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   BAG, 27.10.1998 - 1 ABR 3/98   

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BAG, 27.10.1998 - 1 ABR 3/98 (https://dejure.org/1998,950)
BAG, Entscheidung vom 27.10.1998 - 1 ABR 3/98 (https://dejure.org/1998,950)
BAG, Entscheidung vom 27. Oktober 1998 - 1 ABR 3/98 (https://dejure.org/1998,950)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betriebliche Regelungen - Aufwendungsersatz bei Geschäftsreisen - Pauschalbeträge - Spesenregelung - Mitbestimmungspflichtigkeit - Mitbestimmung - Streit der Betriebspartner - Leistungsgrundsätze - Unterlassungsanträge

  • archive.org
  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10, Nr. 1
    Spesenregelung und Mitbestimmung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10, Nr. 1
    Geschäftsreisen: Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Festsetzung von pauschalen Spesensätzen im Rahmen des Aufwendungsersatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 90, 76
  • NZA 1999, 381
  • BB 1999, 370
  • BB 1999, 744
  • DB 1999, 489
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 75/88

    Betriebsvereinbarung: Grenzen des Anspruchs des Betriebsrats auf Durchführung

    Auszug aus BAG, 27.10.1998 - 1 ABR 3/98
    Individualansprüche kann der Betriebsrat indessen nach ständiger Rechtsprechung und herrschender Meinung im Schrifttum nicht gerichtlich geltend machen (BAGE 63, 152, 157 = AP Nr. 53 zu § 112 BetrVG 1972, zu B 1 a der Gründe; Buschmann in Däubler/Kittner/Klebe, BetrVG, 6. Aufl., § 80 Rz 11 f.; Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG, 19. Aufl., § 80 Rz 13; GK-BetrVG/Kraft, 6. Aufl., § 80 Rz 28 f.).

    a) Allerdings kann der Betriebsrat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 77, 335, 338 = AP Nr. 132 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu B I der Gründe; BAGE 63, 152, 158 = AP Nr. 53 zu § 112 BetrVG 1972, zu B 1 c der Gründe; BAGE 63, 140, 145 = AP Nr. 39 zu § 76 BetrVG 1972, zu B I 2 b aa der Gründe) die Durchführung bestehender Betriebsvereinbarungen verlangen und hat einen Anspruch darauf, daß der Arbeitgeber Maßnahmen unterläßt, die gegen eine Betriebsvereinbarung verstoßen.

  • LAG Hessen, 04.09.1997 - 5 TaBV 68/97

    Arbeitsentgelt: Spesen als übertarifliche Zulage

    Auszug aus BAG, 27.10.1998 - 1 ABR 3/98
    Hessisches Landesarbeitsgericht - 5 TaBV 68/97 - Beschluß vom 04. September 1997.

    Die Rechtsbeschwerde des Gesamtbetriebsrats und des Betriebsrats gegen den Beschluß des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 4. September 1997 - 5 TaBV 68/97 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 17.01.1995 - 1 ABR 29/94

    Jährliche Betriebsvereinbarung über Weihnachtsgratifikation - Kündigung und

    Auszug aus BAG, 27.10.1998 - 1 ABR 3/98
    Für eine vereinbarte Nachwirkung gibt es keine Anhaltspunkte, und eine Nachwirkung kraft Gesetzes (§ 77 Abs. 6 BetrVG) käme nur in Betracht, wenn die Regelungen mitbestimmungspflichtige Gegenstände beträfen (vgl. Senatsbeschluß vom 28. April 1998 - 1 ABR 43/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B II 2 b der Gründe; vom 17. Januar 1995 - 1 ABR 29/94 - AP Nr. 7 zu § 77 BetrVG 1972 Nachwirkung, zu II A 2 der Gründe).
  • BAG, 05.03.1985 - 1 AZR 468/83

