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   BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 20/09   

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BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 20/09 (https://dejure.org/2010,1902)
BAG, Entscheidung vom 05.10.2010 - 1 ABR 20/09 (https://dejure.org/2010,1902)
BAG, Entscheidung vom 05. Oktober 2010 - 1 ABR 20/09 (https://dejure.org/2010,1902)
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Volltextveröffentlichungen (16)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 135, 382
  • ZIP 2011, 832 (Ls.)
  • MDR 2011, 734
  • NZA 2011, 598
  • BB 2011, 960
  • DB 2011, 1113
  • JR 2012, 399
 
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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 26.08.2008 - 1 AZR 354/07

    Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung - Nachwirkung einer

    Auszug aus BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 20/09
    Betriebsvereinbarungen mit teils erzwingbaren, teils freiwilligen Regelungen wirken grundsätzlich nur hinsichtlich der Gegenstände nach, die der zwingenden Mitbestimmung unterfallen (BAG 26. August 2008 - 1 AZR 354/07 - Rn. 14, BAGE 127, 297) .

    bb) Will der Arbeitgeber seine finanziellen Leistungen nicht völlig zum Erlöschen bringen, sondern mit der Kündigung einer Betriebsvereinbarung nur eine Verringerung des Volumens der insgesamt zur Verfügung gestellten Mittel und zugleich eine Veränderung des Verteilungsplans erreichen, wirkt die Betriebsvereinbarung nach (BAG 26. August 2008 - 1 AZR 354/07 - Rn. 17 mwN, BAGE 127, 297) .

    BetrVG ausgeschlossen ist, hat der Arbeitgeber aber bei einer Änderung der bisher geltenden Entlohnungsgrundsätze die Zustimmung des Betriebsrats einzuholen (BAG 26. August 2008 - 1 AZR 354/07 - Rn. 21 f., BAGE 127, 297) .

  • BAG, 20.04.2010 - 1 ABR 85/08

    Tätigkeitsbeschreibung - Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 20/09
    Dem Gesamtbetriebsrat fehlt daher die Antragsbefugnis in der Regel, wenn er ausschließlich Rechte der Arbeitnehmer reklamiert (BAG 20. April 2010 - 1 ABR 85/08 - Rn. 10 mwN, EzA BetrVG 2001 § 82 Nr. 2) .
  • BAG, 10.11.2009 - 1 AZR 511/08

    Betriebsvereinbarung - Nachwirkung

    Auszug aus BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 20/09
    Dies betrifft die Angelegenheiten der zwingenden Mitbestimmung, zu denen auch das Mitbestimmungsrecht bei der betrieblichen Lohngestaltung (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG) gehört (BAG 10. November 2009 - 1 AZR 511/08 - Rn. 12) .
  • BAG, 18.11.2003 - 1 AZR 604/02

    Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung über Sonderzahlungen

    Auszug aus BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 20/09
    Vielmehr müssen die Betriebsparteien oder im Konfliktfall die Einigungsstelle das vom Arbeitgeber noch zur Verfügung gestellte Finanzvolumen als mitbestimmungsfreie Vorgabe zugrunde legen (BAG 18. November 2003 - 1 AZR 604/02 - zu I 3 c cc der Gründe mwN, BAGE 108, 299) .
  • BAG, 17.01.1995 - 1 ABR 29/94

    Jährliche Betriebsvereinbarung über Weihnachtsgratifikation - Kündigung und

    Auszug aus BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 20/09
    aa) Will ein Arbeitgeber mit der Kündigung einer teilmitbestimmten Betriebsvereinbarung seine finanziellen Leistungen vollständig und ersatzlos einstellen, tritt keine Nachwirkung ein (BAG 17. Januar 1995 - 1 ABR 29/94 - zu II A 2 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 77 Nachwirkung Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 77 Nr. 54) .
  • BAG, 28.02.2006 - 1 ABR 4/05

