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   BAG, 11.03.1986 - 1 ABR 12/84   

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https://dejure.org/1986,220
BAG, 11.03.1986 - 1 ABR 12/84 (https://dejure.org/1986,220)
BAG, Entscheidung vom 11.03.1986 - 1 ABR 12/84 (https://dejure.org/1986,220)
BAG, Entscheidung vom 11. März 1986 - 1 ABR 12/84 (https://dejure.org/1986,220)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Spruch der Einigungsstelle - Zulässigkeit der Datenläufe - Betriebsrat - Mitbestimmungsrecht - Personalinfornationssystem - Personalinformation - Fehlzeiten - Krankheitszeiten - Ärztliches Attest - Datenschutz

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 6; BetrVG § 76 Abs. 5 und 6; BetrVG § 75; BDSG § 23; BDSG § 25

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    BetrVerfG § 87 Abs. 1 Nr. 6

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 51, 217
  • NJW 1986, 2724
  • NZA 1986, 526
  • VersR 1986, 1199
  • BB 1986, 1292
  • BB 1986, 665
  • DB 1986, 1469
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 31.08.1982 - 1 ABR 27/80

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei einer Arbeitszeitregelung - Ladenschlusszeiten

    Auszug aus BAG, 11.03.1986 - 1 ABR 12/84
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß Angriffe gegen den Spruch einer Einigungsstelle im Beschlußverfahren dadurch zur Entscheidung gestellt werden, daß die Feststellung der Unwirksamkeit des Spruchs beantragt wird (Beschluß vom 30. Oktober 1979 - 1 ABR 112/77 - AP Nr. 9 zu § 112 BetrVG 1972; Beschluß vom 31. August 1982, BAGE 40, 107 = AP Nr. 8 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).

    Das hat der Senat in seiner Entscheidung vom 31. August 1982 (BAGE 40, 107 = AP Nr. 8 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit) im einzelnen begründet.

  • BAG, 23.04.1985 - 1 ABR 2/82

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Einführung eines rechnergesteuerten

    Auszug aus BAG, 11.03.1986 - 1 ABR 12/84
    Der Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß es nicht erforderlich ist, daß die erarbeitete Aussage für sich allein schon eine vernünftige und abschließende Beurteilung des Verhaltens oder der Leistung des Arbeitnehmers ermöglicht (Beschluß vom 23. April 1985 - 1 ABR 2/82 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 02.03.1982 - 1 ABR 74/79

    Mitbestimmungspflichtige Verlängerung der Arbeitszeit -; Eilbedürftigkeit

    Auszug aus BAG, 11.03.1986 - 1 ABR 12/84
    Mitbestimmung bei der technischen Überwachung von Leistung oder Verhalten der Arbeitnehmer bedeutet nicht, daß jede technische Überwachung auch im Einzelfall der Zustimmung des Betriebsrats bedarf mit der Folge, daß jede Regelung in einem Spruch der Einigungsstelle, die diese Überwachung nicht von einer solchen Zustimmung des Betriebsrats abhängig macht, Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats verletzt (vgl. Beschluß des Senats vom 2. März 1982, BAGE 38, 96 = AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).
  • BAG, 14.09.1984 - 1 ABR 23/82

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung

    Auszug aus BAG, 11.03.1986 - 1 ABR 12/84
    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 14. September 1984 (BAGE 46, 367 = AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung) ausgesprochen, daß eine solche technische Einrichtung dann zur Überwachung von Verhalten und Leistung der Arbeitnehmer bestimmt ist, wenn sie Leistungs- oder Verhaltensdaten programmgemäß zu Aussagen über Verhalten oder Leistung einzelner Arbeitnehmer verarbeitet.
  • BAG, 28.04.1981 - 1 ABR 53/79

    Mitbestimmungsrecht über Grundsätze des betrieblichen Vorschlagswesens

    Auszug aus BAG, 11.03.1986 - 1 ABR 12/84
    Das folgt aus dem Normencharakter einer Betriebsvereinbarung oder eines Einigungsstellenspruchs, der es ebenso wie bei Tarifverträgen und Gesetzen gebietet, im Interesse der Kontinuität und Rechtsbeständigkeit einer gesetzten Ordnung diese insoweit aufrechtzuerhalten, als sie auch ohne den unwirksamen Teil ihre ordnende Funktion noch entfalten kann (vgl. zuletzt Entscheidung des Senats vom 28. April 1981, BAGE 35, 205 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Vorschlagswesen).
  • BAG, 30.10.1979 - 1 ABR 112/77

    Folgen eines rechtswidrigen Spruchs der Einigungsstelle

    Auszug aus BAG, 11.03.1986 - 1 ABR 12/84
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß Angriffe gegen den Spruch einer Einigungsstelle im Beschlußverfahren dadurch zur Entscheidung gestellt werden, daß die Feststellung der Unwirksamkeit des Spruchs beantragt wird (Beschluß vom 30. Oktober 1979 - 1 ABR 112/77 - AP Nr. 9 zu § 112 BetrVG 1972; Beschluß vom 31. August 1982, BAGE 40, 107 = AP Nr. 8 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).
  • BAG, 16.12.2021 - 2 AZR 235/21

    Personenbezogene Daten - Bestimmtheit des Klageantrags

    Selbst wenn man sich die Annahme zu eigen machen wollte, dass es bei "Verhalten" und "Leistung" - die im Rahmen des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG nicht weiter voneinander abzugrenzen sind (vgl. Fitting BetrVG 30. Aufl. § 87 Rn. 221) - um ein "vom Willen des Arbeitnehmers getragenes oder gesteuertes Tun oder Unterlassen" geht (vgl. BAG 11. März 1986 - 1 ABR 12/84 - zu B II 3 b der Gründe, BAGE 51, 217) , würde dies den Anspruchsinhalt nicht verdeutlichen.
  • LAG Baden-Württemberg, 17.03.2021 - 21 Sa 43/20

    Datenschutz - Informationsanspruch - Kopieanspruch

    Diese sind nach der Rechtsprechung zu § 87 Abs. 1 Ziffer 6 BetrVG hinreichend konkretisiert (vgl. hierzu etwa BAG 11. März 1986 - 1 ABR 12/84 und BAG 27. Mai 1986 - 1 ABR 48/84 Rn. 63 für die Frage, was unter Verhalten zu verstehen ist; BAG 23. April 1985 - 1 ABR 2/82 - juris zur Frage, was unter der Leistung eines Arbeitnehmers zu verstehen ist).
  • BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 4/95

    Einigungsstellenspruch über Telefonanlage mit Kontrollmöglichkeit

    Gegenstand einer mitbestimmten Regelung hierüber müssen Maßnahmen sein, die geeignet sind, diesen Gefahren zu begegnen (BAGE 51, 217, 235 = AP Nr. 14 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B IV 2 der Gründe).
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