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   BAG, 24.11.1981 - 1 ABR 108/79   

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BAG, 24.11.1981 - 1 ABR 108/79 (https://dejure.org/1981,737)
BAG, Entscheidung vom 24.11.1981 - 1 ABR 108/79 (https://dejure.org/1981,737)
BAG, Entscheidung vom 24. November 1981 - 1 ABR 108/79 (https://dejure.org/1981,737)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsordnung - Arbeitgeberanordnung - Betriebsrat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 37, 112
  • VersR 1982, 710
  • BB 1982, 1421
  • DB 1982, 1116
  • JR 1983, 44
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 09.12.1980 - 1 ABR 1/78

    Zeitungsverlag - Mitbestimmungsrecht - Redakteur - Überstunden - Formular

    Auszug aus BAG, 24.11.1981 - 1 ABR 108/79
    Wie der Senat zu dieser ebenso wie schon zu der gleichlautenden früheren Vorschrift des § 56 Abs. 1 Buchst. f) BetrVG 1952 ausgesprochen hat, umfaßt die betriebliche Ordnung nur allgemeingültige, für die Arbeitnehmer oder doch für Gruppen von ihnen verbindliche Verhaltensregeln zur Sicherung des ungestörten Arbeitsablaufs und des reibungslosen Zusammenlebens und Zusammenwirkens der Arbeitnehmer im Betrieb; auch soweit in § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG das Verhalten der Arbeitnehmer angesprochen ist, geht es hierbei nur um das Verhalten in bezug auf die betriebliche Ordnung (BAG 9, 238 (240 ff.) = AP Nr. 1 zu § 56 BetrVG Ordnung des Betriebes; Senatsbeschluß vom 9. Dezember 1980 -- 1 ABR 1/78 --, (demnächst) AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes).

    Wie der Senat bereits ausgesprochen hat, gehört nicht jede Maßnahme, die auch eine Kontrolle der Arbeitnehmer ermöglicht, allein deswegen notwendig schon zur Ordnung des Betriebes; die Überwachung der Arbeitnehmer ist kein Tatbestandsmerkmal der Nr. 1, sondern ein solches der Nr. 6 des § 87 Abs. 1 BetrVG, wo aber nur die Überwachung durch technische Einrichtungen erfaßt wird (Senatsbeschluß vom 9. Dezember 1980 -- 1 ABR 1/78 --, (demnächst) AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes (zu B I 2 der Gründe)).

  • BAG, 09.09.1975 - 1 ABR 20/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei einer Erneuten Inbetriebnahme eines

    Auszug aus BAG, 24.11.1981 - 1 ABR 108/79
    Wie das Landesarbeitsgericht zutreffend ausführt, fallen unter den Begriff der technischen Einrichtung schon vom Wortsinn her nicht herkömmliche Schreibgeräte wie Bleistift oder Kugelschreiber , mit deren Hilfe der Arbeitnehmer irgendwelche Daten auf Papier festzuhalten hat, vielmehr muß die Einrichtung kraft ihrer technischen Natur unmittelbar, d. h. wenigstens in ihrem Kern schon selbst die Überwachung bewerkstelligen, indem sie das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer kontrolliert (BAG 27, 256 (261, 262) = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung (zu II 3 der Gründe)).

    Weil anonyme technische Kontrolleinrichtungen in den persönlichen Bereich der Arbeitnehmer eingreifen, sollen sie nur bei gleichberechtigter Beteiligung des Betriebsrats zulässig sein (BAG AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung (zu II 4 der Gründe); BAG 27, 256 (261) = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung (zu II 3 der Gründe); BAG AP Nrn. 3 und 4 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung).

