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   BAG, 04.05.1993 - 1 ABR 57/92   

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https://dejure.org/1993,1071
BAG, 04.05.1993 - 1 ABR 57/92 (https://dejure.org/1993,1071)
BAG, Entscheidung vom 04.05.1993 - 1 ABR 57/92 (https://dejure.org/1993,1071)
BAG, Entscheidung vom 04. Mai 1993 - 1 ABR 57/92 (https://dejure.org/1993,1071)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung von Wartungstechnikern zur Sonntagsarbeit an Flugsimulatoren - Pflicht des Arbeitgebers, in nachvollziehbarer Weise die Tatsachen vorzutragen, aus denen sich die Unaufschiebbarkeit der Sonntagsarbeit ergibt - Verrichtung von Arbeiten, die nach der Natur ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sonntagsarbeit von Wartungstechnikern an Flugsimulatoren

  • rechtsportal.de

    Sonntagsarbeit von Wartungstechnikern an Flugsimulatoren

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 76, § 87 Abs. 1 Nr. 2; GewO §§ 105i, 105a, 105b und 105c; LuftVG §§ 1 bis 32b; 2. DVLuftBO, GG Art. 140 i.V.m. WRV Art. 139
    Sonn- und Feiertagsarbeit: Zulässigkeit nach der Gewerbeordnung nur, wenn die Tätigkeit von ihrer Natur her unaufschiebbar ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 73, 118
  • MDR 1993, 1089
  • NVwZ 1993, 1024 (Ls.)
  • NZA 1993, 856
  • BB 1993, 1444
  • DB 1993, 1877
  • DB 1993, 1881
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 14.11.1989 - 1 C 14.88

    Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Einschränkung des

    Auszug aus BAG, 04.05.1993 - 1 ABR 57/92
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts umfaßt das Handelsgewerbe ganz allgemein den Umsatz von Waren aller Art und von Geld (vgl. BVerwG Urteil vom 14. November 1989, aaO, zu II 1 der Gründe sowie Urteil vom 17. Dezember 1985 - 1C 1.85 - GewArch 1986, 93).

    Der in das Grundgesetz inkorporierte Art. 139 WRV enthält einen Gesetzgebungsauftrag an den Gesetzgeber zur Schaffung konkretisierender Rechtsvorschriften (BVerwG Urteil vom 14. November 1989 - 1 C 14.88 - GewArch 1990, 66, zu 1 der Gründe; Däubler, aaO, S. 4; von Mangoldt/Klein/von Campenhausen, aaO, Art. 139 WRV Rz 12).

    Die konkrete Ausgestaltung des verfassungsrechtlich gewährleisteten Sonn- und Feiertagsschutzes liegt im gesetzgeberischen Ermessen, das seine Grenze darin findet, daß die zu diesem Schutz geschaffenen Regelungen nicht unverhältnismäßig sind (BVerwG Urteil vom 14. November 1989, aaO).

  • BVerwG, 07.04.1983 - 1 C 15.82

    Beschäftigung weiblicher Arbeitskräfte während der Nachtzeit für den Postversand

    Auszug aus BAG, 04.05.1993 - 1 ABR 57/92
    Er ist daher ausgehend vom Wortlaut insbesondere unter Berücksichtigung des systematischen Zusammenhangs der GewO auszulegen (BVerwG Urteil vom 7. April 1983 - 1C 15.82 - GewArch 1983, 225, zu 2.1 der Gründe).

    Der Begriff des Verkehrsgewerbes entspricht insoweit dem Begriff des Verkehrswesens in § 12 Abs. 1 und § 17 Abs. 3 AZO (vgl. dazu und zu den sich hieraus ergebenden Problemen BVerwG Urteil vom 7. April 1983, aaO, zu 1 der Gründe; Denecke/Neumann/Biebl, AZO, 11. Aufl., § 17 Rz 7).

  • BAG, 05.02.1986 - 5 AZR 564/84

    Vertragsstrafe im Lizenzfußball

    Auszug aus BAG, 04.05.1993 - 1 ABR 57/92
    Dazu gehört beispielsweise bei der Ausübung eines Gaststättengewerbes die Tätigkeit eines Kochs oder eines Kellners oder beim Fußballbundesligaverein das Fußballspiel am Sonntag (vgl. dazu BAG Urteil vom 5. Februar 1986 - 5 AZR 564/84 - AP Nr. 12 zu § 339 BGB, zu B III 1c der Gründe, wo auch die Teilnahme am Sonntagstraining als unaufschiebbar angesehen wurde; kritisch dazu Löwisch, Anm. zu BAG, aaO).
  • BVerwG, 07.10.1965 - I C 61.63

    Genehmigung zur Beschäftigung von Personal zur Instandsetzung von Automaten

    Auszug aus BAG, 04.05.1993 - 1 ABR 57/92
    Bei § 105i Abs. 2 GewO handelt es sich um eine zivilrechtliche Bestimmung, die sich auf die Wirksamkeit rechtsgeschäftlicher Verpflichtungen zur Sonn- und Feiertagsarbeit bezieht (BVerwG Urteil vom 7. Oktober 1965 - I C 61.63 - GewArch 1966, 34).
  • BVerwG, 17.12.1985 - 1 C 1.85

    Gewerberecht - Sonntagsarbeit - Anzeigenblatt - Vertrieb

    Auszug aus BAG, 04.05.1993 - 1 ABR 57/92
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts umfaßt das Handelsgewerbe ganz allgemein den Umsatz von Waren aller Art und von Geld (vgl. BVerwG Urteil vom 14. November 1989, aaO, zu II 1 der Gründe sowie Urteil vom 17. Dezember 1985 - 1C 1.85 - GewArch 1986, 93).
  • BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 48/84

    Mitbestimmung bei Telefondatenerfassung

    Auszug aus BAG, 04.05.1993 - 1 ABR 57/92
    Aus diesem Grunde kann nur die Feststellung der Unwirksamkeit beantragt werden und nicht die Aufhebung des Einigungsstellenspruchs (vgl. BAG Urteil vom 30. Oktober 1979 - 1 ABR 112/77 - AP Nr. 9 zu § 112 BetrVG 1972; BAGE 52, 88, 95 = AP Nr. 15 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B I der Gründe).
  • BAG, 30.10.1979 - 1 ABR 112/77

    Folgen eines rechtswidrigen Spruchs der Einigungsstelle

    Auszug aus BAG, 04.05.1993 - 1 ABR 57/92
    Aus diesem Grunde kann nur die Feststellung der Unwirksamkeit beantragt werden und nicht die Aufhebung des Einigungsstellenspruchs (vgl. BAG Urteil vom 30. Oktober 1979 - 1 ABR 112/77 - AP Nr. 9 zu § 112 BetrVG 1972; BAGE 52, 88, 95 = AP Nr. 15 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B I der Gründe).
  • BVerwG, 14.11.1989 - 1 C 29.88

    Anwendbarkeit des Sonntagsbeschäftigungsverbotes - Pressegroßhändler - Erteilung

    Auszug aus BAG, 04.05.1993 - 1 ABR 57/92
    Da nach § 105b Abs. 2 GewO im Handelsgewerbe ein Beschäftigungsverbot an Sonntagen besteht, gem. § 105i Abs. 1 GewO aber u.a. § 105b GewO auf Verkehrsgewerbe keine Anwendung findet und deshalb in Betrieben des Verkehrsgewerbes unter den Einschränkungen des § 105i Abs. 2 GewO an Sonntagen gearbeitet werden kann, schließt die Qualifizierung einer Tätigkeit als Handelsgewerbe im Sinne des § 105b Abs. 2 GewO die Einordnung als Verkehrsgewerbe im Sinne des § 105i Abs. 1 GewO aus (BVerwG Urteil vom 14. November 1989 - 1C 29.88 - GewArch 1990, 64, zu II 1 der Gründe).
  • LAG Hessen, 02.06.1992 - 5 TaBV 142/91

    Arbeitszeit: Sonntagsarbeit - Wartungstechniker an Flugsimulatoren

    Auszug aus BAG, 04.05.1993 - 1 ABR 57/92
    Die Rechtsbeschwerde des Arbeitgebers gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 2. Juni 1992 - 5 TaBV 142/91 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 15.08.2006 - 9 AZR 30/06

    Verringerung der Arbeitszeit

    Die Ruhezeiten dienen dem Gesundheitsschutz des fliegenden Personals und der Sicherheit des Flugverkehrs (nach Schmid/Roßmann Das Arbeitsverhältnis der Besatzungsmitglieder in Luftfahrtunternehmen Rn. 348 zu § 6 2. DV LuftBO: ausschließlich Sicherheitsinteressen; so noch BAG 4. Mai 1993 - 1 ABR 57/92 - BAGE 73, 118).
  • BAG, 14.12.1993 - 1 ABR 31/93

    Einigungsstellenspruch über betriebliche Lohngestaltung

    Daher kann nur die Feststellung seiner Unwirksamkeit beantragt werden und nicht die Aufhebung des Einigungsstellenspruchs (vgl. Senatsbeschluß vom 27. Oktober 1992 - 1 ABR 4/92 - AP Nr. 29 zu § 95 BetrVG 1972 sowie Senatsbeschluß vom 4. Mai 1993 - 1 ABR 57/92 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 21.09.1993 - 1 ABR 16/93

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs - Festlegung der zuschlagspflichtigen

    Aus diesem Grunde kann nur die Feststellung der Unwirksamkeit beantragt werden und nicht die Aufhebung des Einigungsstellenspruchs (vgl. Senatsbeschluß vom 30. Oktober 1979 - 1 ABR 112/77 - AP Nr. 9 zu § 112 BetrVG 1972 sowie zuletzt Senatsbeschluß vom 4. Mai 1993 - 1 ABR 57/92 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Sprüche der Einigungsstelle unterliegen einer umfassenden Rechtskontrolle (vgl. Senatsbeschluß vom 4. Mai 1993, aaO; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 17. Aufl., § 76 Rz 32 ff.; Kreutz, GK-BetrVG, 4. Aufl., § 76 Rz 113).

  • LAG Hamburg, 16.11.2017 - 7 TaBV 3/17

    Anfechtung Einigungsstellenspruch - Sozialplanabfindung

    Sprüche der Einigungsstelle unterliegen einer umfassenden Rechtskontrolle (vgl. BAG, 1 ABR 16/93; 4.5.1993, 1 ABR 57/92; zit. nach juris).
  • BAG, 24.03.1998 - 9 AZR 172/97

    Anspruch auf Unterlassung einer Arbeitszeitregelung; Lage von Ruhezeiten nach der

    Die zum 1. Juli 1994 in Kraft getretene gesetzliche Regelung schließt die noch auf der Grundlage der Arbeitszeitordnung vom Bundesarbeitsgericht (Beschluß vom 4. Mai 1993 - 1 ABR 57/92 - BAGE 73, 118 = AP Nr. 1 zu § 105 a GEWO) vertretene Auffassung aus, die 2. DV LuftBO bezwecke ausschließlich die Sicherheit des Flugverkehrs und enthalte keine arbeitsschutzrechtliche Zielrichtung.
  • LAG Berlin, 03.07.1995 - 9 Sa 27/95

    Kündigung: Abgrenzung zwischen Beendigungs- und Änderungskündigung -

    Die Grundsätze der Sozialauswahl gelten nach § 2 Satz 1 KSchG auch bei betriebsbedingten Änderungskündigungen (BAG vom 19.05.1993, DB 1993, 1881).

    (BAG vom 13.06.1986, NJW 1987, 1662 ; BAG DB 1993, 1881) die Vergleichbarkeit der Arbeitnehmer, die in die Sozialauswahl einzubeziehen sind, nach anderen Kriterien.

  • LAG Hamm, 27.07.2005 - 6 Sa 29/05

    AGB-Kontrolle von kombiniertem Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt

    Insoweit kann dahinstehen, ob Feststellungsklagen, nur auf die Feststellung der Unwirksamkeit einer Teilkündigung oder eines Widerrufs und damit allein auf die Klärung einer Rechtsfrage (Wirksamkeit einer Willenserklärung) und auf Abgabe eines Rechtsgutachtens gerichtet, zulässig sind (so BAG 12.01.2005 - 5 AZR 364/04, BAG 15.08.2000 - 1 ABR 458/99, BAG 11.02.1998 - 5 AZR 472/97, BAG 23.06.1992 - 1 ABR 57/92; a.A. BGH 19.04.2000 - XII ZR 332/97, wonach Gegenstand einer Feststellungsklage nicht die Wirksamkeit von Willenserklärungen oder die Rechtswidrigkeit eines Verhaltens sein kann).
  • VG Düsseldorf, 09.07.2015 - 15 L 2301/15

    Sonntagsarbeit bei Post und DHL nicht erlaubt

    Weder von der - insoweit darlegungspflichtigen - Antragstellerin, vgl. BAG, Beschluss vom 4. Mai 1993 - 1 ABR 57/92 -, juris Rdnr. 72, substantiiert dargetan noch sonst erkennbar ist jedenfalls, dass eine Verschiebung der für den Sonntag geplanten Arbeiten, nämlich das (weitere) Abarbeiten des Arbeitsrückstandes, der durch den vom 0.0.2015 bis einschließlich 0.0.2015, 24.00 Uhr, andauernden Streik der Post- und Paketzusteller, vgl. hierzu http://.
  • VG Düsseldorf, 09.07.2015 - 15 L 2312/15

    Sonntagsarbeit bei Post und DHL nicht erlaubt

    Weder von der - insoweit darlegungspflichtigen - Antragstellerin, vgl. BAG, Beschluss vom 4. Mai 1993 - 1 ABR 57/92 -, juris Rdnr. 72, substantiiert dargetan noch sonst erkennbar ist jedenfalls, dass eine Verschiebung der für den Sonntag geplanten Arbeiten, nämlich das (weitere) Abarbeiten des Arbeitsrückstandes, der durch den vom 8. Juni 2015 bis einschließlich 6. Juli 2015, 24.00 Uhr, andauernden Streik der Post- und Paketzusteller, vgl. hierzu http://tagesschau.de/wirtschaft/poststreik-115.html und http://tagesschau.de/wirtschaft/poststreik-117.html.
  • LAG Berlin, 30.06.1997 - 9 Sa 56/97

    Vorliegen einer betriebsbedingten Änderungskündigung zur Entgeltanpassung ;

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  • VG Arnsberg, 06.10.2004 - 1 K 2604/03

    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Paketlieferung an

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