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   BAG, 14.08.2001 - 1 ABR 52/00   

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https://dejure.org/2001,1133
BAG, 14.08.2001 - 1 ABR 52/00 (https://dejure.org/2001,1133)
BAG, Entscheidung vom 14.08.2001 - 1 ABR 52/00 (https://dejure.org/2001,1133)
BAG, Entscheidung vom 14. August 2001 - 1 ABR 52/00 (https://dejure.org/2001,1133)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Erledigung im Beschlußverfahren; Restmandat des Betriebsrats

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Restmandat eines Betriebsrats - Regelungsbedarf für ein Restmandat - Stilllegung eines Betriebes - Beendigung auch der Arbeitsverhältnisse der Betriebsratsmitglieder - Beendigung des betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsverhältnisses der Betriebsparteien

  • Judicialis

    BetrVG § 8; ; BetrVG § ... 21 Abs. 1; ; BetrVG § 24 Abs. 1 Nr. 1; ; BetrVG § 24 Abs. 1 Nr. 2; ; BetrVG § 24 Abs. 1 Nr. 3; ; BetrVG § 24 Abs. 1 Nr. 4; ; BetrVG § 24 Abs. 1 Nr. 5; ; BetrVG § 24 Abs. 1 Nr. 6; ; ArbGG § 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erledigung der Hauptsache; Restmandat des Betriebsrats bei Betriebsstillegung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 8, § 21 Abs. 1, § 24 Abs. 1 Nr. 1 bis 6; ArbGG § 10
    Restmandat des Betriebsrats nur bei fortbestehendem Regelungsbedarf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 109
  • NZI 2002, 54
  • BB 2002, 48
  • DB 2001, 2610
  • JR 2002, 308
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 12.01.2000 - 7 ABR 61/98

    Restmandat des Betriebsrats - Niederlegung des Betriebsratsamts

    Auszug aus BAG, 14.08.2001 - 1 ABR 52/00
    Der Betriebsrat als Organ und damit auch das betriebsverfassungsrechtliche Rechtsverhältnis zum Arbeitgeber erlöschen dann mit dem Amtsverlust des letzten Betriebsratsmitglieds (vgl. BAG 12. Januar 2000 - 7 ABR 61/98 - BetrVG 1972 § 24 Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 24 Nr. 2, zu B II 2 b der Gründe).

    Es betrifft alle im Zusammenhang mit der Betriebsstillegung stehenden Beteiligungsrechte und solche betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben, die sich daraus ergeben, daß trotz der Stillegung des Betriebs noch nicht alle Arbeitsverhältnisse beendet sind oder einzelne Arbeitnehmer noch mit Abwicklungsarbeiten beschäftigt werden (BAG 12. Januar 2000 - 7 ABR 61/98 - aaO, zu B II 2 d aa der Gründe mwN).

  • BAG, 15.12.1998 - 1 ABR 9/98

    Unterrichtung des Betriebsrats über Beschäftigung freier Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 14.08.2001 - 1 ABR 52/00
    Die Betriebsparteien sind von da an befugt, Inhalt und Reichweite dieses Rechtsverhältnisses, insbesondere das Bestehen oder das Nichtbestehen bzw. den Umfang von Mitbestimmungsrechten in einem Feststellungsverfahren klären zu lassen (BAG 15. Dezember 1998 - 1 ABR 9/98 - BAGE 90, 288, 293 mwN).
  • BAG, 05.10.2000 - 1 AZR 48/00

    Änderung eines Sozialplans - Restmandat des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 14.08.2001 - 1 ABR 52/00
    Dazu kann auch die Pflicht gehören, einen bereits abgeschlossenen, aber noch nicht erfüllten Sozialplan an veränderte Umstände anzupassen (BAG 5. Oktober 2000 - 1 AZR 48/00 - DB 2001, 1563).
  • BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 48/00

    Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs - Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus BAG, 14.08.2001 - 1 ABR 52/00
    Erledigendes Ereignis können alle während des Verfahrens eingetretenen Umstände sein, die dazu führen, daß der Antrag nunmehr unzulässig oder unbegründet geworden ist und zwar unabhängig davon, ob er von Anfang an zulässig oder begründet war (BAG 26. April 1990 - 1 ABR 79/89 - BAGE 65, 105; zuletzt BAG 19. Juni 2001 - 1 ABR 48/00 - zVv.).
  • BAG, 26.04.1990 - 1 ABR 79/89

    Einseitige Erledigungserklärung im Beschlußverfahren

    Auszug aus BAG, 14.08.2001 - 1 ABR 52/00
    Erledigendes Ereignis können alle während des Verfahrens eingetretenen Umstände sein, die dazu führen, daß der Antrag nunmehr unzulässig oder unbegründet geworden ist und zwar unabhängig davon, ob er von Anfang an zulässig oder begründet war (BAG 26. April 1990 - 1 ABR 79/89 - BAGE 65, 105; zuletzt BAG 19. Juni 2001 - 1 ABR 48/00 - zVv.).
  • LAG Köln, 19.10.2000 - 10 TaBV 27/00

    Restmandat, Beteiligtenfähigkeit

    Auszug aus BAG, 14.08.2001 - 1 ABR 52/00
    Es wird festgestellt, daß der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Köln vom 19. Oktober 2000 - 10 TaBV 27/00 - und der Beschluß des Arbeitsgerichts Köln vom 20. Oktober 1999 - 15 BV 146/99 - wirkungslos sind.
  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 917/06

    Betriebsübergang - Kündigung - Vergütungsansprüche

    Auch wenn die Amtszeit des Betriebsrats wegen einer Betriebsstilllegung endet (vgl. BAG 14. August 2001 - 1 ABR 52/00 - AP BetrVG 1972 § 21b Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 24 Nr. 3), bleibt der Betriebsrat aber gemäß § 21b BetrVG solange im Amt, wie das zur Wahrnehmung der damit im Zusammenhang stehenden Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte erforderlich ist.
  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 62/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Restmandat

    Es setzt daher einen funktionalen Bezug zu den durch die Stilllegung, Spaltung oder Zusammenlegung ausgelösten Aufgaben des Betriebsrats voraus (BAG 14. August 2001 - 1 ABR 52/00 - zu B II c der Gründe, AP BetrVG 1972 § 21b Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 24 Nr. 3; Fitting BetrVG 26. Aufl. § 21b Rn. 16; Richardi/Thüsing BetrVG 12. Aufl. § 21b Rn. 7) .
  • BAG, 08.12.2009 - 1 ABR 41/09

    Betriebsstilllegung - Restmandat - Versetzung

    Die Vorschrift trägt dem Umstand Rechnung, dass das Amt des Betriebsrats endet, wenn die betriebliche Organisation, für die der Betriebsrat gebildet ist, wegfällt (BAG 14. August 2001 - 1 ABR 52/00 - zu B II b der Gründe, AP BetrVG 1972 § 21b Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 24 Nr. 3).
  • BAG, 05.05.2010 - 7 AZR 728/08

    Vergütungsansprüche im restmandatierten Betriebsrat

    (a) Für die stilllegungsbedingte Beendigung des Arbeitsverhältnisses geht das Bundesarbeitsgericht selbstverständlich von der Unanwendbarkeit des § 24 Nr. 3 BetrVG auf den Betriebsrat im Restmandat aus (vgl. BAG 28. Oktober 1992 - 10 ABR 75/91 - zu B I 1 der Gründe, AP BetrVG 1992 § 112 Nr. 63 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 60; 14. August 2001 - 1 ABR 52/00 - zu B II c der Gründe, AP BetrVG 1972 § 21b Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 24 Nr. 3; ebenso DKK-Buschmann BetrVG 12. Aufl. § 21b Rn. 4, § 24 Rn. 23; ErfK/Koch 10. Aufl. § 21b BetrVG Rn. 4; Richardi/Thüsing BetrVG 12. Aufl. § 21b Rn. 13 mwN; Auktor NZA 2003, 950, 951).
  • BAG, 06.12.2006 - 7 ABR 62/05

    Beschlussverfahren - Zulässigkeit des Antrags - Beschlussfassung des Betriebsrats

    Diese Vorschrift trägt dem Umstand Rechnung, dass das Amt des Betriebsrats endet, wenn die betriebliche Organisation, für die der Betriebsrat gebildet ist, wegfällt (vgl. hierzu etwa BAG 14. August 2001 - 1 ABR 52/00 - AP BetrVG 1972 § 21b Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 24 Nr. 3, zu B II b der Gründe).

    § 21b BetrVG stellt sicher, dass die noch bestehenden Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats, die sich daraus ergeben, dass trotz des Wegfalls der betrieblichen Organisation noch nicht alle Arbeitsverhältnisse beendet sind oder einzelne Arbeitnehmer noch mit Abwicklungsaufgaben beschäftigt sind, wahrgenommen werden können (BAG 14. August 2001 - 1 ABR 52/00 - aaO, zu B II c der Gründe).

  • BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 769/06

    Betriebsübergang - Gemeinschaftsbetrieb - Massenentlassungsanzeige

    Die Amtszeit des Betriebsrates endet zwar bei einer Betriebsstilllegung vorzeitig, weil der Wegfall der Betriebsorganisation gem. § 24 Nr. 4 BetrVG das Ende der Mitgliedschaft im Betriebsrat bewirkt (BAG 14. August 2001 - 1 ABR 52/00 -AP BetrVG 1972 § 21b Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 24 Nr. 3).
  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 250/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Restmandat

    Es setzt daher einen funktionalen Bezug zu den durch die Stilllegung, Spaltung oder Zusammenlegung ausgelösten Aufgaben des Betriebsrats voraus (BAG 14. August 2001 - 1 ABR 52/00 - zu B II c der Gründe, AP BetrVG 1972 § 21b Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 24 Nr. 3; Fitting BetrVG 26. Aufl. § 21b Rn. 16; Richardi/Thüsing BetrVG 12. Aufl. § 21b Rn. 7) .
  • BAG, 08.12.2009 - 1 ABR 37/09

    Betriebsstilllegung - Restmandat - Versetzung

    Die Vorschrift trägt dem Umstand Rechnung, dass das Amt des Betriebsrats endet, wenn die betriebliche Organisation, für die der Betriebsrat gebildet ist, wegfällt (BAG 14. August 2001 - 1 ABR 52/00 - zu B II b der Gründe, AP BetrVG 1972 § 21b Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 24 Nr. 3).
  • BAG, 14.09.2022 - 7 ABR 17/21

    Schwerbehindertenvertretung - vorzeitiges Amtszeitende - Beendigung der auf einem

    Damit besteht sie nicht mehr, wenn die Vertrauensperson wegen eines in § 177 Abs. 7 Satz 3 SGB IX geregelten Sachverhalts ihr Amt verliert und kein gewähltes stellvertretendes Mitglied mehr vorhanden ist, das nach §  177 Abs.  7 Satz 4 SGB IX nachrücken kann (vgl. Düwell in LPK-SGB IX 6. Aufl. § 177 Rn. 11; vgl. für den Betriebsrat BAG 30. Juni 2021 - 7 ABR 24/20 - Rn. 21; 14. August 2001 - 1 ABR 52/00 - zu B II b der Gründe mwN).
  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 277/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Restmandat

    Es setzt daher einen funktionalen Bezug zu den durch die Stilllegung, Spaltung oder Zusammenlegung ausgelösten Aufgaben des Betriebsrats voraus (BAG 14. August 2001 - 1 ABR 52/00 - zu B II c der Gründe, AP BetrVG 1972 § 21b Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 24 Nr. 3; Fitting BetrVG 26. Aufl. § 21b Rn. 16; Richardi/Thüsing BetrVG 12. Aufl. § 21b Rn. 7) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.06.2021 - 12 TaBV 402/21

    Schwerbehindertenvertretung - Vertrauensperson - Amtszeit -

  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 921/06

    Betriebsübergang - Kündigung - Vergütungsansprüche

  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 918/06

    Betriebsübergang - Kündigung - Vergütungsansprüche

  • LAG Niedersachsen, 23.04.2007 - 9 Sa 815/06

    Beteiligung des Betriebsrates im Rahmen seines Restmandats im Falle der

  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 920/06

    Betriebsübergang - Kündigung - Vergütungsansprüche

  • BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 770/06

    Betriebsübergang - Gemeinschaftsbetrieb - Massenentlassungsanzeige

  • BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 771/06

    Betriebsübergang - Gemeinschaftsbetrieb - Massenentlassungsanzeige

  • KAGH, 15.12.2017 - M 4/17
  • LAG München, 29.07.2014 - 6 TaBV 8/14

    Restmandat des Betriebsrats

  • LAG Düsseldorf, 19.01.2018 - 10 Sa 109/17

    Wirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen

  • LAG Köln, 14.08.2007 - 9 TaBV 27/07

    Einigungsstelle - Bestellungsverfahren - Restmandat des Betriebsrats

  • LAG Niedersachsen, 06.03.2006 - 17 Sa 85/06

    Rechtwirksamkeit einer fristgemäßen Kündigung; Beteiligung des Betriebsrats vor

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.08.2016 - L 8 SO 369/12
  • LAG Köln, 15.08.2002 - 5 (3) Sa 617/02

    freiwillige Betriebsvereinbarung; Nachwirkung; Mitbestimmung, Gesetze,

  • LAG Köln, 20.12.2002 - 4 (13) Sa 804/02

    Verpflichtung zu einer Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) ; Nachwirkung einer

  • LAG Sachsen-Anhalt, 25.11.2010 - 3 TaBV 16/10

    Restmandat des Betriebsrats - Betriebsübergang

  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 20.04.2012 - AS 10/12

    Unzulässigkeit der Klage; Informationspflicht; Anhörungs- und

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