Rechtsprechung
   BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 4/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,250
BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 4/99 (https://dejure.org/2000,250)
BAG, Entscheidung vom 29.02.2000 - 1 ABR 4/99 (https://dejure.org/2000,250)
BAG, Entscheidung vom 29. Februar 2000 - 1 ABR 4/99 (https://dejure.org/2000,250)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,250) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10; ; BetrVG § 23 Abs. 3

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10; BetrVG § 23 Abs. 3
    Mitbestimmung des Betriebsrats bei nachträglicher Sondervergütung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10, § 23 Abs. 3
    Mitbestimmung des Betriebsrats bei nachträglicher Sondervergütung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10, § 23 Abs. 3
    Mitbestimmung des Betriebsrats bei nachträglich gewährter Sondervergütung wegen besonderer Leistungen - Kollektiver Tatbestand auch bei nur vier Begünstigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2000, 1066
  • VersR 2001, 657
  • BB 2000, 1894
  • BB 2000, 2045
  • BB 2001, 780
  • DB 2000, 2614
  • JR 2001, 132
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (115)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 14.06.1994 - 1 ABR 63/93

    Mitbestimmung bei Sonderbonus

    Auszug aus BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 4/99
    Es widerspräche nämlich dem Zweck des Mitbestimmungsrechts, wenn es dadurch ausgeschlossen werden könnte, daß der Arbeitgeber mit einer Vielzahl von Arbeitnehmern jeweils "individuelle" Vereinbarungen über eine bestimmte Vergütung trifft, ohne sich zu allgemeinen Regeln bekennen zu wollen (vgl. nur Senat 14. Juni 1994 - 1 ABR 63/93 - BAGE 77, 86 = AP § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung Nr. 69 unter B II 1 der Gründe).

    Der Senat ist bereits im Beschluß vom 14. Juni 1994 (aaO) davon ausgegangen, daß die dort streitige Festsetzung eines "einmaligen Sonderbonus", der nachträglich im Hinblick auf erbrachte Leistungen gewährt wurde, prinzipiell einen Tatbestand der Lohngestaltung bilden kann.

    Hier sind immerhin vier Arbeitnehmer betroffen (vgl. auch Senat 14. Juni 1994 aaO, wo zehn Arbeitnehmer von insgesamt 320 betroffen waren).

    Im Rahmen der Prüfung, ob und ggf. in welcher Höhe einem Arbeitnehmer eine zusätzliche Zahlung gewährt werden soll, wird seine Leistung mit derjenigen anderer Arbeitnehmer verglichen (Senat 14. Juni 1994 aaO, unter B II 2 der Gründe).

  • LAG Köln, 08.01.1999 - 11 TaBV 35/98

    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Einmalzahlungen; Vergabe von

    Auszug aus BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 4/99
    Landesarbeitsgericht Köln - 11 TaBV 35/98 - Beschluß vom 8. Januar 1999.

    1 ABR 4/99 11 TaBV 35/98.

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Köln vom 8. Januar 1999 - 11 TaBV 35/98 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 22.06.1993 - 1 ABR 62/92

    Betriebsrat: Auflösung

    Auszug aus BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 4/99
    Der Senat kann aber ausnahmsweise in der Sache selbst entscheiden, wenn alle wesentlichen Umstände festgestellt oder unstreitig sind (siehe Senat 22. Juni 1993 - 1 ABR 62/92 - BAGE 73, 291 = AP § 23 BetrVG 1972 Nr. 22, unter B III 3 b der Gründe).

    Ein grober Verstoß liegt vor, wenn es sich um eine objektiv erhebliche und offensichtlich schwerwiegende Pflichtverletzung handelt, wobei es auf ein Verschulden nicht ankommt (Senat 22. Juni 1993 aaO, unter B III 3 a der Gründe).

  • BAG, 18.04.1985 - 6 ABR 19/84

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Ableistung von Überstunden -

    Auszug aus BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 4/99
    Dabei bedarf es keiner vertieften Auseinandersetzung mit der Frage, ob auch dieser Unterlassungsanspruch eine Wiederholungsgefahr voraussetzt (verneinend BAG 18. April 1985 - 6 ABR 19/84 - AP § 23 BetrVG 1972 Nr. 5; Fitting/Kaiser/Heither/Engels aaO § 23 Rn. 65; anderer Auffassung etwa Hess/Schlochauer/Glaubitz BetrVG 5. Aufl. § 23 Rn. 67).
  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 4/99
    Diese ist Voraussetzung jedenfalls für den allgemeinen Unterlassungsanspruch bei Verletzung von Mitbestimmungsrechten aus § 87 BetrVG im Sinne der jetzt ständigen Senatsrechtsprechung (grundlegend Senat 3. Mai 1994 -1 ABR 24/93 - BAGE 76, 364 = AP § 23 BetrVG 1972 Nr. 23).
  • BAG, 13.03.1984 - 1 ABR 57/82

    Mitbestimmung bei Provisionen

    Auszug aus BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 4/99
    Unter einem solchen Entgelt ist eine Vergütungsform zu verstehen, bei der eine "Leistung" des Arbeitnehmers, gleichgültig worin diese besteht, gemessen und mit einer Bezugsleistung verglichen wird, wobei sich die Höhe des Entgelts nach dem Verhältnis der Leistungen des Arbeitnehmers zur Bezugsleistung richtet (siehe schon Senat 28. Juli 1981 - 1 ABR 56/78 - BAGE 48, 208 = AP § 87 BetrVG 1972 Provision; Senat 13. März 1984 - 1 ABR 57/82 - BAGE 48, 208 = AP Nr. 4 aaO; vgl. auch Fitting/Kaiser/Heither/Engels BetrVG 19. Aufl. § 87 Rn. 517; Richardi BetrVG 7. Aufl. § 87, 955).
  • BAG, 28.07.1981 - 1 ABR 56/78

    Revision - Vergütungssystem

    Auszug aus BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 4/99
    Unter einem solchen Entgelt ist eine Vergütungsform zu verstehen, bei der eine "Leistung" des Arbeitnehmers, gleichgültig worin diese besteht, gemessen und mit einer Bezugsleistung verglichen wird, wobei sich die Höhe des Entgelts nach dem Verhältnis der Leistungen des Arbeitnehmers zur Bezugsleistung richtet (siehe schon Senat 28. Juli 1981 - 1 ABR 56/78 - BAGE 48, 208 = AP § 87 BetrVG 1972 Provision; Senat 13. März 1984 - 1 ABR 57/82 - BAGE 48, 208 = AP Nr. 4 aaO; vgl. auch Fitting/Kaiser/Heither/Engels BetrVG 19. Aufl. § 87 Rn. 517; Richardi BetrVG 7. Aufl. § 87, 955).
  • LAG Düsseldorf, 14.11.2005 - 10 TaBV 46/05

    Mitbestimmung ist auch bei US-amerikanischem Verhaltenskodex in Deutschland

    Für diese besteht grundsätzlich eine tatsächliche Vermutung, wenn es bereits zu einer Verletzung des Mitbestimmungsrechts gekommen ist (vgl. etwa BAG Beschluss vom 26.07.2005 - 1 ABR 29/04, n.v.; BAG Beschluss vom 29.02.2000 - 1 ABR 4/99, AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 105 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 69, zu B II 2 a der Gründe).
  • BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit

    Sie hat die vom Betriebsrat für die Vergangenheit dargelegten Verstöße nicht konkret bestritten und hat auch nicht dargetan, dass die zwischenzeitliche tatsächliche Entwicklung weitere künftige Überschreitungen des täglichen Gleitzeitrahmens unwahrscheinlich mache (vgl. dazu BAG 29. Februar 2000 - 1 ABR 4/99 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 105 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 69, zu B II 2 a der Gründe).

    Ein grober Verstoß des Arbeitgebers liegt vor, wenn es sich um eine objektiv erhebliche und offensichtlich schwer wiegende Pflichtverletzung handelt, wobei es auf ein Verschulden nicht ankommt (BAG 29. Februar 2000 - 1 ABR 4/99 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 105 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 69, zu B II 2 b der Gründe).

    Der "grobe Verstoß" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, dessen Beurteilung durch das Beschwerdegericht in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur der eingeschränkten Kontrolle unterliegt (BAG 29. Februar 2000 - 1 ABR 4/99 - aaO, zu B II 2 b der Gründe).

    cc) Der Senat konnte dahin stehen lassen, ob im Rahmen des § 23 Abs. 3 BetrVG eine Wiederholungsgefahr erforderlich ist (offen gelassen auch in BAG 29. Februar 2000 - 1 ABR 4/99 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 105 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 69, zu B II 2 b der Gründe).

  • ArbG Wesel, 24.04.2020 - 2 BVGa 4/20

    Unterlassungsverfügung gegen die Nutzung von Kameraaufnahmen zum Zwecke der

    Für diese besteht eine tatsächliche Vermutung, es sei denn, dass besondere Umstände einen neuen Eingriff unwahrscheinlich machen (st. Rspr., vgl. nur BAG, Beschl. v. 29.02.2000, 1 ABR 4/99, NZA 2000, 1066).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht