überprüfung durch die Arbeitsgerichte allein der Spruch der Einigungsstelle aufgrund der bei Aufstellung des Sozialplans vorhandenen Umstände (…Fitting/Kaiser/Heither/Engels aaO § 76 Rn. 76) unterliegt, nicht dagegen ihre Erwägungen bei der Entscheidungsfindung (BAG 14. September 1994 - 10 ABR 7/94 - BAGE 78, 30; 30. August 1995 - 1 ABR 4/95 - BAGE 80, 366;… Däubler/Kittner/Klebe BetrVG 6. Aufl. aaO § 76 Rn. 92;… GK-Kreutz aaO § 76 Rn. 130).
- BAG, 17.08.1982 - 1 ABR 40/80
Definition der Betriebsverlegung
Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 1 ABR 1/99
Ob ausgleichs- oder milderungswürdige Nachteile entstehen, ist bei der Aufstellung des Sozialplans - ggf. von der Einigungsstelle - zu prüfen und zu entscheiden (BAG 17. August 1982 - 1 ABR 40/80 - BAGE 40, 36). - BAG, 18.12.1990 - 1 ABR 11/90
Mitbestimmung bei Freizeitausgleich
Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 1 ABR 1/99
Der Senat hat wiederholt entschieden, daß die Teilunwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung oder eines sie ersetzenden Spruches der Einigungsstelle nicht zur Unwirksamkeit der gesamten Betriebsvereinbarung oder des Spruchs führt, wenn der wirksame Teil auch ohne die unwirksamen Bestimmungen eine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung enthält (BAG 18. Dezember 1990 - 1 ABR 11/90 - BAGE 66, 338, zu B III 6 der Gründe mwN;… Richardi BetrVG 7. Aufl. § 77 Rn. 44;… GK-Kreutz aaO § 76 Rn. 140 mwN). - BAG, 16.06.1987 - 1 ABR 41/85
Betriebsänderung und Betriebsübergang
- BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 4/95
Einigungsstellenspruch über Telefonanlage mit Kontrollmöglichkeit
Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 1 ABR 1/99
Dabei ist davon auszugehen, daß der Überprüfung durch die Arbeitsgerichte allein der Spruch der Einigungsstelle aufgrund der bei Aufstellung des Sozialplans vorhandenen Umstände (…Fitting/Kaiser/Heither/Engels aaO § 76 Rn. 76) unterliegt, nicht dagegen ihre Erwägungen bei der Entscheidungsfindung (BAG 14. September 1994 - 10 ABR 7/94 - BAGE 78, 30; 30. August 1995 - 1 ABR 4/95 - BAGE 80, 366;… Däubler/Kittner/Klebe BetrVG 6. Aufl. aaO § 76 Rn. 92;… GK-Kreutz aaO § 76 Rn. 130).
- BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 77/06
Spaltung eines Betriebs
Bei Vorliegen dieser Tatbestände wird daher der Eintritt wirtschaftlicher Nachteile fingiert (vgl. BAG 25. Januar 2000 - 1 ABR 1/99 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 137 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 106, zu B I 4 der Gründe mwN). - BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 1116/06
Betriebsübergang - Unterrichtung - Schadensersatz
Ein Betriebsübergang als solcher ist nach ständiger Rechtsprechung keine Betriebsänderung iSd. § 111 BetrVG (BAG 25. Januar 2000 - 1 ABR 1/99 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 137 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 106 mwN).Sie sind damit Folgen des Betriebsinhaberwechsels (vgl. BAG 25. Januar 2000 - 1 ABR 1/99 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 137 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 106).
- BAG, 22.07.2003 - 1 ABR 28/02
Einigungsstellenspruch zur Höchstarbeitszeit
Diese Vorschrift ist ihrem Rechtsgedanken nach auch auf die Regelungen in Betriebsvereinbarungen anzuwenden (BAG 25. Januar 2000 - 1 ABR 1/99 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 137 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 106).
- LAG Schleswig-Holstein, 22.01.2014 - 3 TaBV 38/13
Einigungsstelle, Sozialplan, Erzwingbarkeit, Betriebsänderung, Änderung der …
Diese umfasst u. a. die Beachtung der Kompetenz der Einigungsstelle, wenn diese gegen den Willen eines der Betriebspartner eine verbindliche Entscheidung trifft (BAG vom 25.01.2000 - 1 ABR 1/99 - zitiert nach Juris, Rn. 29).Ob ausgleichs- oder milderungswürdige Nachteile entstehen oder entstanden sind, ist bei der Aufstellung des Sozialplans zu prüfen und notfalls von der Einigungsstelle nach billigem Ermessen zu entscheiden (…BAG vom 17.08.1982 - 1 ABR 40/80 - juris, LS 2 und Rz. 25 f ; BAG vom 25.01.2000 - 1 ABR 1/99 - Rz. 34/ BAG vom 09.11,2010 - 1 AZR 708/09 - Rz. 13).
