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   BAG, 07.06.2016 - 1 ABR 25/14   

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https://dejure.org/2016,33999
BAG, 07.06.2016 - 1 ABR 25/14 (https://dejure.org/2016,33999)
BAG, Entscheidung vom 07.06.2016 - 1 ABR 25/14 (https://dejure.org/2016,33999)
BAG, Entscheidung vom 07. Juni 2016 - 1 ABR 25/14 (https://dejure.org/2016,33999)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 87 Abs 1 Nr 7 BetrVG, § 2 Abs 1 PSA-BV, § 2 Abs 2 PSA-BV, § 3 Abs 1 ArbSchG, § 8 Abs 1 ArbSchG
    Betriebliche Mitbestimmung bei Arbeitnehmerüberlassung

  • IWW

    § 5 Abs. 1 BetrVG, § ... 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG, § 3 Abs. 1 ArbSchG, § 2 Abs. 1, Abs. 2 PSA-BV, § 14 Abs. 1 AÜG, § 11 Abs. 6 Satz 1 AÜG, § 11 Abs. 6 Satz 1 Halbs. 2 AÜG, § 618 BGB, § 8 Abs. 1 ArbSchG, § 8 Abs. 1 Satz 2 ArbSchG

  • Wolters Kluwer

    Betriebsverfassungsrechtliche Stellung des Leiharbeitnehmers; Mitbestimmungsrecht und Eingliederung des Leiharbeitnehmers in den Betrieb

  • Betriebs-Berater

    Mitbestimmung des Betriebsrats im Verleihbetrieb bei Zurverfügungstellung von Arbeitsschutzkleidung im Entleihbetrieb

  • bag-urteil.com

    Betriebliche Mitbestimmung bei Arbeitnehmerüberlassung

  • rewis.io

    Betriebliche Mitbestimmung bei Arbeitnehmerüberlassung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsschutzrecht; Betriebsverfassungsrecht - Mitbestimmung des Betriebsrats beim Gesundheitsschutz; Bereitstellung von Arbeitsschutzkleidung; Arbeitsschutzpflichten des Entleihers für überlassene Arbeitnehmer; Zusammenarbeitsgebot mehrerer Arbeitnehmer

  • rechtsportal.de

    Betriebsverfassungsrechtliche Stellung des Leiharbeitnehmers

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Entleiherbetriebsrat zuständig bei Fragen des Gesundheitsschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitnehmerüberlassung - und die betriebliche Mitbestimmung beim Arbeitsschutz

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebliche Mitbestimmung bei Arbeitnehmerüberlassung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 155, 215
  • NZA 2016, 1420
  • BB 2016, 2611
  • BB 2016, 2750
  • DB 2016, 2912
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 15.01.2002 - 1 ABR 13/01

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Maßnahmen des gesetzlichen Arbeits- und

    Auszug aus BAG, 07.06.2016 - 1 ABR 25/14
    Es ist erkennbar, welche Regelungen zur betrieblichen Umsetzung einer sich aus Normen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ergebenden konkreten Handlungspflicht des Arbeitgebers aus der Sicht des Betriebsrats in Betracht kommen, an deren Ausgestaltung er mitzuwirken beabsichtigt (vgl. BAG 15. Januar 2001 - 1 ABR 13/01 - zu B II 2 c der Gründe, BAGE 100, 173) .
  • LAG Hamburg, 09.04.2014 - 5 TaBV 15/13

    Mitbestimmungsrecht bei Leiharbeit betreffend Schutzkleidung

    Auszug aus BAG, 07.06.2016 - 1 ABR 25/14
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 9. April 2014 - 5 TaBV 15/13 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 18.03.2014 - 1 ABR 73/12

    Mitbestimmung beim Arbeitsschutz

    Auszug aus BAG, 07.06.2016 - 1 ABR 25/14
    Danach hat der Betriebsrat bei Regelungen über den Gesundheitsschutz mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber diese aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Rahmenvorschrift zu treffen hat und ihm bei der Gestaltung Handlungsspielräume verbleiben (ausf. BAG 18. März 2014 - 1 ABR 73/12 - Rn. 18 mwN, BAGE 147, 306) .
  • BAG, 27.01.2004 - 1 ABR 7/03

    Mitbestimmung bei Einsatz von Arbeitnehmern in Kundenbetrieb mit

    Auszug aus BAG, 07.06.2016 - 1 ABR 25/14
    Der antragstellende Betriebsrat kann sein Begehren auch nicht auf die Senatsentscheidung vom 27. Januar 2004 (- 1 ABR 7/03 - zu B II 1 a cc der Gründe, BAGE 109, 235) stützen.
  • BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 43/00

    Mitbestimmung bei Überstunden von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus BAG, 07.06.2016 - 1 ABR 25/14
    Demnach bestimmt sich die Zuständigkeit für die Wahrnehmung von Mitbestimmungsrechten in Bezug auf Leiharbeitnehmer nach dem Gegenstand des geltend gemachten Mitbestimmungsrechts und der darauf bezogenen Entscheidungsmacht des jeweiligen Arbeitgebers (BAG 19. Juni 2001 - 1 ABR 43/00 - zu B II 1 b und 3 der Gründe mwN, BAGE 98, 60) .
  • BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 68/97