    Sympathiestreik

    Auszug aus BAG, 27.10.1998 - 1 ABR 3/98
    Mit diesem Inhalt wäre er nicht zulässig, denn die Rechtswidrigkeit ist kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis, sondern lediglich eine Vorfrage (BAGE 48, 160, 172 = AP Nr. 85 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu III 2 der Gründe); aus ihr ergeben sich noch keine unmittelbaren Folgen für die Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten.
  • BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 77/96

    Verrechnung übertariflicher Zulage mit Erhöhung des Tarifgehalts

    Auszug aus BAG, 27.10.1998 - 1 ABR 3/98
    Nach ständiger Rechtsprechung können Meinungsverschiedenheiten über den Bestand von Mitbestimmungsrechten und die daraus resultierende Unwirksamkeit vom Arbeitgeber einseitig getroffener Regelungen im Rahmen von Feststellungsverfahren ausgetragen werden (z.B. Senatsbeschluß vom 22. April 1997 - 1 ABR 77/96 - AP Nr. 88 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu B I der Gründe).
  • BAG, 10.03.1992 - 1 ABR 31/91

    Antrag auf Unterlassung von Überstunden

    Auszug aus BAG, 27.10.1998 - 1 ABR 3/98
    Für Betriebsvereinbarungen ergibt sich dieser Zeitpunkt unmittelbar aus § 77 Abs. 5 BetrVG, für etwaige Regelungsabreden aus der entsprechenden Anwendung dieser Vorschrift (Senatsbeschluß vom 10. März 1992 - 1 ABR 31/91 - AP Nr. 1 zu § 77 BetrVG 1972 Regelungsabrede, zu B II 1 d bb der Gründe).
  • BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 43/97

    Vereinbarte Nachwirkung einer freiwilligen Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 27.10.1998 - 1 ABR 3/98
    Für eine vereinbarte Nachwirkung gibt es keine Anhaltspunkte, und eine Nachwirkung kraft Gesetzes (§ 77 Abs. 6 BetrVG) käme nur in Betracht, wenn die Regelungen mitbestimmungspflichtige Gegenstände beträfen (vgl. Senatsbeschluß vom 28. April 1998 - 1 ABR 43/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B II 2 b der Gründe; vom 17. Januar 1995 - 1 ABR 29/94 - AP Nr. 7 zu § 77 BetrVG 1972 Nachwirkung, zu II A 2 der Gründe).
  • BAG, 30.08.1994 - 1 ABR 10/94

    Streikteilnahme und Gleitzeit

    Auszug aus BAG, 27.10.1998 - 1 ABR 3/98
    a) Allerdings kann der Betriebsrat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 77, 335, 338 = AP Nr. 132 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu B I der Gründe; BAGE 63, 152, 158 = AP Nr. 53 zu § 112 BetrVG 1972, zu B 1 c der Gründe; BAGE 63, 140, 145 = AP Nr. 39 zu § 76 BetrVG 1972, zu B I 2 b aa der Gründe) die Durchführung bestehender Betriebsvereinbarungen verlangen und hat einen Anspruch darauf, daß der Arbeitgeber Maßnahmen unterläßt, die gegen eine Betriebsvereinbarung verstoßen.
  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus BAG, 27.10.1998 - 1 ABR 3/98
    Das gilt z.B. für den Antrag auf Unterlassung einer - auf einer Regelung des Arbeitgebers beruhenden - Zeitlastschrift für die Teilnahme am Betriebsausflug (Beschluß vom 27. Januar 1998 - 1 ABR 35/97 - AP Nr. 14 zu § 87 BetrVG 1972 Sozialeinrichtung) und auf Unterlassung einer einseitigen Änderung von Leistungszulagen (BAGE 76, 364 = AP Nr. 23 zu § 23 BetrVG 1972).
  • BAG, 13.05.1997 - 1 ABR 2/97