  • BAG, 23.01.1979 - 1 ABR 101/76
    Auszug aus BAG, 24.11.1981 - 1 ABR 108/79
    Das hat der Senat auch bereits für den vergleichbaren Fall des Führens von Arbeitsbelegen zu Kalkulationszwecken entschieden (unveröffentlichter Beschluß vom 23. Januar 1979 -- 1 ABR 101/76 -- (zu II 4 der Gründe)).
  • BAG, 24.03.1981 - 1 ABR 32/78

    Umfang der Mitbestimmungspflicht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG -

    Auszug aus BAG, 24.11.1981 - 1 ABR 108/79
    Solche Anordnungen regeln das Verhalten des Arbeitnehmers bei der Erbringung seiner Arbeitsleistung, also sein Arbeits- und Leistungsverhalten, nicht aber sein das Zusammenleben und Zusammenwirken der Arbeitnehmer im Betrieb berührendes Ordnungsverhalten (Senatsbeschluß vom 24. März 1981 -- 1 ABR 32/78 --, (demnächst) AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitssicherheit (zu B II 1 c der Gründe), auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Bundesarbeitsgerichts bestimmt).
  • BAG, 12.10.1955 - 1 ABR 13/54

    Betriebsverfassungsrecht: Tarifvertragliches Mitbestimmungsrecht bei Änderung von

    Auszug aus BAG, 24.11.1981 - 1 ABR 108/79
    Wie der Senat zu dieser ebenso wie schon zu der gleichlautenden früheren Vorschrift des § 56 Abs. 1 Buchst. f) BetrVG 1952 ausgesprochen hat, umfaßt die betriebliche Ordnung nur allgemeingültige, für die Arbeitnehmer oder doch für Gruppen von ihnen verbindliche Verhaltensregeln zur Sicherung des ungestörten Arbeitsablaufs und des reibungslosen Zusammenlebens und Zusammenwirkens der Arbeitnehmer im Betrieb; auch soweit in § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG das Verhalten der Arbeitnehmer angesprochen ist, geht es hierbei nur um das Verhalten in bezug auf die betriebliche Ordnung (BAG 9, 238 (240 ff.) = AP Nr. 1 zu § 56 BetrVG Ordnung des Betriebes; Senatsbeschluß vom 9. Dezember 1980 -- 1 ABR 1/78 --, (demnächst) AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes).
  • BAG, 22.01.1980 - 1 ABR 48/77

    Mitbestimmungsrecht bei betrieblicher Lohngestaltung -; Anwendung auf

    Auszug aus BAG, 24.11.1981 - 1 ABR 108/79
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bedeutet "betriebliche Lohngestaltung" die Festlegung abstrakt-genereller Grundsätze zur Lohnfindung; es geht dabei um die Festlegung der Strukturformen des Entgelts einschließlich ihrer näheren Vollziehungsformen (BAG 29, 103 (109 f.) = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Provision (zu IV 3 a der Gründe); BAG AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung (zu B II 2 a und 3 der Gründe); BAG 32, 350 (362) = (demnächst) AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung (zu B II 2 c der Gründe)).
  • BAG, 29.03.1977 - 1 ABR 123/74

    Gesetzesvorbehalt - Anteilprovisionen - Leitungsprovisionen -

    Auszug aus BAG, 24.11.1981 - 1 ABR 108/79
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bedeutet "betriebliche Lohngestaltung" die Festlegung abstrakt-genereller Grundsätze zur Lohnfindung; es geht dabei um die Festlegung der Strukturformen des Entgelts einschließlich ihrer näheren Vollziehungsformen (BAG 29, 103 (109 f.) = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Provision (zu IV 3 a der Gründe); BAG AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung (zu B II 2 a und 3 der Gründe); BAG 32, 350 (362) = (demnächst) AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung (zu B II 2 c der Gründe)).
  • BAG, 27.05.1960 - 1 ABR 11/59

    Betriebsrat - Aufstellung eines Produktographen - Mitbestimmungsrecht

    Auszug aus BAG, 24.11.1981 - 1 ABR 108/79
    Wie der Senat zu dieser ebenso wie schon zu der gleichlautenden früheren Vorschrift des § 56 Abs. 1 Buchst. f) BetrVG 1952 ausgesprochen hat, umfaßt die betriebliche Ordnung nur allgemeingültige, für die Arbeitnehmer oder doch für Gruppen von ihnen verbindliche Verhaltensregeln zur Sicherung des ungestörten Arbeitsablaufs und des reibungslosen Zusammenlebens und Zusammenwirkens der Arbeitnehmer im Betrieb; auch soweit in § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG das Verhalten der Arbeitnehmer angesprochen ist, geht es hierbei nur um das Verhalten in bezug auf die betriebliche Ordnung (BAG 9, 238 (240 ff.) = AP Nr. 1 zu § 56 BetrVG Ordnung des Betriebes; Senatsbeschluß vom 9. Dezember 1980 -- 1 ABR 1/78 --, (demnächst) AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes).
  • BAG, 27.01.2004 - 1 ABR 7/03

