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   BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 5/99   

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BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 5/99 (https://dejure.org/2000,806)
BAG, Entscheidung vom 29.02.2000 - 1 ABR 5/99 (https://dejure.org/2000,806)
BAG, Entscheidung vom 29. Februar 2000 - 1 ABR 5/99 (https://dejure.org/2000,806)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BetrVG § 95 Abs. 3; ; BetrVG § 99

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 95 Abs. 3, § 99
    Umsetzung einer Altenpflegekraft auf eine andere Station - Versetzung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 95 Abs. 3, § 99
    Mitbestimmung bei Versetzungen für mehr als einen Monat in einem Seniorenheim mit eigenständig organisierten Stationen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Versetzung von Pflegekräften im Seniorenheim

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Versetzung von Pflegekräften im Seniorenheim

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2000, 1357
  • BB 2000, 1784
  • BB 2000, 723
  • DB 2000, 2384
  • DB 2000, 578
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 84/96

    Wechsel vom Einzel- in den Gruppenakkord als mitbestimmungspflichtige Versetzung

    Auszug aus BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 5/99
    Dabei kommt es darauf an, ob sich die Tätigkeiten vor und nach der Zuweisung so voneinander unterscheiden, daß die neue Tätigkeit vom Standpunkt eines mit den betrieblichen Verhältnissen vertrauten Beobachters als eine andere angesehen werden kann (Senatsbeschluß 22. April 1997 - 1 ABR 84/96 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 14 = EzA BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 2, zu B I 2 der Gründe).

    Welche Arbeitsbereiche in einem Betrieb vorhanden sind, ergibt sich aus der jeweils geltenden Organisation des Betriebs (Senatsbeschluß 22. April 1997 - 1 ABR 84/96 - aaO).

    Letzteres gilt dann, wenn die Arbeitsumstände für den Arbeitsbereich so bestimmend sind, daß bei ihrer Änderung das Gesamtbild der Tätigkeit ein anderes wird (st. Rspr., vgl. Senatsbeschlüsse 22. April 1997 - 1 ABR 84/96 - aaO, zu B I 2 der Gründe; 23. November 1993 - 1 ABR 38/93 - BAGE 75, 97, zu B 1 a der Gründe; 2. November 1993 - 1 ABR 36/93 - BAGE 75, 24, zu B II 1 der Gründe).

    Neben dem räumlichen Bezug und der Arbeitsaufgabe wird der Arbeitsbereich uU durch weitere Elemente gekennzeichnet, die sich insbesondere aus der mit der Aufgabe verbundenen Verantwortung, besonderen Belastungsfaktoren, der Einbindung in eine bestimmte betriebliche Einheit oder Gruppe und der Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit anderen Personen ergeben können (Senatsbeschluß 22. April 1997 - 1 ABR 84/96 - aaO, zu B I 3 a der Gründe).

  • LAG Hamm, 15.12.1998 - 13 TaBV 87/98

    Qualifizierung einer Anordnung des Arbeitgebers als Versetzung; Mitwirkungsrecht

    Auszug aus BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 5/99
    Landesarbeitsgericht Hamm - 13 TaBV 87/98 - Beschluß vom 15. Dezember 1998.

    1 ABR 5/99 13 TaBV 87/98.

    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 15. Dezember 1998 -13 TaBV 87/98 - aufgehoben.

  • BAG, 23.11.1993 - 1 ABR 38/93

    Versetzung - Wechsel von Tagschicht in Nachtschicht

    Auszug aus BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 5/99
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats liegt die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs dann vor, wenn dem Arbeitnehmer ein neuer Tätigkeitsbereich übertragen wird, so daß der Gegenstand der nunmehr geforderten Arbeitsleistung ein anderer wird und sich das Gesamtbild der Tätigkeit ändert (Senatsbeschluß 23. November 1993 - 1 ABR 38/93 - BAGE 75, 97, zu B 1 a der Gründe).

    Letzteres gilt dann, wenn die Arbeitsumstände für den Arbeitsbereich so bestimmend sind, daß bei ihrer Änderung das Gesamtbild der Tätigkeit ein anderes wird (st. Rspr., vgl. Senatsbeschlüsse 22. April 1997 - 1 ABR 84/96 - aaO, zu B I 2 der Gründe; 23. November 1993 - 1 ABR 38/93 - BAGE 75, 97, zu B 1 a der Gründe; 2. November 1993 - 1 ABR 36/93 - BAGE 75, 24, zu B II 1 der Gründe).