    Änderung von Entlohnungsgrundsätzen

    Auszug aus BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 20/09
    Eine Änderung der Vergütungsstruktur liegt regelmäßig vor, wenn nur einer der mehreren Bestandteile, aus denen sich die Gesamtvergütung zusammensetzt, gestrichen, erhöht oder vermindert wird (vgl. BAG 28. Februar 2006 - 1 ABR 4/05 - Rn. 17 f., BAGE 117, 130) .
  • BAG, 22.06.2010 - 1 AZR 853/08

    Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze - Theorie der

    Auszug aus BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 20/09
    Zugleich soll die Einbeziehung des Betriebsrats zur Wahrung der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit sowie zur Sicherung der Angemessenheit und Durchsichtigkeit des Lohngefüges beitragen (BAG 22. Juni 2010 - 1 AZR 853/08 - Rn. 21, NZA 2010, 1243) .
  • BAG, 27.10.1998 - 1 ABR 3/98

    Spesenregelung und Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 20/09
    Der Senat musste daher nicht entscheiden, ob der Betriebsrat überhaupt die Durchführung lediglich nachwirkender Bestimmungen verlangen kann (gleichfalls unentschieden in BAG 27. Oktober 1998 - 1 ABR 3/98 - zu B I 3 b der Gründe, BAGE 90, 76) .
  • BAG, 21.08.2001 - 3 ABR 44/00

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung über Betriebsrenten

    Auszug aus BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 20/09
    Vom Antrag zu 2 ist die Feststellung umfasst, dass der Inhalt der BV Nr. 9 über den 31. Dezember 2007 hinaus weiter gilt und vom Arbeitgeber durchzuführen ist (BAG 21. August 2001 - 3 ABR 44/00 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 98, 354) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2009 - 13 TaBV 1961/08
    Auszug aus BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 20/09
    Die Rechtsbeschwerde des Gesamtbetriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2009 - 13 TaBV 1961/08 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 21.03.2017 - 7 ABR 17/15

    Antragsbefugnis des Betriebsrats - Arbeitsbefreiung

    Dagegen fehlt dem Betriebsrat die Antragsbefugnis, wenn er ausschließlich Rechte der Arbeitnehmer reklamiert (vgl. BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 22/12 - Rn. 15; 5. Oktober 2010 - 1 ABR 20/09 - Rn. 13, BAGE 135, 382) .
  • BAG, 24.02.2016 - 7 ABR 20/14

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Abmeldepflicht

    Voraussetzung der Antragsbefugnis im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren ist, dass der Antragsteller eigene betriebsverfassungsrechtliche Rechte behauptet (vgl. BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 22/12 - Rn. 15; 5. Oktober 2010 - 1 ABR 20/09 - Rn. 13 f., BAGE 135, 382) .
  • BAG, 24.01.2024 - 10 AZR 33/23

    Urlaubsgeld - Gesamtzusage - Schriftformgebot bei Nebenabrede - ablösende

    Die BV Urlaubsgeld wirkt - wie bereits das Landesarbeitsgericht zutreffend angenommen hat - nicht gemäß § 77 Abs. 6 BetrVG nach (vgl. zum Ganzen BAG 5. Oktober 2010 - 1 ABR 20/09 - Rn. 19 f. mwN, BAGE 135, 382) .
  • LAG Köln, 13.08.2015 - 8 TaBV 4/15

    Beendigung von Betriebsvereinbarungen durch Kündigung des Arbeitgebers

    Dem Betriebsrat fehlt daher die Antragsbefugnis in der Regel, wenn er ausschließlich Rechte der Arbeitnehmer reklamiert, mithin deren Individualansprüche gegenüber dem Arbeitgeber geltend macht (vgl. BAG 05.10.2010 - 1 ABR 20/09 - mwN).

    Der Betriebsrat nimmt vorliegend daher ein eigenes betriebsverfassungsrechtliches Recht in Anspruch; ob der geltend gemachte Durchführungsanspruch des Betriebsrats im streitgegenständlichen Fall besteht, ist hingegen eine Frage der Begründetheit (vgl. auch BAG 25.10.2010 - 1 ABR 20/09).

    (vgl. zu allem BAG 05.10.2010 - 1 ABR 20/09 - mwN).

    Eine Änderung der Vergütungsstruktur liegt regelmäßig vor, wenn nur einer der mehreren Bestandteile, aus denen sich die Gesamtvergütung zusammensetzt, gestrichen, erhöht oder vermindert wird (BAG 05.10.2010 - 1 ABR 20/09 - mwN).

    Dies setzt allerdings voraus, dass über diese Leistung eine gesonderte Betriebsvereinbarung abgeschlossen ist und der Arbeitgeber die Einstellung des darin geregelten Vergütungsbestandteils in eindeutiger Form zum Ausdruck bringt (BAG 05.10.2010 - 1 ABR 20/09 - mwN).

    Bei diesen kann er nicht über das "ob" der Leistung frei entscheiden, so dass für ihre Ausgestaltung regelmäßig ein Gestaltungsraum besteht, der dem Betriebsrat das Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG eröffnet (BAG 05.10.2010 - 1 ABR 20/09 - mwN).

    Die Entscheidung über den Wegfall einer zusätzlichen Leistung kann daher nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG nur mitbestimmungsfrei sein, wenn diese in einer gesonderten Betriebsvereinbarung geregelt worden ist (BAG 05.10.2010 - 1 ABR 20/09 - mwN).

    Will der Arbeitgeber die Leistung nicht gänzlich einstellen, sondern lediglich das Finanzvolumen unter Beibehaltung des bisherigen Verteilungsplans reduzieren, hat er dies gleichermaßen mitzuteilen (vgl. etwa BAG 05.10.2010 - 1 ABR 20/09 - mwN).

    Eine Änderung der Vergütungsstruktur liegt regelmäßig vor, wenn nur einer der mehreren Bestandteile, aus denen sich die Gesamtvergütung zusammensetzt, gestrichen, erhöht oder vermindert wird (BAG 05.10.2010 - 1 ABR 20/09 - mwN).

    Dies setzt allerdings voraus, dass über diese Leistung eine gesonderte Betriebsvereinbarung abgeschlossen ist und der Arbeitgeber die Einstellung des darin geregelten Vergütungsbestandteils in eindeutiger Form zum Ausdruck bringt (BAG 05.10.2010 - 1 ABR 20/09).

    Das Bundesarbeitsgericht hat - worauf auch das Arbeitsgericht hingewiesen hat - bislang offen gelassen, ob dem Betriebsrat überhaupt ein Durchführungsanspruch in Bezug auf lediglich nachwirkende Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung zustehen kann (vgl. BAG 25.10.2010 - 1 ABR 20/09 - mwN; bejahend wohl BAG 24.02.1987 - 1 ABR 18/85 und BAG 12.06.1996 - 4 ABR 1/95) Nach Ansicht des Beschwerdegerichts - im Anschluss an das Arbeitsgericht - muss der Betriebsrat auch im Nachwirkungszeitraum des § 77 Abs. 6 BetrVG die Möglichkeit haben, den ihm nach § 77 Abs. 1 BetrVG zustehenden Durchführungsanspruch geltend zu machen.

  • BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 22/12

    Zeiterfassung - freigestellte Betriebsratsmitglieder

    Ob der Durchführungsanspruch tatsächlich besteht, ist eine Frage der Begründetheit des Antrags (vgl. nur BAG 5. Oktober 2010 - 1 ABR 20/09 - Rn. 13 f., BAGE 135, 382) .
  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 35/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

    Da Sinn der Nachwirkung - zumindest auch - die kontinuierliche Wahrung betriebsverfassungsrechtlicher Mitbestimmungsrechte ist (vgl. BAG 9. Dezember 2008 - 3 AZR 384/07 - Rn. 46 mwN, AP BetrAVG § 9 Nr. 22 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 47) , scheidet, sofern nach den Angaben des Arbeitgebers kein Verteilungsspielraum besteht, nicht nur eine Mitbestimmung, sondern auch eine Nachwirkung aus (vgl. BAG 5. Oktober 2010 - 1 ABR 20/09 - Rn. 26, ZTR 2011, 252) .

    Eine Nachwirkung kommt daher nicht in Betracht (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu IV 1 der Gründe, BAGE 91, 310; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 5 a der Gründe, BAGE 92, 203; 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 b dd (1) der Gründe, BAGE 99, 75; 26. August 2008 - 1 AZR 354/07 - Rn. 16, BAGE 127, 297; 5. Oktober 2010 - 1 ABR 20/09 - Rn. 20, ZTR 2011, 252) .

    Die beabsichtigte Änderung unterlag deshalb nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG (vgl. BAG 5. Oktober 2010 - 1 ABR 20/09 - Rn. 21, ZTR 2011, 252) .

  • LAG Köln, 17.05.2011 - 12 Sa 1332/10

    Einstellung freiwilliger Urlaubsgeldzahlung nach Kündigung teilmitbestimmter

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die finanzielle Leistung alleiniger Gegenstand der gekündigten Betriebsvereinbarung ist und der Arbeitgeber eindeutig erklärt hat, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe nach dem Ablauf der Kündigungsfrist der Betriebsvereinbarung für den bisherigen Leistungszweck Mittel zur Verfügung stehen (Anschluss an BAG vom 05.10.2010 - 1 ABR 20/09).

    Sind solche nicht betroffen, bedarf es der Nachwirkung nicht (BAG vom 05.10.2010 - 1 ABR 20/09 - Randnummer 20 nach Juris).

    Eine Änderung der Vergütungsstruktur liegt regelmäßig dann vor, wen nur einer der mehreren Bestandteile, aus denen sich die Gesamtvergütung zusammensetzt, gestrichen, erhöht oder vermindert wird (BAG vom 05.10.2010 - 1 ABR 20/09 - Randnummer 22 nach Juris).

    Hierzu hat das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 05.10.2010 - 1 ABR 20/09 - nunmehr klargestellt, dass ein nicht tarifgebundener Arbeitgeber, der über die Einführung einer zusätzlichen Vergütung und deren Leistungszweck ohne Beteiligung des Betriebsrats entscheiden kann, auch die Möglichkeit haben muss, sie vollständig zu beseitigen.

    Aufgrund der fehlenden Bereitschaft des Arbeitgebers zur Fortführung der bisherigen Leistung fehlt es an einem Vergütungsvolumen, das Gegenstand einer verteilenden Entscheidung sein könnte (BAG vom 05.10.2010 - 1 ABR 20/09 - Randnummer 23 nach Juris).

    Der Arbeitgeber muss eindeutig erklären, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe nach dem Ablauf der Kündigungsfrist der Betriebsvereinbarung für den bisherigen Leistungszweck Mittel zur Verfügung stehen (BAG vom 05.10.2010 - 1 ABR 20/09 - Randnummer 25 nach Juris).

    Die erkennende Kammer schließt sich diesen Grundsätzen des Bundesarbeitsgerichts aus dem Urteil vom 05.10.2010 - 1 ABR 20/09 - für die Frage der Nachwirkung an.

    Die Revision war nicht gemäß § 72 Abs. 2 ArbGG zuzulassen, da die streitentscheidende Rechtsfrage durch Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 05.10.2010 - 1 ABR 20/09 - bereits entschieden wurde.

  • BAG, 10.12.2013 - 1 ABR 39/12

    Altersteilzeit - Mitbestimmung - tarifersetzende Regelung

    Ob der von ihm reklamierte Durchführungsanspruch aufgrund einer nachwirkenden Gesamtbetriebsvereinbarung besteht, ist eine Frage der Begründetheit (BAG 5. Oktober 2010 - 1 ABR 20/09 - Rn. 14, BAGE 135, 382) .

    Anderenfalls entfaltet zur Sicherung der Mitbestimmung die gesamte Betriebsvereinbarung Nachwirkung (BAG 5. Oktober 2010 - 1 ABR 20/09  - Rn. 18, BAGE 135, 382) .

    Ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bei der Beendigung des gesondert ausgestalteten Entlohnungsgrundsatzes besteht in diesem Fall nicht, weshalb die Betriebsvereinbarung keine Nachwirkung entfaltet (BAG 5. Oktober 2010 - 1 ABR 20/09 - Rn. 20, 23 ff., BAGE 135, 382; aA Kreutz GK/BetrVG 10. Aufl. § 77 Rn. 445) .

    Der Senat musste daher nicht entscheiden, ob der Betriebsrat überhaupt die Durchführung lediglich nachwirkender Bestimmungen verlangen kann (ebenso BAG 5. Oktober 2010 - 1 ABR 20/09 - Rn. 31, BAGE 135, 382) .

  • ArbG Frankfurt/Main, 06.07.2017 - 19 Ca 8341/16

    Jahressonderzahlung bei gesonderter Betriebsvereinbarung

    Eine Änderung der Vergütungsstruktur liegt regelmäßig vor, wenn nur einer der mehreren Bestandteile, aus denen sich die Gesamtvergütung zusammensetzt, gestrichen, erhöht oder vermindert wird (BAG, Beschluss vom 05.10.2010 - 1 ABR 20/09; zit. nach juris).

    Andernfalls könnte der Arbeitgeber mit den Mitteln des Kollektivrechts zur Beibehaltung einer finanziellen Leistung gezwungen werden, über deren Einführung er mitbestimmungsfrei entscheidet (BAG, Beschluss vom 05.10.2010 - 1 ABR 20/09; zit. nach juris).

    Daher kann der nicht tarifgebundene Arbeitgeber eine in einer Betriebsvereinbarung geregelte finanzielle Leistung, die er ohne hierzu verpflichtet zu sein gewährt, durch die Kündigung dieser Betriebsvereinbarung beseitigen, wenn er in Zukunft für den von ihm festgelegten Leistungszweck keine Mittel mehr bereitstellen will (BAG, Beschluss vom 05.10.2010 - 1 ABR 20/09; zit. nach juris).

    Dies setzt allerdings voraus, dass über diese Leistung eine gesonderte Betriebsvereinbarung abgeschlossen ist und der Arbeitgeber die Einstellung des darin geregelten Vergütungsbestandteils in eindeutiger Form zum Ausdruck bringt (BAG, Beschluss vom 05.10.2010 - 1 ABR 20/09; zit. nach juris).

    Dies folgt aus dem Schutzzweck des Mitbestimmungsrechts aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG (BAG, Beschluss vom 05.10.2010 - 1 ABR 20/09; zit. nach juris).

    Werden in einer Betriebsvereinbarung auch andere Vergütungsbestandteile geregelt, sind sämtliche Vergütungskomponenten Teil der Gesamtvergütung, bei deren Ausgestaltung der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG mitzubestimmen hat (BAG, Beschluss vom 05.10.2010 - 1 ABR 20/09; zit. nach juris).

    Bei einer umfassenden Regelung des Entgeltsystems, in die neben zusätzlichen Leistungen auch Vergütungsbestandteile einbezogen sind, zu deren Erbringung der Arbeitgeber verpflichtet ist, kann eine rechtssichere Beurteilung, ob und ggf. in welchem Umfang es wegen der vom Arbeitgeber ohne verpflichtenden Tatbestand zur Verfügung gestellten Leistungen zu einer Kompensation bei der Ausgestaltung des jeweiligen Entlohnungssystems gekommen ist, nicht erfolgen ist (BAG, Beschluss vom 05.10.2010 - 1 ABR 20/09; zit. nach juris).

    Die Entscheidung über den Wegfall einer zusätzlichen Leistung kann daher nur nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG mitbestimmungsfrei sein, wenn diese in einer gesonderten Betriebsvereinbarung geregelt worden ist (BAG, Beschluss vom 05.10.2010 - 1 ABR 20/09; zit. nach juris).

  • ArbG Frankfurt/Main, 09.02.2017 - 19 Ca 1366/16
    Eine Änderung der Vergütungsstruktur liegt regelmäßig vor, wenn nur einer der mehreren Bestandteile, aus denen sich die Gesamtvergütung zusammensetzt, gestrichen, erhöht oder vermindert wird (BAG, Beschluss vom 05.10.2010 - 1 ABR 20/09; zit. nach juris).

