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   BAG, 10.06.1975 - 1 ABR 140/73   

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https://dejure.org/1975,1139
BAG, 10.06.1975 - 1 ABR 140/73 (https://dejure.org/1975,1139)
BAG, Entscheidung vom 10.06.1975 - 1 ABR 140/73 (https://dejure.org/1975,1139)
BAG, Entscheidung vom 10. Juni 1975 - 1 ABR 140/73 (https://dejure.org/1975,1139)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Angestellter Gerichtsreferendar - Rechtsstelle des DGB - Einzelner Betriebsrat - Befugnis zur Vertretung der Gewerkschaft - Gesamtbetriebsrat - Entsendung eines Jugendvertreters auf eine Schulungsveranstaltung - Gesamtjugendvertreter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Arbeitsgerichtsverfahren: Vertretungsbefugnis eines Gewerkschaftsreferendars - Betriebsrat: Befugnis zur Entsendung eines Mitglieds auf eine Schulungsveranstaltung, Schulung eines Jugendvertreters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1975, 1344
  • DB 1975, 2234
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 21.06.1957 - 1 AZR 465/56

    Arbeitsfreistellung von Betriebsratsmitgliedern - Tarifvertraglich typisierende

    Auszug aus BAG, 10.06.1975 - 1 ABR 140/73
    Von hier aus gesehen kommt für die Entsendung eines Gesamtjugendvertreters als Jugendvertreter eines einzelnen Betriebes eben nur der Betriebsrat dieses Betriebes als Entsendungsorgan in Betracht (vgl. Beschluß des Senats vom 6. November 1973 ~ 1 ABR 8/73 --AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972 unter Ziff. III 6 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) .

    Der Senat hat in seinem Beschluß vom 6. November 1973 - 1 ABR 8/73 - (AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972 unter Ziff. III 6 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) insoweit ausgeführt, mangels Verweisung auf § 37 Abs. 6 aaO komme die Anwendung dieser Vorschrift auf Mitglieder eines Wirtschaftsausschusses nur in ihrer etwaigen Ursprungs funktion als Betriebsratsmitglieder in Betracht (kritisch hierzu Kittner in Anm. AP aaO und Däubler, Schulung und Fortbildung von Betriebsratsmitgliedern und Jugendver tretern, 2. Auf1., 1975, S. 90).

  • BAG, 06.11.1973 - 1 ABR 8/73

    Schulung zum Betriebsverfassungsgesetz -; Beurteilung der Erforderlichkeit

    Auszug aus BAG, 10.06.1975 - 1 ABR 140/73
    Von hier aus gesehen kommt für die Entsendung eines Gesamtjugendvertreters als Jugendvertreter eines einzelnen Betriebes eben nur der Betriebsrat dieses Betriebes als Entsendungsorgan in Betracht (vgl. Beschluß des Senats vom 6. November 1973 ~ 1 ABR 8/73 --AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972 unter Ziff. III 6 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) .

    Der Senat hat in seinem Beschluß vom 6. November 1973 - 1 ABR 8/73 - (AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972 unter Ziff. III 6 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) insoweit ausgeführt, mangels Verweisung auf § 37 Abs. 6 aaO komme die Anwendung dieser Vorschrift auf Mitglieder eines Wirtschaftsausschusses nur in ihrer etwaigen Ursprungs funktion als Betriebsratsmitglieder in Betracht (kritisch hierzu Kittner in Anm. AP aaO und Däubler, Schulung und Fortbildung von Betriebsratsmitgliedern und Jugendver tretern, 2. Auf1., 1975, S. 90).