Dass tatsächlich Nachteile für die Mitarbeiter entstehen oder entstanden sind, ist nicht erforderlich (BAG vom 25.01.2000 - 1 ABR 1/99, Rz. 34;… BAG vom 17.08.1982, 1 ABR 40/80 - juris, Rz. 25).
Bei der Überprüfung des Einigungsstellenspruchs durch die Arbeitsgerichte ist auf die bei der Aufstellung des Sozialplans vorhandenen Umstände abzustellen (BAG vom 25.1.2000 - 1 ABR 1/99 - Rz. 36;… Fitting, Rz. 105 zu § 76 BetrVG).
Die auszugleichenden bzw. zu mildernden Nachteile müssen von der Betriebsänderung selbst verursacht sein (BAG vom 10.12.1996 - 1 ABR 32/96 - juris, Rz.; BAG vom 25.01.2000 - 1 ABR 1/99 - Rz. 34; Bork, Arbeitnehmerschutz und Betriebsaufspaltung, BB 1989, 2181, 2186;… GK-BetrVG - Oetker, Rz. 181 zu § 111).
Wirtschaftliche Nachteile aus Vorgängen, die selbst keine Betriebsänderung und auch nicht deren notwendige Folge darstellen, sind dagegen einer erzwingbaren Regelung durch einen Spruch der Einigungsstelle nicht zugänglich (BAG vom 25.01.2000 - 1 ABR 1/99 - zitiert nach Juris, Rz. 30 m.w.N.).
- BAG, 13.02.2003 - 6 AZR 537/01
Anrechnung des Berufsschulbesuchs auf die Ausbildungszeit
Das folgt aus dem Normencharakter der Betriebsvereinbarung, der es ebenso wie bei Gesetzen oder Tarifverträgen gebietet, im Interesse der Kontinuität und Rechtsbeständigkeit der gesetzten Ordnung diese insoweit aufrechtzuerhalten, als sie auch ohne den unwirksamen Teil ihre ordnende Funktion noch entfalten kann (BAG 30. August 1995 - 1 ABR 4/95 - BAGE 80, 366; 25. Januar 2000 - 1 ABR 1/99 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 137 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 106; 28. Mai 2002 - 1 ABR 37/01 - NZA 2003, 171). - BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 37/01
Mitbestimmung bei Bildungsurlaub - Zuständigkeit der Einigungsstelle
Die Vorschrift ist zumindest ihrem Rechtsgedanken nach auch auf den Spruch einer Einigungsstelle anzuwenden (BAG 25. Januar 2000 - 1 ABR 1/99 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 137 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 106 mwN). - BAG, 14.04.2015 - 1 AZR 794/13
Betriebsänderung - Nachteilsausgleich
Er kann eine sein, wenn er sich nicht allein in dem Wechsel des Betriebsinhabers erschöpft, sondern gleichzeitig Maßnahmen ergriffen werden, welche eines oder mehrere der Tatbestandsmerkmale des § 111 BetrVG erfüllen (vgl. BAG 11. November 2010 - 8 AZR 169/09 - Rn. 33 mwN; 25. Januar 2000 - 1 ABR 1/99 - zu B I 3 der Gründe) . - BAG, 21.01.2003 - 1 ABR 9/02
Betriebsvereinbarung über die vorübergehende Veränderung der Dauer der …
§ 139 BGB ist jedenfalls seinem Rechtsgedanken nach auch auf die Regelungen in einer Betriebsvereinbarung anzuwenden (BAG 25. Januar 2000 - 1 ABR 1/99 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 137 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 106). - BAG, 09.11.2010 - 1 AZR 708/09
Betriebsänderung im Kleinbetrieb
Diese werden in den dort genannten Fällen fingiert (BAG 25. Januar 2000 - 1 ABR 1/99 - zu B I 4 der Gründe mwN, AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 137 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 106 ) . - BAG, 06.05.2003 - 1 ABR 11/02
Wirtschaftliche Vertretbarkeit eines Sozialplans
Dagegen ist ohne Bedeutung, ob die von der Einigungsstelle angenommenen tatsächlichen und rechtlichen Umstände zutreffen und ihre weiteren Überlegungen frei von Fehlern sind sowie eine erschöpfende Würdigung aller Umstände zum Inhalt haben (BAG 29. Januar 2002 - 1 ABR 18/01 -^BAGE 100, 239, 249, zu B I 2 c bb der Gründe; 25. Januar 2000 - 1 ABR 1/99 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 137 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 106, zu B I 4 der Gründe mwN; 14. September 1994 - 10 ABR 7/94 - BAGE 78, 30, 36 f., zu B II 2 b aa der Gründe; 27. Oktober 1992 - 1 ABR 4/92 - BAGE 71, 259; 31. August 1982 - 1 ABR 27/80 - BAGE 40, 107, 122, zu B IV 2 der Gründe;… Fitting BetrVG 21. Aufl. § 76 Rn. 105 mwN auch zur Gegenmeinung). - BAG, 21.10.2003 - 1 AZR 407/02