    Ab- und Rückmeldung von Betriebsratsmitgliedern

    Auszug aus BAG, 27.10.1998 - 1 ABR 3/98
    Zweck des Mitbestimmungsrechts ist es, den Arbeitnehmern eine gleichberechtigte Teilhabe an der Aufstellung der Regeln, die dieses Verhalten beeinflussen und koordinieren sollen, und damit an der Gestaltung des betrieblichen Zusammenlebens zu gewährleisten (Senatsbeschluß vom 13. Mai 1997 - 1 ABR 2/97 - AP Nr. 119 zu § 37 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 27.01.1998 - 1 ABR 35/97

    Mitbestimmung bei Zeitgutschrift für Betriebsausflug

  • BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 65/84

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei einer Zahlung von Wohnungsgeld und

  • BAG, 08.12.1981 - 1 ABR 91/79

    Mitbestimmungsrecht - Dienstreise - Dienstreiseordnung - Erstattungvon

  • BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 20/09

    Betriebsvereinbarung - Nachwirkung

    Der Senat musste daher nicht entscheiden, ob der Betriebsrat überhaupt die Durchführung lediglich nachwirkender Bestimmungen verlangen kann (gleichfalls unentschieden in BAG 27. Oktober 1998 - 1 ABR 3/98 - zu B I 3 b der Gründe, BAGE 90, 76) .
  • BAG, 18.03.2014 - 1 ABR 75/12

    Betriebliche Lohngestaltung - Durchführungsanspruch

    Ob ein Durchführungsanspruch des Betriebsrats auch für Regelungsabreden besteht, hat der Senat bisher offengelassen (BAG 27. Oktober 1998 - 1 ABR 3/98 - zu B I 3 b der Gründe, BAGE 90, 76) .
  • BAG, 21.01.2003 - 1 ABR 5/02

    Betriebsvereinbarung über Gehaltssystem von AT-Angestellten

    Zwar hat der Betriebsrat nach der ständigen Rechtsprechung des Senats einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch darauf, daß der Arbeitgeber Betriebsvereinbarungen durchführt (vgl. etwa BAG 27. Oktober 1998 - 1 ABR 3/98 - BAGE 90, 76, 83, zu B I 3 a der Gründe).
  • BAG, 01.11.2005 - 1 AZR 355/04

    Abbau einer Ministerialzulage

    Es gilt nicht für den Ausgleich besonderer Belastungen, die mit der Leistungserbringung unvermeidlich verbunden sind (für § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG vgl. BAG 27. Oktober 1998 - 1 ABR 3/98 - BAGE 90, 76, zu B I 2 a der Gründe; Fitting 22. Aufl. § 87 Rn. 412 mwN).
  • LAG Düsseldorf, 19.04.2016 - 14 TaBV 6/16

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrates; Auslegung einer Betriebsvereinbarung;

    Der Betriebsrat hat in diesem Zusammenhang auch einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber gegen eine Betriebsvereinbarung verstoßende Maßnahme unterlässt (BAG, Beschluss v. 16.11.2011 - 7 ABR 27/10 -, Rn. 18, juris; BAG, Beschluss v. 29.04.2004 - 1 ABR 30/02 -, Rn. 99, juris; BAG, Beschluss v. 27.10.1998 - 1 ABR 3/98 -, Rn. 40, juris).
  • BAG, 25.01.2023 - 4 AZR 180/22

    Verpflegungszuschuss - Günstigkeitsvergleich - Sachgruppenbildung

    (d) Für die Einordnung des Verpflegungszuschusses als pauschalierter Aufwendungsersatz spricht zudem, dass sich die Parteien hinsichtlich der Voraussetzungen (einer mindestens achtstündigen Abwesenheit von der Betriebsstätte) - mit marginalen Abweichungen - an den steuerrechtlichen Vorgaben von § 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 3 EStG orientiert haben (so auch bei der Bewertung betrieblicher Spesensätze für Tätigkeiten im Außendienst BAG 27. Oktober 1998 - 1 ABR 3/98 - zu B I 3 b der Gründe, BAGE 90, 76) .
  • BAG, 25.01.2023 - 4 AZR 171/22

    Verpflegungszuschuss - Günstigkeitsvergleich - Sachgruppenbildung

    (d) Für die Einordnung des Verpflegungszuschusses als pauschalierter Aufwendungsersatz spricht zudem, dass sich die Parteien hinsichtlich der Voraussetzungen (einer mindestens achtstündigen Abwesenheit von der Betriebsstätte) - mit marginalen Abweichungen - an den steuerrechtlichen Vorgaben von § 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 3 EStG orientiert haben (so auch bei der Bewertung betrieblicher Spesensätze für Tätigkeiten im Außendienst BAG 27. Oktober 1998 - 1 ABR 3/98 - zu B I 3 b der Gründe, BAGE 90, 76) .
  • BAG, 16.11.2011 - 7 ABR 27/10

    Leistungsbeurteilung - Tarifvertrag - Betriebsvereinbarung - Regelungssperre des

    Der Betriebsrat hat in diesem Zusammenhang (auch) einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber gegen eine Betriebsvereinbarung verstoßende Maßnahmen unterlässt (vgl. BAG 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 - zu B IV 2 a bb (1) der Gründe, BAGE 110, 252; 27. Oktober 1998 - 1 ABR 3/98 - zu B I 3 a der Gründe mwN, BAGE 90, 76) .
  • ArbG Stuttgart, 28.06.2007 - 9 BV 2/07

    Betriebsrat: Erweiterung der Mitbestimmungsrechte durch Tarifvertrag für

    Dies gilt ebenso im Fall einer Pauschalierung des Aufwendungsersatzes, welche die Handhabung vereinfachen soll (vgl. BAG vom 27.10.1998, NZA 1999, Seite 381 ff.; BAGE 52, 171, 175) .

    Zweck des Mitbestimmungsrechts ist es, den Arbeitnehmern eine gleichberechtigte Teilhabe an der Aufstellung der Regeln, die dieses Verhalten beeinflussen und koordinieren sollen und damit an der Gestaltung des betrieblichen Zusammenlebens zu gewährleisten (vgl. BAG vom 27.10.1998, NZA 1999, 381; BAG vom 13.05.1997, NZA 1997, Seite 1.062 ff) .

  • BAG, 01.11.2005 - 1 AZR 357/04

    Abbau einer Ministerialzulage

    Es gilt nicht für den Ausgleich besonderer Belastungen, die mit der Leistungserbringung unvermeidlich verbunden sind (für § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG vgl. BAG 27. Oktober 1998 - 1 ABR 3/98 - BAGE 90, 76, zu B I 2 a der Gründe; Fitting 22. Aufl. § 87 Rn. 412 mwN).
  • BAG, 01.11.2005 - 1 AZR 358/04

    Abbau einer Ministerialzulage

  • LAG Düsseldorf, 28.11.2001 - 12 TaBV 49/01

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung

  • BAG, 01.11.2005 - 1 AZR 356/04

    Abbau einer Ministerialzulage

  • BAG, 01.11.2005 - 1 AZR 354/04

    Abbau einer Ministerialzulage

  • LAG Köln, 20.10.1999 - 2 TaBV 28/99

    Anwendung von Normen eines gekündigten Tarifvertrages auf neubegründete

  • LAG Niedersachsen, 07.07.2011 - 5 TaBV 26/09

    Der Betriebsrat kann durch arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren keinen Einfluss

  • LAG Hamm, 26.07.2004 - 10 TaBV 73/04

    Einigungsstellenbesetzungsverfahren offensichtliche Unzuständigkeit der

  • LAG Hessen, 05.08.2019 - 16 TaBV 50/19

    Voraussetzungen ordnungsgemäßer Beschlüsse des Betriebsrats

  • LAG Hessen, 06.11.2017 - 16 TaBV 58/17

    Auch eine lediglich nachwirkende Betriebsvereinbarung ist vom Arbeitgeber

  • LAG Köln, 13.08.2015 - 8 TaBV 4/15

    Beendigung von Betriebsvereinbarungen durch Kündigung des Arbeitgebers

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