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Maßnahmen der Unfallverhütung

    Auszug aus BAG, 07.06.2016 - 1 ABR 25/14
    Sie belässt dem Arbeitgeber einen Handlungsspielraum über die nähere Bestimmung einer geeigneten und passenden Schutzkleidung für die Pflegekräfte (vgl. BAG 16. Juni 1998 - 1 ABR 68/97 - zu B I 3 der Gründe, BAGE 89, 139) .
  • BAG, 12.03.2019 - 1 ABR 48/17

    Unterrichtung des Betriebsrats über Arbeitsunfälle von Fremdpersonal

    Ähnliches gilt für den Mitbestimmungstatbestand des § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG (dazu BAG 7. Juni 2016 - 1 ABR 25/14 - Rn. 10 ff., BAGE 155, 215) .
  • BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 54/18

    Ordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung - Auslandseinsatz

    Die Regelung stellt für Inlandsarbeitsverhältnisse klar, dass Leiharbeitnehmer betriebsverfassungsrechtlich grundsätzlich Teil der Belegschaft des Verleiherbetriebs sind und auch während der Dauer ihrer Überlassung in die dortige Betriebsorganisation eingegliedert bleiben (BAG 24. August 2016 - 7 ABR 2/15 - Rn. 21; 7. Juni 2016 - 1 ABR 25/14 - Rn. 13, BAGE 155, 215) .
  • LAG Hessen, 05.07.2018 - 9 Sa 459/17

    Der Beklagten war im Hinblick auf den vom Kläger erlittenen Arbeitsunfall - dem

    Das beruht auf der Eingliederung des Leiharbeitnehmers in dessen Betriebsorganisation ( BAG, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 1 ABR 25/14, nach juris ).

    An diese Betriebsbezogenheit knüpfen die öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzvorschriften an und entfalten dort ihre Wirkung ( BAG, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 1 ABR 25/14, nach juris ; Schüren in Hammen/Schüren, AÜG, § 11 Rn. 134 ).

    Anderes kann - so das Bundesarbeitsgericht ( BAG, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 1 ABR 25/14, nach juris ) - gelten, soweit sich der Verleiher gegenüber dem Entleiher verpflichtet hat, nicht nur Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung zu überlassen, sondern diese auch mit der erforderlichen Schutzausrüstung auszustatten.

  • BAG, 24.08.2016 - 7 ABR 2/15

    Betriebsverfassung - Leiharbeitnehmer

    Demnach bestimmt sich die Zuständigkeit für die Wahrnehmung von Mitbestimmungsrechten in Bezug auf Leiharbeitnehmer nach dem Gegenstand des geltend gemachten Mitbestimmungsrechts und der darauf bezogenen Entscheidungsmacht des jeweiligen Arbeitgebers (BAG 7. Juni 2016 - 1 ABR 25/14 - Rn. 13) .
  • BAG, 08.11.2022 - 9 AZR 486/21

    Arbeitnehmerüberlassung - Überlassungshöchstdauer

    Denn für die Dauer einer Überlassung sind die Leiharbeitnehmer zusätzlich in die Organisation des Entleihbetriebs eingegliedert und unterstehen dort dem Weisungsrecht des Entleihers (vgl. BAG 24. August 2016 - 7 ABR 2/15 - Rn. 21; 7. Juni 2016 - 1 ABR 25/14 - Rn. 13, BAGE 155, 215) .
  • BAG, 08.11.2022 - 9 AZR 226/21

    Arbeitnehmerüberlassung - Überlassungshöchstdauer aufgrund eines Tarifvertrags

    Denn für die Dauer einer Überlassung sind die Leiharbeitnehmer zusätzlich in die Organisation des Entleihbetriebs eingegliedert und unterstehen dort dem Weisungsrecht des Entleihers (vgl. BAG 24. August 2016 - 7 ABR 2/15 - Rn. 21; 7. Juni 2016 - 1 ABR 25/14 - Rn. 13, BAGE 155, 215) .
  • BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 55/18

    Ordentliche Kündigung; Betriebsratsanhörung; Auslandseinsatz

    Die Regelung stellt für Inlandsarbeitsverhältnisse klar, dass Leiharbeitnehmer betriebsverfassungsrechtlich grundsätzlich Teil der Belegschaft des Verleiherbetriebs sind und auch während der Dauer ihrer Überlassung in die dortige Betriebsorganisation eingegliedert bleiben (BAG 24. August 2016 - 7 ABR 2/15 - Rn. 21; 7. Juni 2016 - 1 ABR 25/14 - Rn. 13, BAGE 155, 215) .
  • BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 56/18

    Ordentliche Kündigung; Betriebsratsanhörung; Auslandseinsatz

    Die Regelung stellt für Inlandsarbeitsverhältnisse klar, dass Leiharbeitnehmer betriebsverfassungsrechtlich grundsätzlich Teil der Belegschaft des Verleiherbetriebs sind und auch während der Dauer ihrer Überlassung in die dortige Betriebsorganisation eingegliedert bleiben (BAG 24. August 2016 - 7 ABR 2/15 - Rn. 21; 7. Juni 2016 - 1 ABR 25/14 - Rn. 13, BAGE 155, 215) .
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