Erziehungsurlaub und Sozialplanabfindung
- LAG Schleswig-Holstein, 21.06.2007 - 4 TaBV 12/07
Einigungsstelle, Einigungsstellenspruch, Wirksamkeit, Nichtraucherschutz, …
- BAG, 05.10.2000 - 1 AZR 48/00
Änderung eines Sozialplans - Restmandat des Betriebsrats
- LAG Baden-Württemberg, 04.12.2003 - 10 TaBV 2/03
Errichtung einer Einigungsstelle bei Betriebsspaltung mit Betriebsteilübergang
- LAG Hamburg, 16.11.2017 - 7 TaBV 3/17
Anfechtung Einigungsstellenspruch - Sozialplanabfindung
- BAG, 29.01.2002 - 1 ABR 18/01
Einigungsstelle zu Entlohnungsgrundsätzen; Verfahrensfehler
- LAG Baden-Württemberg, 06.08.2003 - 4 Sa 76/02
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung - Auslegung des § 17 Ziff 3 MTV …
- LAG Hamm, 14.04.2003 - 7 Sa 2017/02
Grundsozialplan, Ausführungssozialplan, arbeitsrechtlicher …
- BAG, 14.04.2015 - 1 AZR 223/14
Beratung über einen nicht nachgelassenen Schriftsatz im Wege der Telefonkonferenz …
- LAG Hessen, 14.10.2008 - 4 TaBV 68/08
Ermessensfehlerfreie Sozialplandotierung durch Einigungsstelle - …
- LAG Berlin-Brandenburg, 23.09.2010 - 25 TaBV 1155/10
Mitbestimmungspflichtigkeit des betrieblichen Eingliederungsmanagements
- LAG Hamm, 12.01.2006 - 4 Sa 1512/05
Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Anschlussberufung, …
- LAG Hamm, 12.01.2006 - 4 Sa 1412/05
Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Anschlussberufung, …
- LAG Düsseldorf, 23.01.2003 - 11 (12) Sa 1057/02
Anwendung des § 125 InsO bei Stilllegung des Betriebs
- BAG, 14.04.2015 - 1 AZR 795/13
Betriebsänderung - Nachteilsausgleich
- LAG Düsseldorf, 23.05.2012 - 5 TaBV 2/12
Umfang des Einigungsstellenspruchs; Erweiterung der Mitbestimmungsrechte des …
- LAG Hamm, 21.07.2005 - 4 (17) Sa 695/05
Voraussetzungen für die ordentliche Kündigung eines alterskündigungsgeschützten …
- LAG Düsseldorf, 15.10.2001 - 10 TaBV 47/01
Geltung des Untersuchungsgrundsatzes im Beschlussverfahren; Wirksamkeit eines …
- BAG, 09.11.2010 - 1 AZR 345/09
Betriebsänderung im Kleinbetrieb
- LAG Hamm, 19.06.2001 - 4 Sa 1623/99
- LAG Hessen, 13.09.2005 - 4 TaBV 86/05
Zuständigkeit der Einigungsstelle - Verhandlungspflicht - Anzahl der Beisitzer
- LAG Berlin-Brandenburg, 28.07.2011 - 26 TaBV 1298/11
Errichtung einer Einigungsstelle in Bezug auf einen Interessenausgleich und einen …
- LAG Hamm, 12.01.2006 - 4 Sa 1511/05
Wirkungen eines Interessenausgleichs mit Namensliste im …
- LAG Hessen, 31.05.2011 - 4 TaBV 153/10
Einigungsstelle - Insolvenz Sozialplan - Spruchanfechtung durch Gesamtbetriebsrat
- LAG Niedersachsen, 05.05.2009 - 1 TaBV 28/09
Einigungsstelle zur Verhandlung über Interessenausgleich und Sozialplan bei …
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2017 - 6 TaBV 26/16
Einsetzung einer Einigungsstelle - Betriebsänderung
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2016 - 7 TaBV 22/16
Einsetzung einer Einigungsstelle bei Stilllegung eines wesentlichen Betriebsteils
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.09.2009 - 11 TaBV 13/09
Betriebsänderung - Sozialplan - wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder …
- LAG München, 11.02.2009 - 11 Sa 381/08
Betriebsübergang
- LAG Hamm, 16.06.2008 - 10 TaBV 59/08
Einigungsstellenbesetzung; offensichtliche Unzuständigkeit; Ausgliederung einer …
- LAG Hamm, 17.04.2003 - 17 Sa 1983/02
Kein Sozialplanabfindungsanspruch bei treuwidrigem Widerspruch des Arbeitnehmers …
- LAG Niedersachsen, 20.02.2007 - 9 Sa 1373/06
Reichweite des Gestaltungsspielraumes der Betriebspartner bei der Vereinbarung …
- LAG München, 30.07.2001 - 3 Sa 64/01
Zuspruch einer besonderen Vergütung auf Grundlage des § 10 Abs. 3 des …
- LAG Hessen, 03.06.2014 - 4 TaBV 61/14
Zulässigkeit der nachträglichen Änderung des Gegenstandes der Einigungsstelle