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   BAG, 24.01.2017 - 1 ABR 6/15   

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https://dejure.org/2017,5989
BAG, 24.01.2017 - 1 ABR 6/15 (https://dejure.org/2017,5989)
BAG, Entscheidung vom 24.01.2017 - 1 ABR 6/15 (https://dejure.org/2017,5989)
BAG, Entscheidung vom 24. Januar 2017 - 1 ABR 6/15 (https://dejure.org/2017,5989)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG
    Mitbestimmungsrecht bei der Anrechnung einer zweistufigen Tariferhöhung

  • IWW

    § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § 256 Abs. 1 ZPO, § 559 Abs. 2 ZPO

  • Wolters Kluwer
  • Betriebs-Berater

    Mitbestimmungsrecht bei der Anrechnung einer zweistufigen Tariferhöhung

  • bag-urteil.com

    Mitbestimmungsrecht bei der Anrechnung einer zweistufigen Tariferhöhung

  • rewis.io

    Mitbestimmungsrecht bei der Anrechnung einer zweistufigen Tariferhöhung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmungsrecht bei der Anrechnung einer zweistufigen Tariferhöhung

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10
    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Änderung der Verteilungsrelationen bei Anrechnung einer Tarifentgelterhöhung

  • datenbank.nwb.de

    Mitbestimmungsrecht bei der Anrechnung einer zweistufigen Tariferhöhung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Anrechnung einer zweistufigen Tariferhöhung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anrechnung einer zweistufigen Tariferhöhung - und das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mitbestimmungsrecht bei der Anrechnung einer zweistufigen Tariferhöhung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2017, 661
  • BB 2017, 1011
  • DB 2017, 1916
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 10.03.2009 - 1 AZR 55/08

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei zeitlich gestaffelter Anrechnung von

    Auszug aus BAG, 24.01.2017 - 1 ABR 6/15
    Rechnet der Arbeitgeber dagegen eine Erhöhung des Tarifentgelts nur teilweise auf die freiwilligen übertariflichen Zulagen an, hat er den Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG zu beteiligen, da in diesem Fall Raum für eine andere Verteilungsentscheidung verbleibt (vgl. BAG 10. März 2009 - 1 AZR 55/08 - Rn. 17 f. mwN, BAGE 129, 371) .

    Ob eine einheitliche Konzeption des Arbeitgebers vorliegt, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (ausf. BAG 10. März 2009 - 1 AZR 55/08 - Rn. 19 ff. mwN, BAGE 129, 371 mwN) .

  • LAG München, 17.12.2014 - 11 TaBV 50/14

    Anrechnung Tariferhöhung

    Auszug aus BAG, 24.01.2017 - 1 ABR 6/15
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 17. Dezember 2014 - 11 TaBV 50/14 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 24.10.2017 - 1 AZR 346/16

    Anrechnung einer umgruppierungsbedingten Tarifentgeltsteigerung auf eine Zulage -

    Rechnet der Arbeitgeber dagegen eine Erhöhung des Tarifentgelts nur teilweise auf die freiwilligen übertariflichen Zulagen an, hat er den Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG zu beteiligen, da in diesem Fall Raum für eine andere Verteilungsentscheidung verbleibt (BAG 24. Januar 2017 - 1 ABR 6/15 - Rn. 15 mwN) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.08.2021 - 5 Sa 331/20

    Anrechnung übertariflicher Zulagen - nicht tarifgebundener Arbeitnehmer -

    Rechnet der Arbeitgeber dagegen eine Erhöhung des Tarifentgelts nur teilweise auf die freiwilligen übertariflichen Zulagen an, hat er den Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG zu beteiligen, da in diesem Fall Raum für eine andere Verteilungsentscheidung verbleibt (BAG, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 1 ABR 6/15 - Rn. 15, juris = NZA 2017, 661; BAG, Urteil vom 24. Oktober 2017 - 1 AZR 346/16 - Rn. 18, juris = ZTR 2018, 150; LAG Hamburg, Urteil vom 16. Juli 2018 - 8 Sa 39/17 - Rn. 98, juris).

    Nicht mitbestimmungspflichtig ist hingegen die Entscheidung des Arbeitgebers, von einer Anrechnung abzusehen (BAG, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 1 ABR 6/15 - Rn. 16, juris = NZA 2017, 661; LAG München, Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 11 TaBV 50/14 - Rn. 62, juris).

  • LAG München, 11.08.2017 - 9 TaBV 34/17

    Aktienoptionen, Mitbestimmungsrecht ausländische Muttergesellschaft

    Die Abhängigkeit des Mitbestimmungsrechts vom Bestehen eine Gestaltungsspielraums gilt nicht nur, wenn ein Gestaltungsspielraum infolge abschließender rechtlicher Regelungen ausscheidet, sondern auch dann, wenn er schlicht faktisch, ggf. auch infolge einer be stimmten unternehmerischen Entscheidung nicht gegeben ist, wie z.B. die Rechtsprechung zur Anrechnung von Tariferhöhungen zeigt (vgl. BAG, 24.01.2017 - 1 ABR 6/15, Rn. 16; BAG, Urteil vom 10. März 2009 - 1 AZR 55/08 -, BAGE 129, 371-378, Rn. 17).
  • LAG Hamburg, 16.05.2018 - 6 Sa 32/17

    Tarifdynamische Anpassung des Gehalts - Gesamtzusage - betriebliche Übung -

    Rechnet der Arbeitgeber dagegen eine Erhöhung des Tarifentgelts nur teilweise auf die freiwilligen übertariflichen Zulagen an, hat er den Personalrat bzw. den Betriebsrat nach § 75 Abs. 3 Nr. 4 BPersVG bzw. nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG zu beteiligen, da in diesem Fall Raum für eine andere Verteilungsentscheidung verbleibt (BAG, Beschluss v. 24.01.2017 - 1 ABR 6/15 - juris Rn. 15).
  • LAG Hamburg, 03.08.2018 - 5 Sa 35/17
    Rechnet der Arbeitgeber dagegen eine Erhöhung des Tarifentgelts nur teilweise auf die freiwilligen übertariflichen Zulagen an, hat er den Personalrat bzw. den Betriebsrat nach § 75 Abs. 3 Nr. 4 BPersVG oder § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG zu beteiligen, weil in diesem Fall Raum für eine andere Verteilungsentscheidung verbleibt (BAG, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 1 ABR 6/15 -, Rn. 15, juris).
  • LAG Hamburg, 05.06.2018 - 4 Sa 48/17
    Rechnet der Arbeitgeber dagegen eine Erhöhung des Tarifentgelts nur teilweise auf die freiwilligen übertariflichen Zulagen an, hat er den Personalrat bzw. den Betriebsrat nach § 75 Abs. 3 Nr. 4 BPersVG bzw. nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG zu beteiligen, da in diesem Fall Raum für eine andere Verteilungsentscheidung verbleibt (vgl. nur BAG Beschluss vom 24. Januar 2017 - 1 ABR 6/15 - Rz. 15, Juris).
  • LAG Hamburg, 16.07.2018 - 8 Sa 39/17

    Entgeltzahlung - Tarifsteigerung - übertarifliche Stufe - Anrechnung

    Rechnet der Arbeitgeber dagegen eine Erhöhung des Tarifentgelts nur teilweise auf die freiwilligen übertariflichen Zulagen an, hat er den Personalrat bzw. den Betriebsrat nach § 75 III Nr. 4 BPersVG bzw. nach § 87 I Nr. 10 BetrVG zu beteiligen, da in diesem Fall Raum für eine andere Verteilungsentscheidung verbleibt (BAG v. 24.01.2017 - 1 ABR 6/15 - Tz 15).
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