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   BAG, 14.11.1974 - 1 ABR 65/73   

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BAG, 14.11.1974 - 1 ABR 65/73 (https://dejure.org/1974,476)
BAG, Entscheidung vom 14.11.1974 - 1 ABR 65/73 (https://dejure.org/1974,476)
BAG, Entscheidung vom 14. November 1974 - 1 ABR 65/73 (https://dejure.org/1974,476)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Initiativrecht des Betriebsrates - Mitbestimmungsrecht - Tarifvertrag - Zeitlohn - Betriebsvereinbarungen über Leistungsentlohnung

Papierfundstellen

  • VersR 1975, 675
  • BB 1975, 420
  • DB 1975, 647
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 29.05.1964 - 1 AZR 281/63

    Eisenindustrie - Metallindustrie - Elektroindustrie - Anwesenheitsprämie -

    Auszug aus BAG, 14.11.1974 - 1 ABR 65/73
    Die vom Antragsteller erstrebte Betriebsvereinbarung über Leistungsentlohnung darf daher nicht lediglich einen ohne weitere Voraussetzungen gewährten Zuschlag zum tariflichen Zeitlohn beinhalten oder gar die tarifliche Regelung ersetzen (vgl. auch BAG 16, 58 £~64J7 AP Nr. 24 zu § 59 BetrVG 1952).
  • LAG Hamm, 27.07.2021 - 7 TaBV 79/20

    Initiativrecht des Betriebsrats bei Einführung einer elektronischen

    Daher entspricht es der übereinstimmenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass im Sinne eines Mitgestaltungsrechtes grundsätzlich auch dem Betriebsrat die Initiative zukommen kann, in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten Verhandlungen aufzunehmen und zu verlangen (so schon BAG, Beschl. v. 14.11.1974, 1 ABR 65/73).
  • BAG, 28.11.1989 - 1 ABR 97/88

    Betriebsrat: Initiativrecht bei einem Mitbestimmungstatbestand i.S. von § 87 Abs.

    Mitbestimmung beinhaltet gleiche Rechte für beide Teile mit der Folge, daß sowohl der Arbeitgeber als auch der Betriebsrat die Initiative für eine erstrebte Regelung ergreifen und zu deren Herbeiführung erforderlichenfalls die Einigungsstelle anrufen können (Beschluß des Senats vom 14. November 1974 - 1 ABR 65/73 - AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972; Beschluß vom 31. August 1982, BAGE 40, 107 = AP Nr. 8 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).
  • BAG, 24.02.1987 - 1 ABR 18/85

    Mitbestimmung bei tarifüblicher Regelung

    Davon ist der Senat auch in den Fällen, in denen er die Anwendbarkeit von § 77 Abs. 3 BetrVG geprüft hat, als selbstverständlich ausgegangen (vgl. BAG Beschluß vom 14. November 1974 - 1 ABR 65/73 - AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972).
  • LAG Köln, 23.04.2021 - 9 TaBV 9/21

    Zuständigkeit der Einigungsstelle für Betriebsvereinbarung hinsichtlich mobilen

    Mitbestimmung bedeutet gleiche Rechte für beide Teile mit der Folge, dass sowohl der Arbeitgeber als auch der Betriebsrat die Initiative für eine erstrebte Regelung ergreifen und zu deren Herbeiführung erforderlichenfalls die Einigungsstelle anrufen kann, soweit das Mitbestimmungsrecht nicht nur eine abwehrende Funktion hat (BAG, Beschluss vom 28. November 1989 - 1 ABR 97/88 -, BAGE 63, 283-292, Rn. 21; BAG, Beschluss vom 31. August 1982 - 1 ABR 27/80 -, BAGE 40, 107-126, Rn. 53; BAG, Beschluss vom 14. November 1974 - 1 ABR 65/73 -, Rn. 9, juris).
  • BAG, 31.08.1982 - 1 ABR 27/80

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei einer Arbeitszeitregelung - Ladenschlusszeiten

    Der Senat hat schon in seiner Entscheidung vom 14. November 1974 (- 1 ABR 65/73 -, AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972) ausgesprochen, daß ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 BetrVG grundsätzlich auch ein Initiativrecht des Betriebsrates einschließt.
  • ArbG Berlin, 20.03.2013 - 28 BV 2178/13

    Initiativrecht - § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG - Belange betroffener Arbeitnehmer

    Ausgangspunkt dieses Befundes ist zunächst die langjährig gesicherte Erkenntnis, dass die erzwingbare Mitbestimmung in § 87 BetrVG innerhalb seines Anwendungsbereichs strukturell darauf abzielt, beiden Betriebsparteien die gleichen Rechte zu vermitteln: "Mitbestimmung", so heißt es beim Ersten Senat des BAG daher schon im November 1974 33 So BAG 14.11.1974 - 1 ABR 65/73 - AP § 87 BetrVG 1972 Nr. 1 [II.2.]: "Wie das LAG dazu richtig ausführt, bedeutet 'Mitbestimmung' gleiche Rechte für beide Teile.

