Rechtsprechung
   BAG, 28.03.2000 - 1 ABR 16/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,298
BAG, 28.03.2000 - 1 ABR 16/99 (https://dejure.org/2000,298)
BAG, Entscheidung vom 28.03.2000 - 1 ABR 16/99 (https://dejure.org/2000,298)
BAG, Entscheidung vom 28. März 2000 - 1 ABR 16/99 (https://dejure.org/2000,298)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,298) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BetrVG § 99; ; BetrVG § 95; ; BetrVG § 75; ; GG Art. 9 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG §§ 75 95 99; GG Art. 9 Abs. 3
    Arbeitsverhältnis: Begründung - Verzicht auf tarifliche Leistungen als Einstellungsvoraussetzung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG §§ 99, 95, 75; GG Art. 9 Abs. 3
    Einstellung bei Verzicht auf tarifliche Leistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verzicht auf tarifliche Leistungen als Einstellungsvoraussetzung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verzicht auf tarifliche Leistungen als Einstellungsvoraussetzung

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Gewerkschaftszugehörigkeit und Verzicht auf tarifliche Leistungen als Einstellungsvoraussetzung: Zustimmungsverweigerungsgründe des Betriebsrats?

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 99 BetrVG; Art. 9 Abs. 3 GG
    Arbeitsrecht, Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen zu untertariflichen Bedingungen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 94, 169
  • ZIP 2001, 209
  • MDR 2001, 38
  • NZA 2000, 1294
  • BB 2000, 2311
  • BB 2000, 826
  • DB 2000, 722
  • DB 2001, 203
  • JR 2001, 132
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 09.07.1996 - 1 ABR 55/95

    Zustimmungsverweigerung bei Einstellung zu untertariflichen Bedingungen

    Auszug aus BAG, 28.03.2000 - 1 ABR 16/99
    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Einstellungen ist kein Instrument einer umfassenden Vertragsinhaltskontrolle (Senat 9. Juli 1996 - 1 ABR 55/95 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 9 = EzA BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 1, zu B I 1 b der Gründe; Senat 28. Juni 1994 - 1 ABR 59/93 - BAGE 77, 165, zu B II 1 der Gründe).

    Auf dieser Grundlage hat der Senat ein Zustimmungsverweigerungsrecht nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG bei Einstellungen dann bejaht, wenn die tatsächliche Beschäftigung aus Gründen des kollektiven oder individuellen Arbeitnehmerschutzes verhindert werden soll oder wenn bei der Einstellung ein Auswahlverfahren nicht beachtet worden ist, das zugunsten besonders schutzwürdiger Mitbewerber vorgeschrieben ist (Senat 9. Juli 1996 - 1 ABR 55/95 - aaO, zu B I 1 b der Gründe; Senat 28. Juni 1994 - 1 ABR 59/93 - aaO, zu B II 1 c der Gründe).

    Für tarifgebundene Arbeitnehmer wäre ein tarifvertragliches Verbot der Einstellung zu untertariflichen Bedingungen sinnlos, da die Bestimmungen des einschlägigen Tarifvertrags unabhängig davon, ob die Arbeitsvertragsparteien etwas Ungünstigeres vereinbart haben, für das Arbeitsverhältnis maßgebend sind (Senat 9. Juli 1996 - 1 ABR 55/95 - aaO, zu B I 1 c der Gründe).

    Insoweit gilt nichts anderes als für den Fall der Zustimmungsverweigerung wegen Verstoßes gegen einen Tarifvertrag (Senat 9. Juli 1996 - 1 ABR 55/95 - aaO, zu B I 2 der Gründe).

    Die Nachteile müssen nämlich "infolge" der personellen Maßnahme eintreten, also hier Folge der Einstellung sein (vgl. Senat 9. Juli 1996 - 1 ABR 55/95 - aaO, zu B III der Gründe).

    Sie können nicht durch die Einstellung als solche benachteiligt sein, sondern allenfalls durch die Konditionen, zu denen sie eingestellt werden (vgl. Senat 9. Juli 1996 - 1 ABR 55/95 - aaO, zu B II der Gründe mwN).