    Mitbestimmung bei Einsatz von Arbeitnehmern in Kundenbetrieb mit

    Sinn der Vorschrift ist es, Eingriffe in den Persönlichkeitsbereich der Arbeitnehmer durch Verwendung technischer Kontrolleinrichtungen nur bei gleichberechtigter Mitbestimmung des Betriebsrats zuzulassen (BAG 24. November 1981 - 1 ABR 108/79 - BAGE 37, 112, 118 = AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 3 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Ordnung Nr. 7, zu B 2 der Gründe; 8. November 1994 - 1 ABR 20/94 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 27 = EzA BetrVG 1972 § 87 Kontrolleinrichtung Nr. 20, zu B I 1 der Gründe).
  • BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 75/83

    Mitbestimmung beim Radiohören im Betrieb

    An dieser Rechtsprechung hat der Senat in den Entscheidungen vom 24. November 1981 (BAGE 37, 112 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes), vom 8. Dezember 1981 (BAGE 37, 212 [BAG 08.12.1981 - 1 ABR 91/79] = AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung) und vom 10. April 1984 (- 1 ABR 69/82 - AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes) festgehalten.
  • BAG, 28.11.1989 - 1 ABR 97/88

    Betriebsrat: Initiativrecht bei einem Mitbestimmungstatbestand i.S. von § 87 Abs.

    Deren Mitbestimmungspflichtigkeit ist in § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG abschließend geregelt (Senatsbeschluß vom 9. Dezember 1980 - 1 ABR 1/78 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes; Beschluß vom 24. November 1981, BAGE 37, 112 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes).
  • BAG, 13.05.1997 - 1 ABR 2/97

    Ab- und Rückmeldung von Betriebsratsmitgliedern

    Auch die Verpflichtung der Vorgesetzten, über diesen Teil ihrer Arbeitsleistung Aufzeichnungen zu führen, ist mitbestimmungsfrei (vgl. BAGE 37, 112, 116 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes, zu B 1 der Gründe).
  • BAG, 08.12.1981 - 1 ABR 91/79

    Mitbestimmungsrecht - Dienstreise - Dienstreiseordnung - Erstattungvon

    Auch in seiner Entscheidung vom 24. November 1981 (1 ABR 108/79) hat der Senat darauf abgestellt, daß das Verhalten des Arbeitnehmers bei der Erbringung seiner Arbeitsleistung, sein Arbeits- oder Leistungverhalten, keinen Bezug zur betrieblichen Ordnung habe, und darauf gerichtete Anordnungen des Arbeitgebers daher nicht dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG unterfielen, auch wenn sie geeignet seien, unmittelbar oder mittelbar dieses Arbeitsverhalten zu beeinflussen und zu kontrollieren.
  • BAG, 08.08.1989 - 1 ABR 65/88

    Betriebsrat: Mitbestimmungsbefugnis bei Dienstkleidung

    An dieser Abgrenzung der mitbestimmungspflichtigen von den mitbestimmungsfreien Maßnahmen hat der Senat in der Folgezeit festgehalten (vgl. BAGE 37, 112 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes; BAGE 37, 212 [BAG 08.12.1981 - 1 ABR 91/79] = AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; Beschluß vom 10. April 1984 - 1 ABR 69/82 - AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes und BAGE 50, 330 = AP Nr. 10 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes).
  • BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 82/83

    Mitbestimmung

    So hat der Senat auch entschieden, daß das Verlangen des Arbeitgebers, Arbeitnehmer sollten ihre Tätigkeiten in Erfassungsbögen eintragen, nicht deswegen ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 94 Abs. 2 BetrVG begründet, weil diese Eintragungen tatsächliche Grundlage für eine Leistungsbeurteilung sein können (BAG 37, 112 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes ).
  • BAG, 23.10.1984 - 1 ABR 2/83

    Mitbestimmung bei Einführung von Führungsrichtlinien

    An dieser Rechtsprechung hat der Senat in den Entscheidungen vom 24. November 1981 (BAG 37, 112 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes), vom 8. Dezember 1981 (BAG 37, 212 = AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung) und vom 10. April 1984 (- 1 ABR 69/82 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) festgehalten.
  • BAG, 26.03.1991 - 1 ABR 26/90

    Überwachung der Arbeitnehmer durch Privatdetektive

    Mitbestimmungsfrei sind hingegen solche Maßnahmen des Arbeitgebers, die ein Verhalten des Arbeitnehmers betreffen, das keinen Bezug zur betrieblichen Ordnung hat, sei es, daß es sich nur auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers bezieht oder in sonstiger Weise lediglich das Verhältnis des einzelnen Arbeitnehmers zum Arbeitgeber betrifft (vgl. BAGE 37, 112 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes; BAGE 37, 212 [BAG 08.12.1981 - 1 ABR 91/79] = AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung;Beschluß vom 10. April 1984 - 1 ABR 69/82 - AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes; BAGE 50, 330 = AP Nr. 10 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes;Beschluß vom 8. August 1989 - 1 ABR 65/88 - AP Nr. 15 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes;Beschluß vom 17. Oktober 1989 - 1 ABR 100/88 - AP Nr. 12 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße;Urteil vom 21. August 1990 - 1 AZR 567/89 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.03.2017 - 23 TaBVGa 292/17

    Rechtstellung des Betriebsrats hinsichtlich der Kontrolle der

    Obergerichtlich entschiedene Konstellationen, in denen ein Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG Im Hinblick auf getroffene Regelungen zum Arbeitsverhalten fehlte, sind z.B. die Folgenden: Erfassung der Arbeitszeit von Redakteuren zum Zwecke des Nachweises von Überstunden (BAG, Beschluss vom 04.08.1981 - 1 ABR 54/78 -Juris Rn. 63); Ausfüllen von Tätigkeitsberichten (LAG München, Beschluss vom 26.02.1982 - 8 TaBV 37/81 - Amtsblatt BY 1982, C29-C30 und Juris); Erfassung der Arbeitszeit für bestimmte Projekte zwecks Abrechnung und Kalkulation (BAG, Beschluss vom 24.11.1981 - 1 ABR 108/79 - Juris, Rn. 13 ff) unter Hinweis darauf, dass allein die Möglichkeit einer Leistungskontrolle durch die manuelle Erfassung nicht maßgeblich sei; Registrierung von Arbeitsabläufen (BAG, Beschluss vom 08.11.1994 - 1 ABR 20/94 - Juris Rn. 21); Führen von An- und Abwesenheitslisten zur Ermittlung von Fehltagen (LAG München, Beschluss vom 13.02.2014 - 3 TaBV 84/13 - Juris Rn. 43 ff).
  • BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 100/88

    Betriebsbuße: Mitbestimmung des Betriebsrats

  • BAG, 05.02.1986 - 5 AZR 564/84

    Vertragsstrafe im Lizenzfußball

  • BAG, 10.04.1984 - 1 ABR 69/82

    Mitbestimmung bei Zugangssicherungssystem

  • LAG Köln, 15.05.1996 - 2 TaBV 8/96

    Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht bei Forderung des Arbeitgebers an den

  • LAG Niedersachsen, 25.03.1982 - 11 TaBV 7/81

    Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder

  • LAG Düsseldorf, 23.05.2012 - 5 TaBV 2/12

    Umfang des Einigungsstellenspruchs; Erweiterung der Mitbestimmungsrechte des

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.06.2013 - 6 L 4/12

    Mitbestimmung bei der Arbeitszeiterfassung

  • LAG Schleswig-Holstein, 02.11.1983 - 4 TaBV 5/83

    Zur Frage eines Mitbestimmungsrechts und Informationsrechts des Betriebsrates bei

  • ArbG Cottbus, 16.02.2011 - 2 BV 11/11
  • BAG, 13.02.1990 - 1 ABR 11/89

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Überwachung eines betrieblichen Alkoholverbots

  • LAG Baden-Württemberg, 09.06.1989 - 8 TaBV 7/88

    BAT; Großforschungseinrichtung; Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates;

  • ArbG Dessau-Roßlau, 17.06.2009 - 1 BV 1/09
  • BAG, 11.08.1993 - 7 AZR 619/92

    Fortzahlung des Lohnes für die Zeit der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an

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