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   BAG, 10.10.2006 - 1 ABR 59/05   

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https://dejure.org/2006,2499
BAG, 10.10.2006 - 1 ABR 59/05 (https://dejure.org/2006,2499)
BAG, Entscheidung vom 10.10.2006 - 1 ABR 59/05 (https://dejure.org/2006,2499)
BAG, Entscheidung vom 10. Oktober 2006 - 1 ABR 59/05 (https://dejure.org/2006,2499)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit von Regelungen über die Behandlung von Wegezeiten in einer Betriebsvereinbarung; Betriebsvereinbarung über Kundenfahrten als Arbeitszeit; Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats; Bindung an Tarifverträge und Sperrwirkung gemäß § 77 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz ...

  • Judicialis

    BetrVG § 77 Abs. 2; ; BetrVG § 77 Abs. 3; ; BetrVG § 50 Abs. 1; ; ArbGG § 94 Abs. 2; ; ZPO § 253 Abs. 2; ; ZPO § 256 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Tarifvorrang für Betriebsvereinbarung über Anerkennung von Fahrtzeiten eines Außendienstmitarbeiters als Arbeitszeit - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats bei subjektiver Unmöglichkeit einzelbetrieblicher Regelungen - Umfang der Rechtsbeschwerdebegründung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kundenfahrten von Außendienstmitarbeitern als Arbeitszeit ? Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für entsprechende Betriebsvereinbarung ? Kein Verstoß gegen Tarifvorrang ? Anforderungen an Begründung der Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Vergütung für Kundenfahrten von Außendienstmitarbeitern kann Teil einer Betriebsvereinbarung sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2007, 523
  • DB 2007, 751
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 26.04.2005 - 1 AZR 76/04

    Mitbestimmungsrecht bei Lohngestaltung

    Auszug aus BAG, 10.10.2006 - 1 ABR 59/05
    Dieses kann sich aus technischen oder rechtlichen Gründen ergeben (BAG 26. April 2005 - 1 AZR 76/04 -BAGE 114, 286, zu I 1 a der Gründe mwN).

    Wenn der Arbeitgeber mitbestimmungsfrei darüber entscheiden kann, ob er eine Leistung überhaupt erbringt, kann er sie von einer überbetrieblichen Regelung abhängig machen und so die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für den Abschluss einer entsprechenden Betriebsvereinbarung herbeiführen (BAG 26. April 2005 - 1 AZR 76/04 - aaO mwN).

  • BAG, 21.01.2003 - 1 ABR 9/02

    Betriebsvereinbarung über die vorübergehende Veränderung der Dauer der

    Auszug aus BAG, 10.10.2006 - 1 ABR 59/05
    Eine gegen § 77 Abs. 3 BetrVG verstoßende Betriebsvereinbarung ist unwirksam (vgl. BAG 21. Januar 2003 - 1 ABR 9/02 - AP BetrVG 1972 § 21a Nr. 1 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 3, zu B II 2 c aa der Gründe mwN).

    Dies kann mittelbar auch dadurch geschehen, dass die vom Arbeitnehmer tatsächlich erbrachte Arbeitszeit anders als mit dem Faktor eins bewertet wird (vgl. BAG 21. Januar 2003 - 1 ABR 9/02 - AP BetrVG 1972 § 21a Nr. 1 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 3, zu B II 2 c cc der Gründe).

  • ArbG Frankfurt/Main, 14.10.2004 - 11 BV 741/03

    Die Beteiligten streiten um die Teilkündigung einer Betriebsvereinbarung, welche

    Auszug aus BAG, 10.10.2006 - 1 ABR 59/05
    Die Beschwerde des Gesamtbetriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 14. Oktober 2004 - 11 BV 741/03 - wird insgesamt zurückgewiesen.
  • BAG, 18.09.2002 - 1 ABR 54/01

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 10.10.2006 - 1 ABR 59/05
    Ob die bei der Rechtsvorgängerin der Arbeitgeberin unternehmensweit geltende GBV nach der Übernahme der Betriebe auch ohne weiteren Rechtsakt als normative Regelung fortgegolten hat, lässt sich deshalb nicht abschließend beurteilen (vgl. BAG 18. September 2002 - 1 ABR 54/01 -BAGE 102, 356, zu B III 2 der Gründe).
  • LAG Hessen, 14.07.2005 - 9 TaBV 183/04
    Auszug aus BAG, 10.10.2006 - 1 ABR 59/05
    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 14. Juli 2005 - 9 TaBV 183/04 - aufgehoben, soweit er der Beschwerde des Gesamtbetriebsrats stattgegeben hat.
  • BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 25/03

    Betriebsratswahl - Nichtigkeit - Verkennung des Betriebsbegriffs

    Auszug aus BAG, 10.10.2006 - 1 ABR 59/05
    Danach hat sich die Rechtsbeschwerdebegründung mit den Gründen der angefochtenen Entscheidung in einer Weise auseinanderzusetzen, die erkennen lässt, in welchem Umfang und warum der Rechtsmittelführer die Erwägungen des Beschwerdegerichts für unrichtig hält (BAG 19. November 2003 - 7 ABR 25/03 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 55 = EzA BetrVG 2001 § 19 Nr. 1, zu B I der Gründe mwN).
  • BAG, 18.03.2020 - 5 AZR 36/19

    Vergütung von Fahrtzeiten - Außendienstmitarbeiter

    f) Die Auslegung des § 8 BV und die Annahme, diese betriebliche Regelung sei wegen Verstoßes gegen § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG unwirksam, steht nicht in Widerspruch zu dem Urteil des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 10. Oktober 2006 (- 1 ABR 59/05 -) .
  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 292/08

    Wegezeiten eines Außendienstmitarbeiters

    Auf ihre Wirksamkeit (vgl. hierzu BAG 10. Oktober 2006 - 1 ABR 59/05 - Rn. 18 bis 30, AP BetrVG 1972 § 77 Tarifvorbehalt Nr. 24 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 18) kommt es nicht an.
  • LAG Schleswig-Holstein, 06.08.2019 - 2 TaBV 9/19

    Mitbestimmung des Betriebsrates bei der Festlegung eines Meldeweges im Rahmen der

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist mit dem Begriff des "Nichtregelnkönnens" im Sinne von § 58 Abs. 1 BetrVG nicht nur die objektive, sondern auch die subjektive Unmöglichkeit gemeint (BAG 10.10.2006 - 1 ABR 59/05 - AP BetrVG 1972 § 77 Tarifvorbehalt Nr. 24).
  • LAG Düsseldorf, 14.12.2018 - 10 Sa 96/18

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung betreffend die Behandlung von Reisezeit

    Sie bestimmt vielmehr ausschließlich, welche Fahrzeiten des Außendienstmitarbeiters als Erfüllung seiner vertraglich geschuldeten Hauptleistungspflicht gelten (vgl. BAG, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 1 ABR 59/05 -, Rn. 28, juris).

    Denn in diesem zeitlichen Umfang bestimmt § 8 BV, dass Fahrzeit nicht auf die Hauptleistung des Klägers anzurechnen ist (vgl. BAG, Urteil vom 10. Oktober 2006 - 1 ABR 59/05 - juris, Rn. 29).

    Eine gegen § 77 Abs. 3 BetrVG verstoßende Betriebsvereinbarung ist unwirksam (BAG, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 1 ABR 59/05 -, Rn. 20 f., juris).

    Sie regelt hingegen nicht, wie die Arbeitgeberin die Arbeitsleistungen des Außendienstmitarbeiters zu vergüten hat (vgl. BAG, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 1 ABR 59/05 -, Rn. 28, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.09.2017 - 3 Sa 185/17 - juris, Rn. 78).

    Sie legen lediglich fest, welche Leistungen des Arbeitnehmers darauf angerechnet werden (vgl. BAG, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 1 ABR 59/05 -, Rn. 29, juris).

    Sie verstößt auch weder gegen § 75 Abs. 1 BetrVG noch gegen sonstiges Gesetzesrecht (BAG, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 1 ABR 59/05 -, Rn. 30, juris zu einer vergleichbaren Regelung).

  • LAG Düsseldorf, 14.12.2018 - 10 Sa 193/18

    Außendienstmitarbeiter; Betriebsvereinbarung über Fahrzeiten;

    Sie bestimmt vielmehr ausschließlich, welche Fahrzeiten des Außendienstmitarbeiters als Erfüllung seiner vertraglich geschuldeten Hauptleistungspflicht gelten (vgl. BAG, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 1 ABR 59/05 -, Rn. 28, juris).

    Die vom Arbeitsgericht unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BAG vom 10.10.2006 - 1 ABR 59/05 - vertretene Auffassung, § 8 BV enthalte keine Bestimmung über den Umfang der Gegenleistung des Arbeitgebers für die vom Arbeitnehmer erbrachte Arbeitsleistung, weil nur festgelegt werde, welche Leistungen des Arbeitnehmers als Arbeitsleistungen und damit als vertraglich geschuldete Arbeitspflicht anzusehen seien, sei nicht haltbar.

    Denn in diesem zeitlichen Umfang bestimmt § 8 BV, dass Fahrzeit nicht auf die Hauptleistung des Klägers anzurechnen ist (vgl. BAG, Urteil vom 10. Oktober 2006 - 1 ABR 59/05 - juris, Rn. 29).

    Eine gegen § 77 Abs. 3 BetrVG verstoßende Betriebsvereinbarung ist unwirksam (BAG, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 1 ABR 59/05 -, Rn. 20 f., juris).

    Sie regelt hingegen nicht, wie die Arbeitgeberin die Arbeitsleistungen des Außendienstmitarbeiters zu vergüten hat (vgl. BAG, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 1 ABR 59/05 -, Rn. 28, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.09.2017 - 3 Sa 185/17 - juris, Rn. 78).

    Sie legen lediglich fest, welche Leistungen des Arbeitnehmers darauf angerechnet werden (vgl. BAG, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 1 ABR 59/05 -, Rn. 29, juris).

    Sie verstößt auch weder gegen § 75 Abs. 1 BetrVG noch gegen sonstige Gesetzesrecht (BAG, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 1 ABR 59/05 -, Rn. 30, juris zu einer vergleichbaren Regelung).

  • BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 483/08

    Betriebliche Übung - ablösende Betriebsvereinbarung

    Gegenüber den Regelungen einer Betriebsvereinbarung haben günstigere einzelvertragliche Vergütungsansprüche Vorrang (vgl. BAG 10. Oktober 2006 - 1 ABR 59/05 - AP BetrVG 1972 § 77 Tarifvorbehalt Nr. 24 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 18).
  • BAG, 18.03.2020 - 5 AZR 25/19

    Vergütungspflichtige Arbeitszeit - Fahrtzeiten

    f) Die Auslegung des § 8 BV und die Annahme, diese betriebliche Regelung sei wegen Verstoßes gegen § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG unwirksam, steht nicht in Widerspruch zu dem Urteil des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 10. Oktober 2006 (- 1 ABR 59/05 -) .
  • BAG, 23.03.2010 - 1 ABR 82/08

    Vergütungsordnung für AT-Angestellte - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

    Wenn der Arbeitgeber mitbestimmungsfrei darüber entscheiden kann, ob er eine Leistung überhaupt erbringt, kann er sie von einer überbetrieblichen Regelung abhängig machen und so die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für den Abschluss einer entsprechenden Betriebsvereinbarung herbeiführen (BAG 10. Oktober 2006 - 1 ABR 59/05 - Rn. 18, AP BetrVG 1972 § 77 Tarifvorbehalt Nr. 24 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 18) .
  • BAG, 18.03.2010 - 2 AZR 337/08

    Außerordentliche Kündigung mit - notwendiger - Auslauffrist

    Eine gegen § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG verstoßende Betriebsvereinbarung ist von Anfang an unwirksam (BAG 10. Oktober 2006 - 1 ABR 59/05 - Rn. 21 mwN, AP BetrVG 1972 § 77 Tarifvorbehalt Nr. 24 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 18; Fitting 25. Aufl. § 77 Rn. 99; GK-BetrVG/Kreutz 9. Aufl. § 77 Rn. 123).
  • BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 454/06

    Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats

    (a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist mit dem Begriff des "Nichtregelnkönnens" iSd. § 58 Abs. 1 BetrVG nicht nur die objektive, sondern auch die "subjektive Unmöglichkeit" gemeint (vgl. 24. Januar 2006 - 3 AZR 483/04 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 50 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 46, zu B II 2 a der Gründe mwN; 10. Oktober 2006 - 1 ABR 59/05 - AP BetrVG 1972 § 77 Tarifvorbehalt Nr. 24 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 18, zu B I 2 c bb der Gründe; 9. Dezember 2003 - 1 ABR 49/02 - BAGE 109, 71, zu B II 1 b der Gründe).
  • BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 201/17

    Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - mehrfache Ablösung

  • BAG, 09.11.2021 - 1 AZR 206/20

    Jahresprämie - Regelungskompetenz des Betriebsrats - Stufenklage

  • ArbG Düsseldorf, 18.12.2017 - 9 Ca 5485/17
  • BAG, 18.05.2010 - 1 ABR 96/08

    Vergütungsordnung für AT-Angestellte - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.01.2021 - 12 Sa 1859/19

    Regelung in einer Betriebsvereinbarung, die unbezahlte Wegezeiten zu Lasten der

  • BAG, 19.01.2010 - 3 ABR 19/08

    Betriebsübergang - Gleichbehandlung - Betriebsvereinbarung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2017 - 3 Sa 185/17

    Vergütung von Anfahrtszeiten - Auslegung einer Betriebsvereinbarung

  • BAG, 19.02.2008 - 1 AZR 114/07

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung

  • LAG Sachsen-Anhalt, 19.11.2014 - 5 Sa 10/13

    Jubiläumszuwendung - allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz - Gesamtbetriebsrat -

  • LAG Düsseldorf, 25.03.2014 - 8 TaBV 129/13

    Umfang einer Gesamtbetriebsvereinbarung über Anzeige- und Nachweispflichten im

  • BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 91/17

    Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - mehrfache Ablösung

  • BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 369/17

    Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - mehrfache Ablösung

  • LAG Nürnberg, 21.12.2010 - 6 TaBVGa 12/10

    Mitbestimmung bei Formularverträgen - persönliche Angaben - Globalantrag -

  • LAG Düsseldorf, 17.06.2016 - 6 TaBV 20/16

    Vergütungsordnung mit jährlichen Gehaltsanpassungen; Zuständigkeit des

  • BAG, 16.08.2011 - 1 AZR 314/10

    Tarifvorrang - Betriebsvereinbarung über Auszahlung der Beträge aus dem

  • LAG Baden-Württemberg, 27.11.2023 - 9 Sa 27/23

    Beschlussfassung des Betriebsrats - Ladung von Ersatzmitgliedern

  • LAG München, 25.09.2019 - 4 TaBV 52/18

    Zuständigkeit Konzernbetriebsrat, Lohnverwendungsvorgaben, Teilnichtigkeit

  • LAG München, 23.11.2021 - 9 TaBV 64/21

    Bestellungsverfahren nach § 100 ArbGG - Offensichtlichkeitsmaßstab

  • BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 393/17

    Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - mehrfache Ablösung

  • LAG Schleswig-Holstein, 18.05.2011 - 6 TaBV 11/11

    Betriebsrat, Mitbestimmung, Mitbestimmungsrecht, Laufzettel, Einführung,

  • LAG Köln, 16.10.2007 - 9 TaBV 52/07

    Einigungsstelle - offensichtlich unzuständig - Zusatzurlaub - Nachtarbeit

  • LAG Schleswig-Holstein, 02.04.2008 - 6 Sa 440/07

    Weihnachtsgeld, Betriebliche Übung, Tarifvorbehalt, Vorrangtheorie,

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.09.2018 - 2 TaBV 41/17

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Rechtskraft eines LAG-Beschlusses -

  • LAG Köln, 06.08.2008 - 10 TaBV 49/08

    Einigungsstelle zur Zahlung von Zulagen und Prämien - Prüfungsmaßstab der

  • ArbG Frankfurt/Oder, 16.06.2017 - 6 Ca 654/16

    Vergütungsansprüche für 24-Stundendienste

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