  • LAG Schleswig-Holstein, 18.03.1999 - 4 TaBV 47/98

    Streitigkeit über das Vorliegen einer ordnungsgemäße Zustimmungsverweigerung des

    Auszug aus BAG, 28.03.2000 - 1 ABR 16/99
    Landesarbeitsgericht Beschluß vom 18. März 1999 Schleswig-Holstein - 4 TaBV 47/98 -.

    1 ABR 16/99 4 TaBV 47/98.

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 18. März 1999 - 4 TaBV 47/98 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 72/98

    Unterlassungsanspruch von Gewerkschaften gegen tarifwidrige betriebliche

    Auszug aus BAG, 28.03.2000 - 1 ABR 16/99
    Es ist aber zu berücksichtigen, daß teilweise ein erweitertes Günstigkeitsverständnis vertreten worden ist und auch noch vertreten wird, wonach der Erhalt des Arbeitsplatzes Einschränkungen beim Arbeitsentgelt rechtfertigen könne (vgl. die Nachweise im Senatsbeschluß 20. April 1999 - 1 ABR 72/98 - AP GG Art. 9 Nr. 89 = EzA GG Art. 9 Nr. 65, zu B III 1 b der Gründe).

    Der Senat hat zwar diesen Erwägungen eine Absage erteilt (Senatsbeschluß 20. April 1999 aaO).

  • BAG, 02.06.1987 - 1 AZR 651/85

    Recht auf gewerkschaftliche Betätigung

    Auszug aus BAG, 28.03.2000 - 1 ABR 16/99
    bb) Der Senat hat dementsprechend bereits im Urteil vom 2. Juni 1987 (- 1 AZR 651/85 - BAGE 54, 353) entschieden, daß ein Arbeitgeber die Einstellung eines Arbeitnehmers nicht von dessen Austritt aus einer Gewerkschaft abhängig machen kann.

    Diese darf nicht vom Nichtbeitritt zu oder Austritt aus einer Gewerkschaft abhängig gemacht werden (Senat 2. Juni 1987 aaO, zu III 2 der Gründe).

  • BAG, 28.06.1994 - 1 ABR 59/93

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei befristeter Einstellung

    Auszug aus BAG, 28.03.2000 - 1 ABR 16/99
    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Einstellungen ist kein Instrument einer umfassenden Vertragsinhaltskontrolle (Senat 9. Juli 1996 - 1 ABR 55/95 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 9 = EzA BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 1, zu B I 1 b der Gründe; Senat 28. Juni 1994 - 1 ABR 59/93 - BAGE 77, 165, zu B II 1 der Gründe).

    Auf dieser Grundlage hat der Senat ein Zustimmungsverweigerungsrecht nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG bei Einstellungen dann bejaht, wenn die tatsächliche Beschäftigung aus Gründen des kollektiven oder individuellen Arbeitnehmerschutzes verhindert werden soll oder wenn bei der Einstellung ein Auswahlverfahren nicht beachtet worden ist, das zugunsten besonders schutzwürdiger Mitbewerber vorgeschrieben ist (Senat 9. Juli 1996 - 1 ABR 55/95 - aaO, zu B I 1 b der Gründe; Senat 28. Juni 1994 - 1 ABR 59/93 - aaO, zu B II 1 c der Gründe).