  • BAG, 10.04.1984 - 1 ABR 67/82

    Versetzungsbegriff des BetrVG

    Auszug aus BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 5/99
    Innerbetriebliche Umsetzungen, also die Weisung, auf einem anderen Arbeitsplatz zu arbeiten im Sinne der konkreten Stelle, an der die Arbeit zu leisten ist, haben idR eine räumliche Veränderung zum Gegenstand; eine geringfügige räumliche Verlegung des bisherigen Arbeitsplatzes ist jedoch noch keine Versetzung (Senatsbeschluß 10. April 1984 - 1 ABR 67/82 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 95 Nr. 8, zu B 5 der Gründe).
  • BAG, 21.09.1999 - 1 ABR 40/98

    Auslandsdienstreisen als mitbestimmungspflichtige Versetzungen?

    Auszug aus BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 5/99
    Es entspricht ständiger Senatsrechtsprechung, daß der Streit der Betriebspartner über Bestand, Inhalt und Umfang eines Mitbestimmungsrechts im Wege eines allgemeinen Feststellungsverfahrens geklärt werden kann (Senatsbeschluß 21. September 1999 - 1 ABR 40/98 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 19.02.1991 - 1 ABR 36/90

    Entsendung in anderen Betrieb eines anderen Unternehmens

    Auszug aus BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 5/99
    Dies gilt auch für das Mitbestimmungsrecht nach § 99 Abs. 1 BetrVG, weil in diesem Rahmen - jenseits von einem konkreten Einzelfall - die Frage geklärt wird, ob eine Maßnahme, die in gleicher Weise im Betrieb häufiger auftritt, als personelle Einzelmaßnahme dem Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG unterliegt oder nicht (Senatsbeschluß 19. Februar 1991 - 1 ABR 36/90 - BAGE 67, 236, zu B I 5 b der Gründe).
  • BAG, 02.11.1993 - 1 ABR 36/93

    Gesamthafenarbeitsverhältnis - Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs als

    Auszug aus BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 5/99
    Letzteres gilt dann, wenn die Arbeitsumstände für den Arbeitsbereich so bestimmend sind, daß bei ihrer Änderung das Gesamtbild der Tätigkeit ein anderes wird (st. Rspr., vgl. Senatsbeschlüsse 22. April 1997 - 1 ABR 84/96 - aaO, zu B I 2 der Gründe; 23. November 1993 - 1 ABR 38/93 - BAGE 75, 97, zu B 1 a der Gründe; 2. November 1993 - 1 ABR 36/93 - BAGE 75, 24, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 38/07

    Mitbestimmung bei Abteilungswechsel

    Der Umstand, dass sich der Arbeitsplatz innerhalb des Gebäudes verlagert hat, ist eine unbedeutende Geringfügigkeit (vgl. BAG 29. Februar 2000 - 1 ABR 5/99 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 36 = EzA BetrVG 1972 § 95 Nr. 31, zu B II 2 b der Gründe mwN).

    Unter diesem Aspekt setzt die nach § 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG erforderliche Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs die Zuordnung zu einer anderen betrieblichen Einheit voraus (BAG 29. Februar 2000 - 1 ABR 5/99 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 36 = EzA BetrVG 1972 § 95 Nr. 31, zu B II 2 a der Gründe; 10. April 1984 - 1 ABR 67/82 -AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 95 Nr. 8, zu B 4 der Gründe).

    Dementsprechend hat das Bundesarbeitsgericht als eigenständige betriebliche Einheiten die einzelnen Stationen eines Altenpflegeheims angesehen, in denen die Dienstpläne von den Stationsleitungen aufgestellt wurden und nur noch der Genehmigung durch die Heimleitung bedurften; nach einem Stationswechsel war mit anderen Vorgesetzten und Kollegen zusammenzuarbeiten und waren andere Bewohner zu betreuen, deren Pflegebedarf sich sehr individuell bestimmte und das Tätigkeitsbild der Pflegekraft prägte (29. Februar 2000 - 1 ABR 5/99 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 36 = EzA BetrVG 1972 § 95 Nr. 31, zu B II 2 b der Gründe).