    Andernfalls könnte der Arbeitgeber mit den Mitteln des Kollektivrechts zur Beibehaltung einer finanziellen Leistung gezwungen werden, über deren Einführung er mitbestimmungsfrei entscheidet (BAG, Beschluss vom 05.10.2010 - 1 ABR 20/09; zit. nach juris).

    Daher kann der nicht tarifgebundene Arbeitgeber eine in einer Betriebsvereinbarung geregelte finanzielle Leistung, die er ohne hierzu verpflichtet zu sein gewährt, durch die Kündigung dieser Betriebsvereinbarung beseitigen, wenn er in Zukunft für den von ihm festgelegten Leistungszweck keine Mittel mehr bereitstellen will (BAG, Beschluss vom 05.10.2010 - 1 ABR 20/09; zit. nach juris).

    Dies setzt allerdings voraus, dass über diese Leistung eine gesonderte Betriebsvereinbarung abgeschlossen ist und der Arbeitgeber die Einstellung des darin geregelten Vergütungsbestandteils in eindeutiger Form zum Ausdruck bringt (BAG, Beschluss vom 05.10.2010 - 1 ABR 20/09; zit. nach juris).

    Dies folgt aus dem Schutzzweck des Mitbestimmungsrechts aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG (BAG, Beschluss vom 05.10.2010 - 1 ABR 20/09; zit. nach juris).

    Werden in einer Betriebsvereinbarung auch andere Vergütungsbestandteile geregelt, sind sämtliche Vergütungskomponenten Teil der Gesamtvergütung, bei deren Ausgestaltung der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG mitzubestimmen hat (BAG, Beschluss vom 05.10.2010 - 1 ABR 20/09; zit. nach juris).

    Bei einer umfassenden Regelung des Entgeltsystems, in die neben zusätzlichen Leistungen auch Vergütungsbestandteile einbezogen sind, zu deren Erbringung der Arbeitgeber verpflichtet ist, kann eine rechtssichere Beurteilung, ob und ggf. in welchem Umfang es wegen der vom Arbeitgeber ohne verpflichtenden Tatbestand zur Verfügung gestellten Leistungen zu einer Kompensation bei der Ausgestaltung des jeweiligen Entlohnungssystems gekommen ist, nicht erfolgen ist (BAG, Beschluss vom 05.10.2010 - 1 ABR 20/09; zit. nach juris).

    Die Entscheidung über den Wegfall einer zusätzlichen Leistung kann daher nur nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG mitbestimmungsfrei sein, wenn diese in einer gesonderten Betriebsvereinbarung geregelt worden ist (BAG, Beschluss vom 05.10.2010 - 1 ABR 20/09; zit. nach juris).

  • LAG Saarland, 18.01.2017 - 1 TaBV 1/16

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates - Zielvereinbarung - Nachwirkung

  • ArbG Frankfurt/Main, 09.02.2023 - 19 Ca 647/16
  • LAG Köln, 17.05.2011 - 12 Sa 42/11

