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   BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 48/13   

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https://dejure.org/2015,13517
BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 48/13 (https://dejure.org/2015,13517)
BAG, Entscheidung vom 17.03.2015 - 1 ABR 48/13 (https://dejure.org/2015,13517)
BAG, Entscheidung vom 17. März 2015 - 1 ABR 48/13 (https://dejure.org/2015,13517)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Aufstellung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze

  • openjur.de

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Aufstellung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Aufstellung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 94 Abs 2 BetrVG
    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Aufstellung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze

  • IWW

    § 5 BetrVG, Anlage 1 zur GBV, Anlagen 1a bis 1d zur GBV, Anlage 2 zur GBV, Anlage 3 ... zur GBV, § 92 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 64 Abs. 3a Satz 1 ArbGG, § 256 Abs. 1 ZPO, § 83 Abs. 3 ArbGG, § 562 Abs. 1 ZPO, § 94 Abs. 2 BetrVG, § 2 Satz 1 GBV, § 92 BetrVG, Anlage 1, § 6, Anlage 3 GBV, §§ 96, 98 BetrVG, § 98 Abs. 2 BetrVG, § 97 Abs. 1, Abs. 2 BetrVG, § 97 Abs. 2 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, § 2 Satz 5 GBV, Anlagen 1, 1a bis 1d zur GBV, § 2 Satz 2 GBV, § 50 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 2 Satz 3 GBV, § 4 GBV, § 5 GBV, § 563 Abs. 3 ZPO, § 50 Abs. 1 Satz 1, § 58 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 5 Satz 2, § 6 Satz 4 GBV, § 80 Abs. 1 BetrVG, § 23 Abs. 3 BetrVG

  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Aufstellung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Mitarbeiterjahresgesprächen

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Mitarbeiterjahresgesprächen

  • bag-urteil.com

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Aufstellung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze

  • Betriebs-Berater

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Aufstellung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze

  • rewis.io

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Aufstellung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Aufstellung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zuständigkeit des Betriebsrats oder des Gesamtbetriebsrats für Betriebsvereinbarung über Mitarbeitergespräche?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufstellung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze - und die Mitbestimmung des Betriebsrats

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Aufstellung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für Abschluss einer Gesamtbetriebsvereinbarung über Mitarbeiterjahresgespräche

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Aufstellung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 151, 117
  • NZA 2015, 885
  • BB 2015, 1588
  • DB 2015, 1971
  • JR 2017, 95
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 49/12

    Betriebsrat - allgemeine Beurteilungsgrundsätze - Überprüfbarkeit eines

    Auszug aus BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 48/13
    Mit solchen allgemeinen Grundsätzen soll ein einheitliches Vorgehen bei der Beurteilung und ein Bewerten nach einheitlichen Maßstäben ermöglicht und so erreicht werden, dass die Beurteilungsergebnisse miteinander vergleichbar sind (BAG 14. Januar 2014 - 1 ABR 49/12 - Rn. 13 mwN) .

    Es erstreckt sich auch auf die Ausgestaltung des Beurteilungsverfahrens (vgl. BAG 14. Januar 2014 - 1 ABR 49/12 - Rn. 20 mwN) .

    Das Mitbestimmungsrecht des § 94 Abs. 2 BetrVG soll sicherstellen, dass ein Arbeitnehmer nur nach seiner Arbeitsleistung und der persönlichen Eignung für seine berufliche Entwicklungsmöglichkeit im Betrieb beurteilt wird (BAG 14. Januar 2014 - 1 ABR 49/12 - Rn. 20 mwN) .

  • BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 4/06

    Mitbestimmung bei elektronischem Datenverarbeitungssystem

    Auszug aus BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 48/13
    Eine derartige auf die "relative Unwirksamkeit" einer Gesamtbetriebsvereinbarung in einem bestimmten Betrieb beschränkte Feststellung ist nicht von vornherein unzulässig (vgl. BAG 14. November 2006 - 1 ABR 4/06 - Rn. 17, BAGE 120, 146) .

    Zwar gilt nach § 50 Abs. 1 Satz 1 BetrVG der Grundsatz der Zuständigkeitstrennung, wonach sich die originären Zuständigkeiten von Betriebsrat und Gesamtbetriebsrat wechselseitig ausschließen (BAG 14. November 2006 - 1 ABR 4/06 - Rn. 35, BAGE 120, 146) .

  • BAG, 23.03.2010 - 1 ABR 81/08

    Betriebsrat - Unterrichtungsanspruch

    Auszug aus BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 48/13
    Personalentwicklungsmaßnahmen gehören zu den Maßnahmen der Personalplanung iSd. § 92 BetrVG (vgl. BAG 23. März 2010 - 1 ABR 81/08 - Rn. 23) .

    Das Beteiligungsrecht ermöglicht es dem Betriebsrat nicht, von sich aus an den Arbeitgeber heranzutreten und von diesem die Aufstellung von allgemeinen Beurteilungsgrundsätzen zu verlangen (BAG 23. März 2010 - 1 ABR 81/08 - Rn. 20) .

  • BAG, 25.09.2012 - 1 ABR 50/11

    Mitbestimmung bei der Verwendung von Laufzetteln

    Auszug aus BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 48/13
    Dies sind solche Maßnahmen, mit denen die Arbeitspflicht unmittelbar konkretisiert und abgefordert wird (BAG 25. September 2012 - 1 ABR 50/11 - Rn. 14 mwN) .

    Die bloße Standardisierung des Arbeitsverhaltens bewirkt keine Zuordnung zum Ordnungsverhalten (vgl. hierzu BAG 25. September 2012 - 1 ABR 50/11 - Rn. 16) .

  • BAG, 21.01.2003 - 3 ABR 26/02

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates; abweichende Vereinbarung von der

    Auszug aus BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 48/13
    Auch ist es gesetzlich nicht vorgesehen, dass der Gesamtbetriebsrat seine Kompetenzen an den örtlichen Betriebsrat delegiert (vgl. hierzu BAG 21. Januar 2003 - 3 ABR 26/02 - zu B I 3 der Gründe) .
  • BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 63/87

    Anschlußrechtsbeschwerde - Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 48/13
    Vor dem Hintergrund, dass dem örtlichen Betriebsrat gemäß § 80 Abs. 1 BetrVG aber (auch) die Aufgabe zukommen kann, die Einhaltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen zu überwachen (vgl. BAG 20. Dezember 1988 - 1 ABR 63/87 - zu B II 1 c der Gründe, BAGE 60, 311) , verstößt es nicht gegen § 50 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, wenn in einer Gesamtbetriebsvereinbarung Informations- und Kontrollrechte des örtlichen Betriebsrats festgelegt sind.
  • BAG, 19.06.2012 - 1 ABR 19/11

    Gesamtbetriebsrat - Zuständigkeit - Schichtrahmenplan

    Auszug aus BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 48/13
    Allein der Wunsch des Arbeitgebers nach einer unternehmenseinheitlichen oder betriebsübergreifenden Regelung, sein Koordinierungs- oder Kosteninteresse sowie reine Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte genügen nicht, um in Angelegenheiten der zwingenden Mitbestimmung die Zustimmung des Gesamtbetriebsrats zu begründen (BAG 19. Juni 2012 - 1 ABR 19/11 - Rn. 21 mwN, BAGE 142, 87) .
  • BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 46/01

    Mitbestimmung bei der Einführung von Namensschildern für Fahrpersonal

    Auszug aus BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 48/13
    Wirkt sich eine Maßnahme zugleich auf das Ordnungs- und das Arbeitsverhalten aus, so kommt es darauf an, welcher Regelungszweck überwiegt (BAG 11. Juni 2002 - 1 ABR 46/01 - zu B I der Gründe, BAGE 101, 285) .
  • BAG, 24.08.2004 - 1 ABR 28/03

    Mitbestimmung über Dauer betrieblicher Berufsausbildung

    Auszug aus BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 48/13
    Der Begriff ist abzugrenzen von dem der "Einführung" von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung in § 97 Abs. 1, Abs. 2 BetrVG, über die mit dem Betriebsrat lediglich zu beraten ist (BAG 24. August 2004 - 1 ABR 28/03 - zu B II 2 c der Gründe, BAGE 111, 350) .
  • LAG Hamburg, 18.02.2013 - 8 TaBV 11/12
    Auszug aus BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 48/13
    Auf die Rechtsbeschwerde des zu 1. beteiligten Betriebsrats wird - unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsbeschwerde - der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 18. Februar 2013 - 8 TaBV 11/12 - insoweit aufgehoben, wie die Beschwerde des zu 1. beteiligten Betriebsrats gegen die den Antrag zu 1. abweisende Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburg vom 7. Juni 2012 - 29 BV 22/11 - zurückgewiesen worden ist.
  • BAG, 09.12.2003 - 1 ABR 49/02

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

  • BAG, 17.04.2012 - 1 AZR 119/11

    Sozialplanabfindung

  • BAG, 10.12.2013 - 1 ABR 43/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats beim Einsatz eines Routenplaners zu

  • BAG, 19.03.2003 - 5 AZN 751/02

    Eingeschränkte Revisionszulassung

  • BAG, 09.12.2014 - 1 AZR 406/13

    Auslegung eines Sozialplans - Treueprämie

  • BAG, 11.12.2018 - 1 ABR 13/17

    Mitbestimmung des Konzernbetriebsrats im Zusammenhang mit einer konzernweit

    Weder sind Feststellungen dazu getroffen noch ist sonst ersichtlich, dass mit den - auf subjektive Einschätzungen zielenden - Fragen zur "Aktiven Führung" bei der konzernweiten Mitarbeiterbefragung abstrakt-generelle Beurteilungsmerkmale und -kriterien aufgestellt sind, auf deren Grundlage eine konzerneinheitliche Bewertung nach einem unternehmensübergreifend vorgegebenen Beurteilungsschema durchgeführt wird (vgl. zu diesem Aspekt auch BAG 17. März 2015 - 1 ABR 48/13 - Rn. 25 f., BAGE 151, 117) .
  • BAG, 17.10.2023 - 1 ABR 24/22

    Betriebsrat - Mitbestimmung - Handyverbot während Arbeitszeit

    Dabei handelt es sich um solche Maßnahmen, mit denen die Arbeitspflicht unmittelbar abgefordert oder konkretisiert wird (vgl. BAG 17. März 2015 - 1 ABR 48/13 - Rn. 22 mwN, BAGE 151, 117) .

    bb) Wirkt sich die arbeitgeberseitige Maßnahme sowohl auf das Arbeits- als auch das Ordnungsverhalten aus, ist der überwiegende Regelungszweck für die Einordnung maßgebend (BAG 17. März 2015 - 1 ABR 48/13 - Rn. 22 mwN, BAGE 151, 117) .

  • BAG, 23.08.2018 - 2 AZR 235/18

    Außerordentliche Kündigung - Einzelfallentscheidung

    Wirkt sich eine Maßnahme zugleich auf das Ordnungs- und das Arbeitsverhalten aus, kommt es darauf an, welcher Regelungszweck überwiegt (BAG 23. Februar 2016 - 1 ABR 18/14 - Rn. 20; 17. März 2015 - 1 ABR 48/13 - Rn. 22, BAGE 151, 117) .
  • BAG, 18.07.2017 - 1 ABR 59/15

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für Gesundheitsschutz

    Allein der Wunsch des Arbeitgebers nach einer unternehmenseinheitlichen oder betriebsübergreifenden Regelung, sein Kosten- oder Koordinierungsinteresse sowie reine Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte genügen nicht, um in Angelegenheiten der zwingenden Mitbestimmung die Zustimmung des Gesamtbetriebsrats zu begründen (BAG 17. März 2015 - 1 ABR 48/13 - Rn. 29 mwN, BAGE 151, 117) .
  • BAG, 08.03.2022 - 1 ABR 20/21