  • BAG, 06.05.1975 - 1 ABR 135/73

    Arbeitsgerichtsverfahren: Präjudizielle Wirkung des arbeitsgerichtlichen

    Auszug aus BAG, 10.06.1975 - 1 ABR 140/73
    Wie der Senat schon mehrfach entschieden hat, kann insoweit die Jugendvertretung allein keine gegen über dem Arbeitgeber wirksame Beschlüsse fassen, sondern nur der Betriebsrat, wobei dann eine Beteiligung der Jugendvertretung nach § 67 BetrVG in Betracht kommt (vgl. Urteil vom 20. November 1973 - 1 AZR 33/73 ~-AP Nr. 1 zu § 65 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt; Beschluß vom 10. Mai 1974- - 1 ABR 57/73 -- AP Nr. 3 aaO; Beschluß vom 6. Mai 1975 - 1 ABR 135/73 - zur Veröffentlichung in der AP vorgesehen).

    Von den vorhergehenden Tagen kamen von dem begrenzten Aufgaben- und Wirkungskreis einer Jugendvertretung her gesehen (vgl. BAG AP Nr, 4 zu § 65 BetrVG 1972 und Beschluß vom 6. Mai 1975 - 1 ABR 135/73 - aaO) allenfalls noch der Dienstag der ersten Woche teilweise und Mittwoch der ersten Woche in Betracht.

  • BAG, 10.05.1974 - 1 ABR 60/73

    Jugendvertreter - Schulungsveranstaltung - Bildungsveranstaltung -

    Auszug aus BAG, 10.06.1975 - 1 ABR 140/73
    Diese Tage umfassen einen klar abgegrenzten Problemkreis, dessen Besuch für sich betrachtet möglich und sinnvoll gewesen wäre (vgl. Beschluß vom 10. Mai 1974- - 1 ABR 60/73 ~=AP Nr. 4-zu § 63 BetrVG 1972).

    Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich zugleich, daß das Seminar, das teils für den Beteiligten G notwendige, teils aber auch nur geeignete Kenntnisse vermittelte, seinem Schwerpunkt nach nicht Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG beinhaltete was zur Anerkennung der ganzen Veranstaltung als erforderlich geführt hätte (Beschluß vom 10. Mai 1974 - 1 ABR 60/73 - aaO; Beschluß vom 27. September 1974 - 1 ABR 71/73 --AP Nr. 18 zu § 37 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmmt).

  • BAG, 27.09.1974 - 1 ABR 71/73

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bezüglich Betriebsratsschulungen

    Auszug aus BAG, 10.06.1975 - 1 ABR 140/73
    Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich zugleich, daß das Seminar, das teils für den Beteiligten G notwendige, teils aber auch nur geeignete Kenntnisse vermittelte, seinem Schwerpunkt nach nicht Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG beinhaltete was zur Anerkennung der ganzen Veranstaltung als erforderlich geführt hätte (Beschluß vom 10. Mai 1974 - 1 ABR 60/73 - aaO; Beschluß vom 27. September 1974 - 1 ABR 71/73 --AP Nr. 18 zu § 37 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmmt).
  • BAG, 10.05.1974 - 1 ABR 57/73

    Jugendvertreter - Schulungsveranstaltung - Beschlußfassung durch den Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 10.06.1975 - 1 ABR 140/73
    Wie der Senat schon mehrfach entschieden hat, kann insoweit die Jugendvertretung allein keine gegen über dem Arbeitgeber wirksame Beschlüsse fassen, sondern nur der Betriebsrat, wobei dann eine Beteiligung der Jugendvertretung nach § 67 BetrVG in Betracht kommt (vgl. Urteil vom 20. November 1973 - 1 AZR 33/73 ~-AP Nr. 1 zu § 65 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt; Beschluß vom 10. Mai 1974- - 1 ABR 57/73 -- AP Nr. 3 aaO; Beschluß vom 6. Mai 1975 - 1 ABR 135/73 - zur Veröffentlichung in der AP vorgesehen).
  • BAG, 08.02.1977 - 1 ABR 82/74

    Ordnungsgemäße Beschlußfassung des Betriebsrats - Jugendvertretung -

    Im einzelnen gilt folgendes: 1. Das Landesarheitsgericht geht zunächst zu Recht davon aus, die Jugendvertretung könne allein keinen gegenüber dem Arbeitgeber wirksamen Beschluß fassen, nur eine Beteiligung der Jugendvertretung an dem Beschluß des Betriebsrats komme in Betracht (BAG Beschlüsse vom 2o.November 1973 und Io. Mai 197, AP Nr. 1 und 3 zu § 65 BetrVG 1972; Beschluß vom Io. Juni 1975 - 1 ABR lho/73 - = AP Nr. 1 zu § 73 BetrVG 1972).
  • BAG, 30.03.1994 - 7 ABR 45/93

    Schulung durch gewerkschaftseigenes Unternehmen

    Anspruchsgrundlage für den abgeleiteten Anspruch des Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung ist § 65 Abs. 1, § 40 Abs. 1 BetrVG (vgl. u. a. BAGE 24, 459, 461 [BAG 31.10.1972 - 1 ABR 7/72] = AP Nr. 2 zu § 40 BetrVG 1972, zu B 1 der Gründe; BAGE 25, 357, 359 = AP Nr. 6 zu § 37 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe; BAG Beschluß vom 6. Mai 1975 - 1 ABR 135/73 - AP Nr. 5 zu § 65 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe; BAG Beschluß vom 10. Juni 1975 - 1 ABR 140/73 - AP Nr. 1 zu § 73 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe; BAGE 60, 385, 387 f. = AP Nr. 28 zu § 40 BetrVG 1972, zu B I der Gründe).
  • ArbG Offenbach, 14.10.2010 - 2 BV 9/10
    Der Betriebsrat ist befugt, im eigenen Namen Erstattungsansprüche von Betriebsratsmitgliedern im Beschlussverfahren geltend zu machen, mit dem Ziel der Zahlung der betreffenden Geldschuld an diese Mitglieder, nicht an sich selbst (BAG, 10.06.1975 - 1 ABR 140/73 - AP Nr. 1 zu § 73 BetrVG BAG, 27.03.1979 - AP Nr. 7 zu 80 ArbGG 1953; BAG, Beschluss vom 15.01.1992 - 7 ABR 23/90 - AP 41 zu § 40 BetrVG; BAG, Beschluss 28.06.1995 - 7 ABR 47/94 - AP 47 zu § 40 BetrVG).
  • LAG Hamm, 02.04.1998 - 16 Sa 1505/97

    DGB-Rechtsschutzsekretäre

    In der Folgezeit hat es darauf abgestellt, daß der "Vertreter der Gewerkschaft" als solcher auftreten können soll (BAG, AP Nr. 1 zu § 73 BetrVG 1972) Wenn der DGB durch den Vorsitzenden des Bundesvorstands und ein weiteres Mitglied eine nach dem Gesetz vorgesehene Vollmacht erteilt, so genügt das Vorgehen diesen Anforderungen.
  • BAG, 20.01.1976 - 1 ABR 44/75

    Übergang von einem Feststellungsantrag zu einem Leistungsantrag - Anregung des

    Ähnliche Gedankengänge hat der Senat hinsichtlich der Schulung von Gesamtjugendvertretern in seinem Beschluß vom Io. Juni 1975 ~ 1 ABR 14o/73 - ([demnächst] AP Nr. 1 zu § 73 BetrVG 1972) entwickelt, c) Es wäre demnach zunächst zu prüfen gewesen, was das Landesarbeitsgericht nachzuholen haben wird, ob nach der angeführten Rechtsprechung überhaupt eine Schulung der beteiligten Betriebsratsmitglieder im Hinblick auf die Situation in den beiden Betriebsräten erforderlich war.
  • BAG, 03.10.1975 - 2 AZR 339/74

    Arbeitsgerichtsverfahren: Zustellungsvollmacht eines Stationsreferendars bei

    Denkbar ist zwar, daß ein angestellter Referendar zum Vertreter eines Verbandes im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 2 ArbGG bestellt wird (vgl. Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom Io. Juni 1975 - 1 ABR 14ö/73 - [demnächst] AP Nr. 1 zu § 73 BetrVG 1972).
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