Rechtsprechung
BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 39/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Mitbestimmung bei Eingruppierung von Leiharbeitnehmern
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats eines Entleiherbetriebs bei der Eingruppierung von dort tätigen Leiharbeitnehmern
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebsverfassungsrecht; Eingruppierung Privatwirtschaft; Arbeitnehmerüberlassung - Eingruppierung von Leiharbeitnehmern: kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats des Entleiherbetriebs; Feststellungsinteresse
- datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Eingruppierung von Leiharbeitnehmern: Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats des Entleiherbetriebs ? Zuständig allein Betriebsrat des Verleiherbetriebs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- dbb.de , S. 6 (Leitsatz und Auszüge)
§ 99 BetrVG; § 14 AÜG
Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats des Entleiherbetriebs bei Eingruppierung von Leiharbeitnehmern
Besprechungen u.ä. (2)
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Eingruppierung von Leiharbeitnehmern: Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats des Entleiherbetriebs
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Eingruppierung von Leiharbeitnehmern: Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats des Entleiherbetriebs
Verfahrensgang
- ArbG Wuppertal, 12.09.2006 - 7 BV 53/06
- LAG Düsseldorf, 26.01.2007 - 17 TaBV 109/06
- BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 39/07
Papierfundstellen
- NZA 2009, 112 (Ls.)
- DB 2008, 2658
Wird zitiert von ... (25) Neu Zitiert selbst (8)
- LAG Düsseldorf, 26.01.2007 - 17 TaBV 109/06
Mitbestimmung des Entleiherbetriebsrats bei der Eingruppierung von …
Auszug aus BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 39/07
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 26. Januar 2007 - 17 TaBV 109/06 - wird zurückgewiesen. - BAG, 13.12.2005 - 1 ABR 31/03
Antragsänderung in der Rechtsbeschwerdeinstanz
Auszug aus BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 39/07
Der Betriebsrat im Betrieb des entleihenden Arbeitgebers besitzt keine betriebsverfassungsrechtliche Rechtsposition gegenüber dem Inhaber eines Betriebs, für den er nicht gewählt ist (vgl. BAG 13. Dezember 2005 - 1 ABR 31/03 - Rn. 28, 29). - BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 35/01
Stationierungsstreitkräfte - Mitbestimmung bei der Einstellung ziviler …
Auszug aus BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 39/07
Das (Nicht-)Bestehen, der Inhalt und der Umfang eines Mitbestimmungsrechts können von den Betriebsparteien unabhängig von einem konkreten Konfliktfall einer gerichtlichen Klärung zugeführt werden, wenn sie insoweit unterschiedlicher Auffassung sind und die Maßnahme, hinsichtlich derer das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts streitig ist, häufiger im Betrieb auftritt und sich auch in Zukunft jederzeit wiederholen kann (BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 35/01 - BAGE 101, 232, zu B II 1 der Gründe mwN).
- BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 2/05
Umfang der Mitbestimmung bei Umgruppierung
Auszug aus BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 39/07
Sie dient der einheitlichen und gleichmäßigen Anwendung der Vergütungsordnung und damit der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit sowie der Transparenz der Vergütungspraxis (BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 2/05 - Rn. 25 mwN, BAGE 118, 141). - BAG, 23.01.2008 - 1 ABR 74/06
Mitbestimmung bei Übernahme von Leiharbeitnehmern
Auszug aus BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 39/07
Die "Übernahme" eines Leiharbeitnehmers ist gleichbedeutend mit seiner als "Einstellung" iSv. § 99 Abs. 1 BetrVG zu erachtenden Eingliederung in den Entleiherbetrieb (BAG 23. Januar 2008 - 1 ABR 74/06 - Rn. 22 mwN, AP AÜG § 14 Nr. 14 = EzA BetrVG 2001 § 99 Einstellung Nr. 8). - BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 43/00
Mitbestimmung bei Überstunden von Leiharbeitnehmern
Auszug aus BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 39/07
a) Bei Maßnahmen, die Leiharbeitnehmer betreffen, richtet sich die Abgrenzung der Zuständigkeiten des Betriebsrats des Entsende- und des Entleiherbetriebs danach, ob der Verleiher als Vertragsarbeitgeber oder der Entleiher die mitbestimmungspflichtige Entscheidung trifft (BAG 19. Juni 2001 - 1 ABR 43/00 - BAGE 98, 60, zu B II 4 der Gründe). - BAG, 12.12.2006 - 1 ABR 38/05
Vergütungsordnung im Gemeinschaftsbetrieb
Auszug aus BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 39/07
In der Rechtsbeziehung zum Arbeitgeber als Partei des Arbeitsvertrags haben die Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers ihre Grundlage (BAG 12. Dezember 2006 - 1 ABR 38/05 - Rn. 25, AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 27 = EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 13). - BAG, 19.02.2002 - 1 ABR 20/01
Feststellungsinteresse bei Anfechtung des Spruchs einer Einigungsstelle - …
Auszug aus BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 39/07
Dieser ist einer gesonderten Feststellung zugänglich (st. Rspr., BAG 19. Februar 2002 - 1 ABR 20/01 - BAGE 100, 281, zu B III 2 b der Gründe mwN).
- LAG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 4 TaBV 7/12
Gestellung gem. § 4 Abs 3 TVöD als unzulässige dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung
Denn auch bei Maßnahmen, die Leiharbeitnehmer betreffen, richtet sich die Abgrenzung der Zuständigkeit des Betriebsrats des Entsende- und des Entleiherbetriebs danach, ob der Verleiher als Vertragsarbeitgeber oder der Entleiher die mitbestimmungspflichtige Entscheidung trifft (BAG 17. Juni 2008 - 1 ABR 39/07 - AP BetrVG 1972, § 99 Nr. 34 Eingruppierung; BAG 19. Juni 2001 - 1 ABR 43/00 - BAGE 98, 60). - BVerwG, 07.04.2010 - 6 P 6.09
Mitbestimmung des Personalrats bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern zur …
In der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kommt dies zutreffend darin zum Ausdruck, dass in der Übernahme des Leiharbeitnehmers nach § 14 Abs. 3 Satz 1 AÜG die als Einstellung im Sinne von § 99 Abs. 1 BetrVG zu erachtende Eingliederung in den Entleiherbetrieb gesehen wird (…vgl. Beschlüsse vom 23. Januar 2008 - 1 ABR 74/06 - BAGE 125, 306 Rn. 22 und vom 17. Juni 2008 - 1 ABR 39/07 - AP Nr. 34 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung Rn. 21). - LAG Düsseldorf, 20.08.2009 - 11 TaBV 47/09
Mitbestimmungsfreie Arbeitsplatzbewertung bei gesetzlicher Zuweisung von Beamten
a) Nach ständiger Rechtsprechung des BAG, der sich die Kammer anschließt, ist unter einer Eingruppierung die - erstmalige - Einreihung in eine im Betrieb geltende Vergütungsordnung zu verstehen (z. B. BAG 17.06.2008 - 1 ABR 39/07 - Rz. 15, AP Nr. 34 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung;… BAG 11.11.2008 - ABR 68/07 - Rz. 23, a. a. O.).Es soll somit insbesondere Lohngerechtigkeit und Transparenz innerhalb des Betriebs herstellen (BAG 03.05.2006 - 1 ABR 2/05 - EzA § 99 BetrVG 2001 Umgruppierung Nr. 3; BAG 17.06.2008 - 1 ABR 39/07 - Rz. 16, a. a. O.).
- ArbG Stuttgart, 08.04.2014 - 16 BV 121/13
Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung - Scheinwerkvertrag - Scheindienstvertrag - …
Diese Beteiligung betrifft die Einstellung, nicht die Eingruppierung des Leiharbeitnehmers (vgl. BAG 17. Juni 2008 - 1 ABR 39/07 - DB 2008, 2658). - LAG Hamm, 08.01.2010 - 10 TaBV 35/09
Mitbestimmung bei der Bewertung eines mit einem Beamten besetzten Arbeitsplatzes; …
Dabei ist die Eingruppierung im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG die Zuordnung eines Arbeitnehmers zu einer in einer Vergütungsordnung festgelegten Lohn- oder Gehaltsgruppe, die meist durch bestimmte Tätigkeitsmerkmale sowie bisweilen auch durch Merkmale wie Lebensalter oder die Zeit der Berufstätigkeit beschrieben ist (BAG 31.10.1995 - 1 ABR 57/95 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 5; BAG 23.09.2003 - 1 ABR 35/02 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 28; BAG 17.06.2008 - 1 ABR 39/07 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 34; BAG 11.11.2008 - 1 ABR 68/07 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 35 m.w.N.).Sie dient der Richtigkeitskontrolle, um die einheitliche und gleichmäßige Anwendung der Lohn- und Gehaltsgruppenordnung in gleichen und vergleichbaren Fällen zu gewährleisten, und soll insbesondere Lohngerechtigkeit und Transparenz innerhalb des Betriebes herstellen (BAG 03.05.2006 - 1 ABR 2/05 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 31; BAG 17.06.2008 - 1 ABR 39/07- AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 34 m.w.N.).
- LAG Düsseldorf, 21.12.2011 - 6 TaBV 63/11
Betriebsverfassungsrecht; Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Versetzung einer …
Ob der Betriebsrat des Entsende- oder des Entleiherbetriebs zuständig ist, richtet sich danach, ob der Verleiher als Vertragsarbeitgeber oder der Entleiher die mitbestimmungspflichtige Entscheidung trifft (vgl. BAG v. 17.06.2008 - 1 ABR 39/07 - AP Nr. 34 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung; BAG v. 19.06.2001 - 1 ABR 43/00 - AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Leiharbeitnehmer). - LAG Hamm, 22.01.2010 - 10 TaBV 71/09
Anspruch des Betriebsrats auf Eingruppierung einer Arbeitnehmerin und Einholung …
Dabei ist die Eingruppierung im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG die Zuordnung eines Arbeitnehmers zu einer in einer Vergütungsordnung festgelegten Lohn- oder Gehaltsgruppe, die meist durch bestimmte Tätigkeitsmerkmale sowie bisweilen auch durch Merkmale wie Lebensalter oder die Zeit der Berufstätigkeit beschrieben ist (BAG 31.10.1995 - 1 ABR 57/95 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 5; BAG 23.09.2003 - 1 ABR 35/02 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 28; BAG 17.06.2008 - 1 ABR 39/07 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 34; BAG 11.11.2008 - 1 ABR 68/07 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 35 m.w.N.).Sie dient der Richtigkeitskontrolle, um die einheitliche und gleichmäßige Anwendung der Lohn- und Gehaltsgruppenordnung in gleichen und vergleichbaren Fällen zu gewährleisten, und soll insbesondere Lohngerechtigkeit und Transparenz innerhalb des Betriebes herstellen (BAG 03.05.2006 - 1 ABR 2/05 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 31; BAG 17.06.2008 - 1 ABR 39/07- AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 34 m.w.N.).
- BAG, 15.05.2019 - 7 ABR 46/17
Streitkräfte - Mitwirkungsrecht - Eingruppierung
Dieser ist einer gesonderten Feststellung zugänglich (st. Rspr., vgl. BAG 17. Juni 2008 - 1 ABR 39/07 - Rn. 12; 19. Februar 2002 - 1 ABR 20/01 - zu B III 2 b der Gründe mwN, BAGE 100, 281) . - LAG Hamm, 30.04.2010 - 10 TaBV 93/09
Mitbestimmung bei der Eingruppierung neu eingestellter Mitarbeiterinnen einer …
Dabei ist die Eingruppierung im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG die Zuordnung eines Arbeitnehmers zu einer in einer Vergütungsordnung festgelegten Lohn- oder Gehaltsgruppe, die meist durch bestimmte Tätigkeitsmerkmale sowie bisweilen auch durch Merkmale wie Lebensalter oder die Zeit der Berufstätigkeit beschrieben ist (BAG 31.10.1995 - 1 ABR 57/95 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 5; BAG 23.09.2003 - 1 ABR 35/02 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 28; BAG 17.06.2008 - 1 ABR 39/07 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 34; BAG 11.11.2008 - 1 ABR 68/07 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 35 m.w.N.).Sie dient der Richtigkeitskontrolle, um die einheitliche und gleichmäßige Anwendung der Lohn- und Gehaltsgruppenordnung in gleichen und vergleichbaren Fällen zu gewährleisten, und soll insbesondere Lohngerechtigkeit und Transparenz innerhalb des Betriebes herstellen (BAG 03.05.2006 - 1 ABR 2/05 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 31; BAG 17.06.2008 - 1 ABR 39/07- AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 34 m.w.N.).
- LAG Hamm, 05.03.2010 - 13 TaBV 36/09
Tarifliche Bewertung von einem mit einem Beamten besetzten Arbeitsplatz als …
Dabei ist die Eingruppierung im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG die Zuordnung eines Arbeitnehmers zu einer in einer Vergütungsordnung festgelegten Lohn- oder Gehaltsgruppe, die meist durch bestimmte Tätigkeitsmerkmale sowie bisweilen auch durch Merkmale wie Lebensalter oder die Zeit der Berufstätigkeit beschrieben ist ( BAG 31.10.1995 - 1 ABR 57/95 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 5; BAG 23.09.2003 - 1 ABR 35/02 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 28; BAG 17.06.2008 - 1 ABR 39/07 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 34; BAG 11.11.2008 - 1 ABR 68/07 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 35 m.w.N.).Sie dient der Richtigkeitskontrolle, um die einheitliche und gleichmäßige Anwendung der Lohn- und Gehaltsgruppenordnung in gleichen und vergleichbaren Fällen zu gewährleisten, und soll insbesondere Lohngerechtigkeit und Transparenz innerhalb des Betriebes herstellen ( BAG 03.05.2006 - 1 ABR 2/05 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 31; BAG 17.06.2008 - 1 ABR 39/07- AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 34 m.w.N.).
- LAG Niedersachsen, 23.10.2009 - 12 TaBV 123/08
Abgrenzung der Zuständigkeit des Betriebsrats des Entsendebetriebs und des …
- LAG Hessen, 18.11.2008 - 4 TaBV 298/07
Rechtsmittelverzicht - Unterwerfungsvereinbarung - Beschlussverfahren - …
- LAG Düsseldorf, 21.12.2011 - 6 TaBV 75/11
Betriebsverfassungsrecht; Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Versetzung einer …
- ArbG Bonn, 04.11.2020 - 2 BV 30/20
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Betriebsänderungen
- LAG Hamm, 01.10.2010 - 10 TaBV 83/09
Eingruppierung von Kundenberater/innen im Filialbetrieb einer …
- LAG Hamm, 09.10.2009 - 10 TaBV 43/09
Eingruppierung von Maschinenführern an Heißfolien- oder Stanzmaschinen der …
- LAG Berlin-Brandenburg, 09.10.2014 - 14 TaBV 940/14
Eingruppierung dauerhaft beschäftigter Leiharbeitnehmer
- LAG Hamm, 17.07.2009 - 10 TaBV 33/09
Widerruf nicht gewollter Antragsrücknahme; Eingruppierung von Menüassistentinnen; …
- ArbG Düsseldorf, 18.12.2008 - 6 BV 181/08
Tarifliche Bewertung von einem mit Beamten besetzten Arbeitsplatz als …
- LAG Hamm, 06.11.2009 - 10 TaBV 179/08
Eingruppierung von Helfern an Rollenschneidern in der Verpackungsindustrie; …
- LAG Hamm, 27.04.2012 - 10 TaBV 3/12
Betriebsverfassungsrecht; Zustimmungsersetzung des Betriebsrats zur Umgruppierung
- LAG Hamm, 09.10.2009 - 10 TaBV 165/08
Umgruppierung von Maschinenführern am Rollenschneider
- LAG Niedersachsen, 08.03.2011 - 3 TaBV 118/09
Betriebsrat des Verleiherbetriebs und nicht der Betriebsrat des Entleiherbetriebs …
- LAG Hamm, 03.12.2010 - 10 TaBV 77/10
Zustimmung des Betriebsrats zur Ein-, Umgruppierung; Zustimmungsersetzung; …
- ArbG Bielefeld, 15.12.2021 - 4 BV 88/21