  • BAG, 26.01.1988 - 1 AZR 531/86

    Anforderungen an die Begründung des Betriebsrats für die Verweigerung seiner

    Auszug aus BAG, 28.03.2000 - 1 ABR 16/99
    Ob dieser Zustimmungsverweigerungsgrund generell nur bei Versetzungen in Betracht kommt (so Senat 26. Januar 1988 - 1 AZR 531/86 - BAGE 57, 242, zu II 4 b der Gründe; MünchArbR/Matthes Bd. 3 § 344 Rn. 80), mag dabei offenbleiben.
  • BVerfG, 17.02.1981 - 2 BvR 384/78

    Bethel

    Auszug aus BAG, 28.03.2000 - 1 ABR 16/99
    Dem Grundrecht kommt kraft dieser ausdrücklichen Anordnung Drittwirkung, also unmittelbare Verbindlichkeit für den Privatrechtsverkehr zu (BVerfG 17. Februar 1981 - 2 BvR 384/78 - BVerfGE 57, 220, zu C II 4 a der Gründe).
  • BAG, 10.11.1992 - 1 ABR 21/92

    Bewerbung Schwerbehinderter und Pflichten nach § 99 BetrVG

    Auszug aus BAG, 28.03.2000 - 1 ABR 16/99
    Daß § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG auch zur Anwendung kommen kann, wenn die Verbotsnorm nicht den Einzustellenden selbst schützen soll, sondern potentielle dritte Bewerber, hat der Senat bereits mehrfach entschieden (siehe etwa Senat 10. November 1992 - 1 ABR 21/92 - BAGE 71, 337).
  • BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 39/95

    Mitbestimmung bei Versetzung - Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 28.03.2000 - 1 ABR 16/99
    § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG dient allein der Wahrung der Interessen des betroffenen Arbeitnehmers (Senat 2. April 1996 - 1 ABR 39/95 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 9 = EzA BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 1, zu B I 2 a der Gründe mwN).
  • BAG, 18.12.1990 - 1 ABR 15/90

    Umfang der Unterrichtungspflicht nach § 99 Abs. 1 BetrVG

    Auszug aus BAG, 28.03.2000 - 1 ABR 16/99
    Sie setzt zwar voraus, daß der Arbeitgeber zuvor den Betriebsrat im erforderlichen Umfang über die geplante personelle Maßnahme unterrichtet hat (vgl. Senat 18. Dezember 1990 - 1 ABR 15/90 - BAGE 66, 328, zu B I der Gründe).
  • BAG, 10.04.1991 - 5 AZR 226/90

    Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung

  • BAG, 11.10.1995 - 5 AZR 258/94

    Angemessene Ausbildungsvergütung; Finanzierung der Ausbildung durch die

  • BAG, 10.08.1993 - 1 ABR 22/93

    Betriebsrat: Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers - Wochenfrist - Verweigerung

  • BVerwG, 26.03.1981 - 5 C 50.80

    Berusständische Kammer - Rechtsanwaltskammer - Mindestansätze für die

  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 549/08

    Grundsatz der Tarifeinheit - Rechtsprechungsänderung

    (2) Die unzulässige Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit bei der Einstellung (dazu BAG 2. Juni 1987 - 1 AZR 651/85 - BAGE 54, 353; 28. März 2000 - 1 ABR 16/99 - BAGE 94, 169) führt im Falle einer Tarifpluralität nicht zu "tatsächlichen Unzuträglichkeiten".
  • BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 93/07

    Zustimmungsverweigerung per E-Mail

    Danach kann der Betriebsrat einer Einstellung nicht mit der Begründung widersprechen, die vorgesehene Eingruppierung sei falsch (BAG 28. März 2000 - 1 ABR 16/99 - zu II 2 a, b der Gründe, BAGE 94, 169).
  • BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 100/08

    Betriebsübergang - Transformation tariflicher Normen

    In der Regel ist der Arbeitgeber über die Mitgliedschaft des Arbeitnehmers in der Gewerkschaft nicht informiert; nach langjähriger Rechtsprechung hat er kein Recht, bei der Einstellung danach zu fragen (Senat 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - BAGE 99, 120, 125; ErfK/Preis 9. Aufl. BGB § 611 Rn. 278; zur Unzulässigkeit des Kriteriums einer Gewerkschaftszugehörigkeit bei der Einstellung vgl. BAG 2. Juni 1987 - 1 AZR 651/85 - BAGE 54, 353; 28. März 2000 - 1 ABR 16/99 - BAGE 94, 169, 174 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht