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   BAG, 28.07.1981 - 1 ABR 56/78   

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BAG, 28.07.1981 - 1 ABR 56/78 (https://dejure.org/1981,984)
BAG, Entscheidung vom 28.07.1981 - 1 ABR 56/78 (https://dejure.org/1981,984)
BAG, Entscheidung vom 28. Juli 1981 - 1 ABR 56/78 (https://dejure.org/1981,984)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 36, 1
  • VersR 1981, 1089
  • BB 1982, 1050
  • DB 1981, 2031
  • JR 1982, 264
  • JR 1982, 88
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 14.04.1967 - 5 AZR 535/65

    Bindungswirkung - Berufungsgericht - Tatsächliche Feststellung - Zurückverweisung

    Auszug aus BAG, 28.07.1981 - 1 ABR 56/78
    b) Das Landesarbeitsgericht hat auch keine neuen rechtserheblichen Tatsachen festgestellt, die seine Bindung an die aufhebende Entscheidung des Senats hätten entfallen lassen können (vgl. BAG AP Nr. 12 zu § 565 ZPO).
  • GemSOGB, 06.02.1973 - GmS-OGB 1/72

    Beteiligte an dem Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe

    Auszug aus BAG, 28.07.1981 - 1 ABR 56/78
    Aus dieser Bindung des Beschwerdegerichts folgt grundsätzlich auch die Selbstbindung des Revisions- bzw. Rechtsbeschwerdegerichts, wenn es erneut mit der Sache befaßt wird (Thomas/Putzo, ZPO, 11. Aufl., § 565 Anm. 2 d; Baumbach/ Lauterbach, ZPO, 39. Aufl., § 565 Anm. 2 D; Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluß vom 6. Februar 1973, NJW 1973, 1273 Zzu 4 der Gründe/).
  • BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 4/99

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei nachträglicher Sondervergütung

    Unter einem solchen Entgelt ist eine Vergütungsform zu verstehen, bei der eine "Leistung" des Arbeitnehmers, gleichgültig worin diese besteht, gemessen und mit einer Bezugsleistung verglichen wird, wobei sich die Höhe des Entgelts nach dem Verhältnis der Leistungen des Arbeitnehmers zur Bezugsleistung richtet (siehe schon Senat 28. Juli 1981 - 1 ABR 56/78 - BAGE 48, 208 = AP § 87 BetrVG 1972 Provision; Senat 13. März 1984 - 1 ABR 57/82 - BAGE 48, 208 = AP Nr. 4 aaO; vgl. auch Fitting/Kaiser/Heither/Engels BetrVG 19. Aufl. § 87 Rn. 517; Richardi BetrVG 7. Aufl. § 87, 955).
  • BAG, 19.04.2005 - 3 AZR 468/04

    Ablösende Betriebsvereinbarung

    Sie ist es deshalb grundsätzlich auch für das Revisionsgericht bei der Überprüfung dieser Entscheidung (GmSOGB 6. Februar 1973 - GmS-OGB 1/72 - BGHZ 60, 392 = AP RsprEinhG § 4 Nr. 1; BAG 28. Juli 1981 - 1 ABR 56/78 - BAGE 36, 1).
  • BAG, 26.07.1988 - 1 AZR 54/87

    Mitbestimmungsrecht bei Abschlußprovision

    Der Senat hat im Beschluß vom 13. März 1984 (BAGE 45, 208 = AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Provision) entschieden, daß er an seiner Rechtsprechung (Urteil vom 28. Juli 1981, BAGE 36, 1 [BAG 28.07.1981 - 1 ABR 56/78] = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Provision) festhalte, wonach ein dem Akkord- und Prämienlohn vergleichbares leistungsbezogenes Entgelt im Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG nur eine Vergütungsform ist, bei der eine "Leistung" des Arbeitnehmers, gleichgültig, worin diese besteht, gemessen und mit einer Bezugsleistung verglichen wird und bei der sich die Höhe der Vergütung in irgendeiner Weise nach dem Verhältnis der Leistung des Arbeitnehmers zur Bezugsleistung bemißt.

    Der Senat hat in der Entscheidung vom 28. Juli 1981 (aaO) im einzelnen dargelegt, warum Anteils- und Leitungsprovisionen, wie sie in der Versicherungswirtschaft gezahlt werden, keine vergleichbaren leistungsbezogenen Entgelte im Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG sind.

  • BAG, 13.09.1983 - 1 ABR 32/81

    Mitbestimmung bei Leistungsprämie

    Es handelt sich damit um eine Prämie im Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG (Entscheidung des Senats vom 28. Juli 1981 - BAG 36, 1 = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Provision).

    Der Senat hat in seiner zweiten Provisionsentscheidung vom 28. Juli 1981 (aaO) diese Gefahren darin gesehen, daß die Festlegung der einzelnen Faktoren, nach denen sich die Leistung des Arbeitnehmers bemißt und seine Vergütung sich berechnet, in einer Weise erfolgt, daß letztlich durch nicht gerechtfertigte überhöhte Ansätze der Arbeitnehmer benachteiligt oder geschädigt wird, sei es, daß seine Leistung nicht entsprechend gewertet wird, sei es, daß diese Ansätze ihn zu einer ihn letztlich überfordernden Leistung anspornen.

  • BAG, 13.03.1984 - 1 ABR 57/82

    Mitbestimmung bei Provisionen

    Der Senat hält an seiner Entscheidung vom 28. Juli 1981 (BAG 36, 1 = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Provision) fest, wonach ein dem Akkord- und Prämienlohn vergleichbares leistungsbezogenes Entgelt im Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG nur eine Vergütungsform ist, bei der eine "Leistung" des Arbeitnehmers, gleichgültig, worin iese besteht, gemessen und mit einer Bezugsleistung verglichen wird, und bei der sich die Höhe der Vergütung in irgendeiner Weise nach dem Verhältnis der Leistung des Arbeitnehmers zur Bezugsleistung bemißt.

    Es hat ausgehend von der zweiten Provisionsentscheidung des Senats vom 28. Juli 1981 (BAG 36, 1 = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Provision) darauf abgestellt, daß die von der Antragstellerin an die Vertriebsbeauftragten gezahlten Provisionen kein dem Akkord- und Prämienlohn vergleichbares leistungsbezogenes Entgelt im Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG seien.

  • BAG, 21.10.2014 - 9 AZR 1021/12

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigungsverbot - konzernzugehörige

    Mit dieser Bindungswirkung für die Berufungsgerichte korrespondiert grundsätzlich eine Selbstbindung des Revisionsgerichts für diejenige rechtliche Beurteilung, auf der die Aufhebung beruht, sofern die Sache erneut in die Revisionsinstanz gelangt (GmS-OGB 6. Februar 1973 - GmS-OGB 1/72 - zu 4 der Gründe, BGHZ 60, 392; BAG 28. Juli 1981 - 1 ABR 56/78 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 36, 1; BeckOK ZPO/Kessal-Wulf Stand 15. September 2014 § 563 Rn. 8) .
  • BAG, 16.01.1990 - 1 ABR 10/89

    Tariffähigkeit der Christlichen Gewerkschaft Bergbau-Chemie-Energie

    Das hat der Senat in seiner Entscheidung vom 28. Juli 1981 (BAGE 36, 1 [BAG 28.07.1981 - 1 ABR 56/78] = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Provision) in Anlehnung an die Rechtsprechung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes eingehend begründet.
  • BSG, 14.06.1984 - 1 BJ 72/84

    Klärungsfähigkeit

    Hingegen ist es dem Revisionsgericht verwehrt, im selben Verfahren seine in der ersten aufhebenden Entscheidung vertretene Rechtsauffassung anläßlich der erneuten Befassung mit der Sache zu ändern (so für das Verfahren der Rechtsbeschwerde nach 5 92 des Arbeitsgerichtsgesetzes BAGE 36, 1, 7 f; vorher offen gelassen vom GemSOGB in BSGE 35, 293, 298 : SozR Nr. 15 zu 5 170 SGG und von BSG SozR 1500 5 170 Nr. 3 S 8).
  • BAG, 25.05.1982 - 1 ABR 19/80

    Betriebsratsmitbestimmung

    vom 28. Juli 1981 (1 ABR 56/78 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Provision, zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) näher ausgeführt, was ein leistungsbezogenes Entgelt im Sinne dieser Vorschrift ist.

    Der Senat hat daher auch in seiner Entscheidung vom 28. Juli 1981 (1 ABR 56/78 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Provision, zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) noch einmal ausdrücklich offengelassen, ob die unmittelbare Bestimmung der Lohnhöhe als solche mitbestimmungsfrei bleiben muß.

  • BSG, 25.10.1990 - 12 RK 19/90

    Selbstbindung des Revisionsgerichts, wenn für die spätere Entscheidung ein

    Ob erstmals bei der zweiten Entscheidung des Revisionsgerichts im selben Verfahren die Auffassung geändert werden darf, wird in dem genannten Beschluß zwar nicht ausgeschlossen (a.a.O. S. 298), aber in der übrigen Rechtsprechung verneint (Urteil des 9. Senats des BSG in FamRZ 1985, 282, 283; BAGE 36, 1, 7/8; BFHE 157, 28, 30; BVerwG NJW 1966, 798).
  • BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 690/99

    Betriebsbedingte Änderungskündigung zur Reduzierung und Umgestaltung von

  • BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 67/83

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Festlegung der Höhe der

  • BAG, 26.01.1989 - 8 AZR 354/87

    Urlaubsabgeltung: Rechtsnatur - Voraussetzung für die Entstehung des Anspruchs

  • BAG, 24.11.1987 - 1 ABR 12/86

    Betriebsrat - Akkordlohn

  • BAG, 06.03.1985 - 4 AZR 228/83

    Eingruppierung in bestimmte Vergütungsgruppe - Durch den Angestellten

  • BAG, 28.02.1984 - 1 ABR 37/82

    Leistungszulage - Betriebsvereinbarung - EInigungsstelle - Zulage -

  • BAG, 31.10.1990 - 4 AZR 263/90

    Eingruppierung von Kesselwärtern - Bestimmung der Anforderungen an eine

  • BAG, 31.10.1990 - 4 AZR 265/90

    Eingruppierung von Kesselwärtern - Eigenschaften einer Hochdruckkesselanlage im

  • BAG, 13.06.1990 - 2 AZR 610/89
  • LAG Hessen, 31.03.2010 - 8 Sa 2074/09

    Auslegung, Betriebliche Altersversorgung, Versorgungsplan

  • BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 542/89

    Tarifliche Weiterbeschäftigungspflicht eines fluguntauglich gewordenen Mitglieds

  • BAG, 31.10.1990 - 4 AZR 264/90

    Eingruppierung von Kesselwärtern - Bestimmung der Anforderungen an eine

  • BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 304/85

    Geltungsbereich der Tarifverträge für Baugewerbe - Fahrbahnmarkierung als

  • BAG, 07.09.1982 - 3 AZR 116/82
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