    Technische Überwachungseinrichtung - Gesamtbetriebsrat

    Allein der Wunsch des Arbeitgebers nach einer unternehmenseinheitlichen oder betriebsübergreifenden Regelung, sein Kosten- oder Koordinierungsinteresse sowie reine Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte genügen nicht, um in Angelegenheiten der zwingenden Mitbestimmung die Zustimmung des Gesamtbetriebsrats zu begründen (BAG 18. Juli 2017 - 1 ABR 59/15 - aaO mwN; 17. März 2015 - 1 ABR 48/13 - Rn. 29 mwN, BAGE 151, 117) .
  • LAG Düsseldorf, 02.08.2023 - 12 TaBV 46/22

    Personelle Einzelmaßnahme; Personalfragebögen; Beurteilungsgrundsätze

    Mit solchen allgemeinen Grundsätzen soll ein einheitliches Vorgehen bei der Beurteilung und ein Bewerten nach einheitlichen Maßstäben ermöglicht und so erreicht werden, dass die Beurteilungsergebnisse miteinander vergleichbar sind (BAG 17.03.2015 - 1 ABR 48/13, juris Rn. 25).

    Vollzieht sich dieses auf der Grundlage von Mitarbeitergesprächen, werden diese vom Mitbestimmungsrecht nach § 94 Abs. 2 BetrVG erfasst (BAG 17.03.2015 - 1 ABR 48/13, juris Rn. 26).

  • LAG Nürnberg, 10.09.2021 - 4 TaBV 29/19

    Organisation des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes - Zuständigkeit

    Die gesetzliche Zuständigkeitsverteilung ist in Angelegenheiten, die in vollem Umfang der Mitbestimmung unterliegen, zwingend (vgl. BAG v. 18.07.2017, Az. 1 ABR 59/15; BAG v. 17.03.2015, Az. 1 ABR 48/13; BAG v. 14.11.2006, Az. 1 ABR 4/06; BAG v. 16.06.1998, Az. 1 ABR 68/97; m.w.N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.09.2019 - 7 TaBV 20/19

    Betriebliche Mitbestimmung - abschließende tarifvertragliche Regelung -

    Mit solchen allgemeinen Grundsätzen soll ein einheitliches Vorgehen bei der Beurteilung und ein Bewerten nach einheitlichen Maßstäben ermöglicht und so erreicht werden, dass die Beurteilungsergebnisse miteinander vergleichbar sind (BAG 14. Januar 2014 - 1 ABR 49/12 - Rn. 13; 17. März 2015 - 1 ABR 48/13 - Rn. 25).

    Das Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze (nicht die Beurteilung im Einzelfall) erstreckt sich auf die Festlegung der Beurteilungsmerkmale, die Beurteilungsgrundlagen und die Ausgestaltung des Beurteilungsverfahrens (BAG 17. März 2015 - 1 ABR 48/13 - Rn. 26).

  • LAG Sachsen, 21.10.2022 - 4 TaBV 9/22

    Bestimmtheitsgebot in Beschlussverfahren zu Mitbestimmungsfragen; Technische

    Allein der Wunsch des Arbeitgebers nach einer unternehmenseinheitlichen oder betriebsübergreifenden Regelung, sein Kosten- oder Koordinierungsinteresse sowie reine Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte genügen nicht, um in Angelegenheiten der zwingenden Mitbestimmung die Zustimmung des Gesamtbetriebsrats zu begründen (BAG 18. Juli 2017 - 1 ABR 59/15 - aaO mwN; 17. März 2015 - 1 ABR 48/13 - Rn. 29 mwN, BAGE 151, 117 BAG aaO.Rn 33).
  • LAG Köln, 11.09.2020 - 9 TaBV 32/20

    Einigungsstelle - Gesamtbetriebsrat

    Maßgeblich sind stets die konkreten Umstände des Unternehmens und der einzelnen Betriebe (BAG, Beschluss vom 18. Juli 2017 - 1 ABR 59/15 -, BAGE 159, 360-367, Rn. 19; BAG, Beschluss vom 17. März 2015 - 1 ABR 48/13 -, BAGE 151, 117-130, Rn. 33).
  • LAG Köln, 13.09.2017 - 11 TaBV 75/16

    Rechte des Betriebsrats bei Anordnung der manuellen Arbeitszeiterfassung

  • KAG Hamburg, 20.09.2018 - I MAVO 3/18
  • KAG Mainz, 20.10.2020 - M 13/20
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