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   BAG, 21.12.1982 - 1 ABR 20/81   

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https://dejure.org/1982,2278
BAG, 21.12.1982 - 1 ABR 20/81 (https://dejure.org/1982,2278)
BAG, Entscheidung vom 21.12.1982 - 1 ABR 20/81 (https://dejure.org/1982,2278)
BAG, Entscheidung vom 21. Dezember 1982 - 1 ABR 20/81 (https://dejure.org/1982,2278)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1983, 996
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 08.03.1977 - 1 ABR 33/75

    Mitbestimmungsrecht bezüglich Kontengebühren

    Auszug aus BAG, 21.12.1982 - 1 ABR 20/81
    Das hat der Senat bereits in seinem Beschluß vom 8. März 1977 (BAG 29, 40 = AP Nr. 1 zu § B7 BetrVG 1972 Auszahlung) entschieden und daran in seinem Beschluß vom 31. August 1982 (- l';ÄBR 8/81 - zur Veröffentlichung vorgesehen) festgehalten.
  • BAG, 31.08.1982 - 1 ABR 27/80

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei einer Arbeitszeitregelung - Ladenschlusszeiten

    Auszug aus BAG, 21.12.1982 - 1 ABR 20/81
    Das hat der Senat in seiner Entscheidung vom 31. August 1982 (- 1 ABR 27/80 - zur Veröffentlichung vorgesehen) im einzelnen dargelegt.
  • BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 93/03

    Bereitschaftsdienst - Arbeitszeit - Kirchliche Regelung

    Eine Regelung durch Tarifvertrag nach dieser Vorschrift liegt schon vor, wenn ein Betrieb - ohne selber an die tarifliche Regelung kraft Tarifbindung des Arbeitgebers gebunden zu sein -, unter den räumlichen, betrieblich fachlichen und persönlichen Geltungsbereich eines geltenden Tarifvertrages fällt (BAG 9. Dezember 1997 - 1 AZR 319/97 - BAGE 87, 234; 24. Januar 1996 - 1 AZR 597/95 - BAGE 82, 89; 21. Dezember 1982 - 1 ABR 20/81 - DB 1983, 996).
  • BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 255/05

    Anpassung laufender Betriebsrente durch Tarifvertrag

    Besteht - wie hier - ein Tarifvertrag, in dessen räumlichen, betrieblichen und persönlichen Geltungsbereich der Arbeitgeber fällt, sind entgegenstehende Dienstvereinbarungen nicht mehr zulässig (vgl. BAG 21. Dezember 1982 - 1 ABR 20/81 - DB 1983, 996 mwN; 9. Dezember 1997 - 1 AZR 319/97 - BAGE 87, 234 für Betriebsvereinbarungen und § 77 Abs. 3 BetrVG).
  • BAG, 27.01.1987 - 1 ABR 66/85

    Mitbestimmung bei Eingruppierung

    Für welchen Bereich eine tarifliche Regelung besteht oder üblich ist, kann nur nach dem Geltungsbereich der geschlossenen Tarifverträge beurteilt werden (Beschluß des Senats vom 21. Dezember 1982 - 1 ABR 20/81 - DB 1983, 996; Thiele, GK-BetrVG, 3. Bearbeitung, § 77 Rz 108; Fitting/Auffarth/Kaiser, aa0, § 77 Rz 57).
  • BAG, 28.04.1992 - 1 ABR 68/91

    Geltung einer Betriebsvereinbarung in den neuen Bundesländern

    Die Sperrwirkung tritt aber nur ein, wo räumlich, fachlich und persönlich der Abschluß von Tarifverträgen üblich ist(Senatsbeschluß vom 21. Dezember 1982 - 1 ABR 20/81 - DB 1983, 996, m.w.N.).
  • BAG, 24.11.1987 - 1 ABR 25/86

    Mitbestimmung bei Zahlung des Lohns - Kontokosten

    Das ist ständige Rechtsprechung des Senats (vgl.Beschluß vom 8. März 1977 - 1 ABR 33/75 - BAGE 29, 40 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Auszahlung, mit zust. Anm. von Wiedemann/Moll;Beschluß vom 31. August 1982 - 1 ABR 8/81 - BAGE 39, 351, 354 [BAG 31.08.1982 - 1 ABR 8/81] = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Auszahlung, zu II 1 der Gründe;Beschluß vom 21. Dezember 1982 - 1 ABR 20/81 - DB 1983, 996).
  • LAG Baden-Württemberg, 12.01.2004 - 6 TaBV 5/03

    Gleichstellungsabrede - Betriebsübergang - Verstoß gegen § 77 Abs 3 BetrVG

    Es bleibt vielmehr bei dem Grundsatz, dass auch tarifübliche Regelungen ihre Sperrwirkung nur im Rahmen ihres jeweiligen Geltungsbereiches entfalten (vgl. BAG DB 1983, 996; GK-Kreutz a.a.O. Rn. 100; Fitting/Kaiser/Heither/Engels/Schmidt, a.a.O. Rn. 96; ebenso LAG Köln NZA-RR 1999, 481 ff.).
  • LAG Baden-Württemberg, 03.07.2003 - 21 TaBV 1/03

    Umfang der Sperrwirkung des § 77 Abs 3 S 1 BetrVG 1972 - fachlicher

    Es bleibt vielmehr bei dem Grundsatz, dass auch tarifübliche Regelungen ihre Sperrwirkung nur im Rahmen ihres jeweiligen Geltungsbereiches entfalten (vgl. BAG DB 1983, 996; GK-Kreutz a. a. O. Rn. 100; Fitting/Kaiser/Heither/Engels/Schmidt, a. a. O. Rn. 96; ebenso LAG Köln NZA-RR 1999, 481 ff.).
  • LAG Hessen, 28.10.1986 - 4 TaBV 13/86

    Wirksamkeit eines durch Spruch der Einigungsstelle aufgestellten Sozialplanes

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  • LAG Köln, 16.03.1999 - 13 TaBV 27/98

    Tarifautonomie; Regelungssperre, Mitbestimmungsrecht, Lohnhöhe, Lohngestaltung;

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  • BAG, 27.01.1987 - 1 ABR 67/85

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zur Eingruppierung eines Mitarbeiters

    Für welchen Bereich eine tarifliche Regelung besteht oder üblich ist, kann nur nach dem Geltungsbereich der geschlossenen Tarifverträge beurteilt werden (Beschluß des Senats vom 21. Dezember 1982 - 1 ABR 20/81 - DB 1983, 996; Thiele, GK-BetrVG, 3. Bearbeitung, § 77 Rz 108; Fitting/Auffarth/Kaiser, aa0, § 77 Rz 57).
  • BAG, 27.01.1987 - 1 ABR 68/85
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