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   BAG, 05.03.2013 - 1 ABR 11/12   

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https://dejure.org/2013,14917
BAG, 05.03.2013 - 1 ABR 11/12 (https://dejure.org/2013,14917)
BAG, Entscheidung vom 05.03.2013 - 1 ABR 11/12 (https://dejure.org/2013,14917)
BAG, Entscheidung vom 05. März 2013 - 1 ABR 11/12 (https://dejure.org/2013,14917)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 98 BetrVG, § 117 Abs 2 BetrVG
    Mitbestimmung bei betrieblicher Berufsbildung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Grundsätze zur Beteiligung der Personalvertretung bei der Bestellung von für die betriebliche Fortbildung zuständigen Mitarbeitern

  • Betriebs-Berater

    Mitbestimmung bei betrieblicher Berufsbildung

  • rewis.io

    Mitbestimmung bei betrieblicher Berufsbildung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beteiligung der Personalvertretung bei der Bestellung von für die betriebliche Fortbildung zuständigen Mitarbeitern

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mitbestimmungsrecht der betrieblichen Interessenvertretung bei der Bestellung von Ausbildungsleitern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mitbestimmung bei betrieblicher Berufsbildung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Mitbestimmung bei betrieblicher Berufsbildung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2013, 1843
  • DB 2013, 2157
  • JR 2014, 135
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • ArbG Dortmund, 16.09.2010 - 6 BV 250/09
    Auszug aus BAG, 05.03.2013 - 1 ABR 11/12
    Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 16. September 2010 - 6 BV 250/09 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 10.02.1988 - 1 ABR 39/86

    Betriebliche Bildungsmaßnahme - Auswahl der Teilnehmer

    Auszug aus BAG, 05.03.2013 - 1 ABR 11/12
    Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung sind auch Lehrgänge, die dem Arbeitnehmer die für die Ausfüllung seines Arbeitsplatzes und seiner beruflichen Tätigkeit notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verschaffen sollen (BAG 10. Februar 1988 - 1 ABR 39/86 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 57, 295) .
  • BAG, 23.04.1991 - 1 ABR 49/90

    Betriebliche Berufsbildungsmaßnahmen

    Auszug aus BAG, 05.03.2013 - 1 ABR 11/12
    Hierzu gehören alle Maßnahmen, die über die - mitbestimmungsfreie - Unterrichtung des Arbeitnehmers über seine Aufgaben und Verantwortung, die Art seiner Tätigkeit und ihrer Einordnung in den Arbeitsablauf des Betriebs sowie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren und die Maßnahmen und Einrichtungen zur Abwendung dieser Gefahren iSd. § 81 BetrVG hinausgehen, indem sie dem Arbeitnehmer gezielt Kenntnisse und Erfahrungen vermitteln, die ihn zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit erst befähigen (BAG 23. April 1991 - 1 ABR 49/90 - zu B II 2 a der Gründe) .
  • BAG, 18.04.2000 - 1 ABR 28/99

    Betriebliche und außerbetriebliche Maßnahmen der Berufsausbildung

    Auszug aus BAG, 05.03.2013 - 1 ABR 11/12
    Demnach ist eine Berufsbildungsmaßnahme immer dann eine betriebliche, wenn der Arbeitgeber Träger oder Veranstalter der Bildungsmaßnahme ist und die Berufsbildungsmaßnahme für die Arbeitnehmer des Arbeitgebers durchgeführt wird (BAG 18. April 2000 - 1 ABR 28/99 - zu B I 2 a bb der Gründe, BAGE 94, 245) .
  • BAG, 24.08.2004 - 1 ABR 28/03

    Mitbestimmung über Dauer betrieblicher Berufsausbildung

    Auszug aus BAG, 05.03.2013 - 1 ABR 11/12
    Die Beteiligung des Betriebsrats/der Personalvertretung bei der Bestellung der Ausbilder soll eine an den Interessen der Arbeitnehmer orientierte Ausfüllung von Gestaltungsspielräumen bei der betrieblichen Berufsbildung gewährleisten (BAG 24. August 2004  - 1 ABR 28/03 - zu B II 4 b der Gründe, BAGE 111, 350) .
  • BAG, 21.07.2009 - 1 ABR 42/08

