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   BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 51/86   

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https://dejure.org/1987,617
BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 51/86 (https://dejure.org/1987,617)
BAG, Entscheidung vom 13.10.1987 - 1 ABR 51/86 (https://dejure.org/1987,617)
BAG, Entscheidung vom 13. Oktober 1987 - 1 ABR 51/86 (https://dejure.org/1987,617)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung zur Regelung der Arbeitszeit von Teilzeitmitarbeitern - Festlegung des Arbeitseinsatzes sowie der Lage und Dauer der Arbeitszeit entsprechend dem Arbeitsanfall - Grundlage des Anspruchs des Betriebsrats auf Durchführung einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1988, 253
  • BB 1988, 275
  • DB 1988, 345
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 27.08.1975 - 4 AZR 454/74

    Interessenausgleich: Auslegung von Sozialplänen

    Auszug aus BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 51/86
    Betriebsvereinbarungen sind nach den für die Tarifauslegung geltenden Grundsätzen auszulegen (vgl. BAG Urteil vom 27. August 1975 - 4 AZR 454/74 - AP Nr. 2 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 51/86
    Bei der Tarifauslegung kann auf die Entstehungsgeschichte zurückgegriffen werden, wenn bei entsprechender Auswertung des Tarifwortlauts und des tariflichen Gesamtzusammenhangs noch Zweifel über den Inhalt des Tarifvertrags bestehen (BAGE 46, 308, 314 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 17.05.1983 - 1 ABR 21/80

    Betriebsratsrechte - Arbeitgeberpflichten

    Auszug aus BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 51/86
    Nur für diese allgemeinen Unterlassungsansprüche ist streitig, ob neben den Unterlassungsansprüchen nach § 23 Abs. 3 BetrVG noch allgemeine Unterlassungsansprüche zur Sicherung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats möglich sind (vgl. BAGE 42, 11 [BAG 22.02.1983 - 1 ABR 27/81] = AP Nr. 2 zu § 23 BetrVG 1972; BAGE 42, 366 = AP Nr. 19 zu § 80 BetrVG 1972).
  • BAG, 24.02.1987 - 1 ABR 18/85

    Mitbestimmung bei tarifüblicher Regelung

    Auszug aus BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 51/86
    Jedenfalls kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber die Durchführung aller getroffenen Vereinbarungen verlangen, gleichgültig, ob diese Vereinbarungen eine Pflicht des Arbeitgebers begründen oder sie - wäre nur § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG Anspruchsgrundlage - voraussetzen (vgl. dazu Beschluß des Senats vom 24. Februar 1987 - 1 ABR 18/85 -, zu B II 1 der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 22.02.1983 - 1 ABR 27/81

    Mehrarbeit - Betriebsratsmitbestimmung

    Auszug aus BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 51/86
    Nur für diese allgemeinen Unterlassungsansprüche ist streitig, ob neben den Unterlassungsansprüchen nach § 23 Abs. 3 BetrVG noch allgemeine Unterlassungsansprüche zur Sicherung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats möglich sind (vgl. BAGE 42, 11 [BAG 22.02.1983 - 1 ABR 27/81] = AP Nr. 2 zu § 23 BetrVG 1972; BAGE 42, 366 = AP Nr. 19 zu § 80 BetrVG 1972).
  • BAG, 02.06.1987 - 1 AZR 651/85

    Recht auf gewerkschaftliche Betätigung

    Auszug aus BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 51/86
    Fehlt sie, wird der Antrag nicht als unzulässig, sondern als unbegründet abgewiesen (vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 2. Juni 1987 - 1 AZR 651/85 -, zu II 2 der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 21.08.2001 - 3 AZR 746/00

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung - Privatnutzung eines Geschäftswagens als

    Abgesehen davon, daß dem Vortrag der Beklagten nicht zu entnehmen ist, wie viele der in Betracht zu ziehenden Rentenfälle bislang auf diese Art berechnet wurden, so vermag eine zugunsten der Beklagten zu unterstellende Verwaltungsübung nur dann ein Auslegungskriterium darzustellen, wenn nach Wortlaut und Systematik ein eindeutiges Auslegungsergebnis der Normativbestimmungen nicht gefunden werden kann (BAG 29. Mai 1964 - 1 AZR 281/63 - BAGE 16, 58, 64; 13. Oktober 1987 - 1 ABR 51/86 - AP BetrVG 1972 § 77 Auslegung Nr. 2 = EzA BGB § 611 Teilzeitarbeit Nr. 2, zu II 2 b der Gründe).
  • BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 41/87

    Mitbestimmungsrecht bei Bedarfsarbeit

    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats sagt nichts darüber, was der Arbeitgeber mit dem jeweiligen Arbeitnehmer individualrechtlich vereinbaren kann (vgl. Beschluß des Senats vom 13. Oktober 1987 - 1 ABR 51/86 - AP Nr. 2 zu § 77 BetrVG 1972 Auslegung).
  • BAG, 10.11.1987 - 1 ABR 55/86

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung

    Jedenfalls kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber die Durchführung aller getroffenen Vereinbarungen verlangen, gleichgültig, ob diese Vereinbarungen eine Pflicht des Arbeitgebers begründen oder sie - wäre nur § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG Anspruchsgrundlage - voraussetzen (vgl. dazu Beschluß des Senats vom 24. Februar 1987, BAGE 54, 191 zu B II 1 der Gründe; Beschluß des Senats vom 13. Oktober 1987 - 1 ABR 51/86 - zu B II 1 der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 19.04.1994 - 9 AZR 478/92

    Treueurlaub; Umrechnung von Werk- auf Arbeitstage

    Die tarifliche Bestimmung bedarf der Auslegung nach den für die Tarifauslegung geltenden Grundsätzen (BAG Beschluß vom 13. Oktober 1987 - 1 ABR 51/86 - AP Nr. 2 zu § 77 BetrVG Auslegung).
  • BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 598/97

    Anspruch auf Gehaltserhöhung aus betrieblicher Übung

    a) Betriebsvereinbarungen sind nach den für die Tarifauslegung geltenden Grundsätzen auszulegen (BAG Beschluß vom 13. Oktober 1987 - 1 ABR 51/86 - AP Nr. 2 zu § 77 BetrVG 1972 Auslegung, zu II 2 b der Gründe, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 3/88

    Mitbestimmung bei Bildungsveranstaltung in der Gleitzeit

    Jedenfalls kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber die Durchführung aller getroffenen Vereinbarungen verlangen, gleichgültig, ob diese Vereinbarungen eine Pflicht des Arbeitgebers begründen oder sie - wäre nur § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG Anspruchsgrundlage - voraussetzen (vgl. dazu Beschluß vom 24. Februar 1987, BAGE 54, 191, 196 ff. = AP Nr. 21 zu § 77 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe; Beschluß des Senats vom 13. Oktober 1987 - 1 ABR 51/86 - AP Nr. 2 zu § 77 BetrVG 1972 Auslegung, zu B II 1 der Gründe; Beschluß vom 10. November 1987 - 1 ABR 55/86 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 6/09

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung - Begriff des "pensionsfähigen

    Eine entsprechende Übung kann zur Auslegung einer Betriebsvereinbarung nur dann herangezogen werden, wenn nach Wortlaut und Systematik ein eindeutiges Auslegungsergebnis nicht gefunden werden kann (vgl. BAG 13. Oktober 1987 - 1 ABR 51/86 - zu B II 2 b der Gründe, AP BetrVG 1972 § 77 Auslegung Nr. 2 = EzA BGB § 611 Teilzeitarbeit Nr. 2; 21. August 2001 - 3 AZR 746/00 - zu II 2 c der Gründe, AP BetrVG 1972 § 77 Auslegung Nr. 10 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 78) .
  • LAG München, 21.03.2019 - 4 TaBV 57/18

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei der Duldung von Überstunden

  • LAG Köln, 21.02.2006 - 9 TaBV 34/05

    Betriebsrat, Unterlassungsanspruch, Verhaltenskontrolle

  • BAG, 10.02.1988 - 1 ABR 39/86

    Betriebliche Bildungsmaßnahme - Auswahl der Teilnehmer

  • BAG, 21.08.1990 - 3 AZR 452/89

    Begrenzung des Ruhegeldanspruchs eines Arbeitnehmers durch Anrechnung von

  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 34/87

    Verkürzung zu gewährender Ausgleichstage nach längeren krankheitsbedingten

  • BAG, 23.01.2001 - 1 AZR 235/00

    Sozialplanauslegung - Gleichbehandlung

  • BAG, 28.11.1989 - 1 ABR 94/88

    Arbeitszeit: Errechnung der jährlichen Ist-Arbeitszeit - Rolliersystem

  • BAG, 21.03.2001 - 10 AZR 89/00

    Weihnachtsgratifikation - Betriebsvereinbarung

  • BAG, 24.06.1992 - 5 AZR 468/91

    Barabgeltung für freie Tage zu zahlen, die infolge krankheitsbedingter

  • BAG, 27.04.2000 - 6 AZR 754/98

    Nachteilsausgleich als Nettobetrag

  • BAG, 28.11.1989 - 1 ABR 95/88

    Arbeitszeit: Errechnung der jährlichen Ist-Arbeitszeit - Rolliersystem

  • BAG, 10.11.1992 - 1 AZR 293/90

    Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf den übertariflichen Lohnbestandteil -

  • BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 710/97
  • BAG, 09.09.1992 - 10 AZR 45/91

    Möglichkeit einer tariflichen Öffnungsklausel für eine den Auszahlungstag für

  • BAG, 16.10.1991 - 5 AZR 69/91

    Einstufung von Sozialplänen als Betriebsvereinbarungen besonderer Art - Bedeutung

  • BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 694/97
  • LAG Düsseldorf, 14.07.1997 - 18 Sa 596/97

    Sozialplan: Abfindungsanspruch bei Eigenkündigung - Darlegungslast des

  • BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 767/97
  • BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 506/97
  • BAG, 18.12.1990 - 1 ABR 13/90
  • LAG München, 05.12.1990 - 5 TaBV 61/89
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