    Weihnachtsgeld; Nachwirkung, Betriebsvereinbarung; teilmitbestimmt

  • LAG Köln, 17.05.2011 - 12 Sa 41/11

    Weihnachtsgeld; Nachwirkung, Betriebsvereinbarung; teilmitbestimmt

  • LAG Köln, 17.05.2011 - 12 Sa 39/11

    Weihnachtsgeld; Nachwirkung, Betriebsvereinbarung; teilmitbestimmt

  • LAG Köln, 17.05.2011 - 12 Sa 38/11

    Weihnachtsgeld; Nachwirkung, Betriebsvereinbarung; teilmitbestimmt

  • LAG Köln, 17.05.2011 - 12 Sa 37/11

    Weihnachtsgeld; Nachwirkung, Betriebsvereinbarung; teilmitbestimmt

  • LAG Düsseldorf, 17.06.2016 - 6 TaBV 20/16

    Vergütungsordnung mit jährlichen Gehaltsanpassungen; Zuständigkeit des

  • LAG Köln, 17.05.2011 - 12 Sa 40/11

    Weihnachtsgeld; Nachwirkung, Betriebsvereinbarung; teilmitbestimmt

  • LAG Köln, 17.05.2011 - 12 Sa 43/11

    Weihnachtsgeld; Nachwirkung; Betriebsvereinbarung; teilmitbestimmt

  • BAG, 18.03.2014 - 1 ABR 75/12

    Betriebliche Lohngestaltung - Durchführungsanspruch

  • LAG Düsseldorf, 23.03.2015 - 9 TaBV 86/14

    Zeitgutschrift wegen des Sturms Ela?

  • LAG Baden-Württemberg, 20.07.2017 - 17 TaBV 2/17

    Vereinbarte Nachwirkung einer freiwilligen Betriebsvereinbarung

  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 196/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 45/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 964/08

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2015 - 21 TaBV 336/15

    Allgemeiner Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch - Betriebsrat - Grundsätze

  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 365/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

  • BAG, 19.11.2019 - 1 AZR 386/18

    Betriebsvereinbarung - Kündigung transformierter Normen

  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 248/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

  • BAG, 13.03.2012 - 1 AZR 659/10

    Betriebsrat - Tarifvorbehalt - Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch

  • BAG, 09.07.2013 - 1 AZR 275/12

    Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung

  • BAG, 19.09.2023 - 1 AZR 281/22

    Betriebsübergang - Nachwirkung von Kollektivnormen

  • LAG Baden-Württemberg, 17.05.2017 - 4 Sa 1/17

    Vereinbarte Nachwirkung teilmitbestimmter Betriebsvereinbarungen

  • ArbG Düsseldorf, 22.03.2013 - 11 BV 178/12

    Mitbestimmung in Fragen der betrieblichen Lohngestaltung - Tarifvorrang -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.04.2017 - 14 Sa 1991/16

    Sperrwirkung des § 77 Abs. 3 BetrVG ; Umdeutung einer unwirksamen BV in eine

  • BAG, 11.04.2018 - 4 AZR 265/17

    Auslegung einer individualvertraglichen Verweisungsklausel

  • BAG, 17.08.2021 - 1 AZR 50/20

    Überstundenvergütung - Betriebsvereinbarungen zur Dauer der Arbeitszeit und zu

  • LAG Niedersachsen, 28.01.2020 - 3 Sa 433/19

    Nachwirkung von Betriebsvereinbarungen mit mitbestimmungspflichtigen

  • BAG, 13.12.2011 - 1 AZR 508/10

    Betriebsvereinbarung - Schadensersatz

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.11.2017 - 11 Sa 1103/17

    Betriebsvereinbarung über Weihnachtsgeld - Nachwirkung - Gesamtzusage

  • LAG Köln, 08.12.2017 - 9 TaBV 12/17

    Rechtstellung des Betriebsrats hinsichtlich einer Betriebsvereinbarung betreffend

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.11.2017 - 11 Sa 1102/17

    Anspruch auf Tariferhöhung - Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Fahrgelderstattung

  • LAG Hessen, 08.06.2018 - 14 Sa 522/17

    Stützt der Kläger seine auf die Leistung einer Jahressonderzahlung gerichtete

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.07.2012 - 3 Sa 82/12

    Jubiläumszuwendung - Gesamtzusage - Vorbehalt einer Änderung durch

  • BAG, 21.03.2013 - 6 AZR 618/11

    Tarifliche Besitzstandszulage für Leistungszuschläge

  • BAG, 22.01.2013 - 1 ABR 92/11

    Durchführung eines angefochtenen Einigungsstellenspruchs

  • LAG Niedersachsen, 18.10.2011 - 11 TaBV 89/10

    Durchführung eines Sozialplans bei Anfechtung des zugrundeliegenden

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.07.2017 - 26 Sa 1932/16

    Kein Anspruch auf Tariferhöhung aus einer Betriebsvereinbarung - Nachwirkung -

  • LAG Hamm, 12.02.2019 - 7 TaBV 35/18

    Rechtsverhältnis i.S.d. § 256 Abs. 1 ZPO ; Kündigung einer teilmitbestimmten

  • LAG Düsseldorf, 12.02.2014 - 12 TaBV 36/13

    Sozialplan; Zuständigkeit im Konzern

  • ArbG Köln, 22.11.2016 - 14 BV 162/16

    Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung zur Regelung von Zuschlägen für

  • LAG Hamm, 03.07.2014 - 15 Sa 211/14

    Jubiläumsgeld-Regelungen; Gesamtzusage bzw. Gesamtbetriebsvereinbarung als

  • BAG, 13.03.2012 - 1 AZR 665/10

    Betriebsrat - Tarifvorbehalt - Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.01.2012 - 5 Sa 168/11

    Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung - Fortzahlung übertariflicher Zulagen

  • BAG, 13.03.2012 - 1 AZR 661/10

    Betriebsrat - Tarifvorbehalt - Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch

  • BAG, 13.03.2012 - 1 AZR 662/10

    Betriebsrat - Tarifvorbehalt - Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch

  • BAG, 13.03.2012 - 1 AZR 663/10

    Betriebsrat - Tarifvorbehalt - Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch

  • LAG Hessen, 08.06.2018 - 14 Sa 1169/17

    Die Darlegungslast für Tatsachen betreffend den wirksamen Abschluss einer

  • BAG, 13.03.2012 - 1 AZR 660/10

    Betriebsrat - Tarifvorbehalt - Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch

  • BAG, 13.03.2012 - 1 AZR 664/10

    Betriebsrat - Tarifvorbehalt - Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch

  • BAG, 13.12.2011 - 1 AZR 432/10

    Betriebsvereinbarung - Schadensersatz

  • LAG Köln, 08.04.2011 - 10 Sa 1321/10

    Ausschluss der Besitzstandszulage bei rechtswirksamer Veränderung der

  • LAG Hessen, 05.08.2019 - 16 TaBV 50/19

    Voraussetzungen ordnungsgemäßer Beschlüsse des Betriebsrats

  • LAG Hessen, 08.06.2018 - 14 Sa 520/17

    Darlegungslast des Betriebserwerbers für den wirksamen Abschluss einer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.11.2014 - 1 Sa 473/14

    Jubiläumszuwendung

  • LAG Hessen, 08.06.2018 - 14 Sa 517/17

    1. Die Darlegungslast für Tatsachen betreffend den wirksamen Abschluss einer

  • LAG Hessen, 08.06.2018 - 14 Sa 516/17

    1. Die Darlegungslast für Tatsachen betreffend den wirksamen Abschluss einer

  • LAG Hessen, 08.06.2018 - 14 Sa 514/17
  • ArbG Hamburg, 24.06.2016 - 10 Ca 49/16

    Umdeutung einer unwirksamen Betriebsvereinbarung in eine vertragliche

  • LAG München, 11.12.2012 - 9 TaBV 103/11

    Gesamtbetriebsrat, Zuständigkeit, technische Überwachung, Arbeitsschutz

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.06.2011 - 13 Sa 255/11

    Betriebliche Übung für leitende Angestellte - Jubiläumsgeld

  • ArbG Solingen, 19.12.2017 - 3 BV 1/17

    Fortgeltung Konzernbetriebsvereinbarung

  • LAG Hessen, 08.06.2018 - 14 Sa 515/17

    1. Die Darlegungslast für Tatsachen betreffend den wirksamen Abschluss einer

  • LAG Köln, 03.08.2017 - 9 TaBV 63/17

    Verlängerung der Beschwerdebegründungsfrist in Verfahren über die Besetzung einer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.09.2021 - 8 TaBV 13/21

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung - Abstandsklausel

  • LAG Düsseldorf, 11.08.2011 - 15 TaBV 70/10

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Änderung des Schwellenwertes eines

  • ArbG Hamm, 06.06.2018 - 3 BV 2/18

    Rechtsstreit um die Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung "Zuwendung aus

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