    Mitbestimmung bei Errichtung einer Beschwerdestelle nach § 13 AGG

    Auszug aus BAG, 05.03.2013 - 1 ABR 11/12
    Mit den Anträgen zu 1. und 3. begehrt die Personalvertretung jeweils die Feststellung eines betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsverhältnisses iSv. § 256 Abs. 1 ZPO, da Gegenstand der Anträge ein Streit der Betriebsparteien über das Bestehen und den Umfang eines Mitbestimmungsrechts ist (dazu BAG 21. Juli 2009 - 1 ABR 42/08 - Rn. 16, BAGE 131, 225) .
  • LAG Hamm, 02.12.2011 - 10 TaBV 21/11

    Zuständigkeit der Personalvertretung Cockpit eines Luftfahrtunternehmens; im

    Auszug aus BAG, 05.03.2013 - 1 ABR 11/12
    Auf die Rechtsbeschwerde der Personalvertretung wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 2. Dezember 2011 - 10 TaBV 21/11 - aufgehoben.
  • BAG, 26.04.2016 - 1 ABR 21/14

    Betriebliche Bildungsmaßnahmen - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung sind auch Lehrgänge, die dem Arbeitnehmer die für die Ausfüllung seines Arbeitsplatzes und seiner beruflichen Tätigkeit notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verschaffen sollen (BAG 5. März 2013 - 1 ABR 11/12 - Rn. 12 mwN) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2017 - 6 TaBV 21/16

    Mitbestimmung bei Maßnahmen der betrieblichen Berufsausbildung - Zusatzaufgaben

    Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung sind auch Lehrgänge, die dem Arbeitnehmer die für die Ausfüllung seines Arbeitsplatzes und seiner beruflichen Tätigkeit notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verschaffen sollen (BAG 26. April 2016 - 1 ABR 21/14 - Rn. 21; 5. März 2013 - 1 ABR 11/12 - Rn. 12 mwN, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 57/12

    Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung

    Er ist auf die Feststellung eines betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsverhältnisses der Beteiligten gerichtet, zwischen denen ein Streit über das Bestehen und den Umfang eines Mitbestimmungsrechts bei der betrieblichen Lohngestaltung besteht (BAG 5. März 2013 - 1 ABR 11/12 - Rn. 10) .
  • LAG Saarland, 26.03.2014 - 1 TaBV 9/12

    Zustimmungsersetzungsverfahren - Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats -

    Bei einer Maßnahme der Berufsbildung handelt es sich dann, aber auch nur dann um eine "betriebliche", wenn der Arbeitgeber Träger beziehungsweise Veranstalter der Bildungsmaßnahme ist und darüber hinaus die Berufsbildungsmaßnahme für die Arbeitnehmer des Arbeitgebers durchgeführt wird (dazu bereits BAG, Beschluss vom 4. Dezember 1990, 1 ABR 10/90, NZA 1991, 388; ebenso in der Folge beispielsweise BAG, Beschluss vom 12. November 1991, 1 ABR 21/91, NZA 1992, 657, und BAG, Beschluss vom 18. April 2000, 1 ABR 28/99, NZA 2001, 167 sowie zuletzt BAG, Beschluss vom 5. März 2013, 1 ABR 11/12, abrufbar bei juris).
  • LAG Hamm, 16.12.2014 - 7 TaBV 73/14

    Einigungsstelle; Bildungsmaßnahme; Differenzierung zwischen betrieblicher und

    Dagegen würde die Gewährung eines Mitbestimmungsrechts bei außerbetrieblichen Maßnahmen schon daran scheitern, dass der Arbeitgeber Inhalt und Ausgestaltung einer von einem externen Schulungsträger durchgeführten Maßnahme nicht beeinflussen kann (BAG, Beschluss vom 12.11.1991, 1 ABR 21/91, juris Rdnr. 22; Beschluss vom 18.04.2000, 1 ABR 28/99, juris Rdnr. 29 ff.; Beschluss vom 05.03.2013, 1 ABR 11/12, juris Rdnr. 15).
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