  • BAG, 27.06.2006 - 1 ABR 35/05

    Mitbestimmung bei Versetzung

    Die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs ist etwa anzunehmen, wenn der Arbeitsort sich ändert, der Arbeitnehmer aus einer betrieblichen Einheit herausgenommen und einer anderen zugeordnet wird oder sich die Umstände ändern, unter denen die Arbeit zu leisten ist (BAG 29. Februar 2000 - 1 ABR 5/99 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 36 = EzA BetrVG 1972 § 95 Nr. 31, zu B II 2 a der Gründe).
  • BAG, 15.01.2002 - 1 ABR 13/01

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Maßnahmen des gesetzlichen Arbeits- und

    Erledigt sich der Anlaß eines aktuellen Streits über ein Mitbestimmungsrecht, bleibt ein Interesse an der Feststellung dieses betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsverhältnisses gleichwohl erhalten, wenn zu erwarten ist, daß sich ein vergleichbarer Konflikt in dieser Form auch künftig wiederholen wird (BAG 29. Februar 2000 - 1 ABR 5/99 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 36 = EzA BetrVG 1972 § 95 Nr. 31).
  • LAG Hessen, 14.01.2020 - 4 TaBV 5/19

    Eine die Dauer von einem Monat überschreitende Zuordnung eines in einem Home

    So erfüllt etwa die Umsetzung einer Pflegekraft in eine andere Station auch bei inhaltlich unveränderter Tätigkeit jedenfalls dann den gesetzlichen Versetzungsbegriff, wenn die einzelnen Stationen organisatorisch selbstständig sind ( BAG 29. Februar 2000 - 1 ABR 5/99 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 36, zu B II 2 ).
  • LAG Hamm, 10.10.2003 - 10 TaBV 104/03

    Zustimmung des Betriebsrates zur Einstellung bzw. Versetzung bei Änderung der

    Dies gilt auch für das Mitbestimmungsrecht nach § 99 Abs. 1 BetrVG, weil in diesem Rahmen - jenseits von einem konkreten Einzelfall - die Frage geklärt wird, ob eine Maßnahme, die in gleicher Weise im Betrieb häufiger auftritt, als personelle Einzelmaßnahme dem Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG unterliegt oder nicht (BAG, Beschluss vom 19.02.1991 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 26; BAG, Beschluss vom 15.12.1998 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 56; BAG, Beschluss vom 21.09.1999 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 21; BAG, Beschluss vom 29.02.2000 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 36; BAG, Beschluss vom 12.11.2002 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 41; BAG, Beschluss vom 21.01.2003 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 117; Germelmann/Matthes/Prütting/ Müller-Glöge, ArbGG, 4. Aufl., § 81 Rz. 23).

    Die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereiches liegt dann vor, wenn dem Arbeitnehmer ein neuer Tätigkeitsbereich übertragen wird, so dass der Gegenstand der nunmehr geforderten Arbeitsleistung, also der Inhalt der Arbeitsaufgabe, ein anderer wird und sich das Gesamtbild der Tätigkeit des Arbeitnehmers ändert (BAG, Beschluss vom 19.02.1991 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 25; BAG, Beschluss vom 23.11.1993 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 33; BAG, Beschluss vom 02.04.1996 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 34; BAG, Beschluss vom 29.02.2000 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 36; Fitting, a.a.O., § 99 Rz. 103; Däubler/Kittner/Klebe, a.a.O., § 99 Rz. 90).

    Dabei kommt es darauf an, ob sich die Tätigkeiten vor und nach der Zuweisung so von einander unterscheiden, dass die neue Tätigkeit vom Standpunkt eines mit den betrieblichen Verhältnissen vertrauten Beobachters als eine andere angesehen werden kann (BAG, Beschluss vom 22.04.1997 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 14; BAG, Beschluss vom 29.02.2000 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 36).

  • LAG Hamm, 27.04.2005 - 10 TaBV 144/04

    Mitbestimmung des Betriebsrats Versetzung Eingliederung/Zuordnung eines

    Dies gilt auch für das Mitbestimmungsrecht nach § 99 Abs. 1 BetrVG, weil in diesem Rahmen - jenseits von einem konkreten Einzelfall - die Frage geklärt wird, ob eine Maßnahme, die in gleicher Weise im Betrieb häufiger auftritt, als personelle Einzelmaßnahme dem Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG unterliegt oder nicht (BAG, Beschluss vom 19.02.1991 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 26; BAG, Beschluss vom 15.12.1998 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 56; BAG, Beschluss vom 21.09.1999 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 21; BAG, Beschluss vom 29.02.2000 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 36; BAG, Beschluss vom 12.11.2002 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 41; BAG, Beschluss vom 21.01.2003 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 117; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 5. Aufl., § 81 Rz. 23).

