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   BAG, 27.06.1989 - 1 ABR 24/88   

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https://dejure.org/1989,3450
BAG, 27.06.1989 - 1 ABR 24/88 (https://dejure.org/1989,3450)
BAG, Entscheidung vom 27.06.1989 - 1 ABR 24/88 (https://dejure.org/1989,3450)
BAG, Entscheidung vom 27. Juni 1989 - 1 ABR 24/88 (https://dejure.org/1989,3450)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Grundlegende Änderungen der Betriebsanlagen - Bestimmtheit und Auslegung eines Feststellungsantrags - Aufstellung eines Sozialplans - Grad der technischen Änderung - Grundsatz der freien Beweiswürdigung - Überprüfung der gerichtlichen Ermessensentscheidung - Zuziehung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsänderung im Sinne von § 111 Satz 2 Nr. 4 BetrVG : Einführung der Bücherrotationsmaschine Book-o-Matic

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 26.10.1982 - 1 ABR 11/81

    Betriebsanlage

    Auszug aus BAG, 27.06.1989 - 1 ABR 24/88
    Damit ist Streitgegenstand des Verfahrens die Feststellung eines betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsverhältnisses (vgl. für einen entsprechenden positiven Feststellungsantrag des Betriebsrats BAGE 41, 92, 100 f. = AP Nr. 10 zu § 111 BetrVG 1972, zu B I 1 der Gründe).

    Der Senat hat sich schon in seiner Entscheidung vom 26. Oktober 1982 (BAGE 41, 92 = AP Nr. 10 zu § 111 BetrVG) mit dem Begriff der Betriebsänderung in Form einer grundlegenden Änderung der Betriebsanlagen im Sinne von § 111 Satz 2 Nr. 4 BetrVG befaßt.

    Der Begriff der "grundlegenden" Änderung der Betriebsanlagen ist aus dem sozialen Schutzgedanken des § 111 BetrVG zu deuten (BAGE 41, 92, 109 = AP Nr. 10 zu § 111 BetrVG 1972, unter B II 2 e der Gründe).

  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78

    Eingruppierung: Beiziehung von Privaturkunden - Schlüssigkeit der Klage -

    Auszug aus BAG, 27.06.1989 - 1 ABR 24/88
    Ob das Landesarbeitsgericht nach dieser Bestimmung einen Sachverständigen zur Erläuterung des Streitstoffes bzw. zu seiner eigenen Unterstützung zuzieht oder zu diesen Zwecken den Augenschein einnimmt, liegt jedoch im Bereich seines pflichtgemäßen, rechtsbeschwerdegerichtlich nur beschränkt überprüfbaren Ermessens (vgl. dazu die Urteile des Vierten Senats vom 24. September 1980 BAGE 34, 158, 173 = AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 28. April 1982 - 4 AZR 728/79 - AP Nr. 60 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 28.04.1982 - 4 AZR 728/79

    Angestellte - Sachbearbeiter - Aufgaben nach Grundstücksverkehrsgesetz -

    Auszug aus BAG, 27.06.1989 - 1 ABR 24/88
    Ob das Landesarbeitsgericht nach dieser Bestimmung einen Sachverständigen zur Erläuterung des Streitstoffes bzw. zu seiner eigenen Unterstützung zuzieht oder zu diesen Zwecken den Augenschein einnimmt, liegt jedoch im Bereich seines pflichtgemäßen, rechtsbeschwerdegerichtlich nur beschränkt überprüfbaren Ermessens (vgl. dazu die Urteile des Vierten Senats vom 24. September 1980 BAGE 34, 158, 173 = AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 28. April 1982 - 4 AZR 728/79 - AP Nr. 60 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 17.08.1982 - 1 ABR 40/80

    Definition der Betriebsverlegung

    Auszug aus BAG, 27.06.1989 - 1 ABR 24/88
    Ob Nachteile der Arbeitnehmer im konkreten Fall tatsächlich entstanden sind und ob diese durch einen Sozialplan ausgeglichen oder gemildert werden sollen, bleibt der Feststellung und Einigung zwischen Unternehmer und Betriebsrat bzw. dem Spruch der Einigungsstelle überlassen (vgl. BAGE 40, 36, 42 = AP Nr. 11 zu § 111 BetrVG 1972, unter B II 5 der Gründe).
  • BAG, 23.04.1985 - 1 ABR 3/81

    Wirksamkeit eines Sozialplanes

    Auszug aus BAG, 27.06.1989 - 1 ABR 24/88
    Der Sozialplan kann auch noch nach Durchführung einer Betriebsänderung aufgestellt werden (BAGE 48, 294, 302 [BAG 23.04.1985 - 1 ABR 3/81] = AP Nr. 26 zu § 112 BetrVG 1972, zu B II 3 der Gründe).
  • BAG, 06.12.1983 - 1 ABR 43/81

    Mitbestimmung bei Datensichtgeräten

    Auszug aus BAG, 27.06.1989 - 1 ABR 24/88
    An diesen Grundsätzen hat der Senat auch in der Entscheidung vom 6. Dezember 1983 (BAGE 44, 285, 318 f. [BAG 06.12.1983 - 1 ABR 43/81] = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B VI 1 der Gründe) mit der Maßgabe festgehalten, daß hinsichtlich der Zahl der betroffenen Arbeitnehmer auf die Neufassung des § 17 Abs. 1 KSchG abzustellen ist, wobei jedoch von der Änderung mindestens 5 % der Belegschaft des Betriebs betroffen sein müssen.
  • LAG Hessen, 27.10.1987 - 4 TaBV 283/86

    Betriebsanlage

    Auszug aus BAG, 27.06.1989 - 1 ABR 24/88
    Die Rechtsbeschwerde des Arbeitgebers gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 27. Oktober 1987 - 4 TaBV 283/86 - wird zurückgewiesen.
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