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   BAG, 16.11.2004 - 1 ABR 48/03   

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BAG, 16.11.2004 - 1 ABR 48/03 (https://dejure.org/2004,1263)
BAG, Entscheidung vom 16.11.2004 - 1 ABR 48/03 (https://dejure.org/2004,1263)
BAG, Entscheidung vom 16. November 2004 - 1 ABR 48/03 (https://dejure.org/2004,1263)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats hinsichtlich einer Wiedereinstellung eines Arbeitnehmers wegen Störung des Betriebsfriedens; Maßstäbe an die Persönlichkeit der Mitarbeiter der Flugsicherung; Anforderungen an das Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses für den ...

  • Judicialis

    BetrVG § 75 Abs. 1; ; Betr... VG § 99 Abs. 1 Satz 1; ; BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 1; ; BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 5; ; BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 6; ; BetrVG § 99 Abs. 3 Satz 1; ; BetrVG § 100 Abs. 2; ; BetrVG § 100 Abs. 3; ; BetrVG § 104 Satz 1; ; BGB § 126; ; LuftVG § 29d Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; ArbGG § 81 Abs. 2 Satz 2; ; ArbGG § 83a Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht; Prozessrecht - Verweigerung der Zustimmung zur Einstellung wegen erwarteter Störung des Betriebsfriedens nach § 99 Abs. 2 Nr. 6 BetrVG; Erfordernis einer objektiv begründeten Prognose; Verlängerung der Wochenfrist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG; ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einstellung: Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats wegen Störung des Betriebsfriedens ? Objektiv begründete Prognose erforderlich ? Möglichkeit der Verlängerung der Zustimmungsfrist durch einvernehmliches Hinausschieben des Fristbeginns

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Widerspruch gegen Einstellung wegen Störung des Betriebsfriedens

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Verlängerung der Wochenfrist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Widerspruch gegen Einstellung wegen Störung des Betriebsfriedens

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mitarbeiter leistete sich einen Fehltritt Arbeitgeber will ihn wieder einstellen, Betriebsrat widerspricht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 112, 329
  • NZA 2005, 775
  • BB 2006, 1508
  • DB 2005, 1469
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 36/87

    Zustimmungsersetzung im Falle der Verweigerung des Betriebsrats bezüglich der

    Auszug aus BAG, 16.11.2004 - 1 ABR 48/03
    Er durfte die Maßnahme bei Einhaltung des Verfahrens gem. § 100 Abs. 2 BetrVG bis zu einer gerichtlichen Entscheidung in jedem Fall aufrechterhalten (BAG 18. Oktober 1988 - 1 ABR 36/87 - BAGE 60, 66, 67 ff., zu I der Gründe; 19. Juni 1984 - 1 ABR 65/82 - BAGE 46, 107, 128 f., zu B IV 4 der Gründe; Thüsing in Richardi BetrVG § 100 Rn. 36, 36a).

    Auch hierfür bedarf es keiner Bescheidung des Feststellungsantrags nach Abs. 2 Satz 3 der Vorschrift mehr (BAG 18. Oktober 1988 - 1 ABR 36/87 - BAGE 60, 66, 70, zu II der Gründe; 27. Januar 1987 - 1 ABR 66/85 - BAGE 54, 147, 167, zu B IV 3 der Gründe; Thüsing in Richardi BetrVG § 100 Rn. 36).

    Ist dieses durch eine rechtskräftige Entscheidung beendet, endet dann automatisch auch die Rechtshängigkeit des Feststellungsantrags (BAG 18. Oktober 1988 - 1 ABR 36/87 - BAGE 60, 66, 70, zu II der Gründe).

    Die Einstellung war in entsprechender Anwendung des § 81 Abs. 2 Satz 2, § 83a Abs. 2 Satz 1 BetrVG auch hier auszusprechen (BAG 26. Oktober 2004 - 1 ABR 45/03 - zVv., zu B II 4 der Gründe; 18. Oktober 1988 - 1 ABR 36/87 - BAGE 60, 66, 70 f., zu I der Gründe).

  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 45/03

    Versetzung nach Beschäftigungsurteil

    Auszug aus BAG, 16.11.2004 - 1 ABR 48/03
    Er hat dies mit Beschluss vom 26. Oktober 2004 (- 1 ABR 45/03 - zur Veröffentlichung vorgesehen , zu B II 3 der Gründe) im Einzelnen begründet und nimmt auf die dortigen Ausführungen Bezug.

    Die Einstellung war in entsprechender Anwendung des § 81 Abs. 2 Satz 2, § 83a Abs. 2 Satz 1 BetrVG auch hier auszusprechen (BAG 26. Oktober 2004 - 1 ABR 45/03 - zVv., zu B II 4 der Gründe; 18. Oktober 1988 - 1 ABR 36/87 - BAGE 60, 66, 70 f., zu I der Gründe).

  • BAG, 17.05.1983 - 1 ABR 5/80

    Betriebsratszustimmung - Personalmaßnahme

    Auszug aus BAG, 16.11.2004 - 1 ABR 48/03
    Die einvernehmliche Verlängerung der Frist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG durch die Betriebsparteien ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig (BAG 22. Oktober 1985 - 1 ABR 42/84 - BAGE 50, 55, 59 ff., zu B II 2 b, c der Gründe; 17. Mai 1983 - 1 ABR 5/80 - BAGE 42, 386, 391 ff., zu B II 1 der Gründe; 22. April 2004 - 8 ABR 10/03 - ZTR 2004, 582, zu II 1 a aa, bb der Gründe; 22. Januar 2003 - 4 ABR 12/02 - ZTR 2003, 454, zu B II 1 der Gründe; 30. Oktober 2003 - 8 ABR 33/02 -, zu II 2 a aa (1), (2) der Gründe; 12. März 1986 - 4 ABR 22/84 -, letzter Absatz der Entscheidungsgründe).

    Demgegenüber hat der Senat bereits im Beschluss vom 17. Mai 1983 (- 1 ABR 5/80 - BAGE 42, 386) darauf hingewiesen, dass der Arbeitgeber den Fristbeginn auch ohne Absprache mit dem Betriebsrat steuern kann, indem er mit der erforderlichen - vollständigen - Unterrichtung nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG entsprechend lange zuwartet, dann freilich den Arbeitnehmer nicht einmal vorläufig einstellen darf.

  • BAG, 22.04.2004 - 8 ABR 10/03

    Eingruppierung eines Wagenmeisters TWB bei der Bahn

    Auszug aus BAG, 16.11.2004 - 1 ABR 48/03
    Die einvernehmliche Verlängerung der Frist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG durch die Betriebsparteien ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig (BAG 22. Oktober 1985 - 1 ABR 42/84 - BAGE 50, 55, 59 ff., zu B II 2 b, c der Gründe; 17. Mai 1983 - 1 ABR 5/80 - BAGE 42, 386, 391 ff., zu B II 1 der Gründe; 22. April 2004 - 8 ABR 10/03 - ZTR 2004, 582, zu II 1 a aa, bb der Gründe; 22. Januar 2003 - 4 ABR 12/02 - ZTR 2003, 454, zu B II 1 der Gründe; 30. Oktober 2003 - 8 ABR 33/02 -, zu II 2 a aa (1), (2) der Gründe; 12. März 1986 - 4 ABR 22/84 -, letzter Absatz der Entscheidungsgründe).

    Dies gilt auch für eine Verlängerung in Form des Hinausschiebens des Fristbeginns (BAG 22. April 2004 - 8 ABR 10/03 - aaO).

  • BAG, 04.04.1990 - 5 AZR 299/89

    Personalakteneinsicht durch Sparkassenrevision

    Auszug aus BAG, 16.11.2004 - 1 ABR 48/03
    Ein Gesetzesverstoß im Verhalten von Herrn M liegt indessen darin, dass er mit der Weitergabe der psychologischen Beurteilungen von Mitarbeitern und Bewerbern an seine Wachleiter-Kollegen gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen nach § 823 Abs. 1 BGB in Form des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. dazu BAG 4. April 1990 - 5 AZR 299/89 - BAGE 64, 308, 312, zu III der Gründe) verstoßen hat.
  • BAG, 22.01.2003 - 4 ABR 12/02

    Umgruppierung - korrigierende Rückgruppierung

    Auszug aus BAG, 16.11.2004 - 1 ABR 48/03
    Die einvernehmliche Verlängerung der Frist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG durch die Betriebsparteien ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig (BAG 22. Oktober 1985 - 1 ABR 42/84 - BAGE 50, 55, 59 ff., zu B II 2 b, c der Gründe; 17. Mai 1983 - 1 ABR 5/80 - BAGE 42, 386, 391 ff., zu B II 1 der Gründe; 22. April 2004 - 8 ABR 10/03 - ZTR 2004, 582, zu II 1 a aa, bb der Gründe; 22. Januar 2003 - 4 ABR 12/02 - ZTR 2003, 454, zu B II 1 der Gründe; 30. Oktober 2003 - 8 ABR 33/02 -, zu II 2 a aa (1), (2) der Gründe; 12. März 1986 - 4 ABR 22/84 -, letzter Absatz der Entscheidungsgründe).
  • LAG Sachsen, 08.08.1995 - 8 TaBV 19/94

    Zustimmungsverfahren ; Zustimmung des Betriebsrats; Beabsichtigte personelle

    Auszug aus BAG, 16.11.2004 - 1 ABR 48/03
    Gegen die Auffassung des Bundesarbeitsgerichts wird eingewandt, die Wochenfrist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG sei für die Betriebsparteien nicht disponibel, weil sie als gesetzliche Ausschlussfrist nicht nur den Belangen des Arbeitgebers, sondern auch denen des Arbeitnehmers diene, der ein schutzwürdiges Interesse an alsbaldiger Klärung habe (Sächsisches LAG 8. August 1995 - 8 TaBV 19/94 - LAGE BetrVG 1972 § 99 Nr. 52; LAG Berlin 22. September 1986 - 9 TaBV 5/86 - LAGE BetrVG 1972 § 99 Nr. 11; Richardi/Thüsing BetrVG 9. Aufl. § 99 Rn. 258; HSWG BetrVG § 99 Rn. 106 mwN).
  • BAG, 15.05.2001 - 1 AZR 672/00

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus BAG, 16.11.2004 - 1 ABR 48/03
    Untersagt ist ihm sowohl eine willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer innerhalb einer Gruppe als auch eine sachfremde Gruppenbildung (BAG 15. Mai 2001 - 1 AZR 672/00 - BAGE 98, 1, 4, zu I 1 a der Gründe, mwN; 21. März 2002 - 6 AZR 144/01 - EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 88, zu B II 2 a der Gründe).
  • BAG, 21.03.2002 - 6 AZR 144/01

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 16.11.2004 - 1 ABR 48/03
    Untersagt ist ihm sowohl eine willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer innerhalb einer Gruppe als auch eine sachfremde Gruppenbildung (BAG 15. Mai 2001 - 1 AZR 672/00 - BAGE 98, 1, 4, zu I 1 a der Gründe, mwN; 21. März 2002 - 6 AZR 144/01 - EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 88, zu B II 2 a der Gründe).
  • LAG Berlin, 22.09.1986 - 9 TaBV 5/86

    Äußerungsfrist; Frist; Fristablauf

    Auszug aus BAG, 16.11.2004 - 1 ABR 48/03
    Gegen die Auffassung des Bundesarbeitsgerichts wird eingewandt, die Wochenfrist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG sei für die Betriebsparteien nicht disponibel, weil sie als gesetzliche Ausschlussfrist nicht nur den Belangen des Arbeitgebers, sondern auch denen des Arbeitnehmers diene, der ein schutzwürdiges Interesse an alsbaldiger Klärung habe (Sächsisches LAG 8. August 1995 - 8 TaBV 19/94 - LAGE BetrVG 1972 § 99 Nr. 52; LAG Berlin 22. September 1986 - 9 TaBV 5/86 - LAGE BetrVG 1972 § 99 Nr. 11; Richardi/Thüsing BetrVG 9. Aufl. § 99 Rn. 258; HSWG BetrVG § 99 Rn. 106 mwN).
  • LAG Bremen, 28.05.2003 - 2 TaBV 9/02

    Voraussetzungen für die dringende Erforderlichkeit einer vorläufigen Einstellung;

  • BAG, 30.10.2003 - 8 ABR 33/02

    Eingruppierung Privatwirtschaft - Eingruppierung eines Wagenmeisters im Bereich

  • BAG, 19.06.1984 - 1 ABR 65/82

    Deutsche Gerichtsbarkeit im Hinblick auf "nichtdeutsche Unternehmen

  • BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 42/84

    Betriebsrat - Beschlußverfahren - Rechtsbeschwerde - Gehaltsgruppe

  • BGH, 29.09.1999 - XII ZR 313/98

    Wahrung der Schriftform eines langfristigen Grundstückspachtvertrages

  • BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 43/01

    Zustimmungsverweigerung durch Telefax

  • BAG, 27.01.1987 - 1 ABR 66/85

    Mitbestimmung bei Eingruppierung

  • BAG, 12.03.1986 - 4 ABR 22/84
  • BAG, 16.01.2007 - 1 ABR 16/06

    Versetzung - Gegenstand des Zustimmungsersetzungsverfahrens

    Für den Antrag auf Ersetzung der Zustimmung zu einer beabsichtigten Versetzung besteht es jedenfalls solange, wie der Arbeitgeber an seiner Versetzungsabsicht und an dem betreffenden Zustimmungsersuchen gegenüber dem Betriebsrat festhält (BAG 16. November 2004 - 1 ABR 48/03 - BAGE 112, 329, zu B II 1 der Gründe; 28. Februar 2006 - 1 ABR 1/05 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 51 = EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 10, auch zur Veröffentlichung in BAGE vorgesehen, zu B II 2 b der Gründe).

    Dieser Streit ist objektiv erledigt, sobald eine rechtskräftige Entscheidung über die Befugnis zur endgültigen Durchführung vorliegt (BAG 16. November 2004 - 1 ABR 48/03 - BAGE 112, 329, zu B III 1 der Gründe).

    Dementsprechend wird die Auslegung - wie hier - regelmäßig ergeben, dass er auf eine vorübergehende Regelung gerichtet und auf die Dauer des Verfahrens über den Zustimmungsersetzungsantrag befristet ist (BAG 16. November 2004 - 1 ABR 48/03 - aaO, zu B III 2 der Gründe).

    Die Einstellung ist deshalb in entsprechender Anwendung des § 81 Abs. 2 Satz 2, § 83a Abs. 2 Satz 1 iVm. § 92 Abs. 2 Satz 3, § 95 Satz 4 ArbGG auch in Fällen wie diesem auszusprechen (vgl. BAG 16. November 2004 - 1 ABR 48/03 - aaO, zu B III 3 der Gründe mwN).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.07.2016 - 10 TaBV 367/16

    Störung des Betriebsfriedens - Entlassungsbegehren des Betriebsrats

    Im Jahre 2004 sah das BAG eine Zustimmungsverweigerung eines Betriebsrates im Rahmen des § 99 Abs. 2 Nr. 6 BetrVG nicht als erheblich an, da die Belegschaft eines Betriebs nicht vor jedem ihr missliebigen, den Betriebsfrieden störenden neuen Mitglied zu schützen sei, sondern nur vor solchen, die voraussichtlich den Betriebsfrieden durch ein vom Gesetz ausdrücklich missbilligtes Verhalten stören würden (BAG, Beschluss vom 16. November 2004 - 1 ABR 48/03).
  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 2/05

    Umfang der Mitbestimmung bei Umgruppierung

    aa) Die Betriebsparteien können zwar die Wochenfrist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG 21 durch Vereinbarung eines späteren Beginns und/oder eines späteren Endes einvernehmlich verlängern (vgl. BAG 16. November 2004 - 1 ABR 48/03 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 44 = EzA BetrVG 2001 § 99 Einstellung Nr. 2, zu B II 2 der Gründe mwN).
  • BAG, 20.10.2021 - 7 ABR 34/20

    Zustimmungsersetzung - Versetzung - Beendigung alternierender Telearbeit

    (1) Die einvernehmliche Verlängerung der Frist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG durch die Betriebsparteien ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig (BAG 5. Mai 2010 - 7 ABR 70/08 - Rn. 30; 16. November 2004 - 1 ABR 48/03 - zu B II 2 der Gründe mwN, BAGE 112, 329) .
  • BAG, 16.01.2007 - 1 ABR 12/06

    Versetzung; Gegenstand des Zustimmungsersetzungsverfahrens

    Für den Antrag auf Ersetzung der Zustimmung zu einer beabsichtigten Versetzung besteht es jedenfalls solange, wie der Arbeitgeber an seiner Versetzungsabsicht und an dem betreffenden Zustimmungsersuchen gegenüber dem Betriebsrat festhält (BAG 16. November 2004 - 1 ABR 48/03 - BAGE 112, 329, zu B II 1 der Gründe; 28. Februar 2006 - 1 ABR 1/05 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 51 = EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 10, auch zur Veröffentlichung in BAGE vorgesehen, zu B II 2 b der Gründe).

    Dieser Streit ist objektiv erledigt, sobald eine rechtskräftige Entscheidung über die Befugnis zur endgültigen Durchführung vorliegt (BAG 16. November 2004 - 1 ABR 48/03 - BAGE 112, 329, zu B III 1 der Gründe).

    Dementsprechend wird die Auslegung - wie hier - regelmäßig ergeben, dass er auf eine vorübergehende Regelung gerichtet und auf die Dauer des Verfahrens über den Zustimmungsersetzungsantrag befristet ist (BAG 16. November 2004 - 1 ABR 48/03 - aaO, zu B III 2 der Gründe).

    Die Einstellung ist deshalb in entsprechender Anwendung des § 81 Abs. 2 Satz 2, § 83a Abs. 2 Satz 1 iVm. § 92 Abs. 2 Satz 3, § 95 Satz 4 ArbGG auch in Fällen wie diesem auszusprechen (vgl. BAG 16. November 2004 - 1 ABR 48/03 - aaO, zu B III 3 der Gründe mwN).

  • BAG, 01.06.2011 - 7 ABR 18/10

    Mitbestimmung bei Einstellung eines Leiharbeitnehmers - Berichtigung der

    Die Ausgestaltung des Verfahrens nach § 100 Abs. 2 BetrVG zeigt damit, dass der Feststellungsantrag des Arbeitgebers von vornherein nur für die Zeit bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Zustimmungsersetzungsantrag zu stellen ist (vgl. BAG 16. November 2004 - 1 ABR 48/03 - zu B III der Gründe, BAGE 112, 329) .
  • BAG, 05.05.2010 - 7 ABR 70/08

    Mitbestimmung bei Umgruppierung - ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats -

    (a) Die einvernehmliche Verlängerung der Frist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG durch die Betriebsparteien ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig (BAG 17. Mai 1983 - 1 ABR 5/80 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 42, 386, 391 ff.; 16. November 2004 - 1 ABR 48/03 - zu B II 2 der Gründe mwN, BAGE 112, 329).
  • LAG Köln, 14.08.2020 - 9 TaBV 11/20

    Telearbeit - Widerruf - Ermessen - Tarifvertrag

    Damit handelt es sich zum einen um eine Fristverlängerung, welche die Arbeitgeberin selbst beeinflusst hatte (zu diesem Gesichtspunkt BAG, Beschluss vom 16. November 2004 - 1 ABR 48/03 -, BAGE 112, 329-340, Rn. 21) und durch die gesetzlich geschützte Belange von Frau R nicht berührt wurden.
  • LAG Saarland, 26.03.2014 - 1 TaBV 9/12

    Zustimmungsersetzungsverfahren - Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats -

    Wird ein Zustimmungsersetzungsantrag nach § 99 Absatz 4 BetrVG von dem Arbeitgeber trotz der Beendigung der personellen Maßnahme aufrechterhalten, so fehlt es für einen solchen Antrag an einem Rechtsschutzinteresse (BAG, Beschluss vom 16. November 2004, 1 ABR 48/03, NZA 2005, 775), mit der Folge, dass der Antrag als unzulässig abzuweisen ist.
  • LAG Baden-Württemberg, 27.05.2008 - 2 TaBV 5/07

    Zur Wirksamkeit einer Vereinbarung der Betriebsparteien über eine Verlängerung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt, ist die einvernehmliche Verlängerung der Frist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG durch die Betriebsparteien grundsätzlich zulässig (BAG 16.11.2004 - 1 ABR 48/03 - AP Nr. 44 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung, Gründe B II 2, ; Fitting BetrVG 24. Aufl., § 99 Rn. 266 m.w.N., a.A. Richardi-Thüsing, BetrVG, 10. Aufl., § 99 Rn. 257).

    Zwar ging es in den vom Bundesarbeitsgericht bislang entschiedenen Fällen - soweit ersichtlich - nur um Fristverlängerungen von wenigen Tagen oder wenigen Wochen (BAG 17.05.1983 - 1 ABR 5/80; 22.10.1985 - ABR 42/84; 22.04.2004 - 8 ABR 10/03; 16.11.2004 - 1 ABR 48/03 - 03.05.2006 - 1 ABR 2/05).

  • BAG, 20.09.2006 - 10 ABR 57/05

    Umgruppierung - ICE/EC/IC-Betreuer der Deutschen Bahn

  • LAG Hessen, 11.10.2005 - 18 TaBV 49/05

    Versetzung - Zustimmungsersetzungsverfahren - Streitgegenstand - doppelte

  • ArbG Ulm, 07.03.2016 - 4 BV 10/15

    Zustimmungsverweigerung - Betriebsrat - Einstellung - Bundesfreiwilligendienst -

  • LAG Hessen, 07.07.2009 - 4 TaBV 232/08

    Betriebsratsbeteiligung bei Umgruppierung - Firmenvergütungstarifvertrag des

  • LAG Düsseldorf, 30.10.2008 - 15 TaBV 114/08

    Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung; Strohmannkonstruktion,

  • LAG Hessen, 04.12.2007 - 4 TaBV 112/07

    Erledigung eines Zustimmungsersetzungsverfahrens

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.05.2023 - 26 TaBV 920/22

    Aufhebung einer Versetzung im Arbeitsverhältnis; Strenge Maßstäbe für Besorgnis

  • LAG Hessen, 03.07.2012 - 4 TaBVGa 69/12

    Einstellung - Unterlassung - Arbeitnehmerüberlassung - Flugbegleiter

  • LAG Hamm, 01.04.2011 - 10 TaBV 41/10

    Unzulässiger Zustimmungsersetzungsantrag der Arbeitgeberin bei fehlendem

  • ArbG Ulm, 07.03.2016 - 4 BV 19/15

    Zustimmungsverweigerung - Betriebsrat - Einstellung - Freiwilliges Soziales Jahr

  • LAG Hamm, 03.12.2010 - 10 TaBV 77/10

    Zustimmung des Betriebsrats zur Ein-, Umgruppierung; Zustimmungsersetzung;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.10.2017 - 4 TaBV 1/17

    Zustimmungsersetzungsverfahren - Versetzung

  • ArbG Herford, 06.03.2007 - 3 BV 3/07
  • LAG Hessen, 03.12.2013 - 4 TaBV 90/13

    Zustimmungsersetzungsverfahren und Erledigung

  • VG Stade, 21.11.2014 - 8 A 1052/14

    Feststellung der Verletzung von Mitbestimmungsrechten hinsichtlich der

  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 28.04.2006 - AS 10/06

    Befristete Einstellung; Ersetzung der Zustimmung der MAV

  • KAG Hamburg, 24.03.2010 - I MAVO 26/09
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