    Die Zuwendung eines anderen Arbeitsbereichs liegt dann vor, wenn dem Arbeitnehmer ein neuer Tätigkeitsbereich übertragen wird, so dass der Gegenstand der nunmehr geforderten Arbeitsleistung, also der Inhalt der Arbeitsaufgabe, ein anderer wird und sich das Gesamtbild der Tätigkeit des Arbeitnehmers ändert (BAG, Beschluss vom 19.02.1991 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 25; BAG, Beschluss vom 23.11.1993 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 33; BAG, Beschluss vom 02.04.1996 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 34; BAG, Beschluss vom 29.02.2000 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 36; LAG Hamm, Beschluss vom 10.10.2003 - NZA-RR 2004, 136; Fitting, a.a.O., § 99 Rz. 103; DKK/Kittner, BetrVG, 9. Aufl., § 99 Rz. 90).

    Dabei kommt es darauf an, ob sich die Tätigkeiten vor und nach der Zuweisung so voneinander unterscheiden, dass die neue Tätigkeit vom Standpunkt eines mit den betrieblichen Verhältnissen vertrauten Beobachters als eine andere angesehen werden kann (BAG, Beschluss vom 22.04.1997 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 14; BAG, Beschluss vom 29.02.2000 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 36).

    Allerdings stellt nicht jede Änderung des Arbeitsbereichs eine mitbestimmungspflichtige Versetzung dar; die Veränderung muss vielmehr so erheblich sein, dass ein vom bisherigen zu unterscheidender Arbeitsbereichs vorliegt und sich das Gesamtbild der Tätigkeit ändert (BAG, Beschluss vom 23.11.1993 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 33; BAG, Urteil vom 02.04.1996 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 34; BAG, Beschluss vom 29.02.2000 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 36; Fitting, a.a.O., § 99 Rz. 104; DKK/Kittner, a.a.O., § 99 Rz. 91).

    Nur eine geringfügige räumliche Verlegung des bisherigen Arbeitsplatzes am selben Ort stellt noch keine Versetzung im Sinne des § 95 Abs. 3 BetrVG dar (BAG, Beschluss vom 10.04.1984 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 4; BAG, Beschluss vom 29.02.2000 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 36; Fitting, a.a.O., § 99 Rz. 121; ErfK/Kania, 5. Aufl., § 99 BetrVG Rz. 15); darüber hinaus stellt auch die Versetzung eines Arbeitnehmers von einem Betrieb eines Arbeitgebers in einen anderen Betrieb desselben Arbeitgebers eine Versetzung im Sinne der §§ 99 Abs. 1, 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG dar (BAG, Beschluss vom 20.09.1990 - AP Nr. 84 zu § 99 BetrVG 1972; BAG, Beschluss vom 19.02.1991 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 26; BAG, Urteil vom 26.01.1993 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 102; Fitting, a.a.O., § 99 Rz. 19 und 147; DKK/Kittner, a.a.O, § 99 Rz. 95; ErfK/Kania, a.a.O., § 99 BetrVG Rz. 15 m.w.N.).

  • LAG Hamm, 23.01.2004 - 10 TaBV 43/03

    Mitbestimmung des BetriebsratesVersetzung von Filialmitarbeitern von einer

    Die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs liegt immer dann vor, wenn dem Arbeitnehmer ein neuer Tätigkeitsbereich übertragen wird, so dass der Gegenstand der nunmehr geforderten Arbeitsleistung, also der Inhalt der Arbeitsaufgabe, ein anderer wird und sich das Gesamtbild der Tätigkeit des Arbeitnehmers ändert (BAG, Beschluss vom 19.02.1991 - 1 ABR 21/90 - AP BetrVG 1992 § 95 Nr. 25; BAG, Beschluss vom 23.11.1993 - 1 ABR 38/93 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 33; BAG, Urteil vom 02.04.1996 - 1 AZR 743/95 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 34; BAG, Beschluss vom 29.02.2000 - 1 ABR 5/99 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 36; Fitting, a.a.O., § 99 Rz. 103; DKK/Kittner, a.a.O., § 99 Rz. 90).

    Dabei kommt es darauf an, ob sich die Tätigkeiten vor und nach der Zuweisung so voneinander unterscheiden, dass die neue Tätigkeit vom Standpunkt eines mit den betrieblichen Verhältnissen vertrauten Beobachters als eine andere angesehen werden kann (BAG, Beschluss vom 22.04.1997 - 1 ABR 84/96 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 14; BAG, Beschluss vom 29.02.2000 - 1 ABR 5/99 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 36).