    So BAG 14.11.1974 - 1 ABR 65/73 - AP § 87 BetrVG 1972 Nr. 1 [II.2.]: "Wie das LAG dazu richtig ausführt, bedeutet 'Mitbestimmung' gleiche Rechte für beide Teile.

    33) So BAG 14.11.1974 - 1 ABR 65/73 - AP § 87 BetrVG 1972 Nr. 1 [II.2.]: "Wie das LAG dazu richtig ausführt, bedeutet 'Mitbestimmung' gleiche Rechte für beide Teile.

  • BAG, 04.03.1986 - 1 ABR 15/84

    Mitbestimmung bei Kurzarbeit

    a) Der Senat hat schon in seiner Entscheidung vom 14. November 1974 (- 1 ABR 65/73 - AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972) ausgesprochen, daß ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 BetrVG grundsätzlich auch ein Initiativrecht des Betriebsrats einschließt.
  • BAG, 13.09.1983 - 1 ABR 32/81

    Mitbestimmung bei Leistungsprämie

    Auch wenn man davon ausgeht, schließt die auch nur übliche tarifliche Regelung des Zeitlohnes ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Leistungslöhnen nicht aus (Beschluß des Senats vom 14. November 1974 - 1 ABR 65/73 -, AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972; Dietz/Richardi, aaO, § 77 Rz 214; Galperin/ Löwisch, aaO, § 77 Rz 77; GK-Thiele, BetrVG, 3. Bearbeitung 1982, § 77 Rz 112; Fitting/Auffarth/Kaiser, aaO, § 77 Rz 51 und § 87 Rz 14; Kammann/Hess/Schlochauer, aaO, § 77 Rz 84; Stege/Weinspach, aaO, § 77 Rz 20).
  • LAG Hamburg, 17.04.2007 - 3 TaBV 6/07

    Einsetzung einer Einigungsstelle zur Errichtung einer Beschwerdestelle und zur

    Mitbestimmung beinhaltet gleiche Rechte für beide Teile mit der Folge, dass sowohl der Arbeitgeber als auch der Betriebsrat die Initiative für eine erstrebte Regelung ergreifen und zu deren Herbeiführung erforderlichenfalls die Einigungsstelle anrufen können (BAG vom 14. November 1974 - 1 ABR 65/73 - AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972; vom 31. August 1982, BAGE 40, 107 = AP Nr. 8 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).
  • BAG, 28.04.1981 - 1 ABR 53/79

    Mitbestimmungsrecht über Grundsätze des betrieblichen Vorschlagswesens

    Soweit ein Mitbestimmungsrecht gegeben ist, ist der Betriebsrat grundsätzlich auch berechtigt, initiativ zu werden (Entscheidung des Senats vom 14. November 1974 -- 1 ABR 65/73 --, AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.08.2009 - 10 TaBV 725/09

    Internet für den Betriebsrat

  • LAG Nürnberg, 10.09.2002 - 6 (5) TaBV 41/01

    Initiativrecht des Betriebsrats zur Einführung von Dienstkleidung; Wirksamkeit

  • LAG Baden-Württemberg, 10.11.1987 - 8 TaBV 3/87

    Anspruch auf ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht und Initiativrecht bei der

  • BAG, 14.02.1996 - 7 ABR 32/95

    Konflikt über Mitbestimmungsrechte in bestimmten Fragen der Vergütung der

  • LAG Niedersachsen, 30.11.1995 - 1 TaBV 56/95

    Möglichkeit der Einführung von Leistungs- anstelle von Zeitlohn zur Herstellung

  • BAG, 28.04.1981 - 1 ABR 21/78
  • OVG Bremen, 15.09.1981 - PV-B 2/81

    Zahlung einer außertariflichen Zulage zur Grundvergütung; Erhöhung von

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