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   BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 57/87   

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BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 57/87 (https://dejure.org/1988,1352)
BAG, Entscheidung vom 20.12.1988 - 1 ABR 57/87 (https://dejure.org/1988,1352)
BAG, Entscheidung vom 20. Dezember 1988 - 1 ABR 57/87 (https://dejure.org/1988,1352)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenbeschlusses über die Zahlung von Kontoführungsgebühren und die Gewährung einer sogenannten Kontostunde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht über die Auszahlung des Arbeitsentgelts

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 4; TVG § 3 Abs. 1; BAT § 36 Abs. 1
    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Auszahlung des Arbeitsentgelts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 60, 323
  • NZA 1989, 564
  • BB 1989, 1056
  • BB 1989, 851
  • DB 1989, 1340
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 24.02.1987 - 1 ABR 18/85

    Mitbestimmung bei tarifüblicher Regelung

    Auszug aus BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 57/87
    Der durch den Eingangssatz von § 87 Abs. 1 BetrVG begründete Vorrang einer tariflichen vor einer mitbestimmten betrieblichen Regelung greift dann ein, wenn die tarifliche Regelung die mitbestimmungspflichtige Angelegenheit selbst abschließend und zwingend regelt und damit schon selbst dem Schutzzweck des sonst gegebenen Mitbestimmungsrechts Genüge tut (BAGE 50, 313, 317 [BAG 17.12.1985 - 1 ABR 6/84] = AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang, zu B II 3 der Gründe; BAGE 54, 191, 200 = AP Nr. 21 zu § 77 BetrVG 1972, zu B II 4 b aa der Gründe; Wiese, Zum Gesetzes- und Tarifvorbehalt nach § 87 Abs. 1 BetrVG, in 25 Jahre BAG, 1979, S. 661, 669).

    Das hat der Senat in seiner Entscheidung vom 24. Februar 1987 (BAGE 54, 191, 206 ff. = AP Nr. 21 zu § 77 BetrVG 1972, zu B II 6 c der Gründe) im einzelnen näher begründet.

  • BVerwG, 25.01.1985 - 6 P 7.84

    Erhebung von Kontoführungsgebühren - Erstattung der Kontoführungsgebühren durch

    Auszug aus BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 57/87
    Mit der Begründung, jeder tariflichen Regelung sei eine Sperrwirkung einzuräumen, die "nicht ohne weiteres als nur unvollständig gemeint erkennbar" ist, haben der Sechste Senat des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 25. Januar 1985 - 6 P 7.84 - Buchholz 238.36 § 72 NdsPersVG Nr. 3) und der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 5. Mai 1988 - 6 AZR 521/85 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) angenommen, daß die Regelung der Lohnzahlungsmodalitäten in § 26 a BMT-G II, der mit dem 26. Ergänzungstarifvertrag zum BMT-G II ebenfalls am 1. Januar 1980 in Kraft getreten ist, abschließend ist.

    Aus der Protokollnotiz ergibt sich mit hinreichender Klarheit, daß bereits bestehende Regelungen aufrechterhalten werden sollten (BAG Urteil vom 11. Januar 1983 - 3 AZR 433/80 - AP Nr. 5 zu § 36 BAT; Urteil vom 31. Juli 1984 - 3 AZR 246/82 - AP Nr. 1 zu § 26 a BMT-G II; BVerwG Beschluß vom 25. Januar 1985 - 6 P 7.84, aa0).

  • BAG, 08.03.1977 - 1 ABR 33/75

    Mitbestimmungsrecht bezüglich Kontengebühren

    Auszug aus BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 57/87
    Insoweit handelt es sich um notwendige Annexregelungen, auf die sich das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats erstreckt (BAGE 29, 40 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Auszahlung).
  • BAG, 31.08.1982 - 1 ABR 8/81

    Bargeldloser Zahlunsgverkehr - Lohnabrechnung

    Auszug aus BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 57/87
    In der Entscheidung vom 31. August 1982 hat der Senat deshalb ausgesprochen, daß eine tarifliche Regelung über die Einführung der bargeldlosen Lohn- und Gehaltszahlung nicht allein deswegen unvollständig und daher für eine ergänzende Regelung durch die Betriebspartner offen ist, weil sie die Tragung der Kontoführungskosten nicht besonders regelt; auch ohne eine solche besondere Regelung entfaltet sie eine Sperre für das sonst gegebene Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats hinsichtlich der Frage, wer die durch die bargeldlose Lohnzahlung anfallenden Kontoführungskosten tragen soll (BAGE 39, 351 [BAG 31.08.1982 - 1 ABR 8/81] = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Auszahlung).
  • BAG, 11.01.1983 - 3 AZR 433/80

    Erstattung von Kontoführungsgebühren - Bargeldlose Gehaltszahlung - Tragung der

    Auszug aus BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 57/87
    Aus der Protokollnotiz ergibt sich mit hinreichender Klarheit, daß bereits bestehende Regelungen aufrechterhalten werden sollten (BAG Urteil vom 11. Januar 1983 - 3 AZR 433/80 - AP Nr. 5 zu § 36 BAT; Urteil vom 31. Juli 1984 - 3 AZR 246/82 - AP Nr. 1 zu § 26 a BMT-G II; BVerwG Beschluß vom 25. Januar 1985 - 6 P 7.84, aa0).
  • BAG, 31.07.1984 - 3 AZR 246/82

    Dienstvereinbarung zur bargeldlosen Lohnzahlung - Arbeiter gemeindlicher

    Auszug aus BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 57/87
    Aus der Protokollnotiz ergibt sich mit hinreichender Klarheit, daß bereits bestehende Regelungen aufrechterhalten werden sollten (BAG Urteil vom 11. Januar 1983 - 3 AZR 433/80 - AP Nr. 5 zu § 36 BAT; Urteil vom 31. Juli 1984 - 3 AZR 246/82 - AP Nr. 1 zu § 26 a BMT-G II; BVerwG Beschluß vom 25. Januar 1985 - 6 P 7.84, aa0).
  • BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 81/83

    Betriebsrat - Zustimmungsersetzung - Personalmaßnahmen - Verweisung

    Auszug aus BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 57/87
    Es bedarf nicht unbedingt bestimmt gefaßter Anträge, wenn nur die innerhalb der Frist eingegangenen Schriftsätze ein bestimmtes Begehren eindeutig aufzeigen (Beschluß des Senats vom 22. Oktober 1985 - 1 ABR 81/83 - AP Nr. 24 zu § 99 BetrVG 1972, zu B I der Gründe; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZP0, 46. Aufl., § 519 Anm. 3 B, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 17.12.1985 - 1 ABR 6/84

    Mitbestimmung bei übertariflichen Zulagen

    Auszug aus BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 57/87
    Der durch den Eingangssatz von § 87 Abs. 1 BetrVG begründete Vorrang einer tariflichen vor einer mitbestimmten betrieblichen Regelung greift dann ein, wenn die tarifliche Regelung die mitbestimmungspflichtige Angelegenheit selbst abschließend und zwingend regelt und damit schon selbst dem Schutzzweck des sonst gegebenen Mitbestimmungsrechts Genüge tut (BAGE 50, 313, 317 [BAG 17.12.1985 - 1 ABR 6/84] = AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang, zu B II 3 der Gründe; BAGE 54, 191, 200 = AP Nr. 21 zu § 77 BetrVG 1972, zu B II 4 b aa der Gründe; Wiese, Zum Gesetzes- und Tarifvorbehalt nach § 87 Abs. 1 BetrVG, in 25 Jahre BAG, 1979, S. 661, 669).
  • BAG, 05.05.1988 - 6 AZR 521/85

    Vergütung einer sog. Kontostunde für das Abheben bargeldlos gezahlter Vergütung -

    Auszug aus BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 57/87
    Mit der Begründung, jeder tariflichen Regelung sei eine Sperrwirkung einzuräumen, die "nicht ohne weiteres als nur unvollständig gemeint erkennbar" ist, haben der Sechste Senat des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 25. Januar 1985 - 6 P 7.84 - Buchholz 238.36 § 72 NdsPersVG Nr. 3) und der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 5. Mai 1988 - 6 AZR 521/85 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) angenommen, daß die Regelung der Lohnzahlungsmodalitäten in § 26 a BMT-G II, der mit dem 26. Ergänzungstarifvertrag zum BMT-G II ebenfalls am 1. Januar 1980 in Kraft getreten ist, abschließend ist.
  • BAG, 04.08.1981 - 1 ABR 54/78

    Arbeitszeit - Redakteure

    Auszug aus BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 57/87
    Nach der Rechtsprechung des Senats entfaltet mit Rücksicht auf den vom Gesetzgeber gewollten Vorrang des Tarifvertrages jede tarifliche Regelung, die nicht ohne weiteres als nur unvollständig gemeint erkennbar ist, für die Betriebspartner eine Sperrwirkung; jede auch nur einigermaßen vollständige, aus sich heraus zu handhabende Regelung in einem Tarifvertrag schließt eine entsprechende betriebliche Regelung aus (BAGE 36, 148, 156 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang, zu B III 2 der Gründe, mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 11.02.2016 - 4 U 40/15

    Urheberrecht von Zeitungsfotografen

    Diese gesetzlich begründete normative Wirkung steht nicht zur Disposition einer rückwirkenden Vereinbarung über den Beginn der Mitgliedschaft zwischen einer Tarifvertragspartei und deren Mitgliedern (BAG NZA 1989, 564, 565, NZA 2001, 980, 981/982; ErfK/Franzen, TVG, 16. Aufl., § 3 Rn. 20 mwN).
  • BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 255/05

    Anpassung laufender Betriebsrente durch Tarifvertrag

    Diese Sperre greift - ebenso wie die vergleichbare Regelung in § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG - ein, wenn der Arbeitgeber an einen Tarifvertrag gebunden ist (BAG 24. Februar 1987 - 1 ABR 18/85 - BAGE 54, 191 und 20. Dezember 1988 - 1 ABR 57/87 - BAGE 60, 323) und die Tarifvertragsparteien eine Angelegenheit einer aus sich heraus anwendbaren Regelung unterworfen haben (BAG 16. Februar 1993 - 3 ABR 29/92 - BAGE 72, 229).
  • BAG, 22.11.2000 - 4 AZR 688/99

    Tarifgebundenheit durch rückwirkenden Gewerkschaftsbeitritt

    Eine im Innenverhältnis wirksame Rückwirkung des Beginns der Mitgliedschaft in der Koalition ist für den Beginn der Tarifgebundenheit gem. § 3 Abs. 1 TVG rechtlich ohne Bedeutung, weil es insoweit auf den "tatsächlichen Beitritt" ankommt (BAG 20. Dezember 1988 - 1 ABR 57/87 - AP BetrVG 1972 § 87 Auszahlung Nr. 9; zustimmend ua. Wiedemann/Oetker TVG 6. Aufl. § 3 Rn. 32; Löwisch/Rieble TVG § 3 Rn. 25; Schaub Arbeitsrechts-Handbuch 9. Aufl. § 206 II 2 Rn. 7 S 2021).
  • BAG, 10.08.1993 - 1 ABR 21/93

    Einigungsstellenspruch über Lohnkontostunde - Unwirksamkeit

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. BAGE 29, 40 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Auszahlung und BAGE 60, 323 = AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Auszahlung) gehört zur Regelung über die bargeldlose Auszahlung des Arbeitsentgelts als notwendiger Annex auch eine solche über die Zahlung von Kontoführungsgebühren oder die Einführung einer Kontostunde (vgl. auch Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG , 17. Aufl., § 87 Rz 56; Galperin/Löwisch, BetrVG , 6. Aufl., § 87 Rz 123; Bleistein, Betriebsverfassung in der Praxis, 3. Aufl., Rz 394; a.A.: Wiese, GK- BetrVG , § 87 Rz 302 ff. mit zahlreichen Hinweisen für die vom Senat vertretene Auffassung).

    Eine das Mitbestimmungsrecht ausschließende tarifliche Regelung für den Betrieb liegt aber nur vor, wenn der Arbeitgeber tarifgebunden ist (BAGE 60, 323 = AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Auszahlung).

  • LAG Baden-Württemberg, 24.10.2000 - 10 TaBV 2/99

    Abweichung von Tarifvertrag

    aa) Nach Ansicht des BAG (Beschl. v. 20.12.1988 - 1 ABR 57/87 - AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Auszahlung zu B III 2 d. Gründe) tritt die Tarifbindung im Sinne des § 3 Abs. 1 TVG mit dem tatsächlichen Beitritt zum Arbeitgeberverband ein.
  • BVerwG, 20.07.1998 - 6 P 13.97

    Mitbestimmungsrecht des Personalrates; Tarif- bzw. Gesetzesvorrang; Überweisung

    Mit Rücksicht auf den vom Gesetzgeber gewollten Vorrang des Tarifvertrages entfaltet jede tarifliche Regelung, die nicht ohne weiteres als nur unvollständig gemeint erkennbar ist, für die Betriebspartner eine Sperrwirkung; jede auf Vollständigkeit angelegte und aus sich heraus zu handhabende Regelung in einem Tarifvertrag schließt eine entsprechende betriebliche Regelung aus (Beschluß vom 31. August 1982 a.a.O. S. 356; Beschluß vom 20. Dezember 1988 - 1 ABR 57/87 - BAGE 60, 323, 326).

    Es hätte vielmehr umgekehrt einer ausdrücklichen Regelung bedurft, wenn die Tarifvertragsparteien im Zusammenhang mit der Zahlung des Arbeitsentgeltes eine bis dahin nicht bestehende Nebenpflicht des Arbeitgebers hätten begründen wollen, dem Arbeitnehmer während der Arbeitszeit den Gang zum Kreditinstitut zu erlauben (ebenso zur Tragung der Kontoführungskosten: BAG, Beschluß vom 31. August 1982 a.a.O. S. 356 f.; Beschluß vom 20. Dezember 1988 a.a.O. S. 326 f.; BVerwG, Beschluß vom 25. Januar 1985 a.a.O.).

  • BVerwG, 20.07.1998 - 6 P 12.97

    Mitbestimmungsrecht des Personalrates; Tarif- bzw. Gesetzesvorrang; Überweisung

    Mit Rücksicht auf den vom Gesetzgeber gewollten Vorrang des Tarifvertrages entfaltet jede tarifliche Regelung, die nicht ohne weiteres als nur unvollständig gemeint erkennbar ist, für die Betriebspartner eine Sperrwirkung; jede auf Vollständigkeit angelegte und aus sich heraus zu handhabende Regelung in einem Tarifvertrag schließt eine entsprechende betriebliche Regelung aus (Beschluß vom 31. August 1982 a.a.O. S. 356; Beschluß vom 20. Dezember 1988 - 1 ABR 57/87 - BAGE 60, 323, 326).

    Es hätte vielmehr umgekehrt einer ausdrücklichen Regelung bedurft, wenn die Tarifvertragsparteien im Zusammenhang mit der Zahlung des Arbeitsentgeltes eine bis dahin nicht bestehende Nebenpflicht des Arbeitgebers hätten begründen wollen, dem Arbeitnehmer während der Arbeitszeit den Gang zum Kreditinstitut zu erlauben (ebenso zur Tragung der Kontoführungskosten: BAG, Beschluß vom 31. August 1982 a.a.O. S. 356 f.; Beschluß vom 20. Dezember 1988 a.a.O. S. 326 f.; BVerwG, Beschluß vom 25. Januar 1985 a.a.O.).

  • BVerwG, 02.02.2009 - 6 P 2.08

    Mitbestimmung des Personalrats; Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung;

    Ausreichend ist, dass der öffentliche Arbeitgeber als Rechtsträger der Dienststelle tarifgebunden ist; nicht erforderlich ist, dass auch die vom persönlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages erfassten Arbeitnehmer in der Dienststelle tarifgebunden sind ( § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 TVG) oder dass der Tarifvertrag gemäß § 5 TVG für allgemeinverbindlich erklärt wurde (vgl. BAG, Beschlüsse vom 24. Februar 1987 - 1 ABR 18/85 - BAGE 54, 191 , vom 20. Dezember 1988 - 1 ABR 57/87 - BAGE 60, 323 und vom 30. Januar 1990 - 1 ABR 98/88 - BAGE 64, 94 ; Rehak, in: Lorenzen/Etzel/Gerhold/Schlatmann/Rehak/Faber, Bundespersonalvertretungsgesetz, § 75 Rn. 110c; Fischer/Goeres/Gronimus, in: GKÖD, Bd. V, K § 75 Rn. 71; Altvater/Hamer/Kröll/Lemcke/Peiseler, Bundespersonalvertretungsgesetz, 6. Aufl. 2008, § 75 Rn. 115; teilweise abweichend: Kaiser, in: Richardi/Dörner/Weber, Personalvertretungsrecht, 3. Aufl. 2008, § 75 Rn. 216).
  • LAG Hamburg, 09.04.2009 - 8 TaBV 10/08

    ERA Hamburg - Zeitpunkt des Inkrafttretens - Nachwirkung bei Verbandsaustritt -

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine tarifliche Regelung nur dann geeignet, Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats auszuschließen, wenn der Arbeitgeber an den Tarifvertrag zwingend und unmittelbar aufgrund eigener Tarifgebundenheit oder einer Allgemeinverbindlicherklärung nach § 5 TVG gebunden ist (BAG v. 20.12.1988 - 1 ABR 57/87 - NZA 89, 564, Tz. 29).
  • BAG, 05.03.1991 - 1 ABR 41/90

    Mitbestimmung bei Art der Lohnzahlung im Baugewerbe

    Schließlich hat das Landesarbeitsgericht in diesem Zusammenhang auch zu Recht berücksichtigt, daß nach dem Spruch der Einigungsstelle bei der bargeldlosen Lohnzahlung der Zeitaufwand für den Bankbesuch (zu einer derartigen Regelung als Teil eines Einigungsstellenspruchs über die bargeldlose Lohnzahlung vgl. Beschluß des Senats vom 20. Dezember 1988, BAGE 60, 323 = AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Auszahlung) nicht gesondert ausgeglichen worden ist.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.01.2017 - 60 PV 8.16

    Mitbestimmung bei Fragen der Lohngestaltung im Lehrerbereich

  • LAG Hamm, 12.06.2012 - 14 Sa 1275/11

    Beeinträchtigung der negativen Koalitionsfreiheit durch Gewährung höherer

  • LAG Baden-Württemberg, 11.10.1999 - 10 Sa 8/99

    Kündigung: ordentliche Kündigung - tariflicher Kündigungsschutz - Beginn der

  • ArbG Frankfurt/Oder, 09.10.2013 - 1 Ca 756/13

    Arbeitsmarktintegration - Modellprojekt "Bürgerarbeit" ist nach TVöD zu vergüten

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