    Welche Arbeitsbereiche in einem Betrieb vorhanden sind, ergibt sich aus der jeweiligen Organisation des Betriebes (BAG, Beschluss vom 22.04.1997 - 1 ABR 84/96 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 14; BAG, Beschluss vom 29.02.2000 - 1 ABR 5/99 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 36).

    Allerdings stellt nicht jede Änderung des Arbeitsbereichs eine mitbestimmungspflichtige Versetzung dar; die Veränderung muss vielmehr so erheblich sein, dass ein vom bisherigen zu unterscheidender Arbeitsbereich vorliegt und sich das Gesamtbild der Tätigkeit ändert (BAG, Beschluss vom 23.11.1993 - 1 ABR 38/93 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 33; BAG, Urteil vom 02.04.1996 - 1 AZR 743/95 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 34; BAG, Beschluss vom 29.02.2000 - 1 ABR 5/99 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 36; Fitting, a.a.O., § 99 Rz. 104; DKK/Kittner, a.a.O., § 99 Rz. 91).

    Nur eine geringfügige räumliche Verlegung des bisherigen Arbeitsplatzes am selben Ort stellt noch keine Versetzung im Sinne des § 95 Abs. 3 BetrVG dar (BAG, Beschluss vom 10.04.1984 - 1 ABR 67/82 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 4 - unter B. 5. der Gründe; BAG, Beschluss vom 29.02.2000 - 1 ABR 5/99 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 36 - unter B. II. 2. b) der Gründe; LAG Berlin, Beschluss vom 22.11.1991 - NZA 1992, 854; Fitting, a.a.O., § 99 Rz. 121; Kraft, a.a.O., § 99 Rz. 60 ff., 63).

  • BAG, 02.10.2007 - 1 ABR 60/06

    Mitbestimmung bei Beschäftigung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann der Streit der Betriebsparteien über Bestand, Inhalt und Umfang eines Mitbestimmungsrechts Gegenstand eines Feststellungsbegehrens iSv. § 256 Abs. 1 ZPO sein (vgl. etwa 29. Februar 2000 - 1 ABR 5/99 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 36 = EzA BetrVG 1972 § 95 Nr. 31, zu B II 1 der Gründe mwN).
  • BAG, 28.03.2000 - 1 ABR 17/99

    Freistellung während der Kündigungsfrist - keine mitbestimmungspflichtige

    Der Betriebsrat kann die Frage, ob bei personellen Einzelmaßnahmen im Sinne von § 99 BetrVG ein Beteiligungsrecht besteht, auch losgelöst vom Einzelfall klären lassen, wenn eine konkrete Maßnahme zwar abgeschlossen ist, aber für die Zukunft mit ähnlichen Streitfällen gerechnet werden muß (BAG 29. Februar 2000 - 1 ABR 5/99 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; 1. August 1989 - 1 ABR 51/88 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 17 = EzA BetrVG 1972 § 95 Nr. 16, zu B I 1 der Gründe).

    Maßgebend ist, daß sich die Tätigkeiten des Arbeitnehmers vor und nach der Maßnahme so von einander unterscheiden, daß die neue Tätigkeit vom Standpunkt eines mit den betrieblichen Verhältnissen vertrauten Beobachters als eine andere angesehen werden muß (zuletzt BAG 29. Februar 2000 - 1 ABR 5/99 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu B II 2 a der Gründe; Senatsbeschluß 22. April 1997 - 1 ABR 84/96 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 14 = EzA BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 2, zu B I 2 der Gründe).

  • LAG Nürnberg, 10.05.2021 - 1 TaBV 3/21

    Versetzung - Arbeitsort

    Besondere Belastungsfaktoren für diesen Teil der Tätigkeit sind nicht erkennbar (vgl. BAG vom 29.02.2000, 1 ABR 5/99, Rn. 22, zitiert nach juris).

    Der jeweilige Service-Bereich in den beiden Standorten des Klinikums ist nicht eigenständig organisiert, eine Zusammenarbeit mit anderen Vorgesetzten, anderen Kolleginnen und Kollegen und einer anderen Leitung - hierauf stellt BAG v. 29.02.2000, a.a.O., ab - sind nicht vorgetragen oder erkennbar.

  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 35/01

    Stationierungsstreitkräfte - Mitbestimmung bei der Einstellung ziviler

  • BAG, 22.06.2005 - 10 ABR 34/04

    Eingruppierung - Globalantrag des Betriebsrats

  • LAG Düsseldorf, 21.12.2011 - 6 TaBV 63/11

    Betriebsverfassungsrecht; Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Versetzung einer

  • LAG München, 29.01.2008 - 6 Sa 1345/06

    Altenpflegekraft

  • LAG Hamburg, 25.09.2006 - 8 TaBV 1/06

    Versetzung; Arbeitsbereich; anderer Arbeitsbereich; Umstände; Vertretungsregelung

  • LAG Hessen, 13.09.2005 - 4/18/4 TaBV 16/05

    Versetzungsbegriff - Unterlassungsanspruch des Betriebsrats - Teilbeschluss

  • LAG Düsseldorf, 21.12.2011 - 6 TaBV 75/11

    Betriebsverfassungsrecht; Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Versetzung einer

  • LAG Schleswig-Holstein, 27.02.2007 - 5 TaBV 30/06

    Mitbestimmung bei Versetzungen, Wechsel in eine andere Verkaufsabteilung

  • LAG Hamm, 26.05.2003 - 16 Sa 1455/02

    Konkretisierung von Arbeitsbedingungen durch Zeitablauf; Umstellung des Betriebes

  • LAG Düsseldorf, 31.05.2017 - 7 TaBV 9/17

    Versetzung als personelle mitbestimmungspflichtige Einzelmaßnahme des

  • LAG Düsseldorf, 31.05.2017 - 7 TaBVGa 9/17
  • LAG Hessen, 24.04.2007 - 4 TaBV 24/07

    Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats beim Einsatz von Leiharbeitnehmern

  • LAG Hamm, 25.04.2008 - 13 TaBV 132/07

    Vertragsstrafe; Vereinbarung; Betriebsrat; Arbeitgeber; Wirksamkeit; Versetzung

  • LAG Hamburg, 02.08.2007 - 7 TaBV 2/07

    Kindertagesstätten - Sozialeinrichtung i.S. des § 87 Abs 1 Nr 8 BetrVG

  • ArbG Essen, 11.11.2003 - 2 BV 85/03

    Betriebsverfassungsrechtliche Versetzung bei Einsatz von Lagerarbeitern und

  • BAG, 28.03.2000 - 1 ABR 24/99
  • ArbG Frankfurt/Main, 12.10.2005 - 22 BV 672/05
  • LAG Hessen, 16.01.2007 - 4 TaBV 203/06

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei Eingliederung eines Leiharbeitnehmers

  • BAG, 11.12.2001 - 1 ABR 9/01

    Beschlußverfahren - Feststellungsinteresse - personalvertretungsrechtliche

  • LAG Hessen, 13.06.2006 - 4 TaBV 9/06
  • LAG Hamm, 19.09.2000 - 13 TaBV 110/99

    Streitigkeit über das Vorliegen von mitbestimmungspflichtigen Versetzungen ;

  • LAG Hamm, 20.11.2009 - 10 TaBV 45/09

    Zustimmungsersetzung zur Versetzung von Pflegekräften im Nachtwachenbereich bei

  • ArbG Köln, 30.06.2009 - 14 BV 399/08

    Zuständigkeit der Schwerbehindertenvertretung in persönlichen Angelegenheiten von

  • LAG Baden-Württemberg, 17.08.2005 - 12 TaBV 11/04

    Einigungsstellenspruch

  • LAG Hessen, 29.01.2008 - 4 TaBV 259/07

    Versetzung - Zustimmungsersetzung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2016 - 5 Sa 199/16

    US-Stationierungsstreitkraft - Versetzung - billiges Ermessen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.08.2011 - 15 Sa 981/11

    Anwesenheitspflicht für Lehrer - Kernarbeitszeit bei einer Teilzeitkraft

  • ArbG München, 16.12.2019 - 29 BV 288/19

    Pflicht zur Aufhebung einer Versetzung wegen fehlender Zustimmung des

  • LAG Hamm, 03.12.2010 - 10 TaBV 77/10

    Zustimmung des Betriebsrats zur Ein-, Umgruppierung; Zustimmungsersetzung;

  • KAG Freiburg, 15.12.2006 - 9/06

    Einführung von Zielvereinbarungsgesprächen als zustimmungsbedürftige

  • ArbG Oberhausen, 01.12.2016 - 4 BV 31/16
  • ArbG Bielefeld, 01.02.2001 - 1 BV 71/00
  • ArbG Bonn, 11.06.2013 - 6 BV 138/12

